Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 21.921 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2008 um 16:07) ist von DunklerWanderer.

  • Zitat

    Hey soweit ich weiß kann man Waffe und Munition mit nehmen, allerings darf die Waffe nicht geladen sein, sondern getrennt in den Jeweiligen Verpackungen. Sonst würde sich ja jeder Strafbar machen der eine Waffe mit Munition Kauft und damit nach Hause geht. Was natürlich unfug is, für sowas brauch niemand einen KWS. Nur Geladen darf die Waffe nicht sein, da Spielt es auch keine Rolle welche Muni drin ist.

    Neien!!
    Es ist scnurzegal ob du mit geladener oder ungeladener SSW rumspazierst, geführt bleibt geführt.

    Klingt komisch, ist aber so.

    Und nach dem Kauf hast du ja sicher eine Rechnung oder einen Kassenzettel bei den du vorzeigen kannst.

    Da sind schon einige gestraft worden die auch der Meinung waren daß sie ja "NUR" eine ungeladene Waffe dabei haben und die Munition in der anderen Tasche.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nein so meine ich das nicht sondern sowie gekauft z.B Die waffe im Originalen Koffer die Munition in der Verpackung und das ganze in einer Tüte. Auf gar keinen Fall in die Tasche!
    MFG
    Cannyblue

  • Nach den Buchstaben des WaffG. muß ohne KWS eine frisch gekaufte SSW bei Verlassen des Geschäftes in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden, in der Verkaufsverpackung mitnehmen gilt schon als Führen!

  • Was soll ich dazu noch sagen!!!

    Informationen zum deutschen Waffenrecht:

    Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren

    Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschußgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren, das heißt: Sie können nach wie vor eine Gas,- Alarm- und Schreckschusswaffe ohne Einschränkung frei kaufen.

    Führen von Gas- und Signalwaffen

    Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis

    "kleiner Waffenschein" (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

    Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder dem eigenen befriedeten Besitztum umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.

    das heißt:
    Nur wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen, brauchen Sie den sogenannten "kleinen Waffenschein".
    Im eigenen Haus, Garten, Grundstück oder mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer/Eigentümer dürfen Sie die Waffe ohne "kleinen Waffenschein" bei sich tragen. Es spielt keine Rolle, ob die Waffe geladen oder ungeladen ist.
    Den "kleinen Waffenschein" bekommen Sie bei ihrem Landratsamt oder Rathaus.
    Transport: Sie dürfen die Waffe jederzeit auf direktem Weg von einem zum anderen Ort transportieren, z. B. auf dem Weg vom Waffengeschäft nach Hause oder von "Freundin A zu Freundin B". Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein.
    Sollten Sie gleichzeitig mit der Waffe auch Munition transportieren, müssen beide getrennt voneinander aufbewahrt werden.

    Da steht nix von Verschließen oder so !!!! Also bitte nicht alles so übertreiben!

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (4. Juli 2008 um 21:00)

  • Mittlerweile muss es leider verschlossen sein....was für ein Sinn dahinter steht...naja :new16:

    Vor dem 01.04.08 war das noch anders....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Du hast das von muzzle.de oder wen ja einfach mal alles lesen da steht noch mehr es ist zum teil nach dem Datum des Gesetzes geordnet, neues unten.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Dann ist ja jeder ein Straftäter der sich eine Waffe Kauft mit Munition und keine KWS hat, dann müßte auch jeder Packetdienst sich auch Strafbar machen. Das Ergibt irgendwie keinen Sinn ! Ich lauf doch nicht mit einer Kiste zum Laden ???
    Vielleicht meine die es anders, dann die Waffe darf nur nicht Zugriffs bereit und Einsatz fähig sein. Sprich am Körper und Geladen. Ansonsten gibt es noch n guten Anwalt und die Rechtsschutz. Wenn dieses Gesetzt so stimme solte, dürfte doch eigendlich ein Waffen Laden niemanden mehr etwas Verkaufen, der keine Verschließbaren behälter mit sich führt und somit wäre die Waffen nicht mehr frei ab 18, sonder nur frei ab 18 mit Behälter ! Was aber nicht der fall ist, war erst vor kurzem bei Wiedenhoff, da hat mir auch den Standart Spruch gesagt. Also frei ab 18 Jahren und zum Führen einen KWS, Transport ist kein Problem...
    MFG
    Cannyblue

  • Regelung zum Transport von Waffen

    In einer Reihe von Fällen macht das Waffengesetz den erlaubten Transport bereits bisher davon abhängig, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenen Behältnis; künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem (z. B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes) Schloss versehen sein muss. Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es kann daher durchaus genügen, das bisherige Futteral weiter zu verwenden, wenn sich dessen Reißverschluss-Ösen o. ä. durch ein Vorhängeschloss verschließen lassen.
    Dieser Text ist da komplett nachzulesen ( ein wenig runterscrollen :(
    http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/inn…n/detail/16857/

    Soviel zum Thema "übertreiben". Ein Auto, auch wenn abgeschlossen, ist kein abgeschlossenes Behältnis, sondern immer noch ein Fortbewegungsmittel / Transportmittel, in dem eine SSW nur mit KWS geführt oder in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden darf.

  • Hehe sag ich doch die ganze zeit …. :bash::n13::smash:

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    :new15:

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Dann ist ja jeder ein Straftäter der sich eine Waffe Kauft mit Munition und keine KWS hat, dann müßte auch jeder Packetdienst sich auch Strafbar machen. Das Ergibt irgendwie keinen Sinn ! Ich lauf doch nicht mit einer Kiste zum Laden ???
    ...
    MFG
    Cannyblue

    Genau das muß man ohne KWS beim Kauf einer SSW oder beim Kauf einer LP, LG, Co2-Waffe laut den Buchstaben des Gesetzes machen.

    Jeder, der sich nicht daran hält, macht sich nach den Buchstaben des Gesetzes strafbar. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da sich jeder Bürger ab 14 ständig bei den Gesetzen auf dem Laufenden halten muß, damit er jedes ihn betreffende Gesetz auch richtig befolgen kann. :n17:

    Defacto macht sich der Paketbote oder der Käufer einer Co2-Pistole strafbar, wenn die Waffe sich im öffentlichen Raum nicht in einem abgeschlossenen Behältnis befindet.
    Wenn das erstmal die Runde gemacht hat, dürfte es ziemlich finster aussehen mit eGun oder Internetkäufen bei schneider und Co.
    Oder man muß zu jeder Waffe den dazugehörenden Koffer mit Vorhängeschloß erwerben. Der Schlüssel kommt dann separat. :crazy3: :tine:

  • Ich hab für mein lg ein Futteral welches nicht besonders dick ist, KEINEN KOFFER. Aber in die Reißverschluss ösen geht ein Vorhängeschloss rein. Darf ich mein lg in diesem Futteral mit schloss zum Schisstand oder Waffenhändler fahren?? Die muni ist natürlich separat

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  • So wie ich das mit dem Gesetz verstanden hab darf ich das oder? Voraussetzung die waffe ist ungeladen und die muni natürlich im Handschuhfach.

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  • Mit dem Auto ist das ja klar, Logisch ..

    Hier habe ich den Gesetzes Text, Muzzel hat schon öfters Fehler gemacht

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten

    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    zu führen.
    (2) 1Absatz 1 gilt nicht

    1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Allerdings steht hier nur das es natürlich Erlaubt ist die Waffe in einem Verschlossenen Behältnis zu Transportieren, jedoch steht hier nicht das ein Geschlossener Transport Verboten ist! Das Gesetz ist da irgendwie im Wiederspruch! Somit gibt es keine Klare Definition über das Transportieren von Geschlossenen Behältnissen. Das würde ich als Grauzone sehen!
    Da sonst jedes Geschäft was Waffen Verkauft sichtbar darauf hinweisen muss, allerings macht das keiner !
    Hier sollten die Gesetzgeber mal eine Klare Definition machen.
    Werde mal eine mail an die Polizei schicken, aber die haben bestimmt noch weniger Ahnung davon :laugh:
    MFG
    Cannyblue

  • Also ich transportiere mein lg weiterhin im Futteral mit billig schloss^^. ;)

    Danke

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Ich Denke auch sollange die Politiker nicht klar Äußern und die Firmen darauf niht hinweisen, sollte man die Waffe ohne KWS, getrennt von Munition in Geschlossenen Verpackungen in Geschlossenen Behältnissenen Transportieren. Den Verschlossen heißt ja auch nicht gleich Abgeschlossen?? z.B einen Rucksack Verschließe ich auch, mit dem Reißverschluss oder ein Packet Verschließe ich mit Packetklebeband usw. Wenn man das sich durch den kopf gehen lässt, lässt so eine Aussage recht viele Interpretation zu. Es steht ja nirgends es muss Abgeschlossen sein.
    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von A|ucard
    Also ich transportiere mein lg weiterhin im Futteral mit billig schloss^^. ;)

    Danke

    Solange du das Schloß aufschließen musst, um die Waffe zu entnehmen, ist es gesetzeskonform!
    Das mit dem Koffer habe ich geschrieben, weil die meisten Waffen in so einem Plastikköfferchen angeboten werden. :))

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Regelung zum Transport von Waffen

    ....künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem (z. B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes) Schloss versehen sein muss. ....

    Dieser Text ist da komplett nachzulesen ( ein wenig runterscrollen :(
    http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/inn…n/detail/16857/.

    Cannyblue,
    ich zitere mich mal selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (4. Juli 2008 um 22:30)

  • Ok ist natürlich Merkwürdig, das es eimal so heißt und dann so, wenn man jetzt nach den Paragrafen geht bzw nach diesem Text ! Jetzt ist die frage sind damit die Echten Waffen gemeint oder alle ? Da steht nichts von Anscheinwaffen? und deren Transport. Werde dem Landesratsamt mal eine mail Schreiben, jedoch müßte man noch wissen welche Gesetze wann in kraft treten und welche noch übergangsweise zählen. Auf jedenfall wäre das echt der Hammer, wenn dies auf Schreckschuss Waffen so zutrift! Da gebe ich dir Recht Vogelspinne.

    Mal erlich was macht das für einen Sin ? Bei Scharfen Waffen oder von mir aus Sehr Scharfen Schwerter OK. Demnach muss ich ja demnächst mein Küchen Messer auch im Behälter abschließen ??? und dann wundern die Politiker sich, das immer mehr Leute Illegale Scharfe Waffen haben. Den Illegalen Waffenhändlern freuts, da kommen rosige Zeiten auf die zu, dann kann sich so jemand schon mit 18 zur Ruhe setzen :n17:
    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Ich würde einen Anwalt einschalten, denn in meinen Augen war das alles ein völlig normales Transportieren, also kein Straftatbestand.

    zudem ist das Auto wie die eigene wohnung und somit privatbesitz

    ist genauso als würde ich nackt Autofahren aber wenn ich aussteige mach ich mich straffbar

    anwalt würde ich empfehlen

  • Also ich hab mich mal mit den offiziellen seiten mit den Neuen Waffengesetzten beschäftigt, Also der Transport von Waffen ist im Gewerbssinnigen Erlaubt, d.H
    Das ein Waffenladen oder Packet Dienste sich nicht Strafbar machen, wenn sie jemanden eine Waffe Schicken oder Liefern, da muss nichts Verschlossen sein. Das nächste zum Verschließen von Waffen ist darauf Bezogen: Auf Schiffen Flugzeugen, Öffentlichen Veranstaltungen bezogen. Das Transport von Gas und Signal waffen ist weiterhin erlaubt und Bedarf keiner pflicht, solange die Waffen z.B in Ihrer Original Verpackung sich Befinden sowie die Munition. Das einzige was wirklich Hart bestraft wird und nicht Erlaubt wird ist das Führen von Messern und Anscheinwaffen( Bezogen auf Softair und Co2 Waffen) da diese z.B MP s dem Original zu ähnlich sind!
    MFG
    Cannyblue