Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 40.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2017 um 13:22) ist von nimbus0.

  • kreuzbogen hat wohl recht. noch ist die AB "frei", solange sich die polizei nach ihrem aktuellen flyer

    http://www.polizei-bw.de/praevention/Doc…egenstaende.pdf

    (seite 19) richtet braucht man nur die altersgrenzen einzuhalten (und natürlich die sicherheits auflagen).


    Da steht nur was vom Erwerb, Besitz und Führen. Uns geht es um die Frage, ob eine Armbrust wie eine :F:-Waffe auf befriedtem Grund auch geschossen werden darf oder es der Schießstandpflicht bzw. Schießerlaubnis bedarf.

  • Da steht nur was vom Erwerb, Besitz und Führen. Uns geht es um die Frage, ob eine Armbrust wie eine :F:-Waffe auf befriedtem Grund auch geschossen werden darf oder es der Schießstandpflicht bzw. Schießerlaubnis bedarf.

    Das ist die Praxis, und so steht's ja auch in den Veröffentlichungen der Polizeidienststellen diverser Länder:

    "Armbrust: Erwerb/Besitz, Führen und Schießen ab 18 Jahre erlaubnisfrei."
    http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id…08_zum_Download

    Da läßt sogar Dein Neuentwurf der WaffVwV keine Fragen offen ;)

  • In den meisten Bundesländern kann man zum vorhandenen Jagdschein einen Bogenjagdschein machen und bei Befähigung auf Niederwild jagen.

    Aber das ist in diesem Forum kein Thema und damit Bitte gut sein lassen.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • In dieser PDF (2016) vom GdP steht das man eine "Schießerlaubnis" braucht. Ich hab auch noch älter Auflage, in der steht noch das keine Erlaubnis benötigt wird. Hat sich das mittlerweile geändert oder ist hier einfach mal wieder Halbwissen gedruckt wurden?

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Ich vermute mal das es ein Versuch war ein Forderung der Verwaltungsvorschrift vereinfacht darzustellen.Leider wird dieses Mißgeschick wohl eher zu noch mehr Fehlinformation und Problemen führen.Da muss man wohl mal bei der GdP nachfragen auf welcher Grundlage diese Aussage getroffen wurde.