Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.615 Antworten in diesem Thema, welches 1.578.892 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. April 2024 um 19:49) ist von .700 Nitro Express.

  • Mein Kenntnisstand ist, wenn die Klinge nach Vorne rausspringt ist es komplett verboten und wenn sie seitlich rausspringt gibt es ein Führverbot (Über 8,5 cm Klingenlänge oder wenn zweiseitig geschliffen aber auch komplett verboten). Geführt werden darf ein Springmesser generell nicht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    :thumbsup:

    3 Mal editiert, zuletzt von Maverick14 (21. Dezember 2018 um 17:03)

  • Es ist nicht generell verboten Messer mit Federunterstützung zu führen. Nur wenn sie selbsttätig arretieren oder mit der Öffnungshand arretiert werden können (einhändig) ist das der Fall - und das unabhängig von der Klingenlänge.
    Da es aber praktisch keine federunterstützte Messer ohne Selbstarretierung gibt, hat sich die Sache somit erledigt.

    Grüße - Bernhard

  • Federunterstützung ist ja kein klassisches Springmesser. Messer mit federunterstützdem Klappmechanismus sind ja im Prinzip "normale Einhandmesser mit Pin" wo mit einer Feder ein Bisschen nachgeholfen wird, während sich ein Springmesser komplett selbstständig auf Knopfdruck öffnet.

    :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Maverick14 (21. Dezember 2018 um 17:40)

  • Messer-Fachleute und -Hersteller verwenden meistens den Begriff "Federunterstützt" oder "Automatik" - und meinen damit aber nicht das "normale" Einhandmesser.
    Der Begriff "Springnesser" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung die auch die Juristen in das WaffG übernomen haben.

    Grüße - Bernhard

  • Das stimmt eben nicht, sonst dürfte auch kein "normales" Taschenmesser ala Buck 110 geführt werden, das ja auch arretiert. Das ist ja auch das komische am §42a... Messer die einhändig zu öffnen sind und arretieren fallen darunter... geführt werden darf es, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.


    Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    https://www.bka.de/SharedDocs/FAQ…chtFrage03.html

    https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Das stimmt eben nicht, sonst dürfte auch kein "normales" Taschenmesser ala Buck 110 geführt werden, das ja auch arretiert. ...

    Es geht um das "Einhändige Öffnen", was mit einem Buck 110 unter normalen Umständen nicht funktioniert. Die Sache mit dem "berechttigtem Interesse" kannst Du getrost vergessen. Es wurden schon Rettungssanitätern im Einsatz und Soldaten die Einhandmesser abgenommen.

    Ich errinnere mich noch an die Worte von Herrn Schäuble "Niemand hat vor dem Bürger sein Taschenmesser wegzunehmen." Das klingt für mich wie "Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen."

    Naja Politiker halt. (Wo ist der Kotz-Smilie?)


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • In der Realität hängt es von x Faktoren ab:
    Zeitpunkt (z.B. vor dem G20)
    Polizist (auch nur ein Mensch)
    Einem selbst (seriöse Ausstrahlung, Auftreten)
    Dem Gegenstand
    Der Argumentationsgabe und Menschenkenntnis
    ...

    Alles ist mögluch. Der eine sieht wie ein junger Hitzkopf aus, der andere gerät an einen Paragraphenreiter und Oberlehrer, .... Aber das führt dazu, daß die guten, teuren zu Hause bleiben.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich wurde hier schon mehrfach mit meinem Springmesser kontrolliert, bei uns kein Problem.....

    Da spricht Du das nächste Problem an, unsere Gesetzeshüter im Aussendienst sind leider unzureichend ausgebildet.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Da spricht Du das nächste Problem an, unsere Gesetzeshüter im Aussendienst sind leider unzureichend ausgebildet.

    Die sind nicht unzureichend ausgebildet, wenn selbst Juristen das Waffenrecht nicht mehr durchblicken, außer
    vielleicht einer der sich darauf spezialisiert hat.

    Die Polizisten müssen aber nicht nur einen Überblick im Waffenrecht haben, da sind noch jede Menge andere
    Gesetze, mit den sie sich auskennen sollen und das auch noch ohne Jurastudium.

    So ganz nebenbei müssen Sie das auch noch mit ihrer täglichen Arbeit verbinden.

    Sorry ich habe schon Verständnis, wenn da mal was schief läuft.

    Gerade bei den ganzen Messerverboten, wer soll das noch verstehen?

    Gruß Otti

  • .....Sorry ich habe schon Verständnis, wenn da mal was schief läuft.

    .....

    Hab ich doch auch. Nur darf man daraus nicht ableiten, dass das eigene Verhalten gesetzmäßig war, nur weil man nicht belangt wurde.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Hab ich doch auch. Nur darf man daraus nicht ableiten, dass das eigene Verhalten gesetzmäßig war, nur weil man nicht belangt wurde.

    Andreas

    :thumbsup::thumbsup::thumbsup: Da man nur eine Daumen hoch geben kann!
    Hatte es wohl etwas falsch verstanden dann sind wir uns ja einig.

    Gruß Otti

  • Messer-Fachleute und -Hersteller verwenden meistens den Begriff "Federunterstützt" oder "Automatik" - und meinen damit aber nicht das "normale" Einhandmesser.
    Der Begriff "Springnesser" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung die auch die Juristen in das WaffG übernomen haben.

    Grüße - Bernhard

    Automatik ist nicht federunterstützt. Das eine öffnet komplett automatisch (auf Knopfdruck), beim anderen unterstützt die Feder nur (Öffnung per Pin oder Flipper)
    .
    Federuntertstütztes Messer:
    https://www.boker.de/taschenmesser/…eker%2F%3Fp%3D1

    Springmesser/Automatikmesser
    https://www.boker.de/taschenmesser/…8AR4H1x%3Bp%3D1

    Automatikmesser/Springmesser sind auf 8,5 cm Klingenlänge limitiert, während die anderen keine Beschränkung haben.

    Ist aber nur meine bescheidene Meinung :)

    :thumbsup: