Schießen in der Öffentlichkeit

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 7.059 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2008 um 22:56) ist von Derringer.

  • ohne kleinen waffenschein = straftat
    mit kleinem Waffenschein = Ordnungswiedrigkeit

    (soweit ich bis jetzt informiert bin)

    ** Browning GPDA9 (PTB-592) ** Röhm RG300 (PTB-327) ** Walther P99 (PTB-762) **

  • Eine Straftat und wird mit Geldbuße und ggf. Freiheitsstrafe geahndet.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Ich glaube mit KWS eine Ordnungswidrigkeit und ohne eine Straftat.

    Edit: Da war wer schneller... :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (3. Januar 2008 um 12:38)

  • Zitat

    Original von CChris
    ohne kleinen waffenschein = straftat
    mit kleinem Waffenschein = Ordnungswiedrigkeit

    (soweit ich bis jetzt informiert bin)


    Was hat der KWS mit dem unerlaubten Schießen zu tun?
    Es kommt nur ohne KWS die Straftat Führen ohne Erlaubnis dazu.

    Der Rest sagt Abschnitt 4, § 51 - 54 WaffG.
    Die Würdigung dieses Vergehens liegt beim Staatsanwalt bzw. Richter.

  • Also in jedem Falle eine Straftat?
    Ich hatte nämlich auch die Sache "mit KWS = OWi / ohne KWS = Straftat" im Hinterkopf. Daher meine Frage.


    P.S.: nein, ich habe da nichts ausgefressen, noch was in der Richtung vor

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Also in jedem Falle eine Straftat?


    Ich bin nicht sicher. Ich habe nun 20 Min im WaffG gewühlt und den entscheidenen Absatz, der sich auf erlaubnisfreie Waffen bezieht, nicht gefunden.
    Vieles bezieht sich auf verbotene Gegenstände und erlaubnispflichtige Waffen und Munition.
    Ich gehe bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen von Ordnungswidrigkeiten aus, die mit einem Bußgeld belegt sind.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Das Schießen ist immer nur eine Ordnungswidrigkeit!

    Da aber zum Schießen zwingend ein Führen notwendig ist, kommt
    ohne KWS noch die Straftat des unerlaubten Führens hinzu.

    Stefan


    Woher leitest Du das aus dem WaffG ab? Würde mich mal interessieren. Ich bin sicher, dass ich da was überlesen habe, aber wo steht das genau?

  • Schiess doch einfach nicht in der Öffentlichkeit, dann kann es Dir doch egal sein wie es eingestuft ist.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Schießen ohne Erlaubnis:

    Zitat

    § 53

    Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4, dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, mit einer Schusswaffe schießt,

    Die genauen Strafvorschriften für das Führen konnte ich mir nicht herleiten,
    da bitte ich andere, den richtigen Text zu finden.


    Stefan

  • wie denau das jetzt genau in sachen straftat oder ordnungswiedrigkeit aussieht würde mich allerdings auch sehr interessieren.

    gerade dieses silvester war es z.B. so, dass wir nicht auf unserem Grundstück waren, sondern in den weinbergen wegen der aussicht... und da wurde auch viel mit SSVs geschossen....

    und mich würde demnach interessieren, ob dies dann mit besitz eines KWS eben eine Straftat gewesen wäre oder nicht. ?!

    ** Browning GPDA9 (PTB-592) ** Röhm RG300 (PTB-327) ** Walther P99 (PTB-762) **

  • Und ob man wegen sowas den KWS zwingend aberkannt bekommt würde mich auch intressieren.
    Ordnungswiedrigkeit = KWS los?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Schießen ohne Erlaubnis:


    Die genauen Strafvorschriften für das Führen konnte ich mir nicht herleiten,
    da bitte ich andere, den richtigen Text zu finden.


    Stefan

    Da Führen ohne Erlaubnis eine Straftat ist, sollte es im § 52 WaffG stehen... ;)

  • Hi,

    also ein Anwalt den ich kenne hat mir das auch so erlärt:

    Schiessen = Ordnungswiedrigkeit (wenn kein Grund also Notwehr vorliegt)
    Führen ohne KWS ist eine Straftat.

    Ich denke das man jemanden der das Studiert hat trauen kann auch wenn er kein Fachanwalt für Waffenrecht ist sondern Arbeitsrecht sollte er schon einen Gesetzestext lesen können. Sonst währe ich eher endteuscht von ihm.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Und ob man wegen sowas den KWS zwingend aberkannt bekommt würde mich auch intressieren.
    Ordnungswiedrigkeit = KWS los?

    Davon darf man wohl ausgehen.
    Die Zuverlässigkeit dürfte mit Sicherheit in Frage gestellt werden.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Klar, §52.
    Aber wo da genau?

    Schießen an sich ist jedenfalls gemäß §53 nur eine OWi.

    Stefan

    Ja, ich denke, wir sprachen jetzt vom Führen ohne Erlaubnis (KWS) ?
    Ich schau´ mal in meinem "Büchlein", auswendig hab´ ich das nicht parat. Jedenfalls irgendwo im § 52 WaffG.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (3. Januar 2008 um 15:36)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Davon darf man wohl ausgehen. Die Zuverlässigkeit dürfte mit Sicherheit in Frage gestellt werden.

    So wird´s wohl kommen...