Vorab erstmal: Hi an alle
Es geht mir, wie das Thema schon sagt, um die Frage, ob ich ein Luftgewehr legal auf einem Privatgrundstück benutzen darf.
Dazu zitiere ich jetzt einfach mal einen kurzen Ausschnitt aus "Antworten auf die häufigsten Fragen". Dort steht u. A. folgendes:
"...Im eigenen Garten muss man darauf achten, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das heißt natürlich nicht, daß man jetzt den Garten überdachen muss. Aber eine gemauerte, oder ausreichend dimensionierte Holzwand (2 - 3 cm Stärke) in ausreichender Größe (2x5m) sollte schon vorhanden sein. Am besten, wenn das Gelände auch von aussen nicht eingesehen werden kann, denn es kann auf Nachbarn und Spaziergänger befremdlich wirken, wenn man plötzlich 'Schiessübungen' im Garten abhält..."
Soweit ich weiß, muss das Grundstück aber u. A. (wenn mans genau nimmt) so angelegt sein, dass keine Kugel das Grundstück verlassen KANN. Und das wäre bei unsererm Grundstück durchaus möglich, wenn man z. B. einfach in die Luft schießt.
Das habe ich natürlich nicht vor und meiner Ansicht nach wäre mein geplanter Kugelfang auch sicher genug. Dazu ein paar Informationen:
Unser Grundstück ist ca. 1600 m² groß und auch nicht gut einsehbar, außer an einigen Stellen von den Nachbarn. Den Kugelfang würde ich ausreichend dimensionieren und wahrscheinlich direkt vor eine Hecke (3m hoch) stellen, die ansich schon so dicht ist, dass sie Kugeln zumindest stark abbremst. Dahinter ist ein kleiner Weg, auf dem aber wenig Betrieb ist. Wenn man sich da also was vernünftiges hinbaut, kann da nichts passieren.
Mein Hauptproblem ist jedoch, dass unser Nachbar Polizist ist und dieser hat auch (angeblich) schon mehrere Leute wegen verschiedenen Dingen "angeschissen" (auch wenn es evt. seine Pflicht ist). Daher meine Frage:
Kann ich unter diesen Umständen legal mit einem Luftgewehr auf unserem Grundstück schießen? Oder könnte unser Nachbar mich dafür belangen, weil das Grundstück nicht die geforderten Kriterien erfüllt?