schleuder gewehr selbstbau

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.749 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2008 um 13:12) ist von FeI_ix.

  • Kommt aber aufs selbe raus ;)
    Da die Zugkraft erhöht werden kann ;)

    Also rein rechtlich nicht ganz einwandfrei.... aber geniales Teil :n1:

    Einmal editiert, zuletzt von Peng! (27. Juli 2008 um 13:46)

  • naja ok da bin ich mir selber aber auch nicht sicher..überspringen wir das ganze gelaber einfach und kommen mal zu was wichtigerem....kann man für schleudern auch fahrradschläuche(unter umständen auch zugeschnitten) für eine schleuder die gut schießen soll verwenden??

    mfg kevin

  • kann man.. sind aber zu träge um richtig Spaß zu machen.
    Tera Tubes oder Kähny Gummis sind da besser und schneller.

    Fahrradschläuche hab ich früher auch genommen, bevor ich hier bei co2air gelandet bin.
    Man muß halt aufpassen, daß man das Gummi schön gleichmäßig schneidet, und beim Schneiden nicht absetzt, sonst reißt das später an dieser Stelle.

  • ok nur gut das es hier erfahrenere leute gibt als mich und ihr mir gute ratschläge gibt..also ich probier das erst mal mit fahrradschläuchen..danach versuch ich es immer anders

  • Bleibt verbotener Gegenstand:
    1.3
    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze
    oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

  • dann muss man sich überlegen wie man den effekt beibehalten kann aber ohne wie in dem post über mir gesagt: "armstütze oder vergleichbare vorrichtungen" naja ok auf gut deutsch..ich muss mit meinen armen versuchen das teil präzise und stark zu spannen mit ein wenig übung geht das dann ja schon

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Bleibt verbotener Gegenstand:
    1.3
    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze
    oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

    das gerät ist aber eher einer armbrust (kugelschnäpper ) gleichzustellen, da die energie gespeichert wird ;)
    aber gummis taugen da als antrieb nur bedingt, weil sie um so länger sie gespannt bleiben um so langsamer werden :(

    mfg arthur

  • Da braucht man aber viel Fantasie um das mit einem Kugelschnäpper zu vergleichen.
    Wo wird die Energie gespeichert ?
    Wo ist Lauf ?
    Und wo sind Wurfarme ?

    Und das ein Kugelschnäpper als Armbrust durch geht würde ich mich auch nicht verlassen.
    Zumindest ist ein Kugelschnäpper ein gleichgestellter Gegenstand. Damit fällt er unter das Waffengesetz. Wenn er nicht als Armbrust zählt ist es essig mit Frei ab 18 Jahren.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • die energie wird gespeichert wenn die gummis gespannt sind und das releas fest gemacht ist.
    wenn das ding einen lauf hätte wäre es bestimmt eine waffe.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • wenn gespeicherte energie durch einen lauf oder laufähnlichen gegenstand getrieben wird dann ist es eine waffe die vom waffengesetz erfast wird das ist es auber nicht und ausserdem will ich das ding wie eine gewöhnliche schleuder spannen also nach hinten ziehn und dann loslassen

    mfg kevin

  • Zitat

    Original von kevinius
    wenn gespeicherte energie durch einen lauf oder laufähnlichen gegenstand getrieben wird dann ist es eine waffe die vom waffengesetz erfast wird das ist es auber nicht und ausserdem will ich das ding wie eine gewöhnliche schleuder spannen also nach hinten ziehn und dann loslassen

    mfg kevin


    dannn gilt was floppyk gesagt hat°°

    mfg arthur

  • Obwohl hier keine Energie gespeichert wird ist es leider, wie bereits erwähnt, nach Waffengesetz nicht erlaubt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • M.E. ist es für das Verbotsmerkmal unerheblich, ob dort Energie mittels Klammer gespeichert wird oder nicht.
    Für die Armbrust fehlen die klassischen Elemente, wie Wurfarme, Sehnen, Feststelleinrichtung mit Abzug und der Bolzen als Geschoss. Somit dürfte dieses klar als Schleuder mit Stützvorrichtung und damit nach WaffG als verbotener Gegenstand eingestuft werden.
    Letztlich wird das BKA als zuständige Behörde die Verbotseigenschaft mittels Feststellungsbescheid prüfen müssen.

    PS: Scheinbar wird die durch Muskelkraft eingebrachte Zugenergie des Gummies nicht im Sinne des WaffG (durch Feststelleinrichtung) gespeichert. Dem Video zur Folge kann der Schütze das Teil nicht unbegrenzt lange im gespannten Zustand halten und schon gar nicht gespannt aus der Hand legen. Die Klammer scheint sich selbsttätig durch öffnen der Hand zu lösen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Juli 2008 um 20:32)

  • Genau das mein ich ja, die Zange ist nur ein Hilfsmittel ähnlich einem Release beim Bogenschießen und dient nicht der Energiespeicherung.

    Ein wesentlicher unterschied zwischen Schleuder und Armbrust ist ja auch die art der Energiegewinnung.
    Bei einer Armbrust entsteht die Energie aus der verformung der Wurfarme und die Sehne soll sich möglichst wenig dehnen.
    Bei einer Schleuder wird die Energie aus der Verformung des Gummi´s erziehlt und die Befestigung soll sich nicht verformen.

    Abgesehen davon ist nicht sicher ob ein Kugelschnepper , im Sinne des Waffengesetz, eine Armbrust ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...

    PS: Scheinbar wird die durch Muskelkraft eingebrachte Zugenergie des Gummies nicht im Sinne des WaffG (durch Feststelleinrichtung) gespeichert. Dem Video zur Folge kann der Schütze das Teil nicht unbegrenzt lange im gespannten Zustand halten und schon gar nicht gespannt aus der Hand legen. Die Klammer scheint sich selbsttätig durch öffnen der Hand zu lösen.

    nein, die klammer wird durch zusammen drücken (wie eine zange) geöffnet
    also ist es eine speicherung
    und wie die energie gespeichert wird oder worin ist doch unerheblich, hauptsache es wird kein projektil durch ein rohr, mit kalten od heißen gasen, beschleunigt
    eine harpune ist ja auch kein verbotener gegenstand!

    mfg arthur