Armbrust schießen in NRW

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 13.085 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2021 um 16:10) ist von MBHomeservice.

  • Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Excalibur Armbrust zuzulegen. Doch da die Armbrust ja mittlerweile als Waffe eingestuft ist, darf man ja nun nicht mehr überall mit dieser schiessen. Nun wollte ich mal hier fragen, ob hier jemand aus NRW kommt und einen Verein oder ein Gelände kennt, wo man mit einer Armbrust schiessen kann. Ich komme aus Bochum, jedoch wäre ich schon froh , wenn ich hier irgendwo in NRW Gleichgesinnte treffen könnte, die vielleicht einen Verein oder ein Gelände kennen. Über zahlreiche Antworten wäre wirklich sehr dankbar.

    Einmal editiert, zuletzt von earl28 (5. August 2008 um 17:42)

  • Die Armbrust ist nach neuem Waffenrecht zwar den Schußwaffen gleichgestellt, an der Gesetzeslage änderd sich dadurch allerdings nichts , da in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechende Ausnahmen für den Erwerb, den Besitz, den Handel und die Herstellung und das Verbringen und Mitnehmen von Armbrusten relementiert sind. Was das schießen mit der Armbrust anbelangt, so darf mit ihr nach wie vor überall "geschossen" werden. Das Wort "geschossen" habe ich ganz bewusst in Anführungsstriche Gesetzt, weil damit lediglich das Schießen im Umgangssprachlichen Sinne und nicht im juristischen Sinne gemeint ist. Das Waffengesetz legt per sog. Legaldefinition fest, dass derjenige schießt, "der... mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt..." . Die Armbrust verfügt allerdings über keinen Lauf, und somit kann mit ihr -zumindest im juristischen Sinne - nicht geschossen werden. Das würde bedeuten, dass man eine Armbrust getrost im eigenen Garten benutzen dürfte. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es sich bei einer Armbrust um eine TODBRINGENDE Waffe handelt. Es ist also allerhöchste Vorsicht geboten !!! Und zwar sowohl im eigenen interesse, also auch im Interesse aller deutschen Armbrustschützen . Ein fahrlässig verursachter Unfall würde sicherlich wieder von den Medien aufgegriffen werden, und könnnte möglicherweise den Gesetzgeber dazu ermuntern, sich diese liberal gehaltene Vorschrift bei der nächsten Gesetzesänderung mal genauer anzusehen .

    In diesem Sinne

    Gruß Henning

    2 Mal editiert, zuletzt von plumbum (3. August 2008 um 13:56)

  • Ich meinte mit "überall schiessen" nicht, daß ich in unseren Stadtpark gehe, und dort meine Zielscheibe aufstelle, und einfach ein paar Pfeile umher beschleunige. Bei uns gibt es ein sehr abgelegenes Gelände, daß vom Sicherheitsaspekt in Frage kommen würde, jedoch möchte ich nicht, daß evtl. ein Spaziergänger mit seinem Hund, der sich dann doch einmal zu diesem Gelände "verirrt" hat, sofort die Polizei holt, und ich eine Anzeige bekomme. Von daher suche ich halt Gleichgesinnte, die einen Verein kennen, oder solche, die sich ein Gelände angemietet haben. -- Bitte melden ---

  • Ich komme auch aus NRW allerdings nicht aus Bochum sondern aus Siegen.

    Da ich ebenfalls Neuling bin fände ich einen Ansprechpartner bei mir in der Nähe super.
    Ich wäre eventuell auch bereit längere Strecken zu fahren.

    Deejot.

  • Zitat

    Original von plumbum
    Die Armbrust ist nach neuem Waffenrecht zwar den Schußwaffen gleichgestellt, [...]

    Hallo zusammen,


    Henning, gute Erläuterung.

    Manche empfinden es als Wortklauberei, aber ich finde es wichtig, daß wir in unserem Interesse darauf achten, daß die Armbrust im waffenrechtlichen Sinne eben *keine* Waffe sondern nur ein den Schußwaffen in bestimmten Punkten gleichgestellter Gegenstand ist. Die Freiheit, Armbrüste erlaubnisfrei als Freizeit- und Sportgerät nutzen zu können wird sich m. E. nur dann weiterhin rechtfertigen lassen, wenn sie nicht als Waffe angesehen wird.

    Natürlich ist die Armbrust im historischen Sinne eine Waffe, aber das ist der Bogen auch, und dieser Bogen, genauer: der Langbogen, hat die Armbrust als Kriegswaffe aufgrund höherer Schußzahl bei vergleichbarer Wirksamkeit schon vor Jahrhunderten verdrängt. Seither wird die Armbrust nur noch zur Jagd und zum Wettbewerb eingesetzt, und seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war die Armbrust bis vor wenige Jahren ja auch nicht mehr als ein Sportgerät. Der Grund, warum dies geändert wurde, war ganz einfach das Alter für den Erwerb und den Handel auf ab 18 Jahre einzuschränken. Das mag eine sinnvolle Änderung gewesen sein, aber man sollte darauf achten, daß nicht mehr daraus gemacht wird als nötig. Autofahren, elektrischer Strom, Knallkörper, ein solides Küchenmesser oder ein Golfball an den Kopf geschlagen --- läßt sich auch alles todbringend einsetzen und führt mengenmäßig in Mitteleuropa weit öfter als jede Armbrust beim Menschen zum Tod, muß aber trotzdem nicht alles gleich als Waffe definiert werden. ;)


    eine gute Woche

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (4. August 2008 um 14:52)

  • @ Deejot : Ich bin wie gesagt auch noch Anfänger, und werde mir die Armbrust auch erst in 1-2 Monaten kaufen, jedoch suche ich auch noch einen geeigneten Platz zum "Schiessen" .Ich würde natürlich auch eine etwas größere Entfernung in Kauf nehmen.


    @ kreuzbogen :
    Die Armbrust ist ja im Waffengesetz, ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Somit darf ich die Armbrust doch auch nur auf Grundstücken benutzen, wenn ich die Einwilligung des Besitzers habe - z.B. der Bauer erlaubt mir auf seinem Feld zu schiessen. Oder ist es hier genau so wie beim Sportbogen, wo ich mich auf ein abgelegenes Feld stellen kann und ein bisschen Schiessen darf ???

  • Die Armbrust ist den Schusswaffen zwar gleichgestellt , es gellten aber die oben genannten Ausnahmen . Diese gelten nach Anlage 2 Abschnitt 2 unterabschnitt 2 Nr. 3.2 eben auch für das Führen. Nach meinem Verständniss der Norm, darfst du also mit der Armbrust so verfahren, wie mit einem Sportbogen (der ja nicht dem Waffengesetz unterliegt) . Zum "schießen" an einem Ort benötigst du also nur die Zustimmung des Besitzers oder Eigentümers deines potentiellen Schießplatzes. Dies geht allerdings nicht auf eine Regelung des Waffengesetzes, sondern auf Sachenrechtliche Regelungen des BGB zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von plumbum (4. August 2008 um 20:45)

  • Zitat

    Original von earl28
    Oder ist es hier genau so wie beim Sportbogen, wo ich mich auf ein abgelegenes Feld stellen kann und ein bisschen Schiessen darf?

    Hallo,


    was Du darfst und was regional problemlos toleriert wird, sind m. E. zwei unterschiedliche Dinge.

    Auch mit einem Bogen kannst Du Probleme bekommen, wenn Du ihn öffentlich führst, oder wenn Du ihn dort benutzt, wo sich Mitmenschen gefährdet fühlen. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem die Polizei einen Bogen eingezogen hat, weil der Besitzer meinte mit dem geschulterten Bogen zum Bogenplatz fahren zu können. --- Das Recht war auf seiner Seite, trotzdem hatte er die Scherereien einen Anwalt zu bemühen und die Rückgabe des Bogens zu erwirken.

    Ich empfehle nirgendwo zu schießen, wo nicht mindestens die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt und das Grundstück so befriedet ist, daß Dir niemand zufällig in die Schußbahn laufen kann.

    Wegen Kontakten in NRW habe ich Dir eine PN geschrieben.


    viel Erfolg

    Andreas

  • @ kreuzbogen : Hallo, du sagtest, daß Du mir eine PN bezgl. Kontaktdaten fürs Armbrustschiessen in NRW gesendet hast - habe leider keine bekommen, kannst Du mir sie noch einmal senden ??

    Gruß
    Stefan

  • komme auch aus Bochum, und habe mal bei dem Bogenschießverein in Bo Langendreer nachgefragt. Leider ohne Erfolg

  • Versuche es einmal bei JBC Silberberg,,, liegt bei Wuppertal also nicht weit von Bochum...

    Michael lässt AB Gastschützen zu.... bin auch öfters vor Ort...

    So sonnige Grüsse aus Nordhessen

    mes que un club

  • Danke an Michael :thumbsup:

    Alles und Jeder existiert in seiner eigenen "Welt". Die Summe dieser Welten ergibt die Realität.

    - Inhaber der Goldenen Αrschkarte -

    ♣ ♠ ♥ ♦

  • Hallo zusammen,

    hat sich hier noch irgendwas ergeben? Komme auch aus Bochum und interessiere mich für's AB schießen, aber es scheitert schon daran mal irgendwo eine testen zu können.

    Gruß
    Marcus

    Ausgezeichnet!

  • Irgendwann haut Carsten mir einen in den Nacken :D

    Wer in NRW sich für AB interessiert ,ist bei Carsten in Anröchte richtig.
    0152 / 33589451
    oder 02947/ 3924
    Ladengeschäft

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben