ZitatOriginal von Lamaxor
zudem ist das Auto wie die eigene wohnung und somit privatbesitz
Ja, ein Auto ist Privatbesitz, aber nicht wie die eigene Wohnung. Befriedetes Besitztum stellen nur Fahrzeuge dar, die zum Wohnen in ihnen bestimmt sind ... Also Wohnwagen, Wohnbusse, Caravans usw...
Ein Auto könnte so lange als abgeschlossenes Behältnis gelten, so lange es abgesperrt und unbesetzt ist. Aber da du ja im Auto sitzen musst und die Türverriegelung dazu aufsperren musst, fällt das aus. Es dreht sich alles um das Wörtchen "zugriffsbereit" - egal, ob in Auto, Schiff, Flugzeug usw... In einem Futteral, das man schnell mit einem Reissverschluss öffnen kann oder einer Kiste, bei der man nur den Deckel anheben muss, ist der Gegenstand nunmal zugriffsbereit... Beim Fall vom Threadstarter war die Waffe zwar nicht "schussbereit" - aber "zugriffsbereit".
Das "Überlassen einer Person zum gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßigen Transportieren" ist hingegen erlaubt. Der Paketmann darf also weiterhin SSWs und Munition transportieren. Ob er sie dabei in ein verschlossenes Behältnis packt oder sich strafbar macht, ist seine Sache ... Das setzt allerdings vorraus, dass er in Kenntnis gesetzt wird, in welchem Paket eine Waffe transportiert wird... Klingt komisch, aber so würde ich das Gesetz interpretieren.
Und jetzt mal ehrlich, ist es so schwer, zum Waffenhändler einen Rucksack mit einem klitzekleinen Vorhängeschlösschen am Reissverschluss mitzunehmen? Für mich ist das - besonders an Silvester - selbstverständlich, ich will ja auch nicht, dass vllt. einer meiner besoffenen Kumpels irgendwann mit einer Waffe vor mir steht und ich nicht weiß ob sie geladen oder ungeladen ist...
Allerdings immer noch eine zusätzliche, abschließbare Kassette für Munnition dabeizuhaben, finde ich etwas oversized bei SSWs, da hier wirklich kein riesiges Gefahrenpotenzial liegt...
ZitatDas einzige was wirklich Hart bestraft wird und nicht Erlaubt wird ist das Führen von Messern[...]
DAS will ich erleben...
MfG, Mike.