Kleiner waffenschein

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 10.794 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2008 um 00:38) ist von Tornado-mdc.

  • Hallo habe mal eine Frage ???????
    Ich möchte mir einen kleinen Waffenschein machen,aber da steht auf dem antrag d, dass man keine forstraven haben darf.
    doch ich habe mal mit 14 eine anzeige bekommen und habe 20 Arbeitsstunden machen müsssen. Steht dass im führungszeugniss.
    oder werden da keine geringen JUgenstrafen eingetragen.


    Danke. mfg Dog

  • es heißt Antrag,
    Vorstrafen und nach dem . schreibt man eigentlich groß. Anzeige muss auch groß und Führungszeugnis auch *lol*

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Zitat

    Ich möchte mir einen kleinen Waffenschein machen

    Wenn du schon dabei bist, mach mir mal gleich einen mit. ;)

    Sorry, der musste raus!

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    Hallo habe mal eine Frage ???????
    Ich möchte mir einen kleinen Waffenschein machen,aber da steht auf dem antrag d, dass man keine forstraven haben darf.
    doch ich habe mal mit 14 eine anzeige bekommen und habe 20 Arbeitsstunden machen müsssen. Steht dass im führungszeugniss.
    oder werden da keine geringen JUgenstrafen eingetragen.


    Danke. mfg Dog


    Doch, Jungendstrafen werden natürlich eingetragen, jedoch gelten meines Wissens kürzere Tilgungsfristen. Jedoch ist nicht allgemein bekannt, dass sich ein Führungszeugnis von der unbeschränkten Auskunft, die die Behörde einholt ein grundlegender Unterschied ist. Im letzteren sind auch bereits getilgte Sachen noch sichtbar.

    Aber eine 4 Jahre alte Sache dürfte keine Rolle mehr spielen. 20 Sozialstunden sind m.W. auch keine Vorstrafe, sondern der erhobene Zeigefinger des Richters - richterlich angeordnete Erziehungsmaßnahme.

    Allerdings sollte Dein Name der örtlichen Polizeibehörde unbekannt sein. Diese wird auch abgefragt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. Mai 2008 um 09:33)

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    dass man keine forstraven haben darf.

    Das wäre ja gegen das Tierschutzgesetz - allerdings kenne ich diese Vogelart gar nicht. :confused2: :new16:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Ich glaube, er meinte, dass man ein Problem hat, wenn man beim Forst-Raven (= Techno im Wald) erwischt wurde.


    Wie Techno im Wald? Wer hört sich denn Techno im Wald an? ???


    Zitat

    Original von woopy super dog
    Ich möchte mir einen kleinen Waffenschein machen...


    Dann musst du dir doch nur Photoshop besorgen und dich an die Arbeit machen.. *lol* :))

    ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von mistermister (26. Mai 2008 um 12:50)

  • 20 Sozialstunden ... was hast du gemacht, einen Kugelschreiber geklaut? *lol* Ich glaub auch nicht, dass das jetzt großartige Auswirkungen hat. Schwieriger wäre es sicher, wenn du irgendwie gewalttätig aufgefallen bist.

  • Mahlzeit!
    Ich wollte auch mal den Kleinen Waffenschein beantrage!
    Nur mein Problem ist das ich vor 4 Jahren im Straßenverkehr unter Einfluss von BTM bestraft wurde!
    Die Sache wurde vom Gericht fallen gelassen nur vom Straßenverkehrsamt gab es 2 Monate Fahrverbot, 4 Punkte, Aufbauseminar, Geldstrafe und einen weiteren Drogentest der negativ (und mit stolz kann ich sagen da hat sich nix dran geändert) ausgefallen ist!
    Ich denke mal das es da doch etwas Probleme geben wird, oder?

    Danke euch schonmal für die Antworten!
    Und Schreibfehler dürft ihr behalten :P

    Lay down and chill :D

  • der zuständige beamte bei mir meinte damals zu mir, dass die nur gucken, ob man nit so ein verrückter ist. kommt wohl darauf an, wegen was du nen eintrag hast.
    wenn drogen im spiel waren, verlierst du wohl deine zuverlässigkeit. dies ist ja auch eine voraussetzung für den kws!

  • Zitat

    Original von eXotioN
    Mahlzeit!
    Ich wollte auch mal den Kleinen Waffenschein beantrage!
    Nur mein Problem ist das ich vor 4 Jahren im Straßenverkehr unter Einfluss von BTM bestraft wurde!
    Die Sache wurde vom Gericht fallen gelassen nur vom Straßenverkehrsamt gab es 2 Monate Fahrverbot, 4 Punkte, Aufbauseminar, Geldstrafe und einen weiteren Drogentest der negativ ausgefallen ist!
    Ich denke mal das es da doch etwas Probleme geben wird, oder?

    Schwer zu sagen, was da in Deinen Akten drin steht - selbst wenn in Deinem Führungszeugnis nichts vermerkt ist, kann es sein, dass die Polizei da eine "Randnotiz" an Deiner Akte gemacht hat.

    Schwer zu sagen, wie Du im Vorfeld herausfinden kannst, ob Du (aus poizeilicher Sicht) mittlerweile wieder eine weiße Weste hast.
    Im dümmsten Falle beantragst Du den KWS, die lehnen ihn ab und Du bist trotzdem die fünfzig Euro los.
    :(


    Zitat

    Original von agato
    verarscht den jungen doch nicht, ihr klug*******.

    Gut, dass wir DICH haben!
    :new16:

  • Zitat

    Original von Rancon
    20 Sozialstunden ... was hast du gemacht, einen Kugelschreiber geklaut? *lol* Ich glaub auch nicht, dass das jetzt großartige Auswirkungen hat. Schwieriger wäre es sicher, wenn du irgendwie gewalttätig aufgefallen bist.


    Ja dass ist ja dass Problem. Es war eine Körperverletzung

  • @ woopy super dog
    Ich glaube deswegen wurdest du nicht rechtskräftig verurteilt, war es den ein richtiger Gerichtssaal oder son kleines Zimmer?
    Die Anklage wurde fallen gelassen und im gegenzug mustest du die Sozialstunden machen, natürlich ist das nicht gerade gut wenn du gleich so eine Vorstrafe hast aber mit 14 Jahren wird das als rauferei abgehackt denke ich.

    Wenn du rechtskräftig verurteilt worden bist und du den Antrag auf einen KWS schon gestellt hast dann ist das garnicht gut, das kann dich dann eine Strafe von 150€ kosten ... kein Witz so hats mir die Schnarchnase ehm ich meine der Beamte gesagt.
    Der vorfall kommt auch in keine Strafakte sondern in ein Erzieungsregister das gelöscht wird wenn du 23 oder 25 bist.

    @ eXotioN
    BTM-Eintrag ist echt nicht so gut und auch noch im Strassenverkehr
    aber solange du nicht rechtskrftig verurteilt worden bist kannst du den antrag stellen und schauen obst ihn bekommst

    Die Menschen sollten keine Angst vor Waffen haben,
    sondern die Waffen vor uns.

  • naja ich denk schon das du einen bekommst, frag halt in deinen KVR nach ...

    Die Menschen sollten keine Angst vor Waffen haben,
    sondern die Waffen vor uns.

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    ka dass war ein Richter mit startsanwalt. der geschädigte und drei Zeugen :( ich wahr halt mit beteidigt und nicht der auslöser.

    Pisaaaaaaaaaaaaaaaa:klo:

    Wenn das unsere zukünftigen Rentenversicherungsträger sind ........gute Nacht Deutschland
    :bash:

  • Der "Startsanwalt" hats wirklich in sich *lol* :laugh:

    @ linksdrall
    Hat das wirklich mit rechtskräftiger Verurteilung zu tun? Die örtliche Polizeidienststelle wird ja befragt, ob etwas gegen den Antragsteller vorliegt.