Waffenschein für selbständige?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.962 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juli 2007 um 23:15) ist von thomas magnum.

  • Meine Mutter ist Selbstständig und meinte letztens zu mir das es als Selbständiger es möglich ist eine "echte" Waffe zu erwerben und zu besitzen.

    Stimmt das?

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Wenn jeder selbstständiger nen Waffenschein bekäme würden nur noch Cowboys/girls duch die Städte laufen. Einen Waffenschein bekommen nur besonders gefährdete Personen in DE ausgestellt, ich glaube nicht daß deine Mutter zu dieser Gruppe menschen gehören wird, es sei den Sie führt ein Securityteam welche Geldtransporte durchführt.

    Gruß
    Thomas

  • "möglich" soll heißen nicht in einen verein eintreten zu müssen oder den jagdschein machen zu müssen.


    Wie soll das gehen?

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Der Waffenschein ist für Selbstständige nicht einfacher zu bekommen als für Angestellte.
    Ohne besonderen Nachweis warum und wofür eh nicht.
    Personenschützer sind zum Beispiel eine Berufsgruppe die die Möglichkeit hat einen echten Waffenschein zum führen einer scharfen schusswaffe zu beantragen.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • und an eine Waffenbesitzkarte kommt man doch auch nicht so einfach, oder? Auch nicht wenn man selbständig ist, oder etwa doch?

    :johnwoo:
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  • Ich würde mal sagen, dass sie da einer Fehlinformation aufgesessen ist.
    Mit dieser Begründung könnte ja jeder Kioskbesitzer eine scharfe Waffe tragen.
    Soweit ich weiß, wird die Vergabe von Waffenscheinen extremst restriktiv gehandhabt, in einer Großstadt wie z.B. Frankfurt dürften es schätzungsweise höchstens ein bis zwei Dutzend sein.

  • Zitat

    Du verwechselst da eine Waffenbesitzkarte mit nem Waffenschein (Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit)

    Nö, es bezog sich auf "erwerben" und "besitzen".

  • Doch, an eine WBK kann man relativ einfach kommen.
    Allerdings hat das nichts mit dem beruflichen Status zu tun.
    Sachkundelehrgang machen, dann eine WBK beantragen und einen Voreintrag für 4mmM20 vornehmen lassen.
    Da diese Waffen bedürfnisfrei sind, kann Dir das Amt bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen (z.B. bestandene Sachkundeprüfung, sauberes Führungszeugnis) die Erteilung der WBK nihct verweigern.
    Da hast Du allerdings nicht viel von, eine 4mmM20 entsprciht von der Schußleistung einer Luftpistole, die Du auch ohne WBK erhältst. Und einen Voreintrag für eine GK-Waffe wirst Du ohne Bedürfnisnachweis nicht bekommen.

  • Es gibt in unserem Land bei weitem mehr Bundesverdienstkreuze als Waffenscheine. Die Mär mit den Selbstständigen stammt wohl aus den Zeiten, als Juweliere eine besondere Gefährdung geltend machen konnten und einen Waffenschein erhielten.

    Heute kriegen nicht mal die mehr einen. Vereinfacht gesagt kriegt der einen Waffenschein, der auch Anspruch auf dauernden Polizeischutz hat - also ein normaler Bürger sicher nicht mehr.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • An eine Wafenbesitzkarte bekommst du auch nicht einfach mit in die Hand gedrückt auf dem Gewerbeamt, wenn du dich selbstständig anmeldest.
    Auch hier bleibt nur der Weg über Sachkundeprüfung,Bedürfnis,Verein.....
    Dazu findest du aber jede Menge Infos im forum.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Zitat

    Original von MarkK
    Doch, an eine WBK kann man relativ einfach kommen.
    Allerdings hat das nichts mit dem beruflichen Status zu tun.
    Sachkundelehrgang machen, dann eine WBK beantragen und einen Voreintrag für 4mmM20 vornehmen lassen.
    Da diese Waffen bedürfnisfrei sind, kann Dir das Amt bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen (z.B. bestandene Sachkundeprüfung, sauberes Führungszeugnis) die Erteilung der WBK nihct verweigern.
    Da hast Du allerdings nicht viel von, eine 4mmM20 entsprciht von der Schußleistung einer Luftpistole, die Du auch ohne WBK erhältst. Und einen Voreintrag für eine GK-Waffe wirst Du ohne Bedürfnisnachweis nicht bekommen.

    Hi MarkK

    Du hast eines vergessen, auch wen ndie 4mm m20 bedürfnisfrei sind musst du in einem Verein sein und das schon mindestens 12 Monate und dort auch regelmäßig Trainieren, OHNE Verein, KEINE WBK

    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas...

    Zitat

    Du hast eines vergessen, auch wen ndie 4mm m20 bedürfnisfrei sind musst du in einem Verein sein und das schon mindestens 12 Monate und dort auch regelmäßig Trainieren, OHNE Verein, KEINE WBK


    Das stimmt nicht, es ist genau so wie Mark geschrieben hat, man bekommt die grüne WBK ohne in einem Verein zu sein.
    Es geht "nur" um die Voreinträge die man natürlich nur bekommt wenn man wie du sagst 12 Monate im Verein ist.
    Die Voreinträge für alle 4mm und 6mm Waffen mit :F: bekommt man so weil sie bedürfnisfrei sind.
    bedürfnisfreie F Waffen (WBK)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Da hast du natürlich recht Thomas...

    Zitat

    Nun, aber für jede andere Waffenart benötigt man dan doch wieder nen Verein eben weil man dafür nen Voreintrag braucht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von barret
    Es gibt in unserem Land bei weitem mehr Bundesverdienstkreuze als Waffenscheine.

    [...]

    Heute kriegen nicht mal die mehr einen. Vereinfacht gesagt kriegt der einen Waffenschein, der auch Anspruch auf dauernden Polizeischutz hat - also ein normaler Bürger sicher nicht mehr.

    Jemand beschrieb das - am Rande gesagt - mal sehr treffend. Sinngemäß etwa:
    "Einen Waffenschein bekommt man frühestens dann, wenn 10 Minuten bevor
    man die Behörde betritt, ein BKA-Angestellter das Büro betritt und nach draußen
    funkt, dass alles sicher ist".

    ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ein Bekannter von mir, im Hauptberuf Tankstellenbesitzer und im Zweiterwerb seit 15 Jahren im Besitz der Waffenhandelslizenz, und schon 4 mal in der Tanke überfallen, bekommt keinen Waffenschein.
    Alles schon versucht.

    Einmal editiert, zuletzt von Magic (4. Juli 2007 um 22:05)

  • Zitat

    Original von Paramags
    Nun, aber für jede andere Waffenart benötigt man dan doch wieder nen Verein...


    Genau genommen, braucht es nicht einmal den, denn nach dem GG ist ein Vereinszwang rechtswidrig (sog. negative Koalitionsfreiheit).

    In der Praxis ist das Bedürfnis über einen Verband (und dieses gibt es wieder nur über eine Vereinsmitgliedschaft) allerdings der gangbarste Weg. Alles andere ist mehr für Leute, die Freude an Schriftverkehr und an Behördengängen haben.

    Außerdem ist Schießen ohnehin ein Gemeinschaftssport :D.

    Bei wirklichem Interesse am GK-Schießen (ohne Waffenschein aber vielleicht irgendwann einmal mit WBK ;-)) sei dem Threadstarter geraten, sich beim Schützenverein seiner Wahl zu informieren. Da wird er dann auch mit dem notwendigen Hintergrundwissen imprägniert / munitioniert :D.

    Die Sache mit dem Waffenschein-Wunsch würde ich dort allerdings nicht erwähnen ;). In meinem nicht gerade kleinen Umfeld an Legalwaffenbesitzern gibt es genau eine Person die einen Waffenschein hat (und diese Person ist ein Bewachungsunternehmer). Auch als Angestellter einer Sicherheitsfirma erhält man keinen eigenen WS, denn die Angestellten werden i.d.R. als weitere Berechtigte auf die Erlaubnis des Firmeninhabers eingetragen.