Hausdurchsuchung (kompl.!) wegen legal gekaufter Softair

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 19.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2008 um 19:57) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo CO2air Community,

    ich brauche dringend Hilfe!

    Ich habe am 20.02.2006 bei mk-trendstore (Ebay) eine Softair Waffe zu Requsiten zwecken (Studentenfilm) gekauft. Der Shop war zufällig gewählt, es gab hunderte mit diesen Waffen.

    Ende letzten Jahres bekam ich einen Anruf eines Polizeibeamten aus der selben Stadt wie der mk-trendstore. Er fragte ob ich eine Softair bei mk gekauft hätte. Ob ich da Kunde sei? Ich sagte ja. Dutzende Fragen nach der Walther P99 0,5 j von Umarex (ab 14j.). Meine Frage warum er mich das alles fragte, beantwortete er nur flüchtig.

    Heute war eine Haus Durchsuchung bei mir!!!!!!!!!!!!

    Wegen besagter Softair!!!

    Es geht um § 52 Waffg., mir fehle die Waffenrechtliche Erlaubnis????

    "Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist in hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismässig, insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich."


    Die Beamte waren nicht gerade zimperlich, meine Frau und mein Sohn waren da.
    Sie sagten Sie wären schon mal dagewesen, heute hätte man sich Zutritt verschafft!!!

    Meine Frau hat verstanden, dass auf der Waffe keine Kennzeichnung wäre.
    F im Fünfeck.

    Ich bin ein völlig unbeschriebenes Blatt, ich habe null Vorstrafen. Ich bin Tontechniker von Beruf und bilde Lehrling aus.

    Diese Waffe war nie zum Schiessen gedacht. Sie wurde lediglich ins Kamerabild gehalten. Abgeschirmtes Filmgelände!

    Ich habe niemals die Waffe öffentlich gehalten oder sonst etwas. Zusätzlich ist sie seit mehr als 1.5 jahren kaputt ist.

    Ich bitte dringend um Hilfe, wie ich mich jetzt verhalten soll.

    Gruss Dirty aus Berlin

  • Ganz ehrlich: :wogaga:

    Das wird keine P99 0,5J gewesen sein. Einen Dursuchungsbefehl kriegt auch die Polizei nicht ganz einfach. Kann sein, das der Waffenhändler nicht grade Seriös war, und der verstärkte Verdacht besteht, dass illegale Waffen verkauft worden sind.

    Besorg dir einen Anwalt, kläre mit ihm was du jetzt machst.

    Da Du, wie Du schreibst vollkommen unschuldig bist, wird diese Aktion auf einem groben Missverständnis beruhen. Die Sache wird sich bestimmt schnell aufklären.

    Also, wie gesagt: Besorg dir einen Anwalt.

    Gruß
    andy

  • Ich habe den Beamten angerufen, es gibt nur schwammige Antworten.

    Es handelt sich um eine Waffe für die man einen Waffenschein braucht, habe ich verstanden. Eine Kennzeichnung F im 5eck fehle. Ich soll mich nicht aufregen, sagt er!

    Ich habe nie so eine Waffe verlangt beim Kauf.

    Sie wurde ab 14 j. angeboten?!?

    Ausserdem ist sie nur noch ein häuflein Plastikschrott!

  • Wenn das :F: feht, hast Du (IMHO) wohl wirklich eine Waffe erworben, für die Du keine Berechtigung hast.

    Wie schon mehrfach hier erwähnt, geh zu einem Anwalt, der sich mit sowas auskennt. (am besten mal nach anwalt waffenrecht berlin googlen).

  • ZWEI Dinge:

    ERSTENS: eine 0,5J Pistole braucht kein F (weil sieliegt eher darunter und das ist Spielzeug)
    Keine Sorge, das ist 100% Spielzueg und dafür brauchst du keine EWB.
    Selbst wenn sie über 0,5J liegen sollte und deshalb ien F bräuchte hast im Prinzip nix zu befürchten.
    Wenn du bisher unbestraft bist und einen einwandfreien Leumund vorweisen kannst, dann wird die Waffe vernichtet und das Verfahren eingestellt, d.h. du bist weder vorbestraft noch sonstwas..


    ZWEITENS:
    WOHER ZUM HENKER wusste die Polizei von dem Kauf, deiner Adresse , etc. ?
    (ist die Überwachung schon so weit fortgeschritten?)

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Suche dir einen Anwalt, am besten Fachanwalt für Strafrecht.

    Eine weitergehende rechtliche Beratung können wir dir hier nicht geben, da das nach dem deutschen Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt ist.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Tja das sieht schlecht aus wenn schon die Polizei Klingelt ist der Kollege Staatanwalt nicht weit .
    Ich will jetzt nicht Rechtsanwalt spielen aber das kann ein schöner Prozess mit Gericht und allem drum und dran werden.

  • ich habe heute den ganzen tag schon gegooglet, aber ich kann nicht verstehen wieso.
    weil hätten wir damals eine luftpistole gekauft mit 7,5 j wäre alles ok. aber ein erwachsener mann darf keine erbsen pistole mit 0,5 j haben??
    nirgends steht das ich sie nicht haben dürfte, nur bei sich haben darf man sie nicht.

  • @ moppi:

    Bist du denn RA? Weil sonst kann wohl keine Beratung statt finden!

    Ich hoffe nur mal ein paar Stimmen und Meinungen zum Thema zuhören und zwar in einem Forum mit Menschen die sich mehr für Waffen interessieren als ich.

  • Zitat

    Original von Dirty Old Man
    ich habe heute den ganzen tag schon gegooglet, aber ich kann nicht verstehen wieso.
    weil hätten wir damals eine luftpistole gekauft mit 7,5 j wäre alles ok. aber ein erwachsener mann darf keine erbsen pistole mit 0,5 j haben??
    nirgends steht das ich sie nicht haben dürfte, nur bei sich haben darf man sie nicht.

    Cool bleiben!
    Nicht alle Ordnungshüter kennen sich mit dem Waffengesetz aus wie es so mancher User hier tut. :crazy2: Geh mit der Sache zum Anwalt und fertig. Wenn es nur ne 0,5er Softair ist haste imho nichts zu befürchten - selbst wenn ein übereifriger Polizist das anders sieht. ;)

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Ähm, ja, wir leben nun mal - ob wir wollen oder nicht - in einer Republik, in der eine gewisse gelbe gebogene Südfrucht neben dem Pleitegeier einen angestammten Platz in der Dienstfahne verdient.

    Rein von juristischer Seite mögen die Judikative und Exekutive ja vielleicht sogar "sauber" handeln, wenn der besagte Shop auffällig geworden ist.

    Was allerdings die Verhältnismäßigkeit angeht, so liegen - wie so oft - Welten zwischen den Sichtweisen der beamteten Schreibtisch-Aktionisten, ihren weisungsgebundenen Feldgendarmen und dem Durchschnittsbürger.

    Ich nehme an in Berlin werden ohnedies übermäßig viele Bananen angeboten ...... :new16:

  • Zitat

    Original von stg44

    Ich will jetzt nicht Rechtsanwalt spielen aber das kann ein schöner Prozess mit Gericht und allem drum und dran werden.


    Dann tu das auch nicht und erzähl keinen Blödsinn. Ich habe einige Semester Recht studiert und weiß das ich keine Rechtsberatung geben darf, aber ich habe viel mitbekommen.

    1. Die Polizei hat von Waffenrecht leider soviel Ahnung wie ein Neugeborenes.

    2. Hört auf den Mann verrückt zu machen, Er hat nichts zu befürchten.
    Und einen Anwalt einschalten - der KOSTEN verursacht- ehe Post von der Staatsanwaltschaft da ist, die ENTWEDER sagt, die Bullen haben Scheisse gemacht ODER die "Waffe" wird vernichtet und das Verfahren eingestellt wäre komplett sinnlos.

    N Anwalt einschalten wäre nur ne Idee wenn du auf Schadenersatz klagen willst und ich persönlich würde das tun wenn der Staat meine Privaträume zerwühlt nur weil er nicht in der Lage ist seine Bediensteten über ein sich ständig änderndes GummiGesetz -und nein, damit mein ich keinesfalls den Witz von GrundGesetz sondern das Waffengesetz- zu informieren..


    EDIT: Verdammte Zensur..(Wie ich das HASSE) ich hab nicht Kot sondern tatsählich "Sch3|ss3" geschrieben...

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (14. Mai 2008 um 19:42)

  • In Deutschland gibt es für ALLES eine Richtlinie :new16: Selbst wenn die Waffe 0,02 Joule hat muss ein :F: drauf.