Lauf absägen?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.269 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. April 2006 um 16:13) ist von 500sw.

  • Bevor jetzt hier einer rumbölkt; Ich rede von Dekowaffen!

    Also, Dekowaffe ist an sich ja keine Waffe, alsod enke ich das die 60cm regelung bei freien waffen von der hier immer die rede ist wegfällt.

    Sache ist folgende, ich habe vor mir eine Doppelflinte(DEKO) zu kaufen und ihr dann den Lauf abzusägen, weils für mich optisch was hermacht!

    Frage ist nun: Leagl ??


    Gruss
    halloween

  • ....das würde meines Erachtens ja auch die in den Läufen
    befestigten Laufsperren betreffen. Die sind ja meistens
    bis zu der Mündung durchgeführt und dort angeschweißt.

    ...ich würde es nicht machen.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Bei Deko-Umbauten wird nicht bis zur Mündung geschweißt, nur bei Salutumbauten.

    Aber trotzdem ist auch ein Dekoumbau vom WaffG erfasst.
    Und an vom WaffG erfassten Waffen darf ohne Erlaubnis nun mal nicht bearbeitet werden, es sei denn, der jeweilige Waffentyp ist von der Erlaubnispflicht freigestellt.

    Also, so sinnlos es auch erscheinen mag:
    Ich würde sagen, lass es!

    Stefan

  • Was ist eigentlich mit Replikas die sind nicht erfasst oder? Und die könne man auch nicht einfach zur scharfen umbauen da die ja Zinkdruckguss sind.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (21. April 2006 um 14:35)

  • Die kann man absägen ist ja vom Gesetz her nur ein Stück Zink-Alu Legierung welches einen beweglichen Schlitten hat.Es kann aber sein das die ab 3 Jahren sind wegen verschluckbarer Kleinteile

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Aber trotzdem ist auch ein Dekoumbau vom WaffG erfasst.
    Und an vom WaffG erfassten Waffen darf ohne Erlaubnis nun mal nicht bearbeitet werden, es sei denn, der jeweilige Waffentyp ist von der Erlaubnispflicht freigestellt.

    Aber bei Luftgewehren darf ich doch auch die Schulterstüze absägen..

  • Zitat

    Originally posted by The Jackal
    Was ist eigentlich mit Replikas die sind nicht erfasst oder? Und die könne man auch nicht einfach zur scharfen umbauen da die ja Zinkdruckguss sind.

    Ja, das sind keine Waffen. Allerdings brauchst Du die nicht absägen, sondern kannst die minderwertige Zinkspritzguß-Laufattrappe gleich mit der Hand abbrechen *lol* *lol* *lol*

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  • Zitat

    Original von halloween

    Aber bei Luftgewehren darf ich doch auch die Schulterstüze absägen..

    Schulterstütze ist was ganz anderes als ein Lauf.
    Man darf halt keine Waffenrelevanten Teile verändern, dazu gehört nunmal auch der Lauf dazu.

    Gruß Benjamin

  • Nur wer sägt freiwillig vden Schaft von seinem LG kaputt ich hab so ein Teil von krico wo der Kolben also der Hinterschaft abgebrochen ist.Damit kann man nicht zielen weil das teil auch verdammt schwer und sehr lang ist.
    Ich rate jedem davon ab den Schaft zu beschneiden ausser er will ihn etwas kürzen.

  • Eine Dekowaffe ist durchaus eine vom Waffengesetz erfaßte Waffe, für die eben auch bestimmte Regeln gelten.

    Eine unbrauchbar gemachte Waffe definiert sich so (laut WaffG Anlage 1, Begriffsbestimmungen):

    Mit anderen Worten: fehlen diese Merkmale, ist es keine Dekowaffe mehr, sondern eine Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes. Je nach Lauflänge ist da nämlich die Frage, wo die Sperren sitzen und ob die geforderten Bohrungen und der Stahlstift noch erhalten sind.

    Und in Abschnitt 2 der Definitionen:

    Zitat

    8.2

    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

    Zum Bearbeiten und Instandsetzen wird aber wiederum mindestens eine nichtgewerbliche Genehmigung gefordert.

    Langer Rede kurzer Sinn: Vergiß es einfach.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Nahezu jeder BüMa hat immer wieder alte Doppelflinten, die ihm zum vernichten gebracht werden. Wenn Du eh' eine Deko-Flinte kaufen willst, kannst Du die Dir ja schon vor dem Umbau aussuchen und dann nach Deinen Wünschen umbauen lassen. Das Lauf oder Schaft absägen kostet sicher nicht wesentlich mehr. Aber Du bist gesetzlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund