luftgewehr diana mod 35

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 18.414 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2007 um 18:26) ist von HW35.

  • guten tag

    ich hab eine frage zu einem luft gewähr was ich von meinem opa geschenkt bekommen habe es ist eine diana mod.35
    brauch ich für dieses gewähr einen waffen schein
    und wie reinige ich es , da es schon mehrere jahre im keller stand und nicht benutzt wurde
    ich habe gelesen das wenn es ein F gewähr ist das ich kein waffenschein dafür bräuchte aber woran seh ich es oder wo finde ich das F

    ich hoffe ihr könnt mir helfen

  • Hallo! Bei meiner Diana 35 ist das :F: am Gelenk angebracht, dort wo der Lauf abgeknickt wird wenn man es spannt. Sollte es vor 1970 produziert worden sein, dann hat es kein :F:. Eine Waffenbesitzkarte brauchst Du dafür aber trotzdem nicht.

    Sollte es allerdings kein :F: haben und die Energie über 7,5 Joule liegen, dann darfst Du damit nur auf zugelassenen Schießständen schießen.

    Guck mal: Hier findest Du ganz viel zu lesen über das Gewehr:

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-984-DIANA-35.html

    Gruß Matthias

  • danke für ihre hilfe

    also das F muss also da sein wo ich die kugel rein lege seh ich das richtig
    und dannhab ich noch eine fage was für ein kaliber ist es
    hab leider überhaubt keine ahnung von waffen und bin neu hir

  • Zitat

    Original von Dennis020

    ich hab eine frage zu einem luft gewähr was ich von meinem opa geschenkt bekommen habe es ist eine diana mod.35
    brauch ich für dieses gewähr einen waffen schein
    .......ich habe gelesen das wenn es ein F gewähr ist das ich kein waffenschein dafür bräuchte aber woran seh ich es oder wo finde ich das F

    ich hoffe ihr könnt mir helfen

    Moin,

    zum Thema Freie Waffen ohne :F: guckst Du:

    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

    Dann die Begriffe "Waffenschein" und "Waffenbesitzkarte" (WBK) bitte auseinanderhalten und Gewehr mit "e" schreiben, sowie die "Shift"-Taste für Groß- und Kleinschreibung benutzen.

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-638-…tGrossquot.html

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-635-Waffenbesitzkarte.html

    http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/Diana_35/diana_35.html

    Netiquette - die wichtigsten Regeln fürs Forum

  • Hallo!

    Erst mal: Willkommen!

    Wenn Du an Deiner Diana 35 ungefähr auf Höhe des Abzugs an der linken Seite oben aufs Metallrohr des Systems blickst, genau dort wo der Schaft aufhört, dann sollten dort Monat und Jahr der Herstellung eingeprägt sein. Hat es vorne kein :F:, dann sollte hinten ein Datum vor dem 1.1.1970 stehen, damit es legal ist. Beispiel siehe unten.

    Gruß
    Heiko

  • Wenn hinten auch kein Datum zu sehen ist,dann ist es vor Bj.66.Auch wirste dann kein F finden.Ist dann aber trotzdem legal .

  • ich danke euch erst mal für eure hilfe


    ich kann auf meinem luft gewehr leider überhaubt nichts finden kein datum nicht dort ist nirgends etwas eingeprägt auser made in germany
    ist das schlim nicht das das irgend eine iligalle waffe ist oder


    mfg
    dennis

  • Mhm das Problem ist ich glaube er hat es damals aus der DDR mit rüber genommen der ist wohl damals irgend wie hir rüber geflohen.

    Und was hab ich von diesem gewehr wenn ich es noch nicht einmal im garten benutzen kann da man diese waffe ja garnicht erst regestrieren lassen kann da ja keiner lei angaben auf diesem gewehr sind nicht überhaubt nicht auser halt das produktions land

  • hallo
    das dein opa das gewehr aus der ddr mitgenommen hat glaube ich kaum !
    in der ddr war es schon schwierig genug ein suhler haenel zu bekommen ,
    jedenfalls in den 70iger jahren !

    gruß Mojo ;)

  • Zitat

    Und was hab ich von diesem gewehr wenn ich es noch nicht einmal im garten benutzen kann da man diese waffe ja garnicht erst regestrieren lassen kann da ja keiner lei angaben auf diesem gewehr sind nicht überhaubt nicht auser halt das produktions land

    Du hast es scheinbar noch nicht ganz verstanden.

    Wenn dein Gewehr keinen :F: Stempel hat, wurde es vor 1970 gebaut und darf eine "stärkere" Feder verbaut haben. Allerdings darfst du es dann auch nicht mehr zuhause schießen.

    Nur :F: Waffen darfst du in deinem Garten "nutzen" vorausgesetzt, die "Kugel" kann dein Grundstück nicht verlassen.
    ___

    Kauf dir doch eine Neue Originalfeder mit 7,5 Joule. Diese kannst du ja selber einbauen. Du hast zwar dann trotzdem kein :F: aber wenn es dir die Polizei beschlagnahmt können sie dir nichts wenn die Waffe unter 7,5 Joule ist.

    Einmal editiert, zuletzt von The-1st (18. Mai 2007 um 13:11)

  • Zitat

    Original von The-1st

    Wenn dein Gewehr einen :F: Stempel hat, wurde es vor 1970 gebaut und darf eine "stärkere" Feder verbaut haben. Allerdings darfst du es dann auch nicht mehr zuhause schießen.

    Nur :F: Waffen darfst du in deinem Garten "nutzen" vorausgesetzt, die "Kugel" kann dein Grundstück nicht verlassen.
    ___

    Kauf dir doch eine Neue Originalfeder mit 7,5 Joule. Diese kannst du ja selber einbauen. Du hast zwar dann trotzdem kein :F: aber wenn es dir die Polizei beschlagnahmt können sie dir nichts wenn die Waffe unter 7,5 Joule ist.

    Achtung Tippfehler!

    Wenn dein Gewehr keinen :F: Stempel hat, wurde es vor 1970 gebaut und darf eine "stärkere" Feder verbaut haben. Allerdings darfst du es dann auch nicht mehr zuhause schießen.

    Alles andere stimmt soweit

  • Zitat

    Original von The-1st

    Kleine Korrektur...

    Du hast es scheinbar noch nicht ganz verstanden
    Wenn dein Gewehr keinen :F: Stempel hat, wurde es vor 1970 gebaut und darf eine "stärkere" Feder verbaut haben. Allerdings darfst du es dann auch nicht mehr zuhause schießen.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • ich überhol grad en mod.35 ... da ist wie beim treadstarter weder F noch datum eingeschlagen. weis einer in welche altersklasse es liegt? ...

    die besitzerin hat es vor geschätzten 45jahren auf einer kirmes an der schiessbude gewonnen...schöner gewinn, wie ich finde...

    ich sehe grad, eigendlich hab ich die frage schon selbst beantwortet*g*

  • Hallo!

    Das bedeutet, daß Du diese Waffe nur mit gültiger EWB besitzen darfst, ansonsten ist bereits der Besitz strafbar. Mein Rat: Zum Büchsenmacher gehen und versuchen, das Gewehr nachstempeln zu lassen (über Beschußamt), oder unbrauchbar machen lassen. Das sind die einzigen legalen Möglichkeiten.

    Gruß
    Heiko

  • Tach zusammen,
    war gerade mit dem Gewehr beim Büchsenmacher, der versucht jetzt ein :F: drauf zubekommen. Ist wohl aber nicht so einfach. Das Gewehr muss jetzt zum Beschussamt, dort wird das Gewehr beschossen. Das kostet mich jetzt schonmal um die 150€. Die müssen das dann freigeben, falls das nicht passiert kommen dann nochmal um 150€ für die Unbrauchbarmachung auf mich zu. Der BüMa meinte auch zu mir, dass die Waffen nicht, gestempelt sind, d.h. unabhängig davon ob sie vor oder nach dem 01.01.1970 gebaut worden sind, nicht ohne "Waffenschein" geführt werden dürfen. Er meinte zu mir, wo das Gerücht herkäme, dass die frei seien.
    Also mein Rat an euch: informiert euch richtig, für mich ist das jetzt ne ziemlich teure Erfahrung mit ungewissen Ausgang ???
    Meine nächstes Gewehr werde ich mir auf alle Falle im Fachgeschäft kaufen, bin damit auf jedenfall der sicheren Seite

    Gruss Burton

  • Es hat doch auch niemand behauptet, dass Du ein Luftgewehr führen darfst. :confused2: Du darfst es aber besitzen. Das sind zwei paar Schuhe.

    Ich würde das Gewehr verschrotten lassen. Eventuell noch den Schaft behalten oder verkaufen. Für 150€ bekommst Du bei egun immer ein gebrauchtes Diana 35 in gutem Zustand.

    Gruß Matthias