kreuzbogen hat wohl recht. noch ist die AB "frei", solange sich die polizei nach ihrem aktuellen flyer
http://www.polizei-bw.de/praevention/Doc…egenstaende.pdf
(seite 19) richtet braucht man nur die altersgrenzen einzuhalten (und natürlich die sicherheits auflagen).
Da steht nur was vom Erwerb, Besitz und Führen. Uns geht es um die Frage, ob eine Armbrust wie eine -Waffe auf befriedtem Grund auch geschossen werden darf oder es der Schießstandpflicht bzw. Schießerlaubnis bedarf.