PSG1 für Zvilisten in DE erlaubt?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 20.323 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2007 um 18:28) ist von Piet-kun.

  • Hallo,
    wie einige von euch schon wissen bin ich begeisterter Sportschütze, und schiesse auch hin und wieder mal mit auserdisziplinischen Waffen (Langwaffen) .
    Da ich ein sehrgroßer H&K Fan bin, und mein grünes Abitur sogut wie in der Tasche habe (bin leider noch keine 18, aber den Rest habe ich schon bereit) geht mein Interesse so allmälich in den Breich der scharfen Waffen über.

    Einer meiner großen Wünsche währe es ein original PSG1 von H&K zu besitzen und auch zu schiessen, da diese Waffe eine der Besten ist, die ich kenne.

    Soviel ich aus dem Internet erfahren habe, ist die eigentliche präzise Reichweite der PSG 1 noch nicht gefunden, man weis nur, das die max. nutzbare Reichweite die ein Schütze (egal ob Sport, Militär oder Polizei) nur 600m schafft, da das Zielfernrohr nicht weitere Entfernungen zulässt, da es nur 6x42 ist, und somit halt nur eine 6fache Vergrößerung hat. Diese ist für ein solches Hochleistungsgewehr eigentlich unzureichend, aber egal.

    So, da ich nun lange genug um die eigentliche Frage herumgeredet habe, hier der Kern zum Mantel:

    1.Kann ich als normaler Deutscher Staatsbürger mit grünem WBK und einem Voreintrag für eine Langwaffe halbautomatisch eine PSG1 kaufen und besitzen?
    2. Gibt es ein Gesetzt, das den Besitz halbautomatischer originaler Bematenwaffen verbietet?

    Mann bekommt ja auch die P99 oder die P8 von H&K zu kaufen, wieso also die PSG1 nicht?

    3. Wo könnte ich diese Waffe auf legalem Weg erwerben, auser beim Ortsansässigem Büchsenmacher?

    4. Gibt es Testeberichte zu dieser Waffe, bzw. gibt es überhaupt Berichte zu dieser Waffe?

    Und als abschliesende Worte zu diesem Post, möchte ich mich noch an die Mods und Admins wenden:

    Ich weis das wir ein Forum für "freie Waffen" sind, und das diese Waffen eigentlich eine nicht frei erwerbbare ist, dennoch würde mich die Antworten auf die obengestellte Frage interessieren. Was den Bereih angeht, so war ich mir nicht ganz sicher, wohin dieses Thema eigentlich gehört, ob in Offtopic oder hierher.

    Und noch ein paar Allgemeiner Worte:

    Ich habe mittlerweiel einen Bericht gefunden der eindeutig von einem Sportschützen stammen müsste, da er nicht von dessen Kriegerische bedeutung spricht, sondern mehr von der technischen Leistung.

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    ... und mein grünes Abitur sogut wie in der Tasche habe (bin leider noch keine 18, aber den Rest habe ich schon bereit)

    Du machst nen Jadgschein?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Leisten wirst du dir das Gerät nicht können.
    Soweit ich weiss kostet das fast 10000 DM oder €

    Wenn es etwas günstiger sein darf: Im letzten Heft von Visier war ein Test der LuxDefTec HSG-1, kostet ab 3700€ und sieht genauso aus wie die PSG-1.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    3. Wo könnte ich diese Waffe auf legalem Weg erwerben, auser beim Ortsansässigem Büchsenmacher?

    Ich würde zu einem umgebauten G41 Nachbau raten.
    Das G41 ist eine Zivile und für Sportschützen erwerbbare Version des G3, Aussehen das gleiche.
    Für das System bekommst du die PSG Schulterstütze und den Griff, dann ist das aussehen quasi das gleiche.
    Und 200-300m Stände gibt es eh wenig und auf 100m kommst du mit einem G3 Klon wunderbar zurecht.

    Ein PSG1 kannst du dir nicht leisten und nur weils Kewl ist sollte man sich keine Knifte zulegen. ;)

    Bedürfnis durch 1 Jahr Mitgliedschaft in einem BDS Verein, Sachkunde und regelmäßige Schießnachweise in diesem Zeitraum.
    Alles weitere bei foren.waffen-online.de

    Baba,
    Piet-kun

    Einmal editiert, zuletzt von Piet-kun (15. Februar 2007 um 21:11)

  • Hi

    In der letzten Visisier steht zwischen 6000-8000€ so im HSG1 test mal so am rande. Vom Lauf her würde ich sagen MSG90 Clone.

    Da das PSG und MSG90 auf der G3 Familie aufbauen und deswegen auch das G3 Griffstück sowie der Verschluß passen wird, wird es das wohl so nicht legal geben.

    3 Mit WBK grün und Voreintrag auch von anderen Händlern in ganz D mit noch ein wenig mehr Papierkram auch aus dem Ausland.
    4 Ja es gibt ein paar Berichte darüber.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    2 Mal editiert, zuletzt von Josywells (15. Februar 2007 um 21:12)

  • warum nicht einfach ne dragunov? werde ich so machen...

    gewehr mit legende
    einfach zu handhaben
    .308 ( wenn man nichts russisches will)
    fast unkaputtbar
    gibt unendlich viele ersatzteile
    günstig und massig munition
    günstige (super) original optiken
    allg. günstig

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Ja, Okay, das Luxtec währe auch noch eine Möglichkeit!
    Ja, ich weis, das Heft von Visier habe ich auch, hier irgendwo!???

    Tommy: Nein keinen Jagdschein, ich mache den WBK für Sportschützen, und da ich normalerweise Kurzwaffenschütze bin brauche ich den Grünen WBK sowieso, wo sollen sonst die Pistolen drauf? Nun muss ich nur noch irgendeine Disziplin finden, inder ich die PSG1 einsetzten kann.

    Ja, das HSG1 ist auch eine Möglichkeit. Einige Fragen hätte ich dann aber noch dazu:

    1. Kann man daran auch den Griff austauschen?
    2. Ist es vom System her ziemlich das selbe wie das PSG1?
    3.Gibt es dafür auch den Schaft der PSG1, oder bleibt der G3 Schaft dran?
    4.Da passen ja auch die restlichen G3 Nachbildungsmagazine, oder?


    mfg Sniper

    PS: Wenn sich das bewahrheitet, was ich jetzt gerade Denke, also das meine ebengestellten Fragen nach meiner Vorstellung beantwortet werden, dann denke ich das auch die Nachbildung des PSG1 reichen würde. Dann hätte sich nämlich die 3te Frage erledigt!

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Da das PSG1 aus der gleichen Fertigungsstrecke stammt, wie das G3 ist es als Kriegswaffe eingestuft und damit für Zivilisten nicht erwerbbar (sogar ein Lauf aus militärischer Fertigung würde eine Einstufung als zivile Waffe unmöglich machen).

    Erwägt man die Anschaffung eines „Scharfschützengewehrs“, sollte man bedenken, dass die Möglichkeiten für Privatleute auf Entfernungen über 300m zu schießen in Deutschland sehr … äh… begrenzt sind ;).

    Was mich immer noch beschäftigt ist die Frage, wo genau (konkreter Paragraph) gesetzlich verankert ist, dass kein wesentliches Teil aus der militärischen Fertigungsstrecke kommen darf um eine Zulassung als Zivilwaffe überhaupt zu ermöglichen. Ich kenne das nämlich nur als „Allgemeinwissen“, habe aber leider keinen blassen Schimmer, wo das festgeschrieben steht. Im KWKG steht nach meiner Durchsicht nichts davon, sollte also eine Verwaltungsvorschrift o.ä. sein. Wenn jemand hier mit einer Fundstelle weiterhelfen könnte, wäre ich überaus erfreut :D.

  • Hallo,

    also das mit dem PSG 1 würde mich auch interessieren, ob man es als Sportschütze bekommen würde.
    Ich spiele auch schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken mir irgendwann ein H&K SL 8 zu zulegen. (frühstens in einem Jahr)

    Gruß

    Markus

  • Siehe oben, das PSG1 gibt es definitiv nicht für Zivilisten.

    Das Problem mit der deutschen Einstufung als Kriegswaffe gibt es z.B. auch immer dann, wenn Gewehre, die im Ausland (für das Ursprungsland) auch als Zivilversion gefertigt werden, mit Läufen aus der militärischen Fertigung ausgestattet sind. Daher kann ich Dir das mit Sicherheit sagen.

    Nur die genaue Vorschrift kann ich Dir momentan nicht benennen. Da ist aber vielleicht jemand anders so freundlich und hilft :).

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (15. Februar 2007 um 21:33)

  • SL8 ist kein Problem als Sportschütze bzw Jäger.
    Aber PSG1 gibts nicht., weil erstens wie schon gesagt wurde als Kriegswaffe eingestuft und zweitens hat es den Gegenwert eines Neuwagens.
    Ähnlich wie bei den Gewehren von Arctic Warfare bezahlt man immense "Prestige-Preise" für diese Waffen.
    Ähnliches Prinzip wie wenn man sich eine völlig überteuerte Jeans von G-Star kauft, zum Beispiel. :)

    Zitat


    warum nicht einfach ne dragunov?

    Weils Schei.se aussieht vielleicht? Gute Waffe hin oder her, ein bisschen Ästhetik muss ja schon noch sein. ;) Nix für ungut... meine Meinung
    Im übrigen ist die Dragunov im Kaliber 7,62x54mm auch als Kriegswaffe eingestuft und somit für Zivilisten tabu.

    @sunix: Ich bin zwar nich so der Paragrafen-Versteher, aber ich glaube hier der Absatz 5.b) könnte interessant sein. Steht jetzt aber auch nicht genau welche Teile betroffen sind.
    http://www.mike-gack.de/rag/downloads/kriegswaffenliste.pdf

  • Die Dragunov ist zwar tabu, aber sämtliche mehr oder weniger identischen Tigr-Modelle sind erlaubt.
    Aber SniperBravo, in deinem Alter würde ich mir von dem Geld erstmal ein Auto kaufen...das Psg1 existiert meines Wissens nach nicht als Zivilversion, aber es gibt eine ganze Reihe andere Gewehre (schau doch mal beim Hersteller sebsbt rein:; http://www.heckler-kochjs.de/default.php)

  • Eine Möglichkeit böte sich vielleicht doch - den roten Sammler-WBK erwerben, im Lotto gewinnen und danach militärische Präzisionsschützengewehre sammeln. Sofern das bei euch so möglich ist .. ;)

    Aber wie von den anderen angedeutet gibt es ja zivile Nachbauten und andere Geräte die möglicherweise noch präziser sind, und sogar unter den oftmals proklamierten 10-15.000€ liegen (habe mir gerade erst die Preisliste des DSR-1 zukommen lassen - jenseits von Gut und Böse, aber immerhin noch unter 10.000 :crazy2: ).

    Falls es ein wirklicher Exot sein soll - ich habe irgendwo einmal aufgeschnappt dass der US-Chef von Walther noch 10 bis 20 nagelneue WA2000 haben soll - die er für - soweit ich noch weiß - 75.000$ anbietet.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • WA 2000 *sabbert*

    Ich hätte echt gedacht, das diese Ksite nciht unter 500.000 $ zu bekommen ist.
    Weil das gibt es ja echt extrem selten! (Hat ja unter anderem unser lieber Freund "47".....)

    Ansonsten.... wie wäre es denn mit.......Einem Auto?^^

    Naja ich meine, das ist echt ein happiger Preis. Aber wenn es das einem Wert ist...

    Ich habe den Kriegswaffengesetzt § net verstanden.
    Wo wird der unterschied geamcht? Liegt es daran das die Waffe Halbautomatsich ist? oder daran halt an den Teilesn des Geweheres?
    Bei Auto oder Vollauto währe es verständlich. Aber das verstehe ich nciht.

    Ansosnt wüsste ich noch eine ALternative, wie du zu der Waffe kostenfrei kämest.
    Kostet halt nur ganz gut Achselschweis...

    Geh zum SEK, GSG9, KSK o.ä. :n17:

    bis dann

    mfg master_Adrian

  • So weit ich das verstanden habe gilt die Waffe als "Kriegswaffe" wenn:

    - eine "Militärlauf" eingebaut ist (heißt warscheinlich, wenn er für Kriegszwecke gebaut wurde ??? )
    - Automatisch ist (bei einmaligem drücken des "Auslösers" (Abzug und Co) durch einen lauf mehrere Geschosse abgefeuert werden)

    Is das so richtig?

    Gruß
    Julian

    Meins: :knicker:Die Diana Mod 35 (1981) :F: mit dem Walther 4-12x50 MilDot, dem Diana Silencer und das Metallzweibein (A.S.M.C) & :johnwoo:Beretta 92FS Co2 :F: mit Holden SD und Walther PS Competition :n1:

    Einmal editiert, zuletzt von julian-nold (16. Februar 2007 um 11:19)

  • Ja, ich glaube schon.
    Nur den Sinn des ersten Punktes verstehe ich nicht.

    Nehmen wir den Lauf.

    Es gibt doch auch Ziviele Waffen mit .308Winchester, oder?

    mfg master_adrian

  • Das Verbot von Vollautomaten (für Zivilisten) hat nichts mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu tun. Das ist schlicht und einfach im WaffG verankert (und eben nicht im KWKG).

    Bei einer Kriegswaffe – und da ist es egal, ob halb- oder vollautomatische Schusswaffe oder gar Flugzeugtriebwerk (ja, auch so etwas ist als Kriegswaffe eingestuft, sofern militärisch verwendet) – kommt es auf die Zweckwidmung und eine etwaige militärische Verwendung an.

    @ Famas: Danke für das PDF – ich werde es dieses Wochenende mal genauer studieren.

    €: Thema Kriegswaffe: Insbesondere dürfen keine wesentlichen Teile aus einer Fertigungsstrecke für Militärwaffen kommen. Klingt komisch, ist aber so.
    Beispiel (von Jürgen): Der Sig 551-Typ den es in Deutschland gibt: Hier stammt der Schweizer Lauf aus der Militärfertigung und es würde sich im Ursprungszustand in .de um eine Kriegswaffe handeln. Baut man aber den in Deutschland fabrizierten, absolut baugleichen Lauf aus ziviler Fertigung ein, handelt es sich plötzlich um eine Zivilwaffe.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (16. Februar 2007 um 11:32)

  • Ah^^ jetzt versteh ich Lord of War ...
    da läßt "er" die Raketen Träger von dem Heli abschrauben damit es kein Militärischer Heli mehr ist ...
    aber wenn ich jetzt den Lauf ausbaue ... und einen anderen einbau ... ist es dann in DE nicht emhr als Militärisch eingestuft?

    Gruß
    Julian

    Meins: :knicker:Die Diana Mod 35 (1981) :F: mit dem Walther 4-12x50 MilDot, dem Diana Silencer und das Metallzweibein (A.S.M.C) & :johnwoo:Beretta 92FS Co2 :F: mit Holden SD und Walther PS Competition :n1: