führen einer ssw unter alkohol

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 11.326 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2006 um 06:05) ist von edbru.

  • Hi@all erstmal, mein erster beitrag hier im forum.

    wollte mal fragen ob ich alkoholisiert bin eine ssw führen darf oder ob das strafrechtlige folgen haben könnte.

    Mfg ViolatoR :n13:

    wer das liest hat augen...

  • Klar hat das Folgen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • verdammt sollte natürlich heissen ob ich WENN ich... :new16:
    okay also alkoholisiert darf ich sie definitiv nicht führen oder was?

    MfG ViolatoR :n13:

    wer das liest hat augen...

  • Waffen und Alkohol vertragen sich nicht. Alkoholisiert mit SSW läßt Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufkommen. Da kann es dann schon passieren daß der KWS widerrufen wird, denk ich (vorausgesetzt er ist vorhanden).

    Mike

  • Das verhält sich genau wie beim Auto... Alkohol und Auto vertragen sich genausowenig wie Alkohol und Waffen.
    Wirst du erwischt ist deine Zuverlässigkeit dahin und der Schein dahin, sowohl fürs Auto als auch für die Waffe.
    Wenn man denn schon seine SSW mit sich führt sollte man also nicht Trinken, ob es einen Grenzwert gibt weiß ich nicht, aber ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen, also ganz klar entweder oder!

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

  • Moin,

    ich wurde bereits häufiger kontrolliert und trotz Alkohol und SSW gab es nie Probleme. Denke aber das hängt mit der Situation zusammen und kommt stark auf die Polizisten an.
    Aber das was der gesunde Menschenverstand sagt und mir auch seitens der Ordnungshüter geraten wurde bleibt natürlich das gleiche:

    Alkohol und Waffen sind eine gefährliche Kombination und vertragen sich nicht.... Wenn man Pech hat ist der KWS weg....

    Also: bei ausgedehnten Sauftouren sollte man die SSW entladen und schön tief in den Rucksack stopfen oder noch besser: gleich daheim lassen! So seh ich das zumindest..


    MfG
    Waffenschmied

  • oha, den kws zu verlieren wärs mir natürlich nicht wert...
    thx für die antworten und falls einer mehr/genaueres weiss nur zu...

    MfG ViolatoR :n13:

    wer das liest hat augen...

  • Es ist eine sehr schwierige Frage...
    Gegenfrage:
    Was passiert mit Pfefferspray gemixt mit Alkohol?

    Ich werde es nicht ausprobieren :crazy2:

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Zitat

    Original von Mr.CO2
    Es ist eine sehr schwierige Frage...
    Gegenfrage:
    Was passiert mit Pfefferspray gemixt mit Alkohol?

    Ich werde es nicht ausprobieren :crazy2:

    Wäre aber trotzdem mal interessant, diese Mischung auszuprobieren, wenn sich freiwillige finden, bitte mit Bilderserie posten *lol*

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*

  • :direx:Wer genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausübt, z.B. Autofahren, Führen einer Waffe etc., muß nüchtern und Herr seiner Sinne sein!
    Wer dagegen verstößt, verliert die Genehmigung und bei schlimmeren Verstössen alle Genehmigungen - Die Zuverlässigkeit ist nicht mehr gegeben.
    Ansonsten braucht man garnicht weiter zu lamentieren.

  • Der gesunde Menschenverstand sagt natürlich, daß beide Dinge nicht zusammenpassen.
    Aber gibt es da irgendeine gesetzliche Grundlage dafür?
    Bei Auto und Alk hat das Verkehrsrecht ja eine ganz klare Aussage.
    Das WaffG beschränkt sich darauf Alkoholabhängigen die Zuverlässigkeit abzusprechen.
    Auf welcher Grundlage kann also eine Routinekontrolle einem Alkoholisierten den KWS oder die Waffe abnehmen?
    Ich denke, das kann erst passieren, wenn derjenige sich auffällig benimmt und aufgrund seines Verhalten auf eine allg. Bedrohung zu schliessen ist.
    Das ist aber wohl auch der Fall, wenn kein Alk eine Rolle spielt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Beim Auto gibts doch ne Promillegrenze, gibts denn auch eine solche für das Führen von Waffen?
    Ich denke es ist auch noch ein unterschied, ob man ne scharfe Waffe trägt, oder "nur" ne SSW und vorallem wie stark alkoholisiert.
    Ich denke nicht, dass du Probleme haben wirst, wenn die Polizei bei einer Routinekontrolle merkt, dass du ein Bier gehabt hast und ne SSW dabei hast. Bist du hingegen sturz betrunken, ist das was anderes. Und wie schon gesagtwurde, spielt auch dein Verhalten eine Rolle.

  • Das kommt mir so vor wie : "Darf ich Alkohol trinken, wenn ich Auto fahren will...ä,ä,ä,...wieviel Alkohol darf ich trinken, bis der "Lappen" weg ist....ä,ä,ä, wer mehr dazu weiß, nur zu...ä,ä,ä,..........
    War nicht mal die Rede davon, dass hier eventuell auch irgendwelche Leute von einer gewissen Behörde mitlesen könnten ?
    Solche Fragen und Äußerungen sind dann natürlich wieder Wasser auf die Mühle. Eines Tages werden Schraubendreher tatsächlich nur noch auf WBK verkauft.

  • ViolatoR
    Hast du dir schon mal den § 6 Waffengesetz durchgelesen? Hast du ihn verstanden (insbesondere den Absatz 1 Nr. 2)?
    Anscheinend nicht, denn sonst würdest du nicht solche Fragen stellen!!!
    :umleitung:

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (26. Juni 2006 um 17:46)

  • Zitat

    Original von marathon
    ViolatoR
    Hast du dir schon mal den § 6 Waffengesetz durchgelesen? Hast du ihn verstanden (insbesondere den Absatz 1 Nr. 2)?
    Anscheinend nicht, denn sonst würdest du nicht solche Fragen stellen!!!
    :umleitung:


    Sorry wenn ich da mal widersprechen muß, aber in dem von dir angeführten Paragrafen geht es um die allgemeinen Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse.
    Die erfüllt nicht wer Abhängig vom Alkohol ist, sprich an Alkoholismus leidet.
    Nicht jeder der alkoholisiert herumläuft ist aber gleich Alkoholiker. ;)
    Insofern hilft der §6 hier auch nicht weiter...

  • Da steht doch nur das ich ungeeignet bin wenn ich abhängig bin.
    Wenn ich einmal "besoffen" bin ist das ja noch lange keine Abhängigkeit.

    SSW:
    Walther P22; Sig Sauer P239; Enser ME-9PP; Röhm RG 96 + MFD; Röhm RG3; Reck Miami 92f; Walther P99;

  • Naja Absatz 1 und 2 finde ich da garnicht mal so wichtig, da hier die rede von Abhängigkeit gegeben ist.
    Ein Alkoholisierter ist aber nicht zwangsläufig abhängig, daher nur bedingt auf diesen Fall anwendbar.
    Intresanter und damit zutreffender finde ich Absatz 3

    Zitat

    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht


    Was als alkoholisierter denke ich gegeben ist, denn ein sachgeßer Umgang mit Waffe und Munition kann nicht mehr sichergestellt werden. Von der Sorgfältigen verwahrung "tief im Rucksack" will ich mal garnicht sprechen.

    Wie bereits vorher von mir geschrieben da kann es nur ein etweder Waffe oder Alkohol geben, beides zusammen sollte man einfach lassen!

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)