Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.616 Antworten in diesem Thema, welches 1.579.212 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2024 um 20:59) ist von kevin231o.

  • Nö, das steht da nicht drinn. Es gibt keine Änderung zu 2008.

    Was die Beschaffenheit der Messer angeht steht da nur:

    "2. In § 42 a Absatz 1 Nummer 3 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „6“ ersetzt."

    Es geht um die Länge der feststehenden Messer in cm.

    Grüße - Bernhard

  • War da nicht was mit verriegelt.
    Folder nur führbar wenn die nicht verriegelbar sind?
    Ich meine mal was gelesen zu haben
    Aber bis jetzt nix, genaues weiß man nicht...

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Wie bereits seit 2008 gültig:

    - Wenn einhändig zu öffnen, dann Verriegelung verboten.
    - Wenn nur zweihändig zu öffnen, dann Verriegelung erlaubt.

    Keine Einschränkung bei der Länge.

    Grüße - Bernhard

  • @'BernhardJ'
    In dem Antrag von dem SPD Heini stand wesentlich mehr. Steht ja im passenden Thread dazu. Wo hast Du die Infos zu der Gesetzesänderung? Link?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Zitat

    In der Anlage 2 Abschnitt 1 (Verbotene Waf-
    fen) wird darüber hinaus die Verbotsausnahme in Nummer 1.4.1 Satz 2 für Spring-
    messer gestrichen, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und bei denen
    der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang und nicht
    zweiseitig geschliffen ist.


    Wobei die Frage ist, was die Herren als herrausspringen definieren?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Springmesser sind eigentlich Messer, die nach vorne herausspringen. Seitliche Folder sind eigentlich keine Springmesser. Hier, in diesem Gesetztesentwurf aber auf jeden Fall federgestütte Flipper oder alle Flipper.

    So wie der Bürger kriminalisiert wird, werden immer mehr Messer kriminalisiert! Das hat BernhardJ z.B. übersehen (wollen)?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die meinen wahrscheinlich eine auf Knopfdruck herausschnellende Klinge - seitlich, von vorne ist schon eh verboten.

    Es gibt auch Messer mit federunterstützter Öffnung, also bei denen man wie bei anderen Messern zum öffnen die Klinge anfasst, aber eine Feder die Handöffnung unterstützt und sehr leicht macht.
    Diese meinten die wahrscheinlich nicht.

    Grüße - Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von BernhardJ (5. Juni 2019 um 18:54)

  • Was "Unwissende" wahrscheinlich meinen, ist die Frage. Das öffnet viel Potential für Falschinterpretationen.

    Würden die selben "Experten" ein Atombombenverbots-Gesetz formulieren:
    "Ein Ding, was groß Bumm machen kann und dabei doll leuchtet".

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das hat BernhardJ z.B. übersehen (wollen)?

    Ich habe nichts übersehen wollen, ich bin wie schon gesagt gegen jede Verschärfung des Waffenrechts, aber ich kann mir helfen, wenn ich an dieser eh nichts ändern kann. Unsere Petitionen und Unterschriften werden da oben leider keinen interessieren.

    Grüße - Bernhard

  • die ganze diskussion über klingenlängen ist doch ein ablenkungsmanöver für die große brd waffenverbotszone...

    in den verbotszonen wird dann sicher auch das mitführen eines schlüsselbundes (schlagring) eines kugelschreibers (stichwaffe) eines regenschirms ( hieb und stichwaffe) verboten werden.

    es geht ja um die sicherheit. damit sind unbegründete personenunabhängige kontrollen und dursuchungen eines jeden bürgers möglich ! immer und überall !

    dieser staat hat angst vor seinen bürgern, erbärmliche angst und nichts anderes.

    und noch was, mimimi ich als einzelner brdling kann nichts dagegen tun... so denken millionen !


    das ist der große wurf der "volkvsvertreter" : https://knife-blog.com/cdu-will-gross…enverbotszonen/

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • die ganze diskussion über klingenlängen ist doch ein ablenkungsmanöver für die große brd waffenverbotszone...

    in den verbotszonen wird dann sicher auch das mitführen eines schlüsselbundes (schlagring) eines kugelschreibers (stichwaffe) eines regenschirms ( hieb und stichwaffe) verboten werden.

    Richtig das vergessen viele !

    Denn gleichzeitig werden Städte ,ÖNV ,Züge,rund um Kindergärten/Schulen....Waffenverbotszonen ,da sind noch nicht mal mehr 6cm erlaubt .

    Das sagt man nur nicht so deutlich .