Zulassung Schießstand: Luftgewehr (>7,5J)

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 3.977 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2006 um 15:58) ist von pigeon hunter.

  • Hallo Forengemeinde!

    Durch Anraten von Germi sowie Old_Shurehand, wende ich mich mit einer kurzen Frage an euch und hoffe auf Erfahrungen bzw. kleine Tips, wie dies bei euch geregelt wurde.
    Nach Ringen mit dem Vorstand und einigen Mitgliedern, schießen ein paar Leute bei uns auch seit geraumer Zeit 10m Druckluftwaffen sowie FT (und man fühlt sich nicht mehr so allein). Der Stand wurde hierfür jedoch noch nicht abgenommen und es kamen diesbezüglich Bedenken (nicht nur meinerseits) auf. Müßte eine separate Abnahme erfolgen, auch wenn mit KK und GK geschossen werden darf? Die Energiegrenzen werden ja problemlos eingehalten (Abnahme erfolgte damals nach Kalibern aufgeschlüsselt, ohne Energiegrenzenbetrachtung, daher meine Überlegungen) und aus reinen Sicherheitsaspekten wäre wohl auch keine Beeinträchtigung zu erwarten.

    Auch wenn ich mir nun evtl. zu viel den Kopf zerbreche - auf nachträgliche Probleme wollte ich es nicht unbedingt ankommen lassen, daher die Frage:
    Wie wurde / wird dies bei euren Ständen geregelt? Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo Grey,

    ich habe das Thema für unseren Schießstand in Grüneberg mittlerweile erfolgreich durch. Entscheidend ist die Formulierung der Behörde in der "Erlaubnis zum Betrieb einer Schießsstätte". Steht z.B. drin "Zugelassen sind Lang- und Kurzwaffen mit einer maximalen Schußenergie von 7500 Joule" braucht ihr garnichts machen, dann sind auch die starken Luftgewehre ok. Bei uns stand dummerweise eine Aufzählung konkreter Kaliber, und bei Druckluft/CO2 - Waffen explizit 4,5mm und 7,5 Joule drin.
    Wir benötigten ein Gutachten eines Schießstandsachverständigen, der dann auch genau definierte, wie bei uns mit Luftgewehren geschossen darf (glücklicherweise interessierte er sich sehr für´s Field Target ;) ), eine Genehmigung vom Amt für Emissionsschutz (man zeigt dem Amt schriftlich an, daß man eine Änderung des Schießbetriebes plant und was danach passieren soll - wenn das Amt nach 14 Tagen nicht reagiert, gilt der Antrag als genehmigt, also per Einschreiben und dann Kopie zur Behörde mitnehmen) und dann beantragt man die Änderung bei der zuständigen Behörde (die, die auch alle 2-3 Jahre den Stand abnimmt). Der Gutachter hat uns einen Freundschaftspreis von ca. 150 Euro gemacht, die Polizei auch noch mal, das Amt für Emissionsschutz war gnädig und hat uns gesagt, sie lassen es einfach verfristen, nach 14 Tagen gilt es als genehmigt. Ansonsten lassen die sich das auch noch mal bezahlen.

  • Zu meinem Erstaunen wurde damals beim Umweltamt festgelegt, daß alle zu schießenden Kaliber auch Gemessen werden müssen (Schalldrucküberprüfung-Lärmbelästigung,..) und eben nur diese Kaliber dann zugelassen werden (wie erwähnt). Alle nach uns gegründeten Stände wurden meines Wissens nach, ebenfalls nach der Bewegungsenergie eingeteilt und hätten somit keine Probleme. Ich befürchtete daher bereits, daß hier bei uns eine gesonderte Abnahme notwendig sein wird - aber nun gut.
    Nochmals Danke für die Informationen. Es ist immer wieder interessant zu hören, wie dies auf anderen Ständen gehandhabt wird. Das eure zuständigen Ämter sich auch recht kulant zeigen ist wiederum sehr schön. In dieser Richtung habe ich auch Hoffnung. Andernfalls fangen eventuell wieder große Diskussionen im Vorstand an. :new16:

    Falls diesbezüglich noch jemand Informationen hat, wären diese natürlich sehr willkommen.

  • Hallo..

    Das ein für KK Gewehre zugelassener Stand einem 7,5J LG oder einem 16J LG standhält dürfte ja wohl auch jedem Sachverständigem einleuchten. Folgendes bezieht sich aber nicht auf die Zulassung des Standes, sondern auf die jew. geltenden Vorgaben für den Versicherungsschutz..

    Versuch mal ganz vorsichtig (euer Vorstand ist da nicht viel anders als unserer) abzuklopfen, wie es mit der Haftpflicht-Versicherung im Falle eines Personenschadens geregelt ist.

    Beispiel:
    Unser Verein ist über den RSB versichert. Personenschäden bis 1.600.000.- pro Schadensfall sind abgedeckt. Aber: Dies gilt nur für die in der Sportordnung des RSB (DSB ist der Dachverband) geregelten Disziplinen! Wird also einer Schießdisziplin nachgegangen, die in der Sportordnung des jew. Verbandes nicht aufgeführt ist, so entfällt der Versicherungsschutz für den gesamten Schießbetrieb!

    Selbst, wenn also jemand ganz normal 10m Lupi auf Bahn 1 schießt und ein weiterer Schütze auf Bahn 8 mit einem FT LG 7,5J nur sein ZF grob justiert ist der Lupi Schütze nicht mehr versichert und der arme Kerl, der an dem Tag die verantwortliche Aufsicht führt muß zu seiner eigenen (finantziellen) Sicherheit den Schießbetrieb solange einstellen, bis das böse FT LG in seinen Koffer gepackt wurde...

    Klingt blöd; ist blöd; aber es ist so..
    (wer mal nen Autounfall erleben mußte und damit vor Gericht zog weiß, was ich meine.. Anwälte und Versicherungen graben, bis sie was finden, damit der andere zahlen muß..)

    Zumindest laut dem Ausbilder, der mir vor ein paar Wochen das Wissen (manchmal will man garnicht alles wissen) zur verantwortlichen Standaufsicht vermittelt hat..


    Wie also schon oben geschrieben, klopf das mal ganz ganz vorsichtig ab.. ;)

    Gruß
    Steinschleuder

  • In Cloppenburg ist der Versicherungsschutz ganz einfach geregelt. Der Verein ist mit den FT Mitgliedern in den BDS eingetreten. Es werden alle FT Schützen angemeldet.

    Aufsicht erfolgt unter den Regeln des Vereins, sprich ich habe einen Schießsportleiterlehrgang gemacht. Zusätzlich mich über Volker mit der ensprechenden Prüfung für den BDS qualifiziert .

    Ein Verantwortlicher der FT Gruppe sollte qualifiziert sein und eine enge Zusammenarbeit mit dem schießsportlichen und geschäftsführenden Vorstand anstreben. Die FT Abteilung hat in Cloppenburg einen Referrenten im Vorstand mit Stimrecht und allem drum und dran. So erlangt man Seriösität und Gewicht gegenüber Funktionern im Verein oder gegenüber Behörden.

    Schießstandzulassungen können individuell sein. Oft reicht die Zulassung für KK um bei FT keine Probleme zu bekommen.

    Bei 10m Ständen ist die Mündungsenergie in der Regel auf 7,5 Joule beschränkt und die örtlichen Bedingungen lassen oft kein FT zu, da z.B der Schützenstand baulich bedingt nicht für FT taugt.

    Der Umweltschutzfaktor spielt meist die entscheidende Rolle. Hier sind Ziele mit Kugelfänge zwingend.

    Genaue Bestimmungen (sprich amtliche Bestimmungen) für FT Schießstände sind bei Volker oder Martin nachzufragen. Die helfen auch gerne weiter.