Zitat aus einer Auktion:
Der Mündungslauf verfügt über kein Gewinde mehr, hier wurde eine falsche Stahlmündung eingesetzt, was das Gesamtbild, der Waffe, nur noch verfeinert.
Geht hierbei die Zulassung verloren.
Aus dem Text geht nicht genau hervor ob es eine Lösung wie bei Weihrauch mit einer Laufschraube ist (Laufgewinde bleibt erhalten) oder
ob das Gewinde und noch mehr ausgebohrt wurde und dann bündig ein Stück Stahl eingesetzt wurde.
Leider ist das Foto auch sehr unscharf, so daß sich nichts erkennen läßt.
Dann erlischt meiner Meinung nach die PTB-Zulassung .