Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.598 Antworten in diesem Thema, welches 1.573.529 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. April 2024 um 22:39) ist von kevin231o.

  • Ich hatte beide, das olivgrüne der BW und das schwarze der Wehrmacht oder frühe BW das nicht zivilisiert wurde, also mit ungekürzter Klinge.... Auch ich hab beide verschrottet... schade drum, wir werden halt von Deppen regiert...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von erik_fridjoffson (22. August 2018 um 08:30)

  • ich meine die beiden modelle mit holzgriffen aus wk1 das 1. modell ist noch unzerlegbar da hab ich fotos von ausgefahrener klinge das sieht dann aber richtig nach messer aus.. das schwarze ist nkicht wehrmacht , das ist auch bw aber hat sich nkicht durchgesetzt.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ah, sehr schön. Mir wurde mal eins angeboten auf dem Flohmarkt, allerdings war mir es dann doch zu teuer. Die Klingen sind bei Originalen aus Verbundstahl, nicht wahr?

  • Das AKM-Seitengewehr (also das, was du meinst) ist stumpf wie der Humor von Mario Barth. Das Teil ist mit nichts in der Welt scharf zu kriegen. Meins ist jetzt nur noch Deko.


    kann ich nicht bestätigen. Meins ist völlig geschliffen gekommen, ich hab's noch paar mal abgezogen und nun kann man gut damit arbeiten. das nehm ich dann tatsächlich auch im Wald beim Trekken zum Holz hacken. Ich hab daher zumeist 3 Messer dabei: Hackmesser am Rucksack für Holz/Spalten, schmales super scharfes Gürtelmeaser zum Kochen und ein Taschenmesser zum Schnitzen.

    o

  • ich hab jetzt das recht seltene h5 bajonett aus rußland mit beiden schneiden . müßen aber noch angeschliffen werden

    das ist schon recht unverwüstlich , kannst du als stufe zum klettern nehmen die klinge oder werfen in ölfässer und so .

    muß ein irrer stahl sein.


    gruß edwin

    INVICTUS

    3 Mal editiert, zuletzt von edwin2 (22. August 2018 um 11:33)

  • Ich konnte mich nicht zurückhalten und musste das bestellen...
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    Entgegen einiger Kommentare, habe ich mich beim Öffnen oder Schließen noch nicht geschnitten.

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

    Einmal editiert, zuletzt von ColtBlue (23. August 2018 um 11:52)

  • Ich hatte beide, das olivgrüne der BW und das schwarze der Wehrmacht oder frühe BW das nicht zivilisiert wurde, also mit ungekürzter Klinge.... Auch ich hab beide verschrottet... schade drum, wir werden halt von Deppen regiert...

    Warum verschrottet man sowas??? Die Dinger sind komplett zerlegbar! zerlegen, einlagern und gut ist. keines der drei Teile ist ein wesentliches Teil! Besitz erlaubt, Zusammenbau verboten!
    Ich hab mal ein PDF von Böker angehängt, ziemlich unten ist es nachzulesen.

  • Torro, danke für den Anhang, allerdings kommt nun das hier dazu:
    https://www.bka.de/SharedDocs/FAQ…chtFrage03.html
    Also feststehende Klinge länger als 12 cm darf nicht geführt werden. Ist das WaffG entsprechend erweitert worden?

    Ja: Seit dem 1. April 2008 ist es gemäß § 42 a WaffG verboten, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Der Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sowie Einziehung der Gegenstände geahndet werden.

    Ein unglaubliches Durcheinander! Was bleibt ist, dass ein Mensch der Böses will illegal handelt und vorsichtshalber auch alle andern, das ist dann viel einfacher...

    Schön finde ich auch das:
    Richard 1. August 2017 um 8:02
    Großartig! – Für das Führen eines Messers, welches vom Gesetzgeber als Waffe eingestuft ist, sind in Deutschland bis zu 10.000,– Euros fällig. – Wenn man aber in innerorts bei erlaubten 50km/h mit 200km/h geblitzt wird, sieht man einer “Strafe” von lächerlichen 680,– Euros und 3 Monaten Fahrverbot entgegen.
    Gruß aus Absurdistan.

    Aber nun zurück zu den Bildern... ;)

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

    Einmal editiert, zuletzt von ColtBlue (23. August 2018 um 13:40)

  • Das sieht aber eher nach dem bulgarischem Nachbau aus, der mittlerweile auch kaum noch zu bekommen ist.

    Ich hatte das russische und das bulgarische, das bulgarische war sogar besser, das habe ich auch noch.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Warum verschrottet man sowas??? Die Dinger sind komplett zerlegbar! zerlegen, einlagern und gut ist. keines der drei Teile ist ein wesentliches Teil! Besitz erlaubt, Zusammenbau verboten!Ich hab mal ein PDF von Böker angehängt, ziemlich unten ist es nachzulesen.

    Dass die Angaben von Boeker einer genauen rechtlichen Pruefung standhalten, wage ich zu bezweifeln.
    Wenn die Spring-/Fall-Eigenschaft dauerhaft (z. B. durch Verschweissen) deaktiviert wird, mag es sich nicht mehr um eine verbotene Waffe handeln. Verschrauben duerfte nicht ausreichen, da loesbar.
    Sonst muesste fuer Einhandmesser, deren Oeffnungsnippel entfernt wurde, analog das Gleiche gelten. Das ist nach herrschender Rechtsauffassung nicht der Fall.
    Ob eine Demontage und das getrennte Lagern der Einzelteile hilfreich ist? Es ist immerhin der Besitz einer verbotenen Waffe, wenn auch in zerlegtem Zustand. Die -an sich explizit nicht verbotenen- Einzelteile ergeben in Summe diesen verbotenen Gegenstand.
    Fuer dessen Besitz ist eine BKA-Ausnahmegenehmigung erforderlich. Kaum anzunehmen, dass dies nur fuer das funktionsfaehige Messer, nicht aber fuer die demontierten Einzelteile gelten soll. Siehe "Hausdurchsuchung wegen Exportfeder". Dort gibt es ein vergleichbares Thema.
    Der Vergleich mit EWB-Waffen scheint mir auch etwas weit gegriffen.

    Gruss
    pak9

  • Sonst muesste fuer Einhandmesser, deren Oeffnungsnippel entfernt wurde, analog das Gleiche gelten.

    Wenn ich ein Einhandmesser so modifiziere, dass es sich nicht mehr einhändig öffnen lässt, ist es kein Einhandmesser mehr. Wenn ich ein Zweihandmesser so modifiziere, dass ich es mit einer Hand aufbekomme, ist es ein Einhandmesser.

  • Die -an sich explizit nicht verbotenen- Einzelteile ergeben in Summe diesen verbotenen Gegenstand.
    Fuer dessen Besitz ist eine BKA-Ausnahmegenehmigung erforderlich. Kaum anzunehmen, dass dies nur fuer das funktionsfaehige Messer, nicht aber fuer die demontierten Einzelteile gelten soll.

    Na da lass mal nicht MacGyver in deine Küche oder den Bastelraum. Alles verboten! Denn man könnte ja, und wenn er dann noch eine Sicherheitsnadel findet ... ohhh ....

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Rasiermesser mit auswechselbarer Klinge. Möchte mir mal ein richtig gutes Rasiermesser kaufen, aber erstmal üben.....
    hoffentlich ohne "Schnitzarbeiten" am Kinn :roll:

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!