aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 86.200 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • War heute mal im "Städle" um als Ersatz für die Einhandmesser mit ein Messer mit feststehender Klinge unter 12 cm zu besorgen. Auf jeden Fall in der gewohnten Qualität, mit einer Kunststoffscheide die sich an einem Tek-Lok befestigen lässt, damit man es zur Not waagrecht tragen kann (ich will mich ohne Jacke ja nicht komplett zum Max machen).

    Dabei hatte ich Gelegenheit, dass Wissen des Fachhandels über das neue Waffengesetz zu testen. Ein Lob für Frankonia, die wussten perfekt Bescheid und dort hab ich dann auch ein Messer gefunden, dass meinen Vorstellungen sehr nahe kommt (war nur nicht vorrätig - wird bestelltt, am Mittwoch kann ich es anschauen).

    Nächster Laden, der neben SSWs und Softairs nur Messer führt. Aussage des Verkäufers: "Das haben Sie völlig missverstanden. Das Gesetz wurde nur gemacht, dass die Polizei gewalttätigen Jugendlichen ihre Messer abnehmen kann. Außerdem gilt es nur für Einhandmesser mit einer Klinge von mehr als 12 cm. Ihr Einhandmesser dürfen Sie weiter führen, Sie dürfen es nur nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitnehmen". Wow!!!

    Der krieg seinen Infos vermutlich von Böker. Auf deren Web-Seite steht ähnlich unausgegorenes Zeug. Mir hat der Mann leid getan. Wenn er seine Ware nicht auf Kommision verkauft, kann er ab dem 1.4. ein Schild ins Schaufenster hängen "Museum. Das war einmal erlaubt". Eigentlich kein Wunder, dass er es vielleicht nicht so genau wissen will.

    Ich habe mich per Mail an die Fa. Böker gewandt. Meine Frage war, wie ich die Einhandmesser der Fa. Böker, welche ich nun schon habe, legalisieren kann. Genügt es, den "Öffnungsnippel" zu entfernen?
    Es kam die Antwort. Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen,
    Zugriff zur Stellungsnahme der Messergesetzgebung haben Sie auf unserer homepage http://www.boker.de

    Ihre Idee Ihre beiden Messer entsprechend zu ändern ist großartig, die nötigen Handgriffe sind Ihnen sicher bekannt, eventuell nehmen Sie eine Zange zur Hand, um die Lifter zu lösen.

    Ihre Anregung werde ich auf jeden Fall weiterleiten


    Mit freundlichen Grüßen - Best regards

    Heinr. Böker Baumwerk GmbH
    Sigrid Felix-Dalichow
    Vertrieb
    Schützenstr. 30
    42659 Solingen

    Tel. +49 212 4012-49
    Fax +49 212 4012-80
    http://www.boker.de

    Mail Ende.

    Sieht so aus, wie wenn selbst bei den Profis Ratlosigkeit herrscht. Der Lifter bei meinem AK-Standart ist z.B. fest mit der Klinge verbunden - da werde ich wohl mir der Zange nicht viel ausrichten. Aber mal sehn - vielleicht kommt noch eine professioneller Antwort.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (1. März 2008 um 17:59)

  • Ja , ein ganz ähnliches habe ich auch bereits erlebt.
    War gestern auch in sonem Waffenladen "light" die nur SSW, LEP , Softair und messerchen haben.
    Die Dame war auch fest davon überzeugt das ich mein Einhandmesser künftig auch zur Brauchtumspflege führen darf . Stützte sich dabei auf einen Schrieb einer Messerfirma (Wars Böker? Weiss nimmer genau) Ich habs dann aufgegeben...

  • Die Frage wurde hier schon mal gestellt:
    "Wo lauft Ihr denn?"
    Ich habe noch keinen Polizisten gesehen der am Bach lang läuft um den Angler nach einem Messer zu durchsuchen. Der fragt höchstens nach einem gültigen Angelschein und interessiert sich vielleicht dafür das der Angler in seinem Los nur die geregelte Menge fängt.
    Schon mal einen Polizist im Wald gesehen der Wildhüter oder Pilzesammler durchsucht??
    Ich hab aber schon viele Polizisten gesehen die an Veranstaltungen, vor Discos, im Bahnhofsbereich usw. Gruppen von jungen Leuten -sortiert nach Sprache und Nationalität- auf solche verbotenen Waffen durchsucht haben!! Komisch, oder?
    Sicher wird der Messersammler auch keine Probleme mit seiner Sammlung bekommen. Außer, er outet sich in irgendeinem Forum und zeigt an welche Messer / Waffen er sein eigen nennt.
    Wenn ich mit einer SSW (KWS vorhanden) unter dem Arm, ein Messer im Hosensack und vielleicht noch mit einem Schlagstock (verdeckt am Gürtel) durch die Innenstadt laufe ...........?? Ich kann euch sagen, keine Sau interessiert sich für mich!
    Weil, ich meide die oben genannten Orte und bin auch noch "spießig" gekleidet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pinkerton (1. März 2008 um 20:56)

  • Eins darf hier auch mal gesagt werden... Sternchen hin oder her... ohne die Bullizei wär scho n bissl heftig hier, oder ? Also die mal aussen vor lassen... es sind einzig diejenigen, die unseren Cops die Richtlinien vorgeben, die den normalen Besitzern das Leben auf diese Art schwer machen und grad mal wieder im Wahlkampf ihre 2 monate währenden Meinungen hinausblöken... :)

    LG
    Rumpi

    Rumpidumpirumpidumpirumpidumpi....

  • Hab die Erfahrung gemacht, dass die Polizei nur kommt, wenn ich sie nicht brauche.

    Da wird einer von 20 Mann verfolgt, du rufst die Polizei, und nach 20min tauchen die auf?

    Ha, ha...Game over.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Mit dem Argument kann ich mir auch eine illegal gekaufte Glock 17 in den Hosenbund stecken und ohne Führerschein Auto fahren. Und rechne gerade in unserer Waffenhysterischen Gesellschaft immer mit blöden Zufällen.

    Bei uns im Lokalblatt stand vor letzten Sommer eine nette Geschichte. Eine ältere Dame hat in der SBahn bei dem Ihr gegenübersitzenden Mann durch das leicht offenstehende Sakko eine Pistole im Gürtelholster gesehen. Sie hat
    das Abteil gewechselt und sofort mit dem Handy die Polizei verständigt.

    Die hat sich 2 Stationen weiter 4 Mann hoch auf den Waffeninhaber geworfen und ihn aus dem Zug gezerrt. Es stellte sich dann raus, dass die Pistole eine SSW war und der Mann den KWS hatte.

    So - da hättest auch Du sitzen können. Einhandmesser in der Tasche? Schlagstock am Mann? Da hätte sich der Einsatz doch zumindest für den Staat finanziell gelohnt.

    Im Übrigen haben wir uns in den Forenregeln mal darauf geeinigt, dass wir und an Waffengesetze halten.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (2. März 2008 um 12:35)

  • Hallo.

    Was einem passieren kann, wenn ein Messer zu lang ist, stand in der "SZ Online":

    Zitat

    Messer war zu lang: Pilzsammler droht Knast

    Weil Reinhard Eberts Pilzmesser unters Waffengesetz fällt, flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus - Knast droht.

    HOHENSTEIN-ERNSTTHAL - Daran hatte Reinhard Ebert (55) im Traum nicht gedacht. Weil die Klinge seines Pilzmessers zu lang war, wurde der Hohenstein-Ernstthaler zu einer Geldstrafe verurteilt. Wenn er die nicht zahlen kann, müsste er ins Gefängnis.

    Ganz aufgeregt soll der Beamte umhergelaufen sein, als er Reinhard Ebert am 11. Oktober am Grenzübergang Oberwiesenthal herauszog. Denn in einem Fach seiner Fahrertür hatte der Tschechien-Tourist ein kleines Springmesser liegen. „Ich bin doch nur ein Pilzsammler. Mein Messer zum Abschneiden liegt schon seit vier Jahren immer im Auto“, erklärte der erstaunte Naturfreund. Vergebens: Der Grenzer nahm Maß, notierte etwa zehn Zentimeter Klingenlänge. Und damit gilt Herr Eberts Pilzabschneider als verbotene Waffe - laut Waffengesetz sind Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 Zentimeter strafbar.

    Der verdutzte Pilzsammler versteht das alles nicht: „Vor eineinhalb Jahren hatte schon ein Beamter mein Messer nachgemessen. Da war noch alles in Ordnung.“ Das nützt ihm nun nichts mehr. Vom Amtsgericht Annaberg flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus: 15 Tagessätze zu 15 Euro soll er zahlen - insgesamt 225 Euro Strafe. Oberstaatsanwalt Bernd Vogel (45): „Das Urteil ist rechtskräftig. Die Zahlungsaufforderung wird ihm in den nächsten Wochen zugesandt.“

    Reinhard Ebert ist fassungslos: „Das kann ich nicht zahlen, so viel habe ich nicht.“ Sollte das Geld nicht fließen, sieht der Strafbefehl eine ungleich härtere Strafe vor: 15 Tage Gefängnis. Dabei wollte Herr Ebert doch nur in aller Ruhe Pilze sammeln gehen.

    Eins ist sicher wie das Amen in der Kirche: ist das neue Waffengesetz mit den verschiedenen Messer- und sonstigen Verboten durch, achtet JEDE Polizeistreife darauf. Besonders im Rahmen der "verdachtsunabhängigen Kontrollen". Da werden alle Taschen geleert. Ist doch schönes Geld für die Staatskasse. Das wird man sich nicht entgehen lassen.

    Gruß.

    sundog

  • Hier noch einmal eine Antwort von Frau Petra Pau, Die Linke.

    Zitat


    Sehr geehrter Herr H,

    ich danke Ihnen für die Zuschrift, welche Sie an mich sandten. Für DIE LINKE bin ich für das Thema Waffenrecht verantwortlich. DIE LINKE hat dem Gesetzesentwurf nach Äußerung einiger Kritik zugestimmt. Als Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine zur Abstimmung am 22. Februar 2008 von meinem Kollegen, Herrn MdB Ramelow, gehaltene Rede. Ich denke, die Abstimmung erfolgte sachlich und mit Augenmaß: Meine Kollegen und ich suchen den Ausgleich zwischen innerer Sicherheit und einem sinnvollen Umgang mit Waffen.

    Zu Ihrer E - Mail merke ich grundsätzlich an:
    Rechtspolitisch tritt DIE LINKE für ein praktikables Waffenrecht ein. Sie erkennt daher
    ausdrücklich in Schützenvereinen geleistete Jugendarbeit an. Diese ist sozial wertvoll: Sie beinhaltet auch die Vermittlung von Respekt vor Schusswaffen sowie die im Rahmen der Jagdausbildung zwecks Hege von Natur und Tieren vermittelte Sachkunde. Ich weiß zudem, dass die Hersteller von Waffen und ihrem Zubehör nicht wenige Arbeitsplätze schaffen. Für mich gilt daher: Um eine ausgewogene Gestaltung der Interessen von Sportschützen, Jägern und Behörden sowie der inneren Sicherheit zu garantieren, setze ich mich auch nach der nun verabschiedeten Novelle für eine Anpassung des Waffenrechts an die gesellschaftliche Realität ein. Ich vertrete in diesem Sinne hinsichtlich von Messern folgende Positionen: Messer bedeuten generell eine Gefahr für den Menschen. Dabei ist es gleich, ob sie 12 oder nur 8,5 cm lange Klingen haben. Doch gleichzeitig nutzen wir sie als Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Dazu führen wir sie mitunter öffentlich zugriffsbereit: Ob beim Picknick, beim Grillen, im Rahmen von Sportarten wie Segeln, Surfen, Angeln oder Wandern. Wollte man alle Messer aus der Öffentlichkeit verbannen, würde dies ein generelles Verbot des zugriffsbereiten Führens aller Messer erfordern. Doch ließe es sich umsetzen? Kein Fleischer, kein Schneider, kein Zimmermann, kein Rangier- oder Hafenmitarbeiter, kein Pfadfinder oder Angler könnte ungestraft öffentlich sichtbar oder zumindest zugriffsbereit Messer als Arbeitsmittel bzw. Sportwerkzeuge führen: Ich lehne das öffentliche Führen von Messern wegen ihres Drohpotentials mit zweckgebundenen Einschränkungen ab und stimme daher der Fassung des § 42a Abs. I Nr. 3 (neu) WaffG zu. Doch sehe ich es als fraglich an, die Klingenlänge von 12 cm als Grenze festzumachen, ab der ein Führen außerhalb eines verschlossenen Behältnisses einem Verbot unterliegt: Wie verhält es sich mit 9 cm langen feststehenden Messern? An welchen Kriterien wollen wir die Gefährlichkeit eines per se gefährlichen Messers bestimmen? Ich meine: Aus dem militärischen Bereich stammende Kampfmesser, zumeist Einhandmesser mit feststehender Tanto- oder Spearpoint Klinge, haben im öffentlichen Raum unabhängig ihrer Klingenlänge keine Berechtigung. Nicht die Klingenlänge, sondern vielmehr Herkunft und Zweckbestimmung sollte Kriterium für die Beurteilung eines Messers sein: Wer von uns benötigt im öffentlichen Straßenland ein zugriffsbereit geführtes Kampfmesser? Solche Messer dürfen - wie es § 42a (neu) WaffG regelt - nunmehr nur noch in einem verschlossenen Behältnis, etwa einer Tasche oder einem Rucksack verpackt (nicht etwa in einem Schulterholster, am Gürtel oder im Stiefel), getragen werden. Herr H, es geht hier keinesfalls darum, bestimmte Bevölkerungsschichten zu stigmatisieren: Einzig eine Deeskalation des öffentlichen Raumes ist das Ziel! Ein Anliegen, welches gesetzlich mit der Novelle leider keine Regelung fand, ist die Forderung der LINKEN nach einer Waffendatei: Ich setze mich für eine bundesweit rund um die Uhr von der Polizei abzufragende Datei ein. Sei sie zentral, etwa vom Bundesverwaltungsamt oder als Verbunddatei von den Ländern betrieben: Jeder Polizeibeamter muss erfahren können, wer welche legale Waffe besitzt und vom wem welche Waffe wann an wen veräußert wurde. Zudem erleichtert die Datei kriminalpolizeiliche Ermittlungen, kommen doch Waffen zuweilen bei Einbrüchen oder Überfällen auf Händler abhanden. Daneben erteilen zur Zeit bundesweit ca. 257 nicht miteinander vernetzte Stellen waffenrechtliche Erlaubnisse. Für Ermittlungen muss die Kriminalpolizei in aufwändigen Verfahren quer durch Deutschland telefonieren, um den Verkaufsweg oder die Besitzer legaler Waffen herauszufinden. Das erscheint mir nicht mehr tragbar: Diese dezentrale Verwaltung nimmt Schutzpolizisten Sicherheit beim Einschreiten und verursacht der Kriminalpolizei Ermittlungskosten. Auch wenn er illegal zirkulierende Schusswaffen nicht erfasst: Ein rund um die Uhr online abzufragender Waffennachweis trägt zur sinnvollen Erhöhung der Qualität unserer Inneren Sicherheit bei. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss h i e r hinter dem im engeren Sinne verhältnismäßigen Anliegen zurücktreten, alle legalen Waffen, nämlich auch die von Behörden und Sicherheitsunternehmen geführten, zu erfassen. Herr H, Die LINKE strebt eine auf dem Boden des Grundgesetzes verortete rechtstaatliche Gestaltung unser Inneren Sicherheit in einem sozialeren Deutschland an. Das bedeutet für uns, dem grundgesetzlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei allen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen besondere Rechnung zu tragen. Dazu zählt der Schutz aller Menschen vor dem Missbrauch legaler Schuss-, Stich- und Hiebwaffen, sowie die praktikable Gewährleistung eines sinnvollen Umgangs mit Waffen, wie ihn Jäger und Sportschützen pflegen. Darüber hinaus möchte DIE LINKE unter Verwendung von Waffen verübte Gewaltkriminalität an ihren Wurzeln, nämlich an ihren gesellschaftlichen Ursachen, behandeln: Das betrifft seit Jahren von ihrem Umfang, aber auch ihrer frühen Sendezeit her in den Medien zunehmende Darstellungen von Waffengewalt. Nicht zuletzt verschärfen Gewalt als Handlungsmuster zur Lösung von Konflikten anbietende Medieninhalte die Folgen einer kraft zu geringer Investitionen mangelhaften Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik: Die Verhinderung von Gewalt beginnt in finanziell zur Einstellung von zusätzlichen Lehrern, Sozialarbeitern und Psychologen ausgestatteten Ganztagsschulen bzw. Jugendämtern. Kriminalprävention endet für DIE LINKE angesichts der am gestrigen Tage mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition verabschiedeten Waffenrechtsreform keinesfalls. In diesem Sinne setze ich mich auch weiterhin für eine Fortentwicklung des Waffengesetzes ein, die seinem Normzweck dient: Dem mit Augenmaß restriktiv, doch verhältnismäßig zu regelnden Umgang mit Schuss-, Stich- und Hiebwaffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra Pau

  • Eine ähnliche Antwort habe ich heute auch von Frau Pau erhalten. Allerdings lag der Schwerpunkt meiner Anfrage nicht auf der Messer-, sondern auf der "Anscheinswaffen"-Problematik, und die Antwort von Frau Pau bezieht sich unter anderem direkt auf dieses Thema. Zur schnelleren Aufnahme der Informationen, die sich von dem Schreiben, das Helmut, ein Bär erhalten hat, unterscheiden, habe ich die entsprechenden Stellen fett formatiert.


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift. Innerhalb der Fraktion der LINKEN bin ich für das Thema Waffenrecht verantwortlich. DIE LINKE hat dem Gesetzesentwurf nach Äußerung einiger Kritik zugestimmt. Als Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine zur Abstimmung am 22. Februar 2008 von meinem Kollegen, Herrn MdB Ramelow, gehaltene Rede.

    Zu Ihrer Zuschrift merke ich an:
    Es geht erst einmal nicht darum, wie Sie es ausführen, eine „Verbotsdebatte“ zu führen. Auch soll effektiver Selbstschutz nicht erschwert werden. Denn: Rechtspolitisch tritt DIE LINKE für ein praktikables Waffenrecht ein. Sie erkennt daher ausdrücklich in Schützenvereinen geleistete Jugendarbeit als sozial wertvoll an: Denn jene beinhaltet auch die Vermittlung von Respekt vor Schusswaffen sowie die im Rahmen der Jagdausbildung zwecks Hege von Natur und Tieren vermittelte Sachkunde. Ich weiß zudem, dass die Hersteller von Waffen und ihrem Zubehör nicht wenige Arbeitsplätze schaffen. Für mich gilt daher: Um eine ausgewogene Gestaltung der Interessen von Sportschützen, Jägern und Behörden sowie der inneren Sicherheit zu garantieren, setze ich mich auch nach der nun verabschiedeten Novelle für eine Anpassung des Waffenrechts an die gesellschaftliche Realität ein.

    Ich weiß, dass Soft - Air - Waffen in nicht - öffentlichen Bereichen durchaus einem, den Zusammenhalt unter Freunden und Bekannten fördernden Gruppenwettkampf, der zudem dem Abbau von Aggressionen fördert, dienen können. Doch ich befürworte, dass bewusst als getreue Nachahmungen von Kriegswaffen ( etwa einem amerikanischen M - 4 Karabiner, der russischen AK - 47 oder dem deutschen G - 36 nachempfundene Anscheinswaffen ) produzierte Soft - Air - Waffen über den Weg ihrer Gleichsetzung mit Schusswaffen vollständig aus dem öffentlichen Raum verbannt werden: In Zeiten weltweit zunehmender Konfliktherde sehe ich es nicht ein, dass Nachbildungen von dort zum Einsatz kommender Kriegswaffen auf unseren Straßen von Jedermann zu führen sind. Außerdem wirkt sich die Erlaubnis zum öffentlichen Führen von solchen getreuen Nachahmungen auf unser gesellschaftliches Selbstverständnis aus: Sind in unserem öffentlichen Bereich viele Waffennachbildungen zu sehen und trägt man sie mit einer gewissen Selbstverständlichkeit, so befördert das unausgesprochen die Akzeptanz von unterschwelliger (Drohung mit) Gewalt als Handlungsmuster zur Lösung von Konflikten. Allein die öffentliche Sichtbarkeit einer Kriegswaffennachbildung mindert die restriktive Handhabung tödlicher Waffen, was das Waffengesetz ja auch bezwecken möchte. Daneben besteht für den Träger solcher Nachbildungen in der Öffentlichkeit selbst eine abstrakte Gefahr, die sich nur zu schnell zu konkretisieren vermag: Werden Polizeibeamte mit seiner Waffe konfrontiert, kann es im schlimmsten Fall zu einem für ihn tödlichen Schusswaffengebrauch kommen. Aus diesen Gründen befürworte ich die Erfassung von Kriegswaffen nachempfundenen Soft - Air - Waffen vom WaffG.

    Um einen Widerspruch mit der EU - Spielzeugrichtlinie aufzuheben, hat DIE LINKE daneben der Anhebung des Geschossenergiegrenzwerts auf 0,5 Joule zugestimmt.

    Ein Anliegen, welches gesetzlich mit der Novelle leider keine Regelung fand, ist die Forderung der LINKEN nach einer Waffendatei: Ich setze mich für eine bundesweit rund um die Uhr von der Polizei abzufragende Waffendatei ein. Sei sie zentral, etwa vom Bundesverwaltungsamt oder als Verbunddatei von den Ländern betrieben: Jeder Polizeibeamter muss erfahren können, wer welche legale Waffe besitzt und vom wem welche Waffe wann an wen veräußert wurde. Zudem erleichtert die Datei kriminalpolizeiliche Ermittlungen, kommen doch Waffen zuweilen bei Einbrüchen oder Überfällen auf Händler abhanden. Daneben erteilen zur Zeit bundesweit ca. 257 untereinander nicht vernetzte (!) Stellen waffenrechtliche Erlaubnisse. Für Ermittlungen muss die Kriminalpolizei in aufwändigen Verfahren quer durch Deutschland telefonieren, um den Verkaufsweg oder die Besitzer legaler Waffen herauszufinden. Das erscheint mir nicht mehr tragbar: Diese dezentrale Verwaltung nimmt Schutzpolizisten Sicherheit beim Einschreiten und verursacht der Kriminalpolizei Ermittlungskosten. Auch wenn er illegal zirkulierende Schusswaffen nicht erfasst: Ein rund um die Uhr online abzufragender Waffennachweis trägt zur sinnvollen Erhöhung der Qualität unserer inneren Sicherheit bei. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss hinter dem hier im engeren Sinne verhältnismäßigen Anliegen zurücktreten, alle legalen Waffen, nämlich auch die von Behörden und Sicherheitsunternehmen geführten, zu erfassen.

    Die LINKE strebt eine auf dem Boden des Grundgesetzes verortete rechtstaatliche Gestaltung unser inneren Sicherheit in einem sozialeren Deutschland an. Das bedeutet für uns, dem grundgesetzlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei allen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen besondere Rechnung zu tragen. Dazu zählt der Schutz aller Menschen vor dem Missbrauch legaler Schuss-, Stich- und Hiebwaffen, sowie die praktikable Gewährleistung eines sinnvollen Umgangs mit Waffen, wie ihn Jäger und Sportschützen pflegen. Darüber hinaus möchte DIE LINKE unter Verwendung von Waffen verübte Gewaltkriminalität an ihren Wurzeln, nämlich an ihren gesellschaftlichen Ursachen, behandeln: Das betrifft seit Jahren von ihrem Umfang, aber auch ihrer frühen Sendezeit her in den Medien zunehmende Darstellungen von Waffengewalt. Nicht zuletzt verschärfen Gewalt als Handlungsmuster zur Lösung von Konflikten anbietende Medieninhalte die Folgen einer kraft zu geringer Investitionen mangelhaften Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik: Die Verhinderung von Gewalt beginnt in finanziell zur Einstellung von zusätzlichen Lehrern, Sozialarbeitern und Psychologen ausgestatteten Ganztagsschulen bzw. Jugendämtern. Kriminalprävention endet für DIE LINKE angesichts der am gestrigen Tage mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition verabschiedeten Waffenrechtsreform keinesfalls: In diesem Sinne setze ich mich auch weiterhin für eine soziale Investitionen flankierende Fortentwicklung des Waffenrechts ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra Pau

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Darf ich mir denn nun noch meine Brötchen selber schmieren ?!
    Ist ja auch ein Messer!!!
    Dann bin ich noch Wikinger im Reenactment...Schaukampf und so....
    Wenn da jetzt einer meint ich Schnall mir mein Schwert nicht um oder verzichte auf mein Gürtelmesser,der hat sich geiirrt. :direx:

  • Hallo Leute,

    wie sieht das denn jetzt aus? Sagen wir mal ich hab hier ne RG 96 von Röhm oder eine IWG SP 15 Compact rumliegen. Darf ich die jetzt noch mit rausnehmen und z.B. unter der Jacke tragen, wenn ich durch die Stadt laufe, ohne irgendwas befürchten zu müssen (natürlich mit dem KWS)? Ich meine eine gewisse Ähnlichkeit weisen die ja auch auf, um Mal auf diese Sache mit den Anscheinwaffen zuzukommen.

    PS: Ich hab das Thema nur ansatzweise mitbekommen. Das mit den Messern mit 12cm und Co interessiert mich eigentlich weniger. Hab auch im Moment nicht die Zeit hier alle 19 Seiten zu lesen...

  • Zitat

    Original von Adusoron
    wie sieht das denn jetzt aus? Sagen wir mal ich hab hier ne RG 96 von Röhm oder eine IWG SP 15 Compact rumliegen. Darf ich die jetzt noch mit rausnehmen und z.B. unter der Jacke tragen, wenn ich durch die Stadt laufe, ohne irgendwas befürchten zu müssen (natürlich mit dem KWS)? Ich meine eine gewisse Ähnlichkeit weisen die ja auch auf, um Mal auf diese Sache mit den Anscheinwaffen zuzukommen.

    Zum x-ten Mal: Eine SSW ist keine Anscheinswaffe, sondern eine ganz echte Waffe - und somit nicht von dem Verbot betroffen.

    In dem Verbot geht es nur um Spielzeuge die wie Waffen aussehen - "Großen" Waffenschein vorausgesetzt darfst Du auch jede beliebige :F:-Softair führen, auch wenn sie wie eine Kriegswaffe aussieht. :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Alles klar danke - mehr wollte ich nicht wissen. Hab wie gesagt momentan nicht die Zeit so viel zum Surfen, sonst hätte ich es bestimmt irgendwo hier gelesen. :ngrins:

  • Hallo,

    helft mir mal. Ich hab grad im aktuellen (also alten) Waffengesetz nachgeschaut was alles zu den Hieb und Stoßwaffen gezählt wird.

    Also ich hab diesen Text hier aus dem §-Wirrwarr ausgebuddelt:

    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
    1.2
    Gegenstände,
    1.2.1
    die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte),
    1.2.2
    aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),
    1.2.3
    bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen

    a)
    eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
    b)
    eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung

    hervorgerufen werden kann,
    1.2.4
    bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen,
    1.2.5
    bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann,
    1.2.6
    die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen,
    1.3
    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.
    2.
    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
    2.1
    Messer,
    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),
    2.1.2
    deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
    2.1.3
    mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
    2.1.4
    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
    2.2
    Gegenstände,
    2.2.1
    die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung Verwendung findenden Gegenstände.


    Hier in diesem Text sind Elektroschockgeräte separat zu den Hieb, und Stoßwaffen aufgeführt.
    Heißt das jetzt daß sie doch keine sind?

    Ich dachte immer die gehören dazu.

    Was denn nun? Wenn sie nicht dazu gehören wäre das Führen weiterhin frei.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hm, wo hab ich dann das bloß her daß sie als Hieb, und Stoßwaffen gezählt werden?

    Ich hab das im Hinterkopf aber ich komm nicht drauf wieso.

    Hat da einer einen Plan?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Cool, dann brauch ich jetzt einen robusten, laaaangen E-Schocker (ausfahrbar) mit bruchfestem Gehäuse in Tonfa-Form. So wie die Makos auf der ersten Enterprise.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Hat hier einer MACO gesagt? :))

    Tja, gibts. Allerdings nicht ausfahrbar und nicht als Tonfa. Aber als normaler Stecken.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Auf der grünen oder gelben WBK?
    Auf der Gelben werden alle Waffen eingetragen, die sportlich genutzt werden können und die Waffenart prinzipiell auf gelb eintragungsfähig sind.
    Der Bundestat hat ja gerade festgestellt, dass eine Bindung an der Sportordnung des eigenen Verbandes prinzipiell nicht notwendig ist, aber die Waffe in irgendeiner SpoO passen muss. Somit bleibt das bei der bisherigen Regelung. Dem Sportschützen soll durchaus die Möglichkeit gegeben werden, als Gast in einem fremden Verband mit seiner eigenen Waffe zu schießen.
    Eine weitere Bindung gibt § 14 auch nicht her.
    Somit darf der SpoSchü jede Waffe auf Gelb erwerben, die dort eintragungsfähig ist. Außnahme sind vorherige, aber eingetragene Beschränkungen und Auflagen in der WBK.

    Anders aber auf der Grünen. Für jeden Waffenerwerb bedarf es einen Voreintrag. Den bekommt der SpoSchü aber nur mit einer Verbandsbescheinigung - der Bedürfsnis. Da diese Verbandsabhängig ist, gibt es diese nur nach der SpoO des eigenen Verbandes.

    Vielleicht hat der SB da was verwechselt.

    Klargestellt ist aber, dass der SpoSchü 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf, unabhängig der WBK (grün/gelb).


    Ich wollte ein LG über die gelbe WBK. Aber dort steht, in welchem Verband ich Mitglied bin! Und darauf hat sich der Sachbearbeiter berufen: unser Verband hat keine Disziplin für starke Luftgewehre.

    Aber nach den vorgenannten Hinweisen zu urteilen, müßte das ja dann trotz des Hinweises auf den Verband in der gelben WBK doch gehen, da ich ja in einem anderen Verband FT mitschießen könnte!? :nuts:
    Oder könnte der Verbandhinweis doch hinderlich sein?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Klargestellt ist aber, dass der SpoSchü 2 Waffen pro Halbjahr erwerben darf, unabhängig der WBK (grün/gelb).


    Ich wollte ein LG über die gelbe WBK. Aber dort steht, in welchem Verband ich Mitglied bin! Und darauf hat sich der Sachbearbeiter berufen: unser Verband hat keine Disziplin für starke Luftgewehre.
    [/quote]
    Warum hat der SB so eine unsinnige und nocht vom WaffG geforderte Auflage in die WBK getippt?
    Warum hat der Antragsteller sich das bieten lassen?

    Zitat

    Original von Windbeutel
    Aber nach den vorgenannten Hinweisen zu urteilen, müßte das ja dann trotz des Hinweises auf den Verband in der gelben WBK doch gehen, da ich ja in einem anderen Verband FT mitschießen könnte!? :nuts:
    Oder könnte der Verbandhinweis doch hinderlich sein?


    Nö, wenn da eine Auflage drin ist, ist diese auch erstmal bindend.
    Entweder er streicht diese Auflage oder Du beantragst über den anderen Verband eine zweite gelbe WBK. Dann ist aber das volle Programm Pflicht.