Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 21.926 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2008 um 16:07) ist von DunklerWanderer.

  • Es ist doch ein Unterschied, der auch in einem anderen Thread behandelt wird, ob man nun etwas gegen Waffen hat oder nicht auf Menschen von Befehlswegen schiessen könnte.
    Ich bin KDV und schiesse auch mit einem LG, allerdings könnte ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen auf Menschen zu schiessen und insofern existieren meiner Meinung nach keine Ungereimtheiten.
    SSWs dienen ja dem Selbstschutz, nicht um offensiv und tödlich eingesetzt zu werden.

  • Ja, stimmt eigentlich, aber ich hab nen Kumpel gehabt, der hat arge Probleme gegriegt und seine Stellungnahme zum Verweigern des Kriegsdienstes wurde Wort für Wort zerpflückt.
    Der hat damals reingeschrieben, er distanziere sich von Gewalt und von jedwedem Einsatz irgendeiner Waffe, insbesondere Schusswaffe.

    Das war im Jahre 2001 in Düsseldorf bei Gericht.

    Vielleicht hat sich ja bis heute was geändert.

  • Naja, das darf man natürlich dann so nicht schreiben, ich habe es über die Humanitätsschiene gemacht (Selbstvorwürfe, Schuldgefühle und co.). Im nachhinein muss es dem Bundesamt für den Zivildienst egal sein, denn wer erst einmal als KDV anerkannt ist der kann nicht mehr zum Kriegseinsatz herangezogen werden und ist privat an keine Auflagen von wegen eingeschränktem Waffenbesitz gebunden, das wäre ja auch noch schöner.

  • Oh ja, das wärs.

    Ich habs auf privater Ebene gemacht.

    Wollte eigentlich zum Bund, ballern und so.

    Bis zum 15. Lebensjahr. Da hab ich im betrunkenen Zustand versucht, ne Kugel mit der Hand aufzuhalten.
    Ein schönes kleines Loch zum durchguggen durch die Hand war die Folge.

    Da hab ich dann vom Ballern mit scharfer Munition Abstand genommen.

    Hatte aber auch sein gutes. Ich brauch keine Schlagwerkzeuge mehr.
    Einen Schlag mit dem Handrücken und das wars für den Anderen.

    Da ist nämlich ein bischen Haut, ein wenig Muskel und dann kommt ne schöne massive Stahlplatte.

    Nach Vorlage diverser Röntgenbilder war das mit dem Zivildienst dann auch gegessen.

  • Naja, ich gönne mir jetzt noch ein ruhiges Jahr vorm Studium ;)

    Mal sehen, vielleicht mache ich simultan zum Zivildienst eine grüne WBK, muss hier in meiner Umgebung nur noch nen Schützenverein suchen...

  • Zitat

    Original von Butika
    ...Muss das für einen Richter und Staatsanwalt nicht komisch sein, eine Verhandlung gegen den Verstoß des Waffengesetzes zu führen gegen eine Person die den Kriegsdienst an der WAffe aus ethischen, seelischen, moralischen und nicht mit dem Geist vereinbaren Gründen verweigert hat?

    Das interessiert kein Schwein, und heute bist du ja selbst dran wenn du eine bestimmte Art Taschenmesser führst und das kann jeden treffen, angefangen beim Jugendlichen bis hin zum Rentner....zur Erinnerung, es gibt auch schweizer Taschenmesser die man mit einer Hand öffnen kann, die aber keinerlei Verriegelung aufweisen. Das Führen von denen ist durch das Gesetz auch untersagt*. Auch wenn die Politiker noch so schön reden das ja nur die bösen Kampfmesser gemeint sind, es steht nicht im Gesetz drin. Und Polizei und Gericht interessiert nicht was ein Politiker irgendwann mal gesagt hat oder auch nicht, die interessieren sich für die Gesetzestexte.

    *Ist eine Ordnungswidrigkeit, und OWis werden vom WaffG mit bis zu 10000€ Geldbuße bestraft.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • okay...also ich denke da muss man ja dann wirklich abwarten! ^^

    Mit der Aussage "Ich will die Waffe zu nem Käufer transportieren.." ist das so ne Sache: Warum sollten wir lügen, wenn wir wirklich nichts vorhatten und außerdem ist es was komisch ne Waffe um 23 uhr zu transportieren! :)

    Warum wir durchsucht wurden kann ich mir erklären: Kleines Auto (Schwarzer Corsa) + 2 Jugendliche + Tageszeit + Ortsfremdes Kennzeichen.....

    Das die ihm aus der Waffe n Strick gedreht haben kann ich ihnen nicht verübeln, das sind immerhin Polizisten die in nem Auto auf einmal ne Waffe finden....da wär ich auch angespannt! naja....


    Ich hoffe einfach mal, dass das wirklich noch "glimpflich" abläuft!

    Achja: Zum Thema Aussage treffen bei der Politzei: Uns erschien das besser, da wir so auch zeigen das wir kooperativ sind und nichts zu verbergen haben, alles andere wäre doch nur unnötiger Aufruhr.

    Und zu den Tagessätzen: Ab 60 Tagessätzen gilt man als Vorbestraft..
    Und ich will hier auf keinen Fall Straftaten im Allgemeinen runterreden! Vor allem keinen Verstoß gegen das WaffG. Aber wir waren uns wirklich sehr sehr unsicher was da auf ihn zukommt und wollten uns Hilfe von Erfahreneren Leuten holen! :)
    Generell finde ich aber auch nicht, das gilt: "Strafttat ist Straftat!"

    Danke.
    Willem

  • Zitat

    Original von germi
    ....zur Erinnerung, es gibt auch schweizer Taschenmesser die man mit einer Hand öffnen kann, die aber keinerlei Verriegelung aufweisen. Das Führen von denen ist durch das Gesetz auch untersagt...

    Ähm, hab ich da jetzt was falsch verstanden, oder sind besagte Messer nicht so definiert, daß sie mit einer Hand zu öffnen UND zu arretieren sind? Dann sollte es eigentlich kein Problem darstellen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Butika[...]Wollte eigentlich zum Bund, ballern und so.

    Bis zum 15. Lebensjahr. Da hab ich im betrunkenen Zustand versucht, ne Kugel mit der Hand aufzuhalten.
    Ein schönes kleines Loch zum durchguggen durch die Hand war die Folge.[...]

    [...]Hatte aber auch sein gutes. Ich brauch keine Schlagwerkzeuge mehr.
    Einen Schlag mit dem Handrücken und das wars für den Anderen.[...]

    Sorry wenn ich jetzt vielleicht ein wenig vom Thema abweiche, aber meiner Meinung nach hat jemand der solche Sprüche loslässt und solche Aktionen bringt sowieso nichts beim Bund verloren. :confused2:

    MfG burrn

    SSW: Bis jetzt nur RG 89 N. Aber weitere werden sicher folgen. ;)
    Druckluft: FWB Mod. 100, Diana 35

  • Nun mal back on topic:

    Ist ein Kofferraum nicht irgendwo ein verschlossenes Behältnis ?!?

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Asassin: Doch nur, wenn er abgeschlossen ist...und das war er nicht! und außerdem muss man doch (wie Vogelspinne sagt) munition und Waffe GETRENNT transportieren....und das war ja auch nciht der Fall.....

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk

    Ähm, hab ich da jetzt was falsch verstanden, oder sind besagte Messer nicht so definiert, daß sie mit einer Hand zu öffnen UND zu arretieren sind? Dann sollte es eigentlich kein Problem darstellen.

    Nein, komplett alles was mit einer Hand zu öffnen ist!!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    ...
    Nein, komplett alles was mit einer Hand zu öffnen ist!!

    Na ich weiß nicht, den Passus im WaffG verstehe ich aber anders:

    Zitat

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Gruß, RugerBlackhawk

    Einmal editiert, zuletzt von RugerBlackhawk (29. Juni 2008 um 13:30)

  • Was war den in der Waffe knall, CS gas oder Pfeffer,

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Gas-/Schreckschusswaffen sind zwar weiterhin frei ab dem Alter von 18 Jahren erwerbbar, jedoch dürfen sie nicht mehr ohne Legitimation in der Öffentlichkeit geführt werden. Wer dies möchte, der benötigt dazu den so genannten „Kleinen Waffenschein“. Der wird nach Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses, und gegen Entrichtung einer Gebühr, von der zuständigen Behörde ausgestellt. Dieser Waffenschein muss beim Führen der Waffe stets griffbereit sein. Das gilt auch wen die Waffe im Auto ist, man benötigt einen kleinen Waffen schein. Ausnahmen sind gewesen.
    Ein großer teil stammt von muzzle.de

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
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    :new15:

  • Hey soweit ich weiß kann man Waffe und Munition mit nehmen, allerings darf die Waffe nicht geladen sein, sondern getrennt in den Jeweiligen Verpackungen. Sonst würde sich ja jeder Strafbar machen der eine Waffe mit Munition Kauft und damit nach Hause geht. Was natürlich unfug is, für sowas brauch niemand einen KWS. Nur Geladen darf die Waffe nicht sein, da Spielt es auch keine Rolle welche Muni drin ist.
    MFG
    Cannyblue

  • Also er hat waffe und muni nicht getrennt aufbewahrt. Er hatte die waffe in keinem verschlossen Behältnis. Die waffe war quasi zugriffs bereit. Die waffe war im Auto ohne das er einen kleinen waffen schein besitzt. Also ich nehme an das die waffe weg ist und das es eine anzeige gibt. Und das wird nicht billig.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • @Cannyblue

    Man darf die waffe nicht im auto Transportieren ohne einen kleinen Waffenschein!! Ausnahmen sind Fahrten zum Waffenhändler oder schisstand.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Ich habe mir nochmal den gesamten Thread durchgelesen und muß feststellen, daß einige es noch nicht verstanden, was es mit dem Transport einer SSW ( oder einer anderen Schußwaffe ) seit dem 1. April 2008 auf sich hat.

    :direx:Ein Auto wird betrachtet wie z.B. Kleidung. Wenn ich eine SSW in meiner Jacke habe, den Reißverschluß zu und noch ein kleine Hängeschloß drann, dann führe ich immer noch die SSW! Gleiches gilt, wenn die SSW im abgeschlossenen Handschuhfach oder im abgeschlossenen Kofferraum sich befindet - die SSW wird noch geführt!

    Erst wenn die SSW in einem separaten abgeschlossenen Behältnis wie z.B. BW-Munitionskiste mit Vorhängeschloß, stabiles Waffenfutteral mit Vorhängeschloß, etc. ist und sie so im Auto oder in der Jacke oder in der Hand sich befindet, erst dann wird die SSW transportiert!

    Das ist die entscheidene Verschärfung des WaffG. zum Thema Führen oder Transport einer Waffe.

  • Ok jetzt hängt es davon ab, ob er bereits vorgestraft war.
    Die Waffe ist dann weg, wenn er gut Reden kann kommt er Vielleicht unter 41 Tagessätzen weg und wäre somi nicht Vorgestraft, er würde zwar einen Eintrag ins Jugendregister bekommen , jedoch würd dieser Sofern man nichts mehr anstellt nach zwei Jahren, gelöscht. So war das mal bei mir + 690.- euro Strafe!
    Allerdings kann ich auch Glück haben da es damals das Silvester von 2003 zu 2004 war und am 1.1 2004 es in Kraft trat.
    Dies war die Aussage meines damaligen Richters.
    Aso mit dem Auto wenn du dir eine Waffe mit Muni kaufst und sie in Wagen Packst, passiert auch nichts, nur Auspacken nicht!
    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (4. Juli 2008 um 20:33)