Kurze Frage:
ist das Schießen (mit der SSW) in der Öffentlichkeit eine Straftat oder "nur" eine Ordnungswidrigkeit?
Schießen in der Öffentlichkeit
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Baller-Bolle -
3. Januar 2008 um 12:35 -
Geschlossen
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 7.059 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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ohne kleinen waffenschein = straftat
mit kleinem Waffenschein = Ordnungswiedrigkeit(soweit ich bis jetzt informiert bin)
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Eine Straftat und wird mit Geldbuße und ggf. Freiheitsstrafe geahndet.
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Ich glaube mit KWS eine Ordnungswidrigkeit und ohne eine Straftat.
Edit: Da war wer schneller...
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Zitat
Original von CChris
ohne kleinen waffenschein = straftat
mit kleinem Waffenschein = Ordnungswiedrigkeit(soweit ich bis jetzt informiert bin)
Was hat der KWS mit dem unerlaubten Schießen zu tun?
Es kommt nur ohne KWS die Straftat Führen ohne Erlaubnis dazu.Der Rest sagt Abschnitt 4, § 51 - 54 WaffG.
Die Würdigung dieses Vergehens liegt beim Staatsanwalt bzw. Richter. -
Also in jedem Falle eine Straftat?
Ich hatte nämlich auch die Sache "mit KWS = OWi / ohne KWS = Straftat" im Hinterkopf. Daher meine Frage.P.S.: nein, ich habe da nichts ausgefressen, noch was in der Richtung vor
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Das Schießen ist immer nur eine Ordnungswidrigkeit!
Da aber zum Schießen zwingend ein Führen notwendig ist, kommt
ohne KWS noch die Straftat des unerlaubten Führens hinzu.Stefan
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Zitat
Original von Baller-Bolle
Also in jedem Falle eine Straftat?
Ich bin nicht sicher. Ich habe nun 20 Min im WaffG gewühlt und den entscheidenen Absatz, der sich auf erlaubnisfreie Waffen bezieht, nicht gefunden.
Vieles bezieht sich auf verbotene Gegenstände und erlaubnispflichtige Waffen und Munition.
Ich gehe bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen von Ordnungswidrigkeiten aus, die mit einem Bußgeld belegt sind. -
Zitat
Original von HWJunkie
Das Schießen ist immer nur eine Ordnungswidrigkeit!Da aber zum Schießen zwingend ein Führen notwendig ist, kommt
ohne KWS noch die Straftat des unerlaubten Führens hinzu.Stefan
Woher leitest Du das aus dem WaffG ab? Würde mich mal interessieren. Ich bin sicher, dass ich da was überlesen habe, aber wo steht das genau? -
Schiess doch einfach nicht in der Öffentlichkeit, dann kann es Dir doch egal sein wie es eingestuft ist.
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Schießen ohne Erlaubnis:
Zitat§ 53
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4, dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, mit einer Schusswaffe schießt,
Die genauen Strafvorschriften für das Führen konnte ich mir nicht herleiten,
da bitte ich andere, den richtigen Text zu finden.Stefan
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wie denau das jetzt genau in sachen straftat oder ordnungswiedrigkeit aussieht würde mich allerdings auch sehr interessieren.
gerade dieses silvester war es z.B. so, dass wir nicht auf unserem Grundstück waren, sondern in den weinbergen wegen der aussicht... und da wurde auch viel mit SSVs geschossen....
und mich würde demnach interessieren, ob dies dann mit besitz eines KWS eben eine Straftat gewesen wäre oder nicht. ?!
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Und ob man wegen sowas den KWS zwingend aberkannt bekommt würde mich auch intressieren.
Ordnungswiedrigkeit = KWS los?Gruß K.
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Zitat
Original von HWJunkie
Schießen ohne Erlaubnis:Die genauen Strafvorschriften für das Führen konnte ich mir nicht herleiten,
da bitte ich andere, den richtigen Text zu finden.Stefan
Da Führen ohne Erlaubnis eine Straftat ist, sollte es im § 52 WaffG stehen...
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Klar, §52.
Aber wo da genau?Schießen an sich ist jedenfalls gemäß §53 nur eine OWi.
Stefan
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Hi,
also ein Anwalt den ich kenne hat mir das auch so erlärt:
Schiessen = Ordnungswiedrigkeit (wenn kein Grund also Notwehr vorliegt)
Führen ohne KWS ist eine Straftat.Ich denke das man jemanden der das Studiert hat trauen kann auch wenn er kein Fachanwalt für Waffenrecht ist sondern Arbeitsrecht sollte er schon einen Gesetzestext lesen können. Sonst währe ich eher endteuscht von ihm.
Gruß C.C.
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Zitat
Original von Kentucky
Und ob man wegen sowas den KWS zwingend aberkannt bekommt würde mich auch intressieren.
Ordnungswiedrigkeit = KWS los?Davon darf man wohl ausgehen.
Die Zuverlässigkeit dürfte mit Sicherheit in Frage gestellt werden. -
Zitat
Original von HWJunkie
Klar, §52.
Aber wo da genau?Schießen an sich ist jedenfalls gemäß §53 nur eine OWi.
Stefan
Ja, ich denke, wir sprachen jetzt vom Führen ohne Erlaubnis (KWS) ?
Ich schau´ mal in meinem "Büchlein", auswendig hab´ ich das nicht parat. Jedenfalls irgendwo im § 52 WaffG. -
Zitat
Original von Baller-Bolle
Davon darf man wohl ausgehen. Die Zuverlässigkeit dürfte mit Sicherheit in Frage gestellt werden.So wird´s wohl kommen...
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Zitat
Ordnungswiedrigkeit = KWS los?Gruß K.
Ich glaub auch da wird einem der KWS schnell wieder abgenommen....oder?
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