KWS und Führen in der Öffentlichkeit

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 4.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2007 um 16:01) ist von Vogelspinne.

  • Hallo,

    erstmal herzlichen Dank für die vielen tollen Beiträge in denen ich mich ins Thema Schreckschusswaffen einlesen konnte.
    Aufgrund diverser Meinungen habe ich mir nun eine Röhm RG 96 bestellt, zusätzlich zu meiner Melchor Detective II.

    Ich habe nun den langersehnten Brief unserer Örtlichen Polizei bekommen, dass mein KWS zur Abholung bereit liegt.
    Meine Frage die ich ans Forum richten möchte ist: Wenn ich die Schreckschusswaffe ausser Haus führen möchte, muss ich sie dann verbergen?
    Ich meine, ich will nicht wie ein Cowboy rumlaufen, aber muss ich diese dann irgendwie unters Hemd stecken oder so?

    Das Merkblatt zum KWS schweigt sich darüber aus, und im Forum habe ich dazu im Speziellen eher nichts gefunden.
    Die Erläuterungen zu öffentlichen Veranstaltungen waren aber gut erklärt, bzw ausdiskutiert worden. :)

    Gruß
    B

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Solange nichts auf deinem KWS vermerkt ist,kannst du theoretisch die Waffe offen führen.Ob es aber sinvoll ist musst du selbst entscheiden.

    Gruß ProNothe

  • Was sich die Ämter in Mannheim (und anderen Städten und Gemeinden) ausdenken, entpsricht nicht dem aktuellen WaffG.
    Offiziell gibt es keine Regel (sprich: Gesetz), welches das offene Führen von SSW verbietet.

    Wohl aber der Verstand und das Ansehen der Waffenfreunde.

    Also bitte kein Oberschenkelholster oder dergleichen! Danke.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Borath
    Das Merkblatt zum KWS schweigt sich darüber aus, und im Forum habe ich dazu im Speziellen eher nichts gefunden.

    Ist hier aber auch schon des häufigeren Diskutiert wurden. Vom Gestz her darfst Du, vom Gesetz her darf die Behörde aber auch Einschränkungen eintragen.

    Ich würde es aber trotzdem lassen. In Deutschland ist man an den Anblick offen von Zivilpersonen getragener Waffen nicht so gewöhnt, das Ärger und Scherereien vorprogramiert sind.

    Zudem verringert sich die eh schon schlechte Verteidigungswirkung imens. Immerhin geht das Gegenüber u.U. von einer scharfen Waffe aus, und wird seinen Angriff entsprechend planen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Nein. Offiziell gibt es keine Regel (sprich: Gesetz), welches das offene Führen von SSW verbietet.
    Wohl aber der Verstand und das Ansehen der Waffenfreunde.

    Also bitte kein Oberschenkelholster oder dergleichen!

    Schade..da fällt das Führen davon wohl flach :))

    Langwaffe: Erma EGG 1

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Schade..da fällt das Führen davon wohl flach :))

    Salut: Erma EGG 1

    Och, das geht schon... einfach den Hinterschaft absägen und einen langen Trenchcoat anziehen...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Vielen Dank für die Erklärungen.

    Ich will keinesfalls wie ein Rambo oder sonstiger Idiot durch die Stadt laufen, ich will aber auch nicht immer Panik bekommen, wenn mal mein Hemd hochrutscht(Sommer) oder die Jacke verrutscht, direkt belangt werden zu können.
    Verstöße gegen die Auflagen sind doch Verstöße gegen das Waffg, oder?
    Maximal 3 Jahre - und da hab ich echt keine Lust drauf.

    Das beabsichtigte offene Tragen von SSW ist meines Ermessens sowieso Quatsch weil es den theoretischen Pöbler nur dazu bringt, direkt mit schwereren Kalibern zu pöbeln anzufangen.

    In meinem Falle kenne ich die Auflagen also erst, wenn ich den KWS in den Händen halte.

    Vielen Dank an alle,
    B

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von Erklärbär..Och, das geht schon... einfach den Hinterschaft absägen und einen langen Trenchcoat anziehen...

    Eine ERMA durch absägen verstümmeln...........Pfui!
    Wenn dann den amerik. FJ-Klappschaft anbauen ;)

    Aber BTT: Was gibt es für einen Hintergrund eine SSW in der Öffentlichkeit offen führen zu wollen? Ich will nicht kritisieren - nur meinen Horizont erweitern, vielleicht habe ich etwas versäumt?

    Hat sich gerade mit der Antwort des Threadstarters überschnitten. Das ist ein nachvollziehbares Argument! (ungewolltes Erkennen der SSW durch Dritte!)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (1. April 2007 um 19:18)

  • Wenn man die Pistole rot lackiert vielleicht.

    Wenn man sie schwrz lässt kann man schon mal mit ner Amok-Warnung und dem SEK rechnen.
    Ist leider so.
    Wenn man logisch drüber nachdenkt ist es aber auch klar daß früher oder später einer die Polizei rufen wird. Und ich möchte dann nicht in der Haut des gesetzestreuen KWS-Inhabers stecken.

    Ich würde jedenfalls als Beamter nicht erst höflich fragen ob das eine scharfe Waffe ist, sondern den Menschen erst mal mit vorgehaltener Waffe auffordern sich flach auf den Boden zu legen und das gaaaaaanz langsam.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Sorry Leute aber wie Dumm mus einer sein die Waffe offen zu tragen.
    Allein die Frage kann doch ein vernüftiger Mensch nicht stellen.
    Ich möchte kein Beleidigen aber ist doch war.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Sehr dumm.
    Nur man kann ja nicht die ganze Zeit darauf achten, dass sie versteckt ist.

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd...Allein die Frage kann doch ein vernüftiger Mensch nicht stellen.....


    Fasanenjagd:

    Der Threadstarter hat seine Frage IMHO sinnvoll und seriös begründet:

    Zitat

    Original von Borath....Ich will keinesfalls wie ein Rambo oder sonstiger Idiot durch die Stadt laufen, ich will aber auch nicht immer Panik bekommen, wenn mal mein Hemd hochrutscht(Sommer) oder die Jacke verrutscht....

  • Zitat

    Original von Borath
    Das beabsichtigte offene Tragen von SSW ist meines Ermessens sowieso Quatsch weil es den theoretischen Pöbler nur dazu bringt, direkt mit schwereren Kalibern zu pöbeln anzufangen.

    In meinem Falle kenne ich die Auflagen also erst, wenn ich den KWS in den Händen halte.

    Vielen Dank an alle,

    In meinem Falle kenne ich die Auflagen also erst, wenn ich den KWS in den Händen halte.

    Vielen Dank an alle,
    B

    Auflagen gibt es nicht.
    Aber der sogenannte "gesunde" Menschenverstand verbietet es Dir eigendlich sowieso, hier in .de eine Schusswaffe offen zu führen.
    Rechtlich ist es vom WaffG nicht festgelegt. Aber es gibt noch das Bürgerliche Gesetzbuch - wo das auch nicht explizit aufgeführt ist.

    Erklär das dem Polizisten, der Dich dann erst mal auf den Boden wirft.
    Schlimmeres nicht zu hoffen.

    Eddi

    PS: nicht alles Offensichtliche muss in Gesetzen Niederschlag finden...

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    Einmal editiert, zuletzt von edbru (1. April 2007 um 20:08)

  • Zusatz:
    wenn Du unbedingt eine Signalwaffe führen möchtest solltest Du tunlichst darauf achten, diese versteckt zu halten.
    Ich gehe mal nicht davon aus, daß Du diese zum angeben mithaben möchtest sondern aus seriösen Gründen.
    Dann und nur dann - im Verteidigungsfall aus Notwehr ist der Gebrauch erst mal rechtlich abgesegnet und die Wirkung ist sehr umstritten.

    Wirkung kann sie eigendlich nur zeigen, wenn eine Signalwaffe überraschend abgeschossen wird. Und die Wirkung ist sehr kurzzeitig.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    Einmal editiert, zuletzt von edbru (1. April 2007 um 20:22)

  • Ich bin mir zwar nicht ganz sicher aber ich geh stark davon aus das sichtbares Tragen verboten ist.
    Deutschland halt.
    Das were zu Provozierent und grad heut zu Tage wo die Leute auf Terroristen jagd sind.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Das sichtbare Tragen ist bei fehlender Auflage im KWS sicher nicht VERBOTEN, wird aber je nach Sachlage ziemlich sicher das ein oder andere Mal die Staatsmacht auf den Plan rufen. Das ist wenig sinnvoll und daher ist eine verdeckte Trageweise angebracht.

    Mike

  • Der Staatsmacht könnten dann so Einfälle kommen, wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Und schon hat mein ein Problem. Wenn einem wirklich nur mal die Jacke verutscht oder ähnliches und jemand würde die Waffe sehen und die Polizei rufen, wäre es mit Sicherheit kein Problem das zu klären. Aber wenn man sie absichtlich offen trägt, könnte das dann zu erheblichen Diskussionen mit den Damen und Herren in grün (blau) führen.
    Also, besser sein lassen. Spart Zeit und Ärger.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Zitat

    Original von hmpf
    Der Staatsmacht könnten dann so Einfälle kommen, wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses".

    Wie trägst Du denn deine Waffe?

    Erregung öffentlichen Ärgernisses könnte man wohl nur daraus machen, wenn Du die Waffe in Ermangelung eines Holsters am FKK-Strand irgendwie "anders" wegsteckst. :laugh:

    Zur Info:

    § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (2. April 2007 um 21:47)