.22 LR Kleinkaliber

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 6.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2008 um 15:41) ist von Paramags.

  • Ist es eigentlich erlaubt ein Kleinkalibergewehr in Österreich mit 18 Jahren zu besitzen? Oder Braucht man eine WBK oder Waffenschein?

    Gruß Nils

    Es war schon immer so.

  • Wenn die Waffe eine Langwaffe ist und nicht halbautomatisch funktioniert und du keinen Gewehrscheinwerfer oder Schalldämpfer montiert hast grundsätzlich ja.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ja du darfst! :lol:
    Du darfst ab 18 jede Repetierbüchse und jede Schrotflinte kaufen.
    Ausgenommen davon sind Halbautomatische Waffen wie Pistolen,Revolver und Selbstladegewehre weil dafür brauchst eine Waffenbesitzkarte die du ab 21 Jahren beantragen kannst.
    Was man nicht in Österreich bekommt sind grob gesagt vollautomatische Waffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pumpgun).
    Und für mehr Infos schau mal zur IWÖ.

  • Gegen dich sollte kein Waffenverbot auferliegen. Du gehst in das Waffengeschäft, suchst dir die Waffe aus, bezahlst sie und weist dich aus.

    Nach 3 Tagen Abkühlphase in welcher der Händler beim Landespolizeiposten oder bei der Bezirkshauptmannschaft nachfragt ob gegen dich ein Waffenverbot auferliegt bekommst du die Waffe ausgehändigt.

    Die Abkühlphase hat den Sinn um Affekthandlungen ("der stört mich, ich kaufe mir jetzt eine Schrotflinte und dann lege ich ihn um") zu verhindern.
    Ist man im Besitz einer WBK oder eines WP fällt diese Abkühlphase weg.

    Im Übrigen gilt das nicht nur für Kleinkaliber sondern wie genannt für alle Waffen die weder unter Kategorie A noch unter Kategorie B fallen. Dies sind im Prinzip fast alle Langwaffen (Waffen mit gezogenem Lauf über 60 Zentimeter Gesamtlänge, Schrotflinten mit mind. 90 Zentimeter Gesamtlänge und mindestens 45 Zentimeter Lauflänge), mit der Ausnahme von Halbautomaten und diversen Kalibern (.50 BMG, .460 Steyr etc.) und Funktionsmechanismen (Vorderschaftrepetierflinte).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • gute frage :))

    du wirst lachen ich hab genau heute mein ein kk gewehr gekauft du darfst dir ab 18 eins kaufen einzige voraussetztungen keine vorstrafen die lauflänge der waffe muss über 60 cm sein und du must 3 tage lang warten ( wartefrist ) dann darfst du die waffe abholen ab 18 ohne waffenschein in österreich genauso wie waffen ohne einen gezogenen lauf ( schrotflinte )

    hoffe ich konnte helfen mfg flo :schiess1:

    ps: :F: SUCKS BUT ONLY IN GOOD OLD GERMANY :))

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • Zitat

    Original von Flolito
    ohne waffenschein in österreich

    Kannst du mir bitte sagen was bei uns ein Waffenschein ist?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Kannst du mir bitte sagen was bei uns ein Waffenschein ist?

    Gruß Georg

    War nach dem alten Waffengesetz das Äquivalent zum heutigen Waffenpass.

  • Das weiß ich schon, aber was ist er heutzutage da er sich auf die Gegenwart bezog.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Kannst du mir bitte sagen was bei uns ein Waffenschein ist?

    Gruß Georg

    Ich glaube, der heißt be euch Waffentrageschein.
    Also die Erlaubnis eine waffe in der Öffentlichkeit zu führen.

    edit. hab gerade gemerkt, dass ihr östereicht meintet, also vergesst den post hier.
    Ich sollte mir das zwischen den zeilen lesen abgewöhnen

    Einmal editiert, zuletzt von Vampyr (18. März 2008 um 12:00)

  • Ähm, hallo?

    Hier geht es wie schon 1000x gesagt um "Freie Waffen" nicht um sonst nennt sich unser Forum so. Das Bezieht sich auf das deutsche Waffengesetz, sonst könnten wir uns von Anfragen aus anderen Ländern nicht mehr retten. Alles was nichts mit Freien Waffen zu tun hat bitte entweder im OT-Bereich besprechen oder andere, dafür vorgesehene Foren nutzen wie http://www.waffen-online.de

    Gruß
    Thomas (Admin)