Luftgewehr mit nach Österreich nehmen?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.955 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2007 um 20:58) ist von Promo.

  • Hallo
    Ich würde germe mein LG und meine zukünftige LP(oder CO2-Pistole) mit nach Österreich in mein Ferienhaus nehmen, da ich in deuschland Wohne, gehe ich damit im Auto über die Grenze. Ich habe was gelesen, von einem Abkommen zwischen Österreich und Deutschland, Freie Waffen- bezogen, wurde daraus aber nicht schlau. Wie ist das nun, kann ich die waffen einfach mitnehmen oder wie?
    Würde mich um Antworten freuen
    Mfg

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Du darfst die Waffe ohne Genehmigung nach Österreich mitnehmen und rein rechtlich darfst du in Österreich die Export-Feder einbauen und das Gewehr so benutzen. Solltest du aber damit wieder nach Deutschland einreisen wollen, muss wieder die F-Feder rein.

    Dies gilt für Federdruckluftdruckwaffen bis zu einem Kaliber von 6mm. Darüber ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Weiters möchte ich noch darauf hinweisen dass Schalldämpfer in Österreich verbotene Waffen sind (egal auf welcher Waffe) und deshalb in Deutschland verbleiben sollten.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Wenn sie keinen Schalldämpfer haben und das Kaliber unter 6mm ist ja.

    Möchte noch hinzufügen - habe oben etwas von "Federdruckluftdruckgewehren" geschrieben - dasselbe gilt natürlich auch für alle Arten von kaltgasbetriebenen Waffen, sei es CO2, Pressluft oder eben Federdruck.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Sehr schön! Und ich denke das mit dem schießen auf Privatgelände ist gleich wie bei uns, oder? Mit Geschoss dar das Gelände nicht verlassen usw.

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Prinzipell is das schießen auf Privatgelände welches befriedet ist erlaubt.

    Sollte das Ferienhaus in einer Siedlung stehen -> Aufpassen du kannst wegen Lärmbelästigung belangt werden.

    mfg

    Thomas


    PS: Viel Spaß in Österreich

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

  • In Österreich darf man mit jeder (!) Waffe auf dem eigenen Grund und Boden schiessen. Also auch z.B. mit Kleinkaliber. Das Geschoss darf natürlich den eigenen Grund nicht verlassen, d.h. man sollte sich dann einen Schießstand bauen. Solltest Du allerdings ein KK-Gewehr erwerben (in Ö aber 18 Jahren --> Kat C), wird es wohl eine Meldung an Deine deutsche Behörde geben ... kann unangenehm werden.

    Nebenbei: Bevor Du mit dem Luftgeweher ständig hin und her fährst und eventuell auch noch daran rumbaust (Federwechsel) kauf Dir doch ein "offenes" Luftgewehr speziell fürs Ferienhaus, dann kannst Du die Freiheit mit über 7,5 Joule zu schiessen, voll und ganz genießen.

  • Ein offenes LG reitzt mich nich so sehr, aus geld und Platzgründen und KK-Waffen kommen bei meiner Verwandschaft nicht in Frage, muss von mir aus aber auch nicht sein. Und im Inneren von meinem LG mach ich nichts , ich bin glücklich das ich das mit den ZF's hinkrige.

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Hi, da man in D gefesselt, geknebelt und mit Daumenschrauben versehen wird, hinsichtlich der geltenden und kommenden Waffengesetzgebung, würde ich in Ösiland aber ein offenes LG wählen. Wenn man schon legal solche Möglichkeit hat, würde ich die mit Sicherheit nutzen. Ein Stück neue Freiheit...

  • Mann jetzt habt ihr mich auf dn Geschmack gebracht, jetzt ist die Frage was kostet ein offenes in den unteren Preisrängen so?

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • ... billiger als die meisten LG's in Österreich sind Kleinkalibergewehre. Ein Norinco JW-15A kriegst du etwa schon ab 128€ (ohne ZF) - ebenfalls frei ab 18, und du darfst damit auch zuhause rumschießen. Macht m.E. mehr Spaß.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hmm. ihr redet immer davon, was ein Österreicher im eigenen Land darf... Wenn ein deutscher in Ösiland Urlaub macht unterliegt er doch trotzdem der deutschen Gesetzgebung. Oder irre ich mich da? Ich kriege in Amiland auch keine Waffe gekauft, ohne Amerikanischer Staatsbürger zu sein. Ebenso die Schweiz.
    Das Hantieren mit den Waffen ist eine andere Sache, aber kaufen wird er sowas dort nicht können, oder??

    Einmal editiert, zuletzt von RaSu (2. Dezember 2007 um 16:55)

  • Und ihr redet unser Waffengesetz immer so schön!
    Nur dass 50% der Waffen die ich gerne als österreicher hätte, ich wohl nie erwerben kann vergesst ihr immer :confused2:
    Kat. A.:Kriegswaffen :evil:

    Ich will zuhause mit keinem 200 Joule LG legal herumballern können sondern mit einem M1Garand oder einem BD44 legal mit WBK Eintrag auf dem Stand schießen :evil:

    LG
    PS. Und weil ich jetzt dermasen angefressen bin werde ich gleich mit meinem HW77 zuhause herumballern :ngrins:

    edit: Wie Promo schon sagte, schau dich lieber wegen einem KK um... Evtl. wäre das TOZ78 auch eine gute Alternative...

    HW 77 (24J.) inkl. Bushnell Elite 3200 3-9x40 mit Lederriemen
    HW 45 brüniert
    ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Dani (2. Dezember 2007 um 17:33)

  • Zitat

    Original von RaSu
    Hmm. ihr redet immer davon, was ein Österreicher im eigenen Land darf... Wenn ein deutscher in Ösiland Urlaub macht unterliegt er doch trotzdem der deutschen Gesetzgebung. Oder irre ich mich da? Ich kriege in Amiland auch keine Waffe gekauft, ohne Amerikanischer Staatsbürger zu sein. Ebenso die Schweiz.

    Du irrst dich. Du bekommst zwar nicht alles in dem Maße wie ein Staatsbürger des eigenen Landes, aber schon mehr wie hier. Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten auch nur auf dem Hoheitsgebiet der BRD. In der Schweiz kannst du als EU-Bürger auch vieles kaufen, es ist allerdings Menschen die aus explizit genannten Ländern kommen verboten in der Schweiz Waffen zu kaufen. Die kommen aber auch meist aus irgendwelchen Krisen- bzw. Kriegsregionen.

    Und nun zu noch einem Thema, jedes der Länder hat seine Vor- aber auch Nachteile beim WaffG. In Österreich zum Beispiel sind Schalldämpfer illegal, egal für welchen Waffentyp. In der Schweiz ist das Führen von Messern verboten die man mit einer Hand öffnen kann, und SSWs die den Ausschuss nach vorne haben mit Gewinde für einen Becher für Pyros sind dort nicht frei, Ausschuss nach vorn ohne Gewinde: frei, Ausschuss nach oben mit Gewinde: frei und Ausschuss oben ohne Gewinde ebenfalls.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Du irrst dich. Du bekommst zwar nicht alles in dem Maße wie ein Staatsbürger des eigenen Landes, aber schon mehr wie hier. Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten auch nur auf dem Hoheitsgebiet der BRD. In der Schweiz kannst du als EU-Bürger auch vieles kaufen, es ist allerdings Menschen die aus explizit genannten Ländern kommen verboten in der Schweiz Waffen zu kaufen. Die kommen aber auch meist aus irgendwelchen Krisen- bzw. Kriegsregionen.

    Und nun zu noch einem Thema, jedes der Länder hat seine Vor- aber auch Nachteile beim WaffG. In Österreich zum Beispiel sind Schalldämpfer illegal, egal für welchen Waffentyp. In der Schweiz ist das Führen von Messern verboten die man mit einer Hand öffnen kann, und SSWs die den Ausschuss nach vorne haben mit Gewinde für einen Becher für Pyros sind dort nicht frei, Ausschuss nach vorn ohne Gewinde: frei, Ausschuss nach oben mit Gewinde: frei und Ausschuss oben ohne Gewinde ebenfalls.

    Na da danke ich doch für die Infos..

  • Zitat

    Original von RaSu
    Hmm. ihr redet immer davon, was ein Österreicher im eigenen Land darf... Wenn ein deutscher in Ösiland Urlaub macht unterliegt er doch trotzdem der deutschen Gesetzgebung. Oder irre ich mich da? Ich kriege in Amiland auch keine Waffe gekauft, ohne Amerikanischer Staatsbürger zu sein. Ebenso die Schweiz.
    Das Hantieren mit den Waffen ist eine andere Sache, aber kaufen wird er sowas dort nicht können, oder??

    Wie bereits von Marcel erwähnt gilt das österr. Waffengesetz auf österr. Staatsgebiet. Kategorie C und D Waffen darf jeder erwerben, egal aus welcher Nation. Die WBK ist meines Wissens EWR-Bürgern (=EU-Bürger) vorbehalten.

    Manu: kein Gesetz ist perfekt. Aber gibt ja immer noch die Ausnahmegenehmigung. Das wäre ja theoretisch auch für Schalldämpfer möglich die Marcel genannt hat.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)