Pflicht Markings

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.844 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2006 um 19:43) ist von desesperado.

  • Hab in der SuFu nichts passendes gefunden.

    Auf der KJW P8 von Umarex ist ja auf dem schlitten dieses fieses grosse weisse "Umarex P8 6mm BB" und das :F: .

    Das stört wie ich finde ein wenig sehr.

    Was davon genau MUSS denn auf der Waffe bleiben.
    Dass das :F: draufbleiben muss ist klar.

    Aber was davon kann man denn legal entfernen, übermalen oder was auch immer.

    Vielleicht weiss das jemand ?!

  • Hersteller oder Importeur und tatsächliches Kaliber müssen auf der Waffe sein. Zusätzlich zum :F:

    Andere machen das ja in klein, nur bei der P8 und bei der S26 ist das halt so groß geraten.

    Auf Waffen die (auf legalem Weg) selbst importiert wurden muss das nicht sein, außer dem :F: halt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

    (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

    1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

    2. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

    3. eine fortlaufende Nummer.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wobei die fortlaufende Nummer nicht unbedingt bei freien Waffen sein muss. Habe hier Exemplare ohne jegliche Seriennummer drauf.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • O.K. wer suchet der Findet...

    Das Gesetz sagt:

    Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.

    Wenn man jetzt unter § 23 Abs. 1 Satz 2 sucht findet man:

    Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schusswaffen, deren Bauart nach den §§ 7 und 8 des Beschussgesetzes zugelassen ist oder die der Anzeigepflicht nach § 9 des Beschussgesetzes unterliegen, sowie auf wesentliche Teile von Schusswaffen.

    Wenn man nun ins Beschussgesetz guckt findet man wiederum:

    § 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition

    § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

    § 9Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen

    An der Stelle ging ich davon aus das für Druckluftwaffen dies nicht gilt. Aber wenn ich jetzt §9 BeschG richtig lese scheinen da Druckluftwaffen doch mit drunter zu fallen. Aber ohne Garantie. Wenn eine Seriennummer drauf ist würde ich sie jedenfalls nicht weg machen.


    Manchmal habe ich den Verdacht, Gesetze werden als ABM für die Juristen gemacht. Einen Querverweis auf einen anderen Querverweis in einem anderen Paragraphen der wiederum auf ein anderes Gesetz verweist. :bash::evil: Also bei uns in der Firma haben für so etwas schon Leute eine Abmahnung bekommen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (17. November 2006 um 01:34)

  • Nein Seriennummer ist nicht erforderlich ;).

    Macht auch keiner der Importeure drauf, wenn eine Seriennummer drauf ist, ist die meistens eh nicht individuell sondenr immer gleich. Richtige Seriennummern die unterschiedlich sind gibts nur selten. In jedem Fall sind die immer gleich vom Hersteller angebracht.

    Ich stimme dir übrigens zu, ich ärger mich auch immer maßlos über die hundert Querverweise die man lesen muss um dann festzustellen, dass sie nicht mal greifen.

  • Okay!
    Vielen Dank!

    Im Waffengesetz hätte ich auch selber nachschauen könne, aber das habe ich leider vergessen! Schande über mein Haupt!
    Ausserdem bin ich nich so sicher im Juristendeutsch, als das ich mich da an so ein Thema herantrauen würde.

    Ergo ist das einzigste was ich wegmachen dürfte das "P8" .
    Das bringts irgendwie nich. Also bleibt alles so wies is.

    Danke nochmal!

  • Nur mal so als Gedankenspiel – es gäbe schon eine legale Möglichkeit, die aufdringlichen Markings loszuwerden, die freilich absolut unökonomisch ist:

    Schlitten abbauen, weiße Markings entfernen (oder eben anderen Schlitten besorgen) und ab zum Beschussamt: Die stempeln dann ein unauffälliges :F: und das Ortszeichen rein, machen das aber natürlich nicht aus purer Freundlichkeit ;-).

    Im Ernst: Die Kosten für die Aktion wären in meinen Augen rausgeschmissenes Geld – aber diese legale Möglichkeit gäbe es so ganz grundsätzlich und eigentlich.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    An der Stelle ging ich davon aus das für Druckluftwaffen dies nicht gilt. Aber wenn ich jetzt §9 BeschG richtig lese scheinen da Druckluftwaffen doch mit drunter zu fallen. Aber ohne Garantie. Wenn eine Seriennummer drauf ist würde ich sie jedenfalls nicht weg machen.

    Druckluftwaffen unterliegen auch nicht der Beschusspflicht, zumindest nicht in der Art wie bei scharfen Waffen oder bei Schreckschuss. 6mm Flobert Knall SSWs müssen auch nicht beschossen werden, deshalb haben die auch keine Stempelung außer der PTB, die ja herstellerseitig angebracht wird.
    Bei Druckluftwaffen wird nur eine Bauartzulassung fällig oder halt die Überprüfung, dass die weniger als 7,5J haben. Dann bekommen die halt das :F:, aber ein richtiger Beschuss im eigentlichen Sinn ist das nicht.

    Aber was ich nicht verstehe, die meisten Importeure stempeln auf das Griffstück, nur in dem Fall Umarex nicht...natürlich mitten auf den Schlitten und in einer unfassbaren Dimension :cry:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Guten Abend,
    Ich habe ja die KJW P8. Nun gibt es ja auch die mit HK Markings. Sind diese wie die echten( Schlitten, Magazinboden, Handgriff)? Und ist dort auch das nervige UMAREX abgestempelt. Ich habe meins abgeschliffen(alles außer das :F:) :)) . Dies aber schon vor 1nem Jahr. Muss Ich nun zum PTB, 40€ abgeben für nichts?

    Mit freundlichen Grüßen,

    HK G36

    Ps.: Hoffe keine Verwarnung zu bekommen weil Ich etwas illegales getan habe! Im Softairboard meinten die "mach man" :(.

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

  • Zitat

    Original von sunix
    Nur mal so als Gedankenspiel – es gäbe schon eine legale Möglichkeit, die aufdringlichen Markings loszuwerden, die freilich absolut unökonomisch ist:

    Schlitten abbauen, weiße Markings entfernen (oder eben anderen Schlitten besorgen) und ab zum Beschussamt: Die stempeln dann ein unauffälliges :F: und das Ortszeichen rein, machen das aber natürlich nicht aus purer Freundlichkeit ;-).

    Im Ernst: Die Kosten für die Aktion wären in meinen Augen rausgeschmissenes Geld – aber diese legale Möglichkeit gäbe es so ganz grundsätzlich und eigentlich.

    rein interessehalber...was kost'n der spaß?

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Guten Abend,
    abschleifen? Nichts! Lackieren? 10€ mindestens, da Sie die Farbe anmischen lassen müssen, und irgendwie auftrage - aber bitte nicht mit einem Pinsel. PTB Prüfung? 120€! Suchen Sie/ oder wer das war/ sich einfach eine P8 Version die am Griffstück o.ä. ge :F:´ t wurde. Einfach mal die verschieden Anbieter via Kontaktformular oder Email kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    HK G36

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

  • Fürs neu :F:-en beim Beschussamt (nicht PTB!) sind die Kosten regional unterschiedlich. Rechne mit einem Betrag zwischen 120 und 140€.

  • Guten Tag,
    als Ich mal wo anders sagte Beschussamt wurde Ich von - glaube ich - "germi" auf PTB korrigiert ???

    Muss Ich dass nun verstehen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    HK G36

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

  • Die PTB führt keine Einzelabnahmen durch - die erteilt lediglich eine Zulassung gemäß Baumuster. Und dass germi Dich in dem Zusammenhang von Beschussamt auf PTB korrigiert hat, glaube ich mal nicht.

  • Zitat

    Original von HK G36
    Guten Tag,
    als Ich mal wo anders sagte Beschussamt wurde Ich von - glaube ich - "germi" auf PTB korrigiert ???

    Muss Ich dass nun verstehen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    HK G36

    Nö, ich sagte auch, dass die PTB nur Bauartzulassungen durchführt, Einzelabnahmen müssen vom lokalen Beschussamt durchgeführt werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Andere machen das ja in klein, nur bei der P8 und bei der S26 ist das halt so groß geraten.

    G.S.G. können das auch in klein, wie beispielsweise bei meinem G&P M4A1:

    Ist wirklich kaum sichtbar. Ich musste extra so'n hellen Blitz nehmen, damit man's überhaupt erkennen kann.
    Daher täuscht die helle Farbe des Metalls auch etwas... ist 'in echt' um Einiges dunkler.