Heute hatte ich ein wenig Langeweile und habe mal einige Sachen zum Thema Sachkunde und WBK zusammengeschrieben. Da auch der Begriff "freie Waffen" darin auftaucht, hoffe ich, dass mir niemand böse ist, wenn ich das mal hier poste, zumal ja öfters auch Fragen zu diesem Thema auftauchen.
Schritt 1: Interesse
Wer sich für Waffen interessiert, der wird wohl früher oder später an die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen stoßen, die vorschreiben, welche Waffen unter welchen Voraussetzungen erworben und besessen werden dürfen. Ohne besondere Voraussetzungen, abgesehen von den Altersvoraussetzungen, darf der WBK-lose Bürger in Deutschland nur sogenannte "freie Waffen" erwerben und besitzen. Dazu gehören z.B. Schreckschuss-/Gaswaffen, freie Luftdruckwaffen und CO2-Waffen, die bestimmten amtlichen Prüfungen unterzogen wurden und Kennzeichen erhalten haben, um überhaupt gesetzeskonform als freie Waffe zu gelten. Der Nachteil dieser Waffen besteht darin, dass sie mit der Technik von "scharfen" Waffen nicht oder nur wenig gemeinsam haben. Ein wenig mehr Authentizität, was zumindest die technischen Eigenschaften einer Waffe betrifft, bieten da zu freien Waffen umgebaute Originalwaffen. Dies sind sogenannte Salutumbauten, bei der eine Originalwaffe zur Schreckschusswaffe umgebaut wird und LEP/DLP-Waffen, bei der eine Originalwaffe so umgebaut wird, dass sie anstelle der scharfen Munition mit Pressluft und Geschoss gefüllte Patronen verschießt. Aber auch hier schreibt der Gesetzgeber sinnvollerweise die mindestens erforderlichen Umbaumaßnahmen vor, um sicherzustellen, dass eine so umgebaute Waffe nicht mehr ohne einen erheblichen Aufwand und ohne Spezialwerkzeug zu einer scharfen Waffe zurückgebaut werden kann. Bei Umbauten dieser Art wird z.B. der Verschluss unbrauchbar gemacht, die Verriegelung abgefräst, Schweißpunkte gesetzt, der Schlagbolzen vergrößert und so weiter. Auch hier vergeht einem an der Technik interessierten Menschen recht schnell der Spaß daran, z.B. eine kleine Sammlung aufzubauen. Die Dekoumbauten, die ebenfalls frei ab 18 Jahren erworben werden dürfen, sind aufgrund noch restriktiveren Umbaumaßnahmen ebenfalls uninteressant, da bei diesen Waffen, sofern sie vorschriftsmäßig umgebaut wurden, so ziemlich alles zerstört wird und sie bestenfalls noch dazu gut sind, als Schauobjekt an die Wand gehängt zu werden.
Kurzum, der an der Technik von Schusswaffen interessierte Mensch benötigt eine WBK.
Schritt 2: Die Waffensachkunde
Eines vorweg, jede WBK setzt das Bestehen einer amtlichen Waffensachkundeprüfung voraus und das unabhängig davon, welche nicht freie Waffe der Interessent später erwerben und besitzen möchte. Dabei spielt das Kaliber ebensowenig eine Rolle, wie z.B. Art und Bauweise einer Waffe. Ist eine Waffe nicht frei ab 18 Jahren zu erwerben und zu besitzen, bedarf es ausnahmslos einer WBK und damit auch einer Waffensachkundeprüfung. Schon hier schreckt wohl schon so mancher davon zurück, dieses Thema weiter ernsthaft zu verfolgen: "Keine Zeit", "Zu teuer", "Zu schwer", "Wo überhaupt" sind, um nur einige zu nennnen, häufige Argumente gegen das Absolvieren der begehrten Prüfung.
Keine Zeit? - Sich ca. einen Monat lang jeden Abend vor dem Einschlafen eine viertel Stunde mit den Lehrgangsunterlagen zu beschäftigen plus ein zweitägiges Seminar inklusive Prüfung sollte bei durchschnittlicher Begabung reichen.
Zu teuer? - Die Prüfung verfällt nicht und hat man sie einmal, muss man sie nie wieder machen. Selbst z.B. 200,- Euro, auf die restliche Lebenszeit umgelegt, sind da doch nicht wirklich teuer.
Zu schwer? - Der erfolgreiche Absolvent einer Waffensachkundeprüfung hat immerhin nachgewiesen, das er fachlich und praktisch in der Lage ist, eine scharfe Waffe zu erwerben und zu besitzen. Man kann froh sein, dass schon an dieser Stelle Personen ausgefiltert werden, die nicht in der Lage sind, wenigstens eine Prüfung zu bestehen, die wesentlich einfacher ist, als z.B. eine Führerscheinprüfung. Eine geistige Eignungsprüfung gibt es (leider) an dieser Stelle noch nicht, es werden jedoch später, vor der Erteilung einer WBK amtlich Erkundigungen eingeholt, u.a. ob bislang irgendwelche psychologischen Auffälligkeiten registriert sind. Der Autor dieses Textes hat, neben privater Vorbereitung, zusammen mit 8 weiteren Teilnehmern an einem Wochenendseminar in Offenbach teilgenommen. Nur eine Person ist (wirklich berechtigterweise) durchgefallen, bekam jedoch die Möglichkeit, die Prüfung im Zuge des nächsten Seminars zu wiederholen.
Wo überhaupt? - Das ist leider von Region zu Region unterschiedlich. Viele Vereine bieten Lehrgänge an. Vieles kann man sich selbst, entsprechende Unterlagen vorausgesetzt, aneignen. Es gibt professionelle Anbieter, die sich sogar auf das Anbieten von Waffensachkundelehrgängen, Wochenendseminaren und Prüfungen spezialisiert haben. Diese versenden auch schon z.B. nach Anmeldung die Lehrgangsunterlagen, damit man genügend Zeit hat, sich privat vorbereiten zu können. Für welchen Weg der Interessent sich auch entscheidet, der Prüfer muss berechtigt sein, die amtliche Prüfung abnehmen zu dürfen. Das sollte man bei der Auswahl des Seminars auf alle Fälle berücksichtigen. Am besten ist es, wenn der Prüfer auch gleichzeitig einer der Ausbilder ist, da er selbst am besten weiß, wo die Schwerpunkte in der Prüfung liegen und die Teilnehmer gezielt darauf vorbereiten kann. Nebenbei bemerkt, es gibt keine Abschlussnoten. Entweder man besteht die Prüfung oder nicht. Erreichte Punktzahl, Noten o.ä. sind nicht auf dem Prüfungszeugnis vermerkt.
Wie auch immer, der Weg zur Prüfung ist nicht pures, langweiliges Büffeln - es ist vom Stoff her sehr interessant und Themen sind z.B.:
- Schusswaffen
- Waffenrecht
- Munition
- Ballistik
- Sicherheit
- Beschussrecht
- Verbotene Gegenstände
- Notwehr
- Handhabung
- Praktisches Schießen
Geprüft wird:
- Schriftlich (i.d.R. Multiple Choice, also vorgegebene Antworten ankreuzen)
- Mündlich (hauptsächlich rund um das Thema Notwehr)
- Praktisch (Sicherer Umgang, man muss definitiv kein Meisterschütze sein, um zu bestehen)
Der Autor diese Textes hat sich eines Tages einfach mal so bei einem Lehrgang angemeldet. Der Rest, einschließlich der Prüfung, lief dann problemlos ab, also keine Scheu, einfach mal loslegen!
Schritt 3: Die WBK
Nachdem der WBK-Interessierte nun das bislang mit Abstand schönste und für ihn wertvollste Stück Papier in Form eines bestandenen Prüfungszeugnisses in Empfang nehmen durfte, kann er damit direkt zu der für seinen Wohnort zuständigen Waffenbehörde marschieren und eine, wenn auch im Kaliber und der zulässigen Energie eingeschränkte, grüne WBK nebst Voreinträge und Munitionserwerbsberechtigung beantragen, die zum Erwerb und Besitz von sog. bedürfnisfreien Waffen gilt. Die Gebühren liegen bei 66,46 Euro pro Vorgang und zusätzlich 12,78 Euro pro endgültigen Eintrag der Waffe inkl. Munitionserwerb. Ein Vorgang im behördlichen Sinne kann ein einziger neuer Voreintrag in der vorhandenen WBK sein, eine ganz neue WBK, komplett mit allen 8 Voreinträgen oder 542 WBKs voll mit Voreinträgen. Die Gebühr bleibt gleich, solange es sich um Anträge auf WBK(s)/Voreintrage handelt, die auf einem einzigen Antragsformular am gleichen Tag gestellt werden. Pro Waffenerwerb wird ein Voreintrag benötigt und in der WBK eingetragen. Nur mit der originalen oder einer beglaubigten Kopie der WBK und dem Voreintrag kann man jetzt eine Waffe in dem eingetragenen Kaliber erwerben. Nach Erwerb der Waffe muss der neue Besitzer der Waffe innerhalb von zwei Wochen erneut zur Waffenbehörde und genau diese endgültig in die WBK eintragen lassen. Die Vorlage der Waffe selbst bei der Behörde ist, zumindest nicht immer, erforderlich. Am besten vorher mal anrufen, wie das bei der zuständigen Behörde gehandhabt wird. Die Gültigkeit eines Voreintrages, d.h. die Zeit, die man hat um, mit diesem Voreintrag eine Waffe zu erwerben, beträgt ein Jahr, danach verfällt er. Bei Beantragung eines neuen Voreintrages oder einer weiteren WBK wird eine erneute behördliche Überprüfung des Antragstellers nur dann notwendig, wenn die vorhergehende schon über ein halbes Jahr zurückliegt. Unabhängig davon bleibt ein schon vorhandener Voreintrag aber ein Jahr gültig.
ACHTUNG: Vor dem Anschaffen einer Waffe, muss ein für die Waffe zulässiger Tresor vorhanden sein, in dem die Waffe aufbewahrt wird. Zum Beispiel ist ein Tresor der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 für bis zu 5 Kurzwaffen zulässig, auch wenn sein Gewicht bzw. Abrissgewicht unter 200Kg liegt. Solche Tresore sind schon sehr günstig, z.B. in Baumärkten zu haben. Unabhängig davon darf Munition nicht in dem gleichen Tresor aufbewahrt werden, in dem auch die Waffe lagert, es sei denn, die Munition lässt sich nicht mit der Waffe verschießen (anderes Kaliber). Für den Tresor der Munition gilt aber keine Sicherheitsstufe, er muss lediglich mindestens über ein Schwenkriegelschloss verfügen.
Wie bereits erwähnt, kann der Waffeninteressierte zu diesem Zeitpunkt nicht jede x-beliebige Waffe beantragen. Ohne Nachweis eines Bedürfnisses (Sportschütze, Jäger, Waffensammler) beschränkt sich die bis dato mögliche Erwerbs- und Besitzberechtigung zunächst nur auf Waffen bis Kal. 6mm und einer Geschossenergie unter 7,5 Joule. Aber, die Waffen die er beantragen kann sind entweder schon für das zulässige Kaliber gebaut oder ZERSTÖRUNGSFREI umgebaut worden. Außer einem kleinen Futterlauf, der in den Originallauf fest eingesetzt wurde, ist in der Regel z.B. bei Pistolen im Kal. 4mmM20 an der Waffe nichts verändert worden. Kein Schweißen, Fräsen oder sonstige zerstörerische Maßnahmen. Bei Revolvern bzw. Umbauten größeren Kalibers sind auch hier leider noch weitere Maßnahmen vorgeschrieben (Reduzierhülsen in der Trommel, Gasentlastungsbohrungen).
Schritt 4: Noch mehr WBK
Um eine WBK für größere Kaliber beantragen zu können, gilt zwar die gleiche Sachkundeprüfung, hier benötigt man jedoch ein Bedürfnis. Zum Beispiel als Sportschütze. Das Bedürfnis wird dann vom Verein an den Landesverband geschickt (mit Kopie des Trainingsnachweises bzw. des Schießbuchs). Ein regelmäßiges Training ist ebenso notwendig wie die Vereinzugehörigkeit.
Tja, so einfach ist das
Beste Grüße,
hyperdeath
Achtung: Die oben beschriebene Vorgehensweise ist noch weitgehend korrekt, allerdings hat sich bzgl. des Erwerbs von in LEP oder 4mmM20 umgebauten Originalwaffen seit dem WaffG vom April 2008 eine wichtige Veränderung ergeben: Umgebaute Originalwaffen wurden bzgl. des Bedürfnisses der Waffe im Originalzustand gleichgestellt. Das heißt, es können bedürfnisfrei nur noch Waffen erworben werden, die schon werksseitig als LEP oder 4mmM20-Waffen hergestellt wurden. Für Umbauten muss ein (unmöglich zu erbringendes) Bedürfnis erbracht werden. Der Altbesitz von umgebauten 4mm20 Waffen, die vor dem neuen WaffG erworben wurden, wurden dem Besitzer i.d.R. jedoch als Altbesitz belassen, bzw. im Falle der LEPs in eine WBK eingetragen.