Einsetzen falscher Stahlmündung

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.271 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juni 2007 um 22:05) ist von Kentucky.

  • Zitat aus einer Auktion:


    Der Mündungslauf verfügt über kein Gewinde mehr, hier wurde eine falsche Stahlmündung eingesetzt, was das Gesamtbild, der Waffe, nur noch verfeinert.


    Geht hierbei die Zulassung verloren.

    Aus dem Text geht nicht genau hervor ob es eine Lösung wie bei Weihrauch mit einer Laufschraube ist (Laufgewinde bleibt erhalten) oder
    ob das Gewinde und noch mehr ausgebohrt wurde und dann bündig ein Stück Stahl eingesetzt wurde.

    Leider ist das Foto auch sehr unscharf, so daß sich nichts erkennen läßt.

    Dann erlischt meiner Meinung nach die PTB-Zulassung .

    Einmal editiert, zuletzt von wollewox (24. Juni 2007 um 08:57)

  • klingt ganz so als ob das nachträglich gemacht wurde!
    also erlischt die ptb! lauf ist ein waffenrelevantes teil!
    und wie soll man ein FALSCHW stahlmündung einsetzen???

  • es sei denn er handelt sich um dein lieblingswaffe (siehe bild) da habe ich mal ein ähnlichen text in einer auktion gelesen!
    aber das war einfach nur unwissenheit des käufers!

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (24. Juni 2007 um 09:23)

  • ich meinte den avatar die beretta. habmich bissle falsch ausgedrückt! aber bin noch verschalfen!

  • Nenene, ich hab den Verkäufer deshalb schon angeschrieben und das Gewinde ist noch vorhanden, es wurde nur ein Stahlröhrchen übergeklebt. Und das ist nicht verboten.

  • Besteht da nicht die Gefahr, dass man etwas vorladen könnte und so die PTB Zulassung verloren geht ?

    Gruß

    cz75

  • Hallo!

    Die Lauflänge wurde nicht verändert, lediglich der Durchmesser ist kleiner geworden. Man könnte also nur noch kleinere Dinge als zuvor bereits möglich vorladen. Ich denke mal nicht, daß das Verringern einer Vorlademöglichkeit die PTB gefährdet.

    Gruß
    Heiko

  • Moin Rudi,

    Zitat

    dass man etwas vorladen könnte und so die PTB Zulassung verloren geht ?


    Nee solange die Waffe (Lauf) nicht verändert wird erlöscht auch die PTB nicht.
    Die Gewindeschrauben von Weihrauch sind ja auch nicht verboten, wenn man den Lauf nicht verlängert kann man eh nix vorladen, bei den heutigen Laufsperren die bis vorne hin reichen, und bei den alten mit weit hinten sitzender Laufsperre könnte man auch so was vorladen da ändert das verdecken des Gewinde nichts dran.
    Das Vorladen bei einer SSW zu verhindern ist eh nicht so einfach (Signalbecher) auch wenn es mal abgesehen von Signaleffekten verboten ist.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Moin Rudi,


    Nee solange die Waffe (Lauf) nicht verändert wird erlöscht auch die PTB nicht.
    Die Gewindeschrauben von Weihrauch sind ja auch nicht verboten, wenn man den Lauf nicht verlängert kann man eh nix vorladen, bei den heutigen Laufsperren die bis vorne hin reichen, und bei den alten mit weit hinten sitzender Laufsperre könnte man auch so was vorladen da ändert das verdecken des Gewinde nichts dran.
    Das Vorladen bei einer SSW zu verhindern ist eh nicht so einfach (Signalbecher) auch wenn es mal abgesehen von Signaleffekten verboten ist.

    vor allem wenn man einen nicht zur Waffe zugehörigen Signalbecher ohne Entlastungsbohrungen nimmt.

  • Um was für eine Waffe handelt es sich denn (Modell) ?
    Kann bei egun die Auktion nicht finden.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ah ja, danke.
    Bei dem Trommelspalt wird bei verengter Mündung das Meiste an Gasen seitlich austreten.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: