Tauben in der Stadt

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 13.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2002 um 10:22) ist von Paramags.

  • also ich hab ein paar probleme mit tauben, hab mir daraufhin nen weihrauch luftgewehr geliehen (6 joule) und die dinger zeigen sich aber net so sehr beeindruckt davon :new16: nur federn verlieren die....

    nun wollte ich fragen, obs sich lohnt ein luftgewehr mit mehr als 6 joule (z.B. 30 joule, an das könnte ich mir legal kaufen) oder ob ich was richtiges brauche...kleinkaliber etc. nur etwas laut inner stadt.
    schalldämpfer gibts ja für sowas net

    meine 2.frage ist, obs rechtlich überhaupt erlaubt ist, aufm eigenen grundstück tauben zu schießen/töten.

    grüße
    bom

    Einmal editiert, zuletzt von bom (10. August 2002 um 14:55)

  • Hallo,

    Nun mal etwas zur Klärung:

    Taubenschiessen ist nicht zulässig!
    Es sei denn es sind Tontauben.
    Ausserdem gibt es neuerliche Brichte nachdenen
    man sich dieses Problemes annehmen will.

    Baikal

  • Es ist definitiv verboten mit Waffen über 7 Joule auf privatgelände zu schiessen.Alles über 7 Joule darf nur noch auf einem Schiessstand abgefeuert werden.
    dazu (nicht das Jagen von Tauben) kannst Du was im Waffen-online Forum umter Druckluft glaube ich lesen.
    Gruß Snoop

  • Wenn Du Waffen über 7,5 Joule legal erwerben kannst, wie Du sagst, müßtest Du eigentlich wissen wo man mit denen schießen darf, oder...?

    *** HAENEL, sonst nix ! *** :suche:

  • oder bist du österreicher?

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Hallo bom,
    ich möchte nur noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das schießen auf Tauben verboten ist! Genauso wie auf andere Tiere!
    Außerdem ist das was Du da tust Tierquälerei, da Du die Tauben nicht mit einem (so) schwachen LG töten kannst, sondern sie nur verletzt! Lass es einfach bleiben!! :evil:
    Weiterhin, wie auch schon erwähnt wurde, darfst du zumindest in Deutschland ohne WBK keine Waffe über 7,5J legal erwerben. Falls Du Österreicher bist gilt dies natürlich nicht...
    Gruß
    slASH (Moderator)

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • oh bom,
    schlechter einstand.
    anscheinend nimmst du es doch ziemlich gelassen, dass die tauben "nur" die federn verlieren.

    höhr verdammt nochmal auf, auf tiere zu schiessen. :fluch:

    desweitern schliess ich mich berti an, du müsstest , wenn du denn wirklich wbk berechtigt bist, wissen, dass das schiessen auf tiere mit lg´s verboten ist!!

    stell dir mal vor, du verlierst "nur" ein paar deiner extremitäten.

    lass den mist sein, auch wenn du denn aus AUT kommen solltest.

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

    Einmal editiert, zuletzt von dmeenzer (10. August 2002 um 16:48)

  • Um Himmels Willen, laß dich bloß nicht erwischen! Es reicht schon ne Anzeige von nem Tierschützer, und schon wirst du verknackt! Ja, es ist illegal! Auch mit Armbrust falls dir das auch schon in Sinn gekommen ist!
    Tränk altes Brot mit Vodka, gibs den Tauben zu fressen und amüsier dich!

  • generell bin ich ja auch tierliebhaber, aber gegen tauben hab ich was...
    naja das mit den abschießen lass ich dann ma lieber, weil man weiß echt nie wer gerade guckt

    danke für die infos

  • Schön, dass wir Dich überzeugen konnten!
    Einsicht ist besser als Nachsicht!- Ist zwar nur ein blödes Sprichwort, aber hier trifft es voll und ganz zu!
    Gruß
    slASH

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • Zitat

    Original von HighestPossible
    Tränk altes Brot mit Vodka, gibs den Tauben zu fressen und amüsier dich!

    LOL, geht das wirklich?

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • bom
    Anscheinend kommst du nicht aus Deutschland. Schließlich fragst du nach Luftgewehren um die 30J. die du angeblich "legal" erwerben kannst. In Deutschland ist dies nur mit einer WBK möglich. Schalldämpfer gibt es wahrscheinlich schon für KK, aber sind Schalldämpfer nur legal zu erwerben, wenn du einen Bedarf vorlegen kannst und dieser anerkannt wird (TAUBENSCHIEßEN GEHÖRT NICHT DAZU!).
    Ferner, wie schon von den anderen hier angemerkt wurde, ist Taubenschießen aus Tierschutzgründen VERBOTEN. Wenn die entsprechende Stadt was gegen Tauben unternehmen will, dann heuert sie eine entsprechende Firma an, die auf die Taubenvernichtung spezialisiert ist! Privatleuten ist dies untersagt!!!

    Mika

    P.S. Übrigens willkommen im Forum :))

    Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügendsten informiert ist
    (John Priestley, engl. Schriftst. 1894 - 1984)

    Besitzer von:
    CO2:
    - Beretta 92FS/S "nickel-holz" von UMAREX
    Luftdruck:
    - Feinwerkbau 300 S
    - Haene

  • Mika: klar gibts schalldämpfer für kk, es gibt sogar schon fertig schallgedämpfte gewehre legal in deutschland zu kaufen, aber dafür brauchste halt des bedürfnis, das du nicht hast....

  • Liebe Leute,

    die Tierliebe vieler Diskutanten in Ehren ... aber vielleicht kann man die Geschichte ein bißchen versachlichen, nicht zuletzt, weil dies nicht der erste thread zum Thema ist (und wohl kaum der letzte bleiben wird...).

    Denn Taubenschießen ist keinesfalls "aus Tierschutzgründen verboten". Warum auch.

    Ich spreche - dies vorab - als Jäger.

    Mit Waffen über 7,5 J darf man außerhalb zugelassener Schießstätten nur dann schießen, wenn man entweder befugt die Jagd ausübt oder über eine behördliche Schießerlaubnis verfügt. Letztere wird nur im Ausnahmefall, unter Auflagen, erteilt.

    Bei Tauben in der Stadt - ja selbst bei Tauben im (umfriedeten) Hof & Garten - scheidet die Jagd als Legitimation von vornherein aus, weil in befriedeten Bezirken die Jagd ruht. Das Jagdrecht ist also hier nicht einschlägig.

    Dennoch werden Wildtiere auch in der Stadt bejagt, und das keineswegs nur von behördlicher Seite. In diesen Fällen (Kaninchen, Tauben, Fuchs, Marder u.ä. Kulturfolger) bedient sich die Behörde auch privater Jäger, die dann im Rahmen einer Schießerlaubnis tätig werden. Die Bejagung / Bekämpfung kann unter diesen Umständen sehr wohl das Bedürfnis für eine Schalldämpferwaffe begründen (z.B. .22lfB in Verbindung mit Sub-sonic Munition)!

    Doch auch hier bleibt der beauftragte Jäger an Vorschriften des BJG gebunden, z.B. §19 "sachliche Verbote". Für Jäger scheidet deshalb a priori die Verwendung einer Armbrust aus, weil es u.a. verboten ist, mit Pfeilen oder Bolzen auf Wild zu schießen. Unterstellen wir mal zur Sicherheit, daß das analog auch dann gilt, wenn es sich bei den Tauben nicht um Wildtauben, sondern Haus-/Zuchttauben handelt.

    Es gibt bei Haarniederwild und Federwild aber keine Mindestkaliber oder Mindestenergien im Jagdrecht.

    Für alle Nicht-Jäger gilt: Wirbeltiere darf nur töten, wer über die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Es muß ein "vernünftiger" Grund vorliegen. Ein vernünftiger Grund kann Nahrungsbeschaffung sein (z.B. Tauben sind SEHR lecker), Abwehr von Schäden, .... , ganz sicher nicht "Spaß" oder "Neugier". Und es dürfen den Tieren nicht mehr als "unvermeidbare Schmerzen oder Leiden zugefügt" werden.

    So... und nun?

    Wer in seinem umfriedeten Garten oder Hof von z.B. Tauben oder Kaninchen belästigt wird, kann dagegen etwas tun. Er darf diese Tiere sich sogar aneignen und verwerten, ohne sich strafbar zu machen. Zu beachten ist allerdings, ob eine Tierart nach dem Naturschutzrecht besonderen Schutz genießt!

    Fraglich ist das "wie". Für Tiere wie Kaninchen oder z.B. Bisam kommen, da Normalsterbliche kaum eine Schießerlaubnis erhalten werden, nur Fallen in Betracht. Ein :F: LG würde in der Tat als Tierquälerei anzusehen sein.

    Bei Tauben halte ich persönlich ein starkes :F: LG an der Leistungsgrenze von 7,5 J für ausreichend, wenn (!) der Schütze einen guten Treffersitz garantieren kann UND nicht weit (keinesfalls > 10 m) schießt. ABER: Beim Schießen mit :F: Waffen innerhalb des umfriedeten Besitztums muß man sicherstellen, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

    Also: Bei Beachtung aller Regeln und Erfordernisse kommt der genervte Hausbesitzer nur äußerst selten zu Schuß.

    Deshalb: Es gibt für Menschen, die sich mit Schädlingen auseinandersetzen müssen, ganz sicher effizientere und risikolosere Alternativen, als die Weihrauch aus dem Schrank zu holen.

    That being said - ich möchte anregen, daß nicht über jeden, der eine etwas hemdsärmelige oder unbedarfte Frage zum Thema "LG und Tauben" stellt, ein politisch-korrekter Sturm der Entrüstung inklusive Beleidigungen hereinbricht.

    Let's talk about it.

    Einmal editiert, zuletzt von Esteban (10. August 2002 um 19:58)

  • Zitat

    Original von ZeroM
    Mika: klar gibts schalldämpfer für kk, es gibt sogar schon fertig schallgedämpfte gewehre legal in deutschland zu kaufen, aber dafür brauchste halt des bedürfnis, das du nicht hast....


    Ob es Schalldämpfer gibt oder nicht, da war ich mir nicht sicher. Ansonsten habe ich niemals behauptet, dass ich mir einen solchen kaufen will! Und das ich das Bedürfnis nicht habe, würde ich auch niemals einen kriegen. Mein Beitrag war auch deutlich an bom gewandt!

    Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügendsten informiert ist
    (John Priestley, engl. Schriftst. 1894 - 1984)

    Besitzer von:
    CO2:
    - Beretta 92FS/S "nickel-holz" von UMAREX
    Luftdruck:
    - Feinwerkbau 300 S
    - Haene

  • Ich möchte hier jetzt niemanden ermutiegen auf tauben zu schiessen(schongarnicht mit einem gewehr um 7.5 joule), aber ich kann es in manchen fällen verstehen, da die Viecher viele krankheiten übertragen und echt gesundheitsgefährdent sein können, und wenn man keine andere möglichkeit sieht sie loszuwerden...

  • Zitat

    Original von bom
    das mit dem alkohol hab ich mal mit möwen gemacht, die sind dann alle ziemlich lustig gelaufen, aber weg kriegste die damit net

    Auch das ist Tierquälerei und somit unter Strafe
    gestellt.

    Baikal

  • Zitat

    Original von Esteban
    Mit Waffen über 7,5 J darf man außerhalb zugelassener Schießstätten nur dann schießen, wenn man entweder befugt die Jagd ausübt ...

    und/oder einen kontrollschuß durchführt (:)

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"