Kleiner Waffenschein gilt nur im eigenn Landkreis

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 13.103 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2007 um 19:50) ist von FaFaFarin.

  • Moin!


    Und zwar geht es sich um folgendes:

    Ich war heute am Landratsamt und habe meinen KWS abgeholt.
    Da meinte die nette Frau Sachbearbeiterin doch wirklich zu mir, dass der Kleine Waffenschein nur zum Tragen im Landkreis berechtigen würde. Ich hab dann nochmal nachgebort, aber sie is nicht mehr davon abgegangen. Ich halte das persönlich für einen schlechten Scherz. Allerdings findet sich auf diese Frage keine Antwort.

    Was wisst ihr darüber?

  • Da fragt man sich doch unmittelbar:
    Welchen Beruf schwänzt diese Frau eigentlich?

    Kopfschüttelnde Grüße

    Lars

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Tja, der Personalausweis gilt doch auch nur in dem Fürstentum oder in der Grafschaft, in der man geboren wurde. Das hat der zuständige Fürst oder Graf von Gottes Gnaden in dessen Bereich man geboren wurde, schliesslich so festgelegt!

    Oder war das doch vor 200 bis 300 Jahren so? Wie alt war denn die Dame? :))

  • Hab ich mir doch gleich gedacht.
    Ich hab mich ja auch extra vorher schlau gemacht.
    Abgesehen davon steht auf dem Schein ja auch nix drauf von dem gelaber.
    Wahrscheinlich bin ich grad durch Zufall in die Märchenstunde reingerutscht.

    Aber den zahlreichen Forum-Einträgen entnehme ich, dass es noch mehr unwissende bzw. schlecht informierte Sachbearbeiter gibt.

    Naja, dann wär das ja jetzt geklärt.

    Ich hab für den Lappen natürlich die üblichen 50 Mücken bezahlt, wenn die nette Dame recht gehabt hätte wär das Ding unnütz gewesen.

    Danke

  • Und ich wiederhole es auch nochmal: Das ist Quatsch.

    Steht denn auf dem Kleinen Waffenschein selbst etwas Entsprechendes drauf?

    Wenn nicht, vergiss, was die Dame gesagt hat.

    Wenn doch, solltest Du Einspruch bei der Behörde einlegen. Eine solche Beschränkung ist durch das Waffengesetz nicht gedeckt.

    Gruß,
    Marcus

    EDIT: Oh, das hat sich überschnitten, es steht also nichts drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (30. November 2007 um 19:21)

  • Der KWS bringt wohl jedes Rathaus in Verwirrung. Als ich meinen beantragt habe, wusste erst keiner was ich will. Die haben mir dann einen Antrag für einen Waffenschein gegeben und wollten den dann absolut nicht annehmen, weil ich keine Waffe mit Serienummer eingetragen hatte. Der hinzugezogenen Amtsvorsteher hat Stein und Bein geschworen, dass der KWS nur zum führen einer speziell im KWS aufgeführten Waffe berechtigt. Erst ein halbstündiges Telefonat mit dem SB des Landkreises, der aber auch bei einem Kollegen aus einem anderen Kreis nachfragen musste, brachte Klarheit.

    Eigentlich ein Armutszeugnis für unsere Bürokratie. Ist auch nicht auf den KWS beschränkt. Ich habe mich bei Bauanträgen schon mit der gleichen Mischung aus fehlendem Wissen und Rechthaberei herumschlagen müssen. Am besten macht man sich vor jedem Antrag selbst rechtskundig.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Tja, der Personalausweis gilt doch auch nur in dem Fürstentum oder in der Grafschaft, in der man geboren wurde. Das hat der zuständige Fürst oder Graf von Gottes Gnaden in dessen Bereich man geboren wurde, schliesslich so festgelegt!

    Oder war das doch vor 200 bis 300 Jahren so? Wie alt war denn die Dame? :))

    Also so alt sah sie noch nicht aus, ich schätze mal so zwischen 30 und 40.
    Abgesehen davon saßen noch 2 Herren daneben, die das nicht sonderlich gestört hat.
    Mein schöner Schein hat die Nummer 0038/2007, ich nehme mal an, dass schon 37 Leute vor mir sich diesen Schwachsinn anhören mussten.

  • Zitat

    Original von barret
    Der KWS bringt wohl jedes Rathaus in Verwirrung. Als ich meinen beantragt habe, wusste erst keiner was ich will. Die haben mir dann einen Antrag für einen Waffenschein gegeben und wollten den dann absolut nicht annehmen, weil ich keine Waffe mit Serienummer eingetragen hatte. Der hinzugezogenen Amtsvorsteher hat Stein und Bein geschworen, dass der KWS nur zum führen einer speziell im KWS aufgeführten Waffe berechtigt. Erst ein halbstündiges Telefonat mit dem SB des Landkreises, der aber auch bei einem Kollegen aus einem anderen Kreis nachfragen musste, brachte Klarheit.

    Eigentlich ein Armutszeugnis für unsere Bürokratie. Ist auch nicht auf den KWS beschränkt. Ich habe mich bei Bauanträgen schon mit der gleichen Mischung aus fehlendem Wissen und Rechthaberei herumschlagen müssen. Am besten macht man sich vor jedem Antrag selbst rechtskundig.

    Ich hab mal in meiner Heimatstadt im Rathaus Praktikum gemacht, noch zu FOS-Zeiten, ich musste mir manchmal echt das Lachen verkneifen. Nicht weil die alle blöd wären, sondern immer dieses allmächtige getue. Als würde von denen Leben und Tod abhängen. Bzw. sie sind alle der Bürgermeister persönlich. Und wenn sie merken das es jemand eilig hat bzw. ungeduldig wird, verlangsamt sich deren Arbeitstempo automatisch.

  • Guckst Du hier:

    Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben (führen) will , bedarf einer behördlichen Erlaubnis - Kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

    Steht da was von Landkreis ?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (30. November 2007 um 19:28)

  • Zitat

    Original von barret
    Guckst Du hier:

    Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben (führen) will , bedarf einer behördlichen Erlaubnis - Kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

    Steht da was von Landkreis ?

    ...kann ich jetzt so mit bloßem Auge nicht erkennen...

  • § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (30. November 2007 um 20:04)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

    ...steht aber keine Beschränkung drin im Schein

  • Zitat

    Original von Preußens Gloria
    ...steht aber keine Beschränkung drin im Schein


    Mündliche Äußerungen einer offensichtlich unqualifizierten Sachbearbeiterin haben ohnehin keine Gültigkeit. Das hast Du doch morgen ohnehin wieder vergessen, oder?

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Mündliche Äußerungen einer offensichtlich unqualifizierten Sachbearbeiterin haben ohnehin keine Gültigkeit. Das hast Du doch morgen ohnehin wieder vergessen, oder?

    ich werds versuchen zu veressen, anderenfalls werde ich es in schlechter erinnerung behalten und voller zuversicht auf das ablaufdatum schauen wo nämlich "unbefristed" steht. ich muss mich also nie wieder damit rumärgern. wobei geärgert hab ich mich eher weniger, ich war eher sagen wir "verwundert".

  • Beschränkungen jeglicher Art MÜSSEN schriftlich IM DOKUMENT festgehalten werden, ansonsten sind diese nicht gültig / bindend. Wenn ich z.B. den Motorradführerschein in der gedrosselten Klasse hätte, im Schein aber keine gedrosselte, sondern die offene Klasse aufgeführt und gestempelt ist, käme kaum ein Polizist darauf, daß dieser EIGENTLICH nicht gilt... Da könnte ich statt mit 34 PS mit derer 170 durch die Lande brummen. Nur wenns denn scheppert, hätte ich schlechte Karten...
    Der KWS gilt laut Waffengesetz bundesweit. Wenn Eure Behörde das einschränken möchte, hat sie dafür keine gesetzliche Grundlage (seit wann stehen regionale Gepflogenheiten über bundesdeutschem Recht?). Und wenn es Gründe gibt, warum Du KEINEN KWS bekommen solltest (rein spekulativ), dann bekommst Du den BUNDESWEIT NICHT!

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wie gesagt:

    Ich hatte in einem anderen Aktuellen Thread hier schon erwähnt,

    dass auf Grund des Föderalismus nicht jede Kreispolizeibehörde (> in NRW so), sonder in manchen Bundesländern die Landratsämter dafür zuständig sind.


    Die Sachbearbeiter haben dann nat. vom Waffenrecht etc. wenig Ahnung und verwirren mehr, als helfen.


    Kl. Waffenschein gilt in gesamt Deutschland.

    EDIT:

    Wenn man aber über die Grenzen fährt, muss man sich mit dem Waffenrecht im entsprechenden Land auseinandersetzen.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

    Einmal editiert, zuletzt von Raphael22 (2. Dezember 2007 um 11:05)

  • muss ich den kws eigentlich im amt meienr nähe beantragen oder geht das auch auf anderen ämtern?
    der grund ist der volgende:einige ämter bieten formulare im internet an welche man direkt ausfüllen und denen zumailen kann.

    da ich aufm kuhdorf wohne wissen die im amt nichtmal was von nen kws
    oder muss ich zu einem bestimmten amt?

    ps:bisher benutze ich sw nur zu sivester(bleibt wohl auch so)
    aber eine frage die ich hier gleich mal mit reinstellen will
    wenn ich in eimem geshcäft abreite und sollte überfallen werden ,währe es doch notwer eine gasladung abzugeben. muss man dazu aber die erlaubnis des unternehmens haben oder reicht es wenn man selber der fialleiter ist?

    alternativ kann ich mir sonnst lieber nen pfefferspray unter die kasse stellen

    nicht das ihr denkt ich bin so ein freak aber in letzter woche haben se 3 geshcäfte in unserer strasse überfallen und da hat man natürlich shcon bschen schiss.
    wobei ich sage muss sollte der überfall ausführende eine waffe egal welcher art dabei haben würde ich sowiso nichts gegen ihn unternehmen. aber die letzen waren unbewaffnet und haben halt mit faust das geld gehohlt

  • FaFaFarin

    Hallo ! Wäre schön, wenn Du mal ein wenig auf Rechtschreibung achten würdest, ist ja grausam. Zu Deiner Frage: Du mußt den KWS bei der, für Deinen Wohnort zuständigen Waffenerlaubnisbehörde, beantragen. Wer das ist, kannst Du bei der nächsten Polizeidienststelle oder Deiner Stadtverwaltung erfragen. Zumailen kannst Du keinem Amt das Formular, Du kannst es nur ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und im Original dort mit den entsprechenden notwendigen Papieren abgeben oder hinschicken. Ansonsten wurde Notwehr und Nothilfe hier im Forum schon mehrfach und bis ins letzte "I-Tüpfelchen" besprochen. Nutzte einfach die Suchfunktion und lies Dich ein wenig ein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (2. Dezember 2007 um 15:25)