Waffe ohne PTB-Zeichen

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.916 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2006 um 20:19) ist von flens69.

  • Ist es erlaubt eine Waffe ohne PTB-Zeichen zu erwerben, wenn sie vom Verkäufer (Österreich) so umgebaut wird:


    Zitat:
    Sie können auch die Waffe beziehen wenn Sie als DEKO Waffe umgebaut wurde das heißt, der Lauf wird verschlossen und das Magazin wird unbrauchbar gemacht. Der Umbau auf Deko ist gratis .Dann ist die Waffe als DEKOWAFFE auch erhältlich. An der Außenansicht der Waffe wird nichts verändert.
    Zitatende


    oder dürfen solche Umbauten nur vom Büchsenmacher vorgenommen werden (welche Unterlagen sind erforderlich)

  • Nein, das Magazin unbrauchbar machen :laugh:

    Es müssen mehrere Kalibergroße Bohrungen in den Lauf, der Stoßboden um 45° abgeschliffen werden, der Lauf zugemacht usw.

    So ein Magazin kannst du ohne Probleme importieren, das ist kein Waffenrelevantes Teil, daher ist das Unbrauchbar machen der größte Schmarren überhaupt.

    Ich würde die Finger davon lassen!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Nein, das Magazin unbrauchbar machen :laugh:

    Es müssen mehrere Kalibergroße Bohrungen in den Lauf, der Stoßboden um 45° abgeschliffen werden, der Lauf zugemacht usw.

    So ein Magazin kannst du ohne Probleme importieren, das ist kein Waffenrelevantes Teil, daher ist das Unbrauchbar machen der größte Schmarren überhaupt.

    Ich würde die Finger davon lassen!

    es handelt sich um kein scharfes Modell sondern um eine Schreckschußwaffe (Pistole) ohne PTB-Zeichen.

  • Das weiß ich, aber sie ist ohne PTB-Zeichen einer scharfen Waffe gleichgestellt ;)

    D.h. gleiche Auflagen wie bei einer scharfen Schusswaffe, also entweder grüne oder rote WBK mit entsprechendem Voreintrag oder bei rot halt Sammelgebiet..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Schau dir mal die Anlage 1 der Beschussverordnung an.
    Dort Nr. 6: Technische Anforderungen an umgebaute und unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes

    Dort sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Salut- und Dekowaffen aufgeführt.

    Gruß
    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Ich habe in der Schweiz einen interessanten Waffenumbau gesehen,
    es handelt sich um ein einfaches Knicklauf Luftgewehr.

    Dieses Gewehr wurde so abgeändert, das die Diabolos mit einer 6mm Flobert Treibladung verschossen wurden.

    Die geschätzte Energie ,(vergleich mit einer 7,5 Joule Waffe) dürfte zwischen 12 und 16 J liegen.

    Nun die Frage : Bekommt man so eine Waffe , natürlich vom Büchsenmacher als Umbau gestempelt, und von der PTB beschossen,eingetragen ?
    Darf man mit so einer Waffe auf dem eigenen Grundstück schiessen,
    oder nur auf einem zugelassenem Schießstand ?

    mfg F.H.

  • Du sagst doch selber wahrscheinlich über 7,5 Joule. Also ganz klar nein. Selbst wenns drunter wäre, würde es daren scheitern das heiße Gase zum Antrieb des Diabolus genurtzt werdn. Abgesehen davon wäre die PTB wahrscheinlich gar nicht zuständig um da den entsprechenden Stempel draufzumachen..

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von schwotte
    Zitat:
    Sie können auch die Waffe beziehen wenn Sie als DEKO Waffe umgebaut wurde das heißt, der Lauf wird verschlossen und das Magazin wird unbrauchbar gemacht. Der Umbau auf Deko ist gratis .Dann ist die Waffe als DEKOWAFFE auch erhältlich. An der Außenansicht der Waffe wird nichts verändert.
    Zitatende

    Meiner Meinung nach macht dieser Verkäufer den Text nur rein, um sich abzusichern. Er verkauft zu 100% an deutsche Bieter und macht sich somit strafbar! Lass die Finger von diesem Schrott SSW-Glocks!

  • ees

    Zitat

    Darf man mit so einer Waffe auf dem eigenen Grundstück schiessen,


    Um mit einer Waffe zu Hause schießen zu dürfen, muss sie ein :F: tragen bei Druckluftwaffen (kalte Gase).
    Oder ein :F: und eine :ptb: für Waffen mit heißen Gasen(4mm R lang/kurz, 4mm M20, 6mm Flobert).
    Auf jedenfall darf die Waffe nicht mehr als 7,5 Joule haben.
    Und für die Waffen mit heißen Gasen benötigt man die Waffensachkunde und eine WBK allerdings bedürfnisfrei.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (13. August 2006 um 13:38)

  • Zitat

    Original von ees
    Nun die Frage : Bekommt man so eine Waffe , natürlich vom Büchsenmacher als Umbau gestempelt, .

    Wie, als Umbau gestempelt? Vom Prinzip her wird eine solche Waffe in Deutschland sicher möglich sein. Gestempelt wird da aber nichts. Es ist dann eine WBK-Pflichtige Waffe, vergleichbar einem Zimmerstutzen der ja genau so funktioniert, nur das der eben Rundkugeln mit einer Floberthülse verschießt.

    Einen Eintrag wirst Du für die Waffe aber nur schwerlich bekommen, da sie sowohl für Sport (keine Disziplin) als auch Jagd (zu geringe Energie) ungeeignet ist.

    Zitat


    und von der PTB beschossen,eingetragen ?

    Also von der PTB garantiert nicht. Wenn die Beschossen wird dann vom Beschussamt. Wobei ich mir da jetzt nicht ganz sicher bin, aber ich meine das eine solche Waffe nicht der Beschusspflicht unterliegt. (6mm Schreckschuss tut das ja auch nicht, und ich meine Zimmerstutzen brauchten auch keinen Beschuss, aber wie gesagt das weiß ich nicht 100%ig) Das wird der Büchsenmacher der die Herstellt aber sicher wissen.

    Zitat


    Darf man mit so einer Waffe auf dem eigenen Grundstück schiessen,
    oder nur auf einem zugelassenem Schießstand ?

    Du darfst zu Hause bis 7,5J schießen. Dabei ist es egal ob die Waffe kalte oder heiße Gase verwendet und auch ob sie ein F hat oder nicht. Alles was mehr hat geht in Deutschland nur auf einem zugelassenen Schießstand. Im Zweifel bist Du in der Beweispflicht das die Waffe nur 7,5J hat.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Im Zweifel bist Du in der Beweispflicht das die Waffe nur 7,5J hat.

    Nö, die müssen mir nachweisen dass die Waffe mehr hat. Denn eine Anklage wegen sowas aufgrund einer Vermutung ist mehr als fadenscheinig, und es ist der Job des Staatsanwaltes dem Beschuldigten nachzuweisen, dass die Waffe mehr hat.

    Dazu wird dann die Waffe eingezogen und im nächsten Beschussamt überprüft ob die mehr als 7,5J hat..

    Aber was Stempel wert sind, erkennt man spätestens daran, wenn die nächste Exportfeder den Besitzer gewechselt hat..

    Und das 6mm Gewehr kann man mit Entlastungsbohrungen ausstatten, dann haben die weniger als 7,5J.

    Und das PTB im Quadrat haben auch nicht alle dieser Waffen, die von Erma z.B. nicht. Die tragen nur das :F:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Nö, die müssen mir nachweisen dass die Waffe mehr hat. Denn eine Anklage wegen sowas aufgrund einer Vermutung ist mehr als fadenscheinig, und es ist der Job des Staatsanwaltes dem Beschuldigten nachzuweisen, dass die Waffe mehr hat.

    Das kenne ich anders... Da Du ja darüber nicht schießen darfst mußt Du ja vor dem ersten Schuß wissen das sie weniger hat. Wenn Du dann mit einem "Ich glaube die müsste weniger haben" Argumentierst sind die Staatsanwälte leider recht Atheistisch.

    Zitat


    Dazu wird dann die Waffe eingezogen und im nächsten Beschussamt überprüft ob die mehr als 7,5J hat..

    Korrekt. Nur das Du, soviel ich weiß, den Vorgang bezahlst, wenn Du keinen Beleg dafür hast mit dem Du glaubhaft machen kannst das Du davon ausgehen kannst das die Waffe weniger als 7,5J hat.

    Hast Du hingegen ein F oder auch nur einen schrieb vom BüMa das sie unter 7,5J liegt zahlt die Staatsanwaltschaft beim negativen Befund die Untersuchung selber.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (13. August 2006 um 14:19)

  • Zitat

    Und das PTB im Quadrat haben auch nicht alle dieser Waffen, die von Erma z.B. nicht. Die tragen nur das Das 'F'


    hm...die selbe Erma ERP74 / 4mm M20...mal so mal so..merkwürdig oder ???
    ich dachte das :F: und die :ptb: wären Pflicht.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (13. August 2006 um 14:41)

  • Ich meinte eigentlich die Revolver von Erma.. habe mich da ungünstig ausgedrückt ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von schwotte
    Ist es erlaubt eine Waffe ohne PTB-Zeichen zu erwerben, wenn sie vom Verkäufer (Österreich) so umgebaut wird:


    Zitat:
    Sie können auch die Waffe beziehen wenn Sie als DEKO Waffe umgebaut wurde das heißt, der Lauf wird verschlossen und das Magazin wird unbrauchbar gemacht. Der Umbau auf Deko ist gratis .Dann ist die Waffe als DEKOWAFFE auch erhältlich. An der Außenansicht der Waffe wird nichts verändert.
    Zitatende


    oder dürfen solche Umbauten nur vom Büchsenmacher vorgenommen werden (welche Unterlagen sind erforderlich)


    Ich denke mal es handelt sich um die GLOCK 17 GAP 9 mm . Da ist der Text mit dem gratis umbauen der selbe . Gruss p.p

    Stell dir vor es wäre Krieg und keiner geht hin !

  • Im Zusammenhang mit der ursprünglichen Fragestellung nach Legalität beim Umbau auf Deko- oder Salutwaffe dürfte evtl. der von Ulrich Eichstädt gegebene Hinweis auf ein Merkblatt interessant sein (post vom 14.08.06):

    Wo liegen die Tuning-Grenzen ?

    Unter Absatz "6.XX" sind die Vorraussetzungen zum Umbau in eine Salutwaffe aufgeführt. Ob unter solchen Anforderungen, z.B. Einreichung eines Musters... Vergabe einer Kenn-Nr., Änderungen so einfach selbst durchzuführen sind - selbst wenn es sich nur um eine "Deko-Waffe" handelt?

    Bei Umstimmigkeiten trifft es den Waffenkäufer hier in der BRD, wie war das mit "den Letzten beissen die Schwiegermütter" ;) (oder so ähnlich)

  • Einzige Möglichkeit, die mir hierzu legal und unkompliziert in D einfällt ist, dass Dein BüMa das Teil geschickt bekommt und von der Waffe ein Schnittmodell fertigt. Ansonsten würde ich ja auch nicht den Aufwand der zweiten Sammlung in Ö beibehalten, wo unter anderem auch 53 PTB-freie SSW's momentan vertreten sind :crazy2:

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------