Luftpistole im Auto, Polizeikontrolle

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 11.762 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2007 um 23:51) ist von muffrikaner.

  • Ein Kumpel von mir wurde gestern Abend auf dem Heimweg von seiner Freundinn kontrolliert.
    Die Polizei hat eine Luftpistole im Handschuhfach (ist ein Pickup) sichergestellt und möchte nun eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz einreichen.
    Die Pistole war ungeladen und im Wagen befand sich keine Munition, leider hat er auch keinen Beweis für die Sicherstellung erhalten.

    Nachdem sie die Pistole hatten wurden auch noch die Inneren Türverkleidungen von den Polizisten Rausgerissen während mein Kumpel an den Wagen gedrückt wurde.

    Was ist eurer Meinung nach jetzt der erste schritt den er machen sollte (seit 1 Woche Arbeitslos und keine Rechtsschutz Versicherung)
    Das ganze hat sich in Köln Porz Gremberghoven abgespielt, ein sozialer Brennpunkt hier im Umland (sehr hohe Anzahl von Polizeieinsätzen)

  • Rechtsberatung beim Anwalt einholen. Kostet nicht die Welt aber erspart vieles!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Vorweg: Ich gebe hier keine Rechtsauskunft sondern sage nur meine Meinung.

    Sollte das Handschuhfach nicht abgeschlossen gewesen sein währe es ein Verstoß gegen das WaffG,auch wenn er in einem Pickup keine andere Möglichkeit gehabt hat die Waffe abzulegen.
    Ich würde an seiner Stelle einfach die Strafe bezahlen und nicht weiter etwas dagegen unternehmen.

    Gruß ProNothe

  • Wird die Waffe nun eingezogen bleiben?
    Was heißt Strafe bezahlen, zieht das ganze nur eine Geldstrafe hinter sich her?
    Würde zb. ein Koffer wie der von SSW's schon reichen wenn die Waffe im Handschuhfach im Koffer liegt?

    Einmal editiert, zuletzt von Janax (18. November 2007 um 17:20)

  • Entschuldigung aber warum zum Geier hatte er denn eine Luftpistole im Handschuhfach??

    Gaspistole ist nachvollziehbar aber eine Luftpistole.......


    Ich würde dazu raten erst mal abzuwarten was da überhaupt kommt.
    Es ist nicht gesagt daß die Anzeige bis zur Verhandlung kommt.

    Ist dein Kumpel vorbestraft? Dann würde es natürlich schlechter aussehen, weil dann kommt es sicherlich zu einer Verhandlung und höheren Strafen.

    Ansonsten wird wohl eine saftige Geldstrafe das Mindeste sein, auch wenn das Verfahren eingestellt werden sollte.

    Auch eine Rechtsschutzversicherung würde wohl in diesem Fall nicht viel nutzen da das was er gemacht hat im Vorsatz geschehen ist.

    Edit.
    Im Koffer wäre es in Ordnung solange keine Munition dabei ist. Und das war ja nicht der Fall wie du schon geschrieben hast.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (18. November 2007 um 17:24)

  • Zitat

    Original von Janax
    Wird die Waffe nun eingezogen bleiben?
    Was heißt Strafe bezahlen, zieht das ganze nur eine Geldstrafe hinter sich her?
    Würde zb. ein Koffer wie der von SSW's schon reichen wenn die Waffe im Handschuhfach im Koffer liegt?

    Ich würde nichts ins Handschuhfach legen. Am besten immer in den Kofferraum. Und die Waffe wird dein Kollege mit Sicherheit nicht wiederbekommen - und eine Geldstrafe bekommt er warscheinlich mindestens.

  • Was mich etwas wundert ist daß du geschrieben hast er hätte keinen "Beweis " für die Sicherstellung erhalten.
    Also keine Quittung?

    Hab ich zwar schon öfter hier gelesen aber es erstaunt mich immer wieder.
    Vergessen das die Herrn Beamten oder ist das Absicht?


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Die Waffe hat er mit zu seiner Freundinn genommen um bei ihr zu Schiessen.
    Ok, werde im das mal so sagen.
    Bin ich froh das ich nen Koffer für alle Waffen habe :crazy2:

    //Er hat nach einem Beweis gefragt aber die Polizisten haben die Waffe wohl einfach Wortlos eingesteckt und sind, nach der Durchsuchung, einfach gefahren.

    Einmal editiert, zuletzt von Janax (18. November 2007 um 17:29)

  • Dein Freund muß sich dringend einen Anwalt nehmen. Außerdem wäre zu überlegen, ob der Anwalt die Polizisten nicht wegen Sachbeschädigung im Amt, und wegen Diebstahl anzuzeigen. Schließlich haben die Beamten kein Nachweis über die Beschlagnahmung ausgestellt. Wenn jemand einfach etwas wegnimmt, nennt man das immer noch Diebstahl, auch wenn der Dieb ein Polizist war.
    Wenn das Handschuhfach abgeschlossen war, kann man von Transport der Waffe ausgehen und nicht von Führen. Wenn allerdings das Handschuhfach nicht abgeschlossen war, dann war es verbotenes Führen einer Waffe, und das wird empfindlich bestraft.

    So oder so, dein Freund kommt um einen Anwalt nicht vorbei. Nur ein Anwalt erhält die nötige Akteneinsicht, um vor dem Verfahren eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

  • Aha, ok.
    Dann nehm ich den Kommentar mit dem Geier zurück. Ich dachte er fährt auch so mit einer Luftpistole im Auto rum.

    Dennoch bleibt meine Verwunderung über die nicht ausgestellte Quittung.
    Daß er sogar danach gefragt hat bestätigt meine Vermutung daß es Absicht ist.
    Aber warum?
    Was bringt das dem Polizsten, ist es nur weil er dann weniger Schreiben muss oder was?

    Oh Mann ,also ich wüsste auch nicht was ich machen sollte wenn ich nach einer Quittung frage und der Beamte dreht sich einfach um, steckt die Waffe ein und verduftet.
    Soll man ihn am Ärmel festhalten und solange nicht mehr loslassen bis er eine Quittung ausstellt?

    Irgendwie ist man da ziemlich machtlos und das find ich sch......!!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

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  • Nur mal so am Rande: Es gibt doch auch Lupikoffer, welche man nicht abschließen kann... wie sieht es da mit dem Transport aus?

  • Ok, letzte Infos sind gerade bei mir eingetroffen.

    Den Sicherstellungsbescheid gab es doch, alles richtig Vermerkt bis auf die Belehrung welche nicht durchgeführt wurde.

    Das Handschuhfach war wohl doch Abgeschlossen aber der nette Herr Polizist hat wohl so daran geruckelt und gerissen das einer der unteren Haltepinne abgebrochen ist. Also nocheinmal Sachbeschädigung.
    Aber ein Abgeschlossenes Handschuhfach, was ist das nun, Behältnis, Grauzone oder Führen?

    Auto ist ein VW Caddy anno dazumal

  • Nur wenn er aussteigt und die Waffe in die Wohnung bringt, führt er sie kurzzeitig... könnte man so auslegen...

  • Bei abgeschossenen Handschuhfach war es Transport der Waffe und nicht Führen. Die Beamten haben sich nach meiner M;einung strafbar gemacht - sofort einen Anwalt einschalten und Strafanzeige gegen die Beamten stellen!
    Das dürfte die einzige Möglichkeit sein, zu seinem Recht zu kommen.

  • In diesem Fall würde ich Vogelspinne zustimmen und sofort einen Anwalt einschalten.
    Also nicht erst abwarten wie ich weiter oben geschrieben hab!
    Das abgeschlossene Handschuhfach beschädigt, die Türverkleidung rausgerissen....... :new16:

    Hat dein Kumpel dem Polizisten gesagt daß da im Handschuhfach die Pistole liegt?
    Umsonst hat der ja bestimmt nicht wie ein Wilder dran gerüttelt.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • sagt mal,wieso dürfen die einfach das auto durchsuchen und umkrempeln?ich dachte das geht nicht so einfach mal so aus langeweile oder ws auch immer?

    :new2:Die letzten Worte seines Vaters waren,nicht Junge,das Ding ist geladen :n17:

    FWR.NR.26338

    Fernwettkampf...I want You :deal:Scheibenabgabe nur nach Aufforderung an gunsmoker@gmx.net

  • Zitat

    Original von F600
    Rechtsberatung beim Anwalt einholen. Kostet nicht die Welt aber erspart vieles!

    Na, ja. Nach meiner bisherigen Erfahrung verlangt ein Anwalt, auf dessen Aussage man was geben kann, für eine Rechtsberatung 250 bis 300 Eronen.
    Wenn man - wie der Betroffene - gerade arbeitslos geworden ist, kann das schon die Welt sein. Und dann hast er ja nur einen guten Rat - wenn der Anwalt den Fall übernimmt, kommen weitere Kosten dazu.

    Ein Verstoß gegen das Waffengesetz lässt sich nicht wegreden. Zugriffsbereite Waffe im unverschlossenen Handschuhfach ist geradezu ein Klassiker - wird auf Waffenbörsen immer als Negativbeispiel an den Infoständen der Polizei in Ihren Demovideos gezeigt.

    Die Polizisten haben vielleicht bei der Kontrolle überreagiert (Beschädigung des Fahrzeugs), werden dafür aber immer einen guten Grund nennen können. Und Sie haben einfach immer das geneigtere Ohr des Richters, weil man sie auf Grund Ihres Berufs für glaubwürdiger hält.

    Ich würde anstelle Deines Freundes jetzt erst mal abwarten, was kommt. Wird er zu einer Vernehmung einbestellt, am besten keine Angaben zur Tat machen. Wenn ein Strafbefehl kommt (und ich gehe hier mal von einer Geldstrafe aus) kann er immer noch mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch einlegen . Ist in dem Fall halt eine wirtschaftliche Abwägung - was kostet der Anwalt und was kann ich maximal für mich an Straferleichterung rausholen.

    Wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass er nix mehr von der Sache hört, ist er mit einer verschwunden Luftpistole (ich geh mal nicht davonaus, dass es sich um eine wertvolle Matchwaffe handelt) echt gut bedient.

    PS: Mist, jetzt hab ich solange geschrieben, dass ich das mit dem verschlossenen Handschuhfach gar nicht mitbekommen habe. Das ändert die Sache natürlich - obwohl es immer noch eine Grauzohne ist. Er hätte die Lupi in einem verschlossenen (nicht unbedingt abgeschlossenen) Koffer hinter seinem Sitz verwahren und die Polizisten sofort zu Beginn der Kontrolle auf sie aufmerksam machen müssen. Jetzt ist wirklich zu überlegen, ob er gleich einen Anwalt einschaltet. Der muss halt eine schlüssige Begründung liefern, dass die Lupi durch das verschlossene Handschuhfach genausowenig zugriffsbereit war, wie im Waffenkoffer hinter dem Sitz.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (18. November 2007 um 18:15)

  • Also der Hintergrund der Aktion war wohl eine vorausgegangen Schiesserei in betreffendem Wohnviertel mit flüchtenden Tätern, deshalb waren die Herrn Polizisten auch mit 3 Streifenwagen unterwegs und auf der Suche nach den Leuten.
    Und ein Natogrüner Caddy ist leider schon Auffällig.
    Habe ihm ans Herz gelegt einen Anwalt zu kontaktieren.

    //Wenigstens die Pistole war richtig Vermerkt, war eine "HW40PCA mit :F:"

    Einmal editiert, zuletzt von Janax (18. November 2007 um 18:13)

  • Zitat

    Bei abgeschossenen Handschuhfach war es Transport der Waffe und nicht Führen.


    Ich meine mal gelesen zu haben das ein abgeschlossendes Handschuhfach nicht reicht, will sagen die Waffe wurde geführt und nicht transportiert.
    Spätestens wenn er die Waffe aus dem Auto nimmt wird es ein "führen".

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG