Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 21.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2008 um 16:07) ist von DunklerWanderer.

  • Mal ne andere Frage:

    Was muss man überhaupt machen, dass bei einer "normalen" Kontrolle das ganz Auto zerpflückt wird?

    Ich fahre etwa 15.000 Km pro Jahr. Das letzte (quasi im Auto auch einzige Mal) das ich kontrolliert wurde war mit 18 oder 19, d.h. etwa 7 Jahre her. *toitoitoi* :crazy2:

    Auch damals musste ich pusten ( 0,00 Promille). Die Jungs von der Rennleitung wollten weder Verbandskasten sehen noch sonstwas. Fahrzeugschein hat gereicht. Nicht mal ABE vom Sportauspuff etc. hat die interessiert. Ich verstehe also nicht, wie es überhaupt zu so einer "Großkontrolle" kommen kann.

    Klär mich mal auf bitte. :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (26. Juni 2008 um 00:42)

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Mal ne andere Frage:

    Was muss man überhaupt machen, dass bei einer "normalen" Kontrolle das ganz Auto zerpflückt wird?
    .....
    Klär mich mal auf bitte. :nuts:

    Aber bitte, gerne :crazy2:

    Wenn bei der Kontrolle dicke Qualmwolken aus den Auto entströmen, die verdächtig nach Holland riechen und man noch behauptet, das ist nur Tabak und ich habe nichts illegales dabei - dann, ja dann weiß man 10 Minuten später, wie das Auto hinter den Verkleidungen aussieht :laugh: :laugh: - Ich muss gerade an meinen Bruder vor 25 Jahren mit seinem /8er denken :n17: :laugh:

    Ansonsten reichen manchmal auch schon Verdachtsmomente wie "Fahrer passt nicht zum Auto - 18 und DB S-Klasse" oder augenscheinlich besonders verkehrsunsicherer Zustand des Autos oder Fahrer mit Fahne und der Aussage "Ich bin nüchtern, ich habe nichts getrunken", etc., etc..

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (26. Juni 2008 um 00:52)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Seit dem 1. April 2008 ist Transportieren wie folgt definiert:
    Getrennt von Munition in einem abgeschlossenen Behältnis. Die Munition ist ebenfalls in einem anderen abgescglossenen Behältnis zu transportieren.

    Hast du mal den § wo das mit Munition abgeschlossenen steht?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Wenn es ein abgeschlossener Kofferraum war, war es kein zugriffsbereites Führen.
    Im Kombi ist die Lage nicht so eindeutig, aber der Karton war geschlossen und ein Abzugsschloß dokumentiert den Willen, die Waffe nicht benutzen zu wollen (ersetzt aber nicht das verschlossene Behältnis).
    Das Geständnis war ein grober Fehler.
    Sofort zum waffenrechtlich bewanderten Rechtsanwalt!!! Der soll das klären.
    Liste solcher Anwälte: E.L.F. Anwaltsliste

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Egal, wieviel Tagessätze er bekommt, für die mindestens nächsten 10 Jahre braucht er keinerlei waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen ( kein KWS, WBK, Schwarzpulverschein, etc. ), da seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nun futsch ist!

    Ich weiß nicht, woher du diese Zahl nimmst (10 Jahre). Im WaffG ist jedenfalls von 5 Jahren die Rede.

    Zitat


    Ach, - und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder eine Laufbahn als Beamter ist ebenso tabu - das allerdings ein lebenlang. Das gleiche gilt für Unternehmen, die viel für die Regierung und deren Behörden tätig sind - z.B. Krauss-Maffei, MAK, Umarex, etc..

    Und diese Aussage kann man auch nicht so stehenlassen. Es ist im öffentlichen Dienst nicht die Regel, dass überhaupt ein Führungszeugnis verlangt wird, höchstens auf einigen wenigen Stellen. Und ein lebenslanges Berufsverbot wird jedenfalls nicht wegen einer Strafe von einigen Tagessätzen verhängt! Da muss man schon ein ziemlicher Verfassungsfeind sein, um dermaßen "geehrt" zu werden.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Aber bitte, gerne :crazy2:

    Wenn bei der Kontrolle dicke Qualmwolken aus den Auto entströmen, die verdächtig nach Holland riechen und man noch behauptet, das ist nur Tabak und ich habe nichts illegales dabei - dann, ja dann weiß man 10 Minuten später, wie das Auto hinter den Verkleidungen aussieht :laugh: :laugh: - Ich muss gerade an meinen Bruder vor 25 Jahren mit seinem /8er denken :n17: :laugh:

    Ansonsten reichen manchmal auch schon Verdachtsmomente wie "Fahrer passt nicht zum Auto - 18 und DB S-Klasse" oder augenscheinlich besonders verkehrsunsicherer Zustand des Autos oder Fahrer mit Fahne und der Aussage "Ich bin nüchtern, ich habe nichts getrunken", etc., etc..


    Hier hab ich ein .PDF von einer Schulung:

    http://www.dcig-forum.de/doc/drogenimstrassenverkehr.pdf

  • Moppi,
    mein Vater ist / war Beamter ( jetzt im Ruhestand seit 2 Jahren), zwei meiner Cousins sind Beamte des Landes NRW - daher weiß ich, was überprüft wird. Und wenn irgendwann einmal der Kanidat etwas mit einem Verstoß gegen das WaffG. oder gegen das BTMG. zu tun hatte, wird er erst garnicht zugelassen zur Beamtenlaufbahn. Das fängt schon bei popeligen 2 Jahren SAZ bei der BW an, daß dies überprüft wird.
    Was natürlich stimmt, ist, daß der Kanidat nicht über diese Überprüfungen informiert wird. So etwas erfährt man meist erst Jahre später.

    Wenn man Beamter zum Zeitpunkt der Straftat ist, dann folgt meist noch ein dienstliches Verfahren, in dem geprüft wird, ob man überhaupt noch tragbar ist für den Dienst. Und, falls noch nicht der Fall, ist die Verbeamtung auf Lebenszeit dann meistens passe´oder wird zumindest um Jahre herausgeschoben.

    :direx:Und im Übrigen finde ich, daß es völlig egal ist, wie hart jemand nachher bestraft wird und welche Folgen es für sein weiteres Leben hat - Straftat ist ist Straftat, egal ob man 5 Tagessätze a 20 € an eine gemeinnützige Gesellschaft zahlen muss oder ob man lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung bekommt.
    Und Straftaten werden hier garantiert nicht gefördert oder abgeschwächt durch Bagatellisierung der Straftat und ihrer Bestrafung - das kann sich ein Forum über Waffen niemals leisten, ohne Schaden zu nehmen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Moppi,
    mein Vater ist / war Beamter ( jetzt im Ruhestand seit 2 Jahren), zwei meiner Cousins sind Beamte des Landes NRW - daher weiß ich, was überprüft wird. Und wenn irgendwann einmal der Kanidat etwas mit einem Verstoß gegen das WaffG. oder gegen das BTMG. zu tun hatte, wird er erst garnicht zugelassen zur Beamtenlaufbahn. Das fängt schon bei popeligen 2 Jahren SAZ bei der BW an, daß dies überprüft wird.

    Du hast aber geschrieben: und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder eine Laufbahn als Beamter ist ebenso tabu - das allerdings ein lebenlang. Das mag für Beamte so sein, aber eben nicht für alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst (die überwiegende Mehrzahl, z. B. ich, sind keine Beamten).

    Zitat

    Was natürlich stimmt, ist, daß der Kanidat nicht über diese Überprüfungen informiert wird. So etwas erfährt man meist erst Jahre später.

    Das ist auch nicht richtig. Wenn Gründe zu einer Ablehnung der Verbeamtung führen, sind dem Bewerber diese Gründe mitzuteilen. Wie soll er sonst die Möglichkeit haben, dagegen Rechtsmittel einzulegen?

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    :direx:Und im Übrigen finde ich, daß es völlig egal ist, wie hart jemand nachher bestraft wird und welche Folgen es für sein weiteres Leben hat - Straftat ist ist Straftat, egal ob man 5 Tagessätze a 20 € an eine gemeinnützige Gesellschaft zahlen muss oder ob man lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung bekommt.

    Mit fünfzehn beim kiffen erwischt und lebenslang keine Chance auf Rehabilitierung/ Verbeamtung? Wie krass ist das denn?

    Egal. Nicht dass mir das passiert wäre; ich will auch nicht Beamter werden. Trotzdem komisch. Normaler Weise sollte eine Strafe nach Absitzen derselben doch abgegolten sein. Aber wahrscheinlich stellt man an die Beamten immer noch kaiserliche Maßstäbe, in Sachen Tugendhaftigkeit, Vorbildfunktion, blablabla...
    :kotz:

    Wenn man sich so anschaut, wer teilweise verbeamtet ist... die Erfüllen diese Moralvorstellungen sicher auch nicht.
    :new16:


    mfg, Bolle

    P.S.: Was war hier noch mal das Thema?
    :ngrins:

  • Naja, "Straftat ist Straftat", das ist ja wohl Bullshit. Du wirfst also jemanden, der aufgrund einer Kleinigkeit Ärger mit dem Gesetz hat, in den gleichen Topf, wie einen psychotischen Massenmörder und Vergewaltiger. Was glaubst du wohl, warum das Gesetz verschiedene Strafmaße kennt?
    Dich möchte ich sehen, wie du in so einer Situation reagiert hättest. Der Junge wollte alles richtig machen, transportiert eine MIT EINEN SCHLOSS GESICHERTE Waffe getrennt von Munition im Kofferraum und weiß es halt nicht besser. Und unsere Ordnungshüter wollen ihm an den Karren fahren. Die Sache mit dem Alkohol biegen sie noch gerade, aber aus der Waffe drehen sie ihm einen Strick.

    BTW, wenn er nur zu einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen verdonnert wird, dann ist er noch nicht vorbestraft, keine Ahnung, wie viele das sind (sollte sich aber ermitteln lassen) und weiß auch nicht, wie diese Situation dann genannt wird, und inwieweit das dann von beruflicher Relevanz ist.

    Ich denke mal, daß man abwarten sollte, es war ein Fehler, der ihm jetzt Schwierigkeiten macht, er wusste es nicht besser, es steckte keine böse Absicht dahinter, und wenn der Richter/Staatsanwalt nicht gerade irgendwelche Hardliner sind, dann sollte er nochmal glimpflich damit davon kommen (wenn´s überhaupt vor Gericht landet).
    Sollte es aber zu einer Anhörung durch den Staatsanwalt oder vor Gericht kommen, würde ich aber auf jedenfall vorher professionellen Rechtsbeistand bemühen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Mich wundert nur , dass sie ihn (deinen Kumpel) mit 0,5 Promille haben weiterfahren lassen!

    Denn wenn die Pilozei da so tolerant ist ,hätten sie ja bei der SSW auch noch ein Auge zudrücken können!

    Einmal editiert, zuletzt von hessel007 (26. Juni 2008 um 16:34)

  • Hallo,
    ich drücke Deinem Kollegen auf jeden Fall mal alle Daumen, auf das er glimpflich davonkommt!

    Ehrlich gesagt finde ich es etwas krass wegen einer "schussunfähigen Waffe",
    die mit einem Abzugschloss gesichert ist und somit die positive Sicherheitsabsicht auch erkenntlich ist so einen Aufriss zu machen.
    Vielleicht wäre es schlauer gewesen anzugeben, dass die Waffe zu einem Käufer transportiert wird...


    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    3 Mal editiert, zuletzt von CO2-Mag (26. Juni 2008 um 17:19)

  • Einige möchten es wohl nicht wahrhaben.
    Ein Mord ist eine Straftat und ein illegales Führen einer Waffe ist auch eine Straftat, es wird nur unterschiedlich hart bestraft.

    Eine SSW ohne KWS zu Führen ist und bleibt eine Straftat, wegen der man bis zu 10.000€ Strafgeld und gegebenenfalls auch eine Haftstrafe auf Bewährung und im schlimmsten Fall auch eine Haftstrafe mit anschließender Bewährung bekommen kann.

    So ein, von vielen so gesehener, Kavaliersdelikt wird ähnlich hart wie ein Einbruchdiebstahl geahndet

    Richtig ist, daß es meistens bei einer heftigen Geldstrafe bleibt und einem Eintrag ins Strafregister, bei unter 21 ins Jugendstrafregister.
    Und diese Aussage habe ich von einem Bekannten, der als Anwalt in Braunschweig schon mehrere Leute mit SSW und ohne KWS verteidigt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (26. Juni 2008 um 17:06)

  • mal eine Frage: Kann ich meine SSW ohne Munition im Auto transportieren?
    Also nur die Waffe, auch keine Munition getrennt irgendwo, einfach nur die Waffe.

    Gruß
    Drummermatze

  • Zitat

    Original von Drummermatze
    mal eine Frage: Kann ich meine SSW ohne Munition im Auto transportieren?
    Also nur die Waffe, auch keine Munition getrennt irgendwo, einfach nur die Waffe.

    Nur in einem abgeschlossenen Behältnis wie z.B. ein abschliessbarer Koffer. Oder eben geführt mit KWS.

  • Hallo zusammen,
    lohnt es sich eigentlich sich einen kleinen Waffenschein für SSW's,
    die man nur in der Vitrine zu Hause hat und die man aus Sammelgründen auch nicht schiesst zu besorgen?

    Der Besitz alleine ist ja erlaubt, aber wie sieht es aus mit dem in der Vitrine präsentieren?


    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    3 Mal editiert, zuletzt von CO2-Mag (26. Juni 2008 um 17:40)

  • solange die vitrine auf deinem Grundstück steht, geht das in Ordnung.
    Allerdings müssen die Waffen unzugänglich für Minderjährige sein.

    Gruß
    Drummermatze

    Einmal editiert, zuletzt von Drummermatze (26. Juni 2008 um 18:36)

  • dann kann ich ja auch mal was loswerden, gehört zwar nicht unmittelbar

    zum Thema, ist aber so ähnlich.

    Wie muß ich ein Druckluft LG vom Waffenladen nach Hause transportieren.

    Unter der Voraussetzung das ich es gerade gekauft habe.

    Reicht der Karton, oder was muß ich beachten.

    Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Nur in einem abgeschlossenen Behältnis wie z.B. ein abschliessbarer Koffer. Oder eben geführt mit KWS.

    reicht es wenn der koffer oder die metall-kassa nicht mit einem schloss (schlüssel) sondern mit einem nummernschloss (einstellen einer ziffern-kombination) versperrt ist ?

  • Hallo,

    ich will mal was ansprechen was vielleicht keinem so richtig aufgefallen ist.

    Es gibt eine Aussage bezüglich der 2 Personen um die es hier geht, das sie gerade mit dem Zivieldienst fertig geworden sind.

    Muss das für einen Richter und Staatsanwalt nicht komisch sein, eine Verhandlung gegen den Verstoß des Waffengesetzes zu führen gegen eine Person die den Kriegsdienst an der WAffe aus ethischen, seelischen, moralischen und nicht mit dem Geist vereinbaren Gründen verweigert hat?

    Zivildienst und Verstoß gegen das Waffengesetz? Hört sich komisch, lustig und traurig zugleich an.
    Könnte das evtl. noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen oder das Strafmaß zumindest negativ beeinflussen?

    Ich kann mir diese Bemerkung denk ich mal erlauben, denn ich besitze auch einige SSW und bin vom Bund-Zivi-System komplett vor die Tür gesetzt worden.