WBK bei Erwerb von Laufrohling ?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 29.892 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2009 um 08:38) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    habe da aus reinem Interesse mal eine Frage:

    Benötigt man für den Erwerb eins Laufrohling , also einen gezogenen Lauf ohne Patronenlager, eine Erwerbsberechtigung?

  • Ja.
    Aber das ist nicht wirklich einfach definiert:

    Zitat

    Wesentliche Teile sind

    blabla

    1.3.5

    als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

    Grundsätzlich kann man also sagen, der Laufrohling ist der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist.
    Laufrohlinge, die nur für freie Waffen bestimmt sind, müssten daher eigentlich frei sein.
    Aber außer 4,5mm fällt mir gerade kein Kaliber ein, das nicht auch für eine WBK-pflichtige Waffe tauglich wäre.

    Frei erwerbbar dürften Vorderladerläufe sein, denn VL-Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung darf man ja selbst bauen.

    Stefan

  • Zitat

    Original von noris2x9Benötigt man für den Erwerb eins Laufrohling , also einen gezogenen Lauf ohne Patronenlager, eine Erwerbsberechtigung?


    Für Luftgewehre (4,5 mm): nein

    Obba Gerrit

  • Was wäre mit einem .45 Rohling?
    Den braucht man doch wenn man sich einen 45er Vorderlader bauen will.
    Oder gibt es da Unterschiede zwischen den Läufen des VL und der Patronenwaffe?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (27. Dezember 2006 um 10:04)

  • Eigentlich müssten 5,5mm 5,0mm und 6,35mm auch frei sein.Da kommt es dann halt drauf an ob sie von Weihrauch oder von Winchester(Oder halt von einem anderen Herrsteller von Feuerwaffen) sind.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (27. Dezember 2006 um 10:17)

  • Aber jeder denkt er weiß es ;)

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Also, ich habe vor ca. einem halben Jahr mit einem Verkäufer bei Egun gechattet, er sagte mir, ich würde für einen Laufrohling ohne Patronenlager keine Erwerbsberechtigung benötigen. Nun wenn ein Lager vorhanden sein, wäre eine WBK erforderlich.

    Das mit den Läufen für Fuftdruckwaffen klingt erstmal nachvollziebar. Jedoch kann es eigendlich nicht sein. Denn es gibt ja auch scharfe Munition in den entsprechenden Kalibern. Die neue MP bei der Bundeswehr z.B. hat 4,6 mm, das würde man mehr oder weniger durch einen 4,5 mm Weihrachlauf durch bekommen....

    Kennt jemand eine klare Regelung?

  • Zitat

    Original von noris2x9
    Also, ich habe vor ca. einem halben Jahr mit einem Verkäufer bei Egun gechattet, er sagte mir, ich würde für einen Laufrohling ohne Patronenlager keine Erwerbsberechtigung benötigen. Nun wenn ein Lager vorhanden sein, wäre eine WBK erforderlich.

    Das ist die Gesetzeslage in Österreich. Nur halt kein WBK sondern nur meldepflichtig. Es gibt relativ viele Österreicher die Läufe bei Egun verkaufen, vielleicht war das der Fall?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Das ist die Gesetzeslage in Österreich. Nur halt kein WBK sondern nur meldepflichtig. Es gibt relativ viele Österreicher die Läufe bei Egun verkaufen, vielleicht war das der Fall?

    Gruß Georg

    das ist gut möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Paramags (27. Dezember 2006 um 19:13)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Eigentlich müssten 5,5mm 5,0mm und 6,35mm auch frei sein.Da kommt es dann halt drauf an ob sie von Weihrauch oder von Winchester(Oder halt von einem anderen Herrsteller von Feuerwaffen) sind.

    Solange es sich um einen Rohling hantelt kan ja niemand sagen für was dieser verwendet wird. OK, 4,5mm gibts nicht viel, aber schonmal daran gedacht daß es genügend Waffen gibt mit mehr als 7,5J, auch im LG Bereich? Von daher kann ich sehr gut verstehen daß ein Laufrohling nur mit gültiger WBK zu erwerben ist. Verwechselt das NICHT mit Wechselläufen von Herstellern wie Weihrauch oder Diana, diese sind so konfektioniert daß diese nur an diese bestimmte Waffe angebaut werden können. Diese sind dan Frei zu erwerben.

    Gruß
    Thomas

  • Sorry, aber solange in dem Lauf kein Lager oder an dem Lauf kein Gewinde ist, handelt es sich defintiv um ein frei erwerbbares Teil.

    Deswegen holen ja auch viele Schützen ihre Matchläufe aus den USA als Vollrohlinge - kein Waffenteil, kein Ärger.

    Hier hat sich das Recht in den letzten 25-30 Jahren auch nicht ein bisschen geändert.

    Aber auch wenn man sich so relativ einfach und völlig legal in den Besitz eines gezogenen Laufes bringen kann - nichts, hörst Du (!!) gar nichts, was Du damit machen kannst, ist legal.

    Selbst wenn Du daraus einen Lauf für ein :F:-Luftgewehr machen willst, wäre das eine erlaubnispflichtige Arbeit - darf nur ein BüMa oder ein Mensch mit Herstellerlaubnis.

    Das einige Händler inzwischen beim Erwerb eine WBK sehen wollen ist rein vorauseilender Gehorsam und rechtlich überflüssig. Ein Lauf ist ein Rohr und wird erst zum Waffenteil, wenn ein Gewinde oder ein Lager drin oder dran ist.

    Insofern ist es manchmal schon ...... das in den letzten 25 Jahren immer wieder diese typischen Fragen kommen ....

    Kalaschnikovs gibt es übrigens bei Onkel Iwan am Bahnhof in Frankfurt.

    :new11:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Hab mich heute mal beim Fachmann in Deutschland schlaugemacht.

    Laufrohlinge sind frei

    Keine Kaliberbeschränkung.

    Mit Patronenlager wird die Sache anders. Das sind dann keine Laufrohlinge mehr. Die gibts dann nur mit der entsprechenden WBK

    Obba Gerrit

  • Das allmächtige egun ist da anderer Meinung.
    Ich hatte da vor einiger Zeit mal angefragt weiles mich intressiert hat ob die Rohlinge frei erwerbbar sind.
    Als Antwort bekam ich daß sie sich informiert haben und nach deren Quellen sind Laufrohlinge NICHT frei ab 18 sondern nur auf WBK erhältlich.

    Sämtliche Auktionen in denen ein Laufrohling angeboten wird werden ,wenn nicht vorher schon geschehen, mit "EWB erforderlich" gekennzeichnet.

    Was jetzt stimmt kann sich jeder selber aussuchen.
    Es ist schon ein Kreuz mit solchen Themen, man fragt 2 Leute und bekommt 3 Meinungen.
    Eine verbindliche Auskunft bekommt man vermutlich nie.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • 1. GBP hat recht. Aber auch, wenn aussen am Lauf ein Gewinde ist, kann er unter Umständen nicht mehr frei erworben werden, auch wenn noch kein Lager drin ist.

    2. Kentucky hat auch recht. Viele Händler verkaufen einfach keine Rohlinge an Nicht - WBK - Inhaber oder verkaufen gar keine Rohlinge. Der Grund ist einfach: Man kann ohne in Besitz einer Herstellungslizenz zu sein nichts (GAR NICHTS) legales damit machen. Selbst wenn ich in mein :F:-Luftgewehr einen Lauf einbauen will, brauche ich dafür eine Herstellerlaubnis und das Dingens muss zum Beschuss.

    Alles klar ???

    :lol:

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