Ist dieses Messer erlaubt zum führen???

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.829 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2007 um 00:23) ist von crassmike.

  • --------------------------------------------------------------------------------
    Hallo, ganz wichtig, ich habe mir dieses Messer hier bei Ostheimer gekauft.

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/pr...roducts_id=1914

    Darf ich dieses nun führen oder nicht (ich meine es ist ja zum führen konzipiert worden)

    Ein anderer User hat ja das S&W von Ostheimer empfohlen das ist auch 9,5 cm lang.

    Bin echt total verwirrt, lt. Waffengesetz erkenne ich nur das Springmesser max. 8,5 cm Klinge haben dürfen, was ist aber mit diesen Klappmessern, ist das überhaupt ein Klappmesser ?

    Bitte Hilfe!

    Ich hab mir das Messer zum führen extra gekauft habe nämlich mal Messerkampf gemacht und würde es gerne (falls ich denke es zu brauchen) mitnehemen. Will aber keinen Ärger mit den Grünen.

    CO2-CHRIS

  • Steinigt mich nicht wenn es nicht stimmt, aber ich meine das du es darfst.

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Du darfst.

    Ob es ein weniger auffälliges nicht getan hätte ist aber fraglich ;)

    Wenn du in einen Kampf mit einem normalen Messer gerätst oder mit einem nur zum Kampf bestimmten Messer wie dieses kann das vor Gericht verschiedene Folgen für dich haben.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Genauso wie hier...handliches verteidigungsmesser :))

    Hallo,

    Das Jim Wagner ist ein Klappmesser.
    Es ist soweit ich weiß als Waffe eingestuft und deshalb ab 18J.
    Den Führen steht nichts im wege wenn du über 18 bist.
    Darfst es halt nur nicht mit zu öffentlichen Versammlungen usw nehmen.

    Mfg Wiking

  • Danke! Super das Forum hier. Das Waffengesetz in Bezug auf Messer ist konfus, da steigt keiner mehr durch. Ausserdem warum sind Butterfly-messer verboten aber automatische Springemesser bis 8,5 cm Klinge nicht, das Springemesser ist doch wesentlich gefährlicher und hat eine dickere Klinge.

    Gerade die alten Butterfly und Springmesser (wo die Klinge gerade raus kommt) gabs doch früher bei jedem Händler für wenig Geld, die waren aber oft so minderwertig gemacht, das davon nie eine ernsthafte Gefahr ausgegangen wäre...

    Ach ja... ich habe mir dieses Jim Wagner aufgrund der Werbung geholt, hab mich breitschlagen lassen, aber das Teil ist mir schon fast zu gross, aber von der Fuktion und der Qualtiät her ist es 100 mal besser als die HK-Messer und die waren schon sehr gut.

    CO2-CHRIS

  • Weil 1.19 Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach
    geeignet sind, einen anderen Gegenstand
    vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen
    des täglichen Gebrauchs verkleidet sind ... verboten sind .

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Fasanenjagd

    Ähm, was hat Dein Hinweis mit Butterfly- und Springmesser zu tun?
    Diese täuschen weder einen anderen Gegenstand vor, noch sind sie mit einem solchen verkleidet.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • In Deutschland ist der Umgang mit Waffen im Waffengesetz (WaffG) und den zugehörigen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gesetzlich geregelt. Teilweise finden sich aber auch in anderen Gesetzen Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Tragen von Waffen relevant sind. Zu nennen ist hier insbesondere das Versammlungsgesetz (VersammlG). Nach diesem Gesetz ist bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen - außer im Fall einer besonderen behördlichen Ermächtigung - sowohl das Mitführen aller Arten von Waffen verboten, als auch das Mitführen von :direx: sonstigen Gegenständen, die zwar keine Waffen im gesetzlichen Sinn sind, ihrer Art nach aber geeignet und dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen (3). Auch ist es nach dem VersammlG grundsätzlich verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen (4) oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen (5). Die Einschränkungen für das Tragen von Waffen und sonstigen Gegenständen nach dem VersammlG gehen deutlich weiter als die Einschränkungen nach dem Waffengesetz.

    So, da hast Du den langatmigen Gesetzestext. Dein Messer ist eindeutig ein solcher "sonstiger Gegenstand". Du kannst ihn nicht als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ausgeben (versuch mal, Dir damit eine Stulle zu schmieren). Das Messer ist also nicht verboten (genausowenig wie ein Dolch oder ein Schwert), aber Du darfst es nicht überall führen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • er fragte : warum sind Butterfly-messer verboten!
    weil sie einen anderen Gegenstand
    vortäuschen.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    er fragte : warum sind Butterfly-messer verboten!
    weil sie einen anderen Gegenstand
    vortäuschen.

    Ach, was für ein Gegenstand wird denn vorgetäuscht?
    Ein Metallstück mit Klinge dran :crazy2: ?

    Butterflymesser sind erst seit der Novellierung 2003/2004 verboten,
    Der von Dir erwähnte Gesetzestext gab es aber schon vorher!
    Folglich kann das Verbot von Balisongmessern nicht mit dem Punkt zusammenhängen ;)

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Co2-Christian
    Danke! Super das Forum hier. Das Waffengesetz in Bezug auf Messer ist konfus, da steigt keiner mehr durch.

    Kann ich eigentlich nicht finden. Aber wenn Du es übersichtlicher willst kann ich das: http://www.cop-gmbh.de/media/content/…waffenrecht.pdf sehr empfehlen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    er fragte : warum sind Butterfly-messer verboten!
    weil sie einen anderen Gegenstand
    vortäuschen.

    Warum die verboten sind - dass weis nur Gott und der Gesetzgeber. Ich vermute, dass war damals so eine kluge Aktion des Gesetzgebers, der die Gewalt an Schulen eindämmen wollte, in dem er die von den Kids damals bevorzugten
    Ausrüstungen für die nonverbale Auseinandersetzung in der großen Pauße samt und sonders verboten hat.

    Damals war mein Sohn so 12 oder 13 und der Rektor hat in seiner Realschule anlässlich eines Elternabends einen kompletten Tisch mit in der Schule beschlagnahmten Waffen ausgestellt. Das waren in der Hauptsache Nunchakus, Butterflys, billige aber halbmeterlange Springmesser, Schlagringe und Wurfsterne. Und - heute alles verboten.

    Das Problem wurde damit natürlich nicht gelöst - aber man hat was getan. Kommt Euch das nicht irgendwie bekannt vor?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Originally posted by Co2-Christian
    warum sind Butterfly-messer verboten aber automatische Springemesser bis 8,5 cm Klinge nicht, das Springemesser ist doch wesentlich gefährlicher und hat eine dickere Klinge..

    Butterfly Messer sind verboten worden weil sie, angeblich, unter Schülern weit verbreitet waren, genau wie die verbotenen OTF (Springmesser mit Klinge vorn raus), weil sie eben billig waren.
    Das Butterflys eine dünnere Klinge haben als ein Springer halte ich für ein Gerücht.

    Normale Springmesser gibt es noch weil sie sehr verbreitet sind ( z.B Speedlock von Böker) und die deutschen Hersteller da Einspruch erhoben haben.


    Zitat

    Originally posted by Co2-Christian
    Gerade die alten Butterfly und Springmesser (wo die Klinge gerade raus kommt) gabs doch früher bei jedem Händler für wenig Geld, die waren aber oft so minderwertig gemacht, das davon nie eine ernsthafte Gefahr ausgegangen wäre...
    .

    Es gibt auch sehr gut Butterfly(Balisong) von Benchmade und Microtech,
    genau wie sau gute OTF.
    Kommt halt immer darauf an was man bereit war zu zahlen.
    In Deutschland jetzt ja nicht mehr.

    Slick enough?

    http://www.ma-gie.de.vu
    Leider ist die Seite nich mehr up to date

    Einmal editiert, zuletzt von Slick (6. August 2007 um 12:40)

  • So und jetzt wirds kompliziert (also ich zumindest zerbrech mir gerade den Kopf darüber :confused2: )...

    Bald kommt mein Böker Reality Based Rescue Knife:
    http://www.boker.de/index.php?c=20,15,&a=01BO052&p=&pp=0

    Und ich frage mich gerade:
    Ist dieses Messer laut dem Gesetz so etwas?

    Zitat

    „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
    sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“


    Oder sowas?

    Zitat

    „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
    sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
    Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“

    Ich bin der Meinung:
    Nein, denn es hat keine spitze Schneide, kann also nicht als Stichwaffe benutzt werden. Es ist zwar von Jim Wagner, der genau für diese Messerserie ja auch dieses Video zur Selbstverteidigung rausgebracht hat - aaber es ist als Rettungsmesser konzipiert und nicht als Hieb- oder Stichwaffe...

    Wäre mal gut, eure Meinung dazu zu hören bzw. zu lesen...

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (30. August 2007 um 04:24)

  • Ich besitze ebenfalls das Messer, jedoch in schönen Orange ;)

    In dem Gesetzestext steht doch eindeutig "... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt ..."

    Dieses Messer ist dazu bestimmt, als Rettungsmesser eingesetzt zu werden!
    Der Gurtschneider, die abgerundete Klinge und der Dorn zum Einschlagen von Autoscheiben weisen doch eindeutig darauf hin.

    Es fällt also nicht unter das WaffG, da es nicht konzipiert wurde, "... die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen..."

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Beowolf
    Ich besitze ebenfalls das Messer, jedoch in schönen Orange ;)

    In dem Gesetzestext steht doch eindeutig "... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt ..."

    Dieses Messer ist dazu bestimmt, als Rettungsmesser eingesetzt zu werden!
    Der Gurtschneider, die abgerundete Klinge und der Dorn zum Einschlagen von Autoscheiben weisen doch eindeutig darauf hin.

    Es fällt also nicht unter das WaffG, da es nicht konzipiert wurde, "... die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen..."

    Gruß
    Beowolf

    :new11: Danke! Dann werd ich mir wohl keine Gedanken mehr um das komplizierte WaffG machen müssen, wenn ich den Begleiter für den absoluten Worst Case dabei habe. Zumindest bis zur nächsten Waffenrechtsänderung ;) ...

    Hmm, ja, schwarz ist mir ääh ... unauffälliger *Serienkiller-Blick aufsetz* ;D ...

    Vielleicht guck ich ja mal aufm Schrottplatz nach nem alten Gurt und ner Autoscheibe und schreib hier mal ein Review :)) ...

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (31. August 2007 um 00:25)