Neues Urteil: Softairs unter 0,5J -- vielleicht doch kein Spielzeug?

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 13.521 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2005 um 11:43) ist von ph03n!x.

  • Im Forum von Waffen-online.de wird über ein Urteil eines Jugendgerichts berichtet, nach dem der Status der Softairs zwischen 0.08 und 0.5 J wieder zweifelhaft wird.

    Eigentlich sah der Fall ja bisher klar aus: Softairs unter 0,08 Joule sind laut Waffengesetz Spielzeug, und nach einem Feststellungsbescheid des BKA (-- einer Reaktion auf die EU-Spielzeugrichtlinie --) sollte dasselbe auch für Softairs unter 0,5 Joule gelten. Diese werden deshalb im Moment in Deutschland an Jugendliche frei verkauft und in der Öffentlichkeit geführt.

    Der Gewerkschaft der Polizei (und anderen) war das von Anfang an ein Dorn im Auge, und jetzt werden sie durch das genannte Urtal bestätigt.

    Was war passiert?

    Ein Jugendlicher hatte mehrere solcher "Spielzeuge" (< 0,5 J) geführt, die Polizei hatte sie beschlagnahmt, und der Jugendliche wollte sie wiederhaben. Das Gericht stellte fest: die Softairs liegen oberhalb der im Gesetz festgelegten Grenze von 0.08 J, und das BKA hat nicht das Recht, diese Grenze entgegen dem Waffengesetz einfach pauschal anzuheben. Deshalb war die Beschlagnahme rechtens, und die Waffen bleiben beschlagnahmt!

    Welche Konsequenzen dieses Urteil jetzt genau hat, darüber streiten sich die Rechtsgelehrten offensichtlich noch. Näheres in dem Thread auf Waffen-Online. Es ist allerdings zu befürchten, dass man, wenn man mit solchen Waffen durch die Gegend läuft, künftig die Beschlagnahme dieser Waffen riskiert -- denn im Kern scheint das Urteil richtig zu sein, das heißt, um die "Spielzeuggrenze" von 0.08 J auf 0.5 J anzuheben, wäre eigentlich eine Gesetzesänderung nötig, und nicht nur ein Feststellungsbescheid des BKA.

    Marcus

  • Gibt's denn einen Grund mit ner Softairplempe am besten noch im Sledge Hammer Schulterholster auf der Straße rumzulaufen?
    Is scho wieder Karneval?

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Eigentlich zeigt das ganze nur einmal mehr wie völlig sinnfrei unser Waffenrecht ist.

    Das sich Gerichte damit beschäftigen müssen ob Spielzeugpistolen nun im SInne des Waffenrechts beschlagnahmt werden dürfen oder nicht, das in Zeiten in denen die Rechtssprechung hoffnungslos überlastet ist, ist für mich Beweis genug das in Deutschland alles übertrieben wird.

    Die Lösung ist so einfach: Alle Waffen unter 7,5 gesondert aus dem Waffenrecht ausgliedern, frei ab 18, einzige Beschränkung die Leistung muss unter 7,5 liegen, viel Spaß.

    Einfach und effizient, kein Stress für die Rechtsstaatlichkeit und jeder weiß wieder was Sache ist.

  • War es nicht auch das BKA, das befand das "ab 18" Fullauto- AEG´s (über 0,5 Joule Leistung ) nur in Semiautomatik verkauft werden dürfen,obwohl im Gesetz sehr wohl bei Druckluft-Waffen,die nicht durch heiße Gase angetrieben werden Vollautomatik erlaubt ist (per Gesetzeslücke nach der Rechtsänderung am 1.4.03).

    Da wurde damals eben mal ein Feststellungsbescheid rausgeworfen und schon war für das BKA alles vom Tisch.
    Sonst hätte es legal ab 18 anständige AEG´s-Vollautomaten gegeben, wenn ich mich richtig errinnere.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (10. November 2005 um 09:06)

  • sea eagle
    Stimmt- die gibt's. Ist meiner Meinung nach auch nicht mehr wie Richtig das die Kanidaten dann was auf die Flossen und die Dinger abgenommen bekommen.
    1. Kommt nichts gutes bei raus wenn man so in der Öffentlichkeit unterwegs ist- Auf Distanz sieht man nicht um was es sich handelt, Leute die sich mit Waffen nicht auskennen schon 2mal nicht.
    2. Was bringt das? Provozieren? Leute überfallen?

    Ich denk auch das das Waffengesetz nicht das tollste ist. Allgemein reichen 7,5Joule Waffen aber völlig aus- für größere Distanzen wären stärkere Waffen zb wie in England ohne WBK und 100 Auflagen mir auch lieber. Wenn ich mir allerdings vorstell das obengenannte SoftairKiddies dann damit rumrennen würden.... nee doch nich.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Ich glaube, das Problem ist doch auch, das Softair-Replicas den 'echten' Waffen mittlerweile wirklich täuschend ähnlich sehen.
    Und sowas sollte, auch wenn die Mündungsenergie unter 0,5 Joule liegt, generell erst ab 18 Jahren verkauft werden!
    Ein Polizist beispielsweise, der mit einer Softair-Waffe bedroht würde (ich weiss: worst case!), könnte das ja in dem Moment nicht wissen. Aber wenn ER dann schiesst um sich zu verteidigen, dann wohl mit nem Kaliber, das nochmal die Hälfte mehr hat als 6mm!
    Man sollte MEINER MEINUNG NACH :n17: das Waffengesetz zwar etwas entschärfen, aber dafür auch bei Allem was unter 7,5 Joule ist, Vollautomatik zulassen, dafür ist dann aber auch alles erst ab 18 erhältlich!

    Denn wenn wir Pech haben, werden vermehrt solche Kiddies geschnappt... und wenn wir dann noch mehr Pech haben resultiert daraus, daß die Softair-Kultur irgendwann ganz verboten wird (ok, das's auf jeden Fall der WORST CASE!!!).

    Sex, Guns and :F:***ing Rock'n'Roll :))!!!

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Die Lösung ist so einfach: Alle Waffen unter 7,5 gesondert aus dem Waffenrecht ausgliedern, frei ab 18, einzige Beschränkung die Leistung muss unter 7,5 liegen, viel Spaß.

    Einfach und effizient, kein Stress für die Rechtsstaatlichkeit und jeder weiß wieder was Sache ist.

    ja, aber was ist eine waffe? :new16:
    definier das doch bitte mal. darum gehts ja. wenn sich einer aus lego eine kanone baut, verstößt er dann gegen das waffengesetz?
    die frage liegt doch ganz einfach in der definition.
    wenn die kinder mit spielzeug durch die gegend laufen kann man das nicht beschlagnahmen :ngrins:

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Eigentlich zeigt das ganze nur einmal mehr wie völlig sinnfrei unser Waffenrecht ist.

    Das sich Gerichte damit beschäftigen müssen ob Spielzeugpistolen nun im SInne des Waffenrechts beschlagnahmt werden dürfen oder nicht, das in Zeiten in denen die Rechtssprechung hoffnungslos überlastet ist, ist für mich Beweis genug das in Deutschland alles übertrieben wird.

    Die Lösung ist so einfach: Alle Waffen unter 7,5 gesondert aus dem Waffenrecht ausgliedern, frei ab 18, einzige Beschränkung die Leistung muss unter 7,5 liegen, viel Spaß.

    Einfach und effizient, kein Stress für die Rechtsstaatlichkeit und jeder weiß wieder was Sache ist.


    das haben wir ja im Prinzip schon, allerdings darf die Waffe (z. Bsp. Luftgewehr) nicht geführt werden. Und dann hats Ruhe!.

  • Das 'Führen' ist meiner Meinung nach auch gar nicht nötig.

    Wer sich wirklich verteidigen will, wird wohl eher ne SSW als ne AS bei sich tragen. Und für den Verein bzw. die Scheibe reicht ja der Transport...

    Sex, Guns and :F:***ing Rock'n'Roll :))!!!

  • Zitat

    Original von snoop
    War es nicht auch das BKA,das in seiner herrlichkeit befand das "ab 18" Fullauto- AEG´s (über 0,5 Joule Leistung ) nur in Semiautomatik verkauft werden dürfen,obwohl im Gesetz sehr wohl bei Druckluft-Waffen,die nicht durch heiße Gase angetrieben werden Vollautomatik erlaubt ist (per Gesetzeslücke nach der Rechtsänderung am 1.4.03).

    Da wurde damals eben mal ein Feststellungsbescheid rausgeworfen und schon war für das BKA alles vom Tisch.
    Sonst hätte es legal ab 18 anständige AEG´s-Vollautomaten gegeben, wenn ich mich richtig errinnere.


    Hm der BKA Feststellungsbescheid mit der 0,5 Joule Grenze reichte im o.g. Fall dem Gericht nicht aus. Das BKA hat einen Feststellungsbescheid rausgegeben um vollautomatische Softairs über 0,5 Joule zu verbieten. Heißt das jetzt nicht, dass wenn es vor Gericht zu einer Verhandlung wegen illegalem Waffenbesitzes einer vollautomatischen Softair mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule kommt, den Feststellungsbescheid des BKA anzweifeln könnte? Wenn man jetzt z.B. eine vollautomatische Softair aus dem Ausland besitzen würde und sich dort sein :F: reinmacht --> wäre diese Waffe dann noch klar illegal? Oder befindet man sich dadurch in einer gesetzlichen Grauzone?

    Anyone who runs is V.C.
    Anyone who stands still is a well-disciplined V.C

  • Zitat

    Original von Axel Foley


    Hm der BKA Feststellungsbescheid mit der 0,5 Joule Grenze reichte im o.g. Fall dem Gericht nicht aus. Das BKA hat einen Feststellungsbescheid rausgegeben um vollautomatische Softairs über 0,5 Joule zu verbieten. Heißt das jetzt nicht, dass wenn es vor Gericht zu einer Verhandlung wegen illegalem Waffenbesitzes einer vollautomatischen Softair mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule kommt, den Feststellungsbescheid des BKA anzweifeln könnte? Wenn man jetzt z.B. eine vollautomatische Softair aus dem Ausland besitzen würde und sich dort sein :F: reinmacht --> wäre diese Waffe dann noch klar illegal? Oder befindet man sich dadurch in einer gesetzlichen Grauzone?


    dann müßte es auch hier im Einzelfall zu einer Beschlagnahmung kommen und dann aufgrund eines richerlichen Urteils die Aussage getroffen werden, daß es auch hier einer Gesetzesänderung bedurft hätte und ein BKA-Beschluss nicht ausreicht.

  • @ Axel :nein heißt es nicht, die über 0,5 Joule Vollautomaten werden wohl bis auf weiteres weiterhin illegal sein.

    Mir ging es nur darum , dass das BKA Bescheide erlässt und dazu scheinbar gar nicht im Recht ist.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (9. November 2005 um 21:13)

  • @ schwotte
    So denk ich mir das auch.

    @snoop
    Könntest du das vielleicht auch begründen? Ich möchte nicht dumm sterben und wissen wo der fehler in meiner Vermutung liegt.

    Anyone who runs is V.C.
    Anyone who stands still is a well-disciplined V.C

  • Axel:
    Das Waffengesetz ermächtigt das BKA, in Zweifelsfällen zu entscheiden, unter welche Regelungen bestimmte Waffenmodelle fallen. Dazu dienen die Feststellungsbescheide.

    In diesem Fall war es (nach Ansicht dieses Gerichts) allerdings so, dass es überhaupt keinen Zweifelsfall gab -- der Gesetzestext spricht klar von 0.08 J als Obergrenze, und dann könne das BKA diese Grenze nicht einfach per Feststellungsbescheid nach oben verschieben.

    Wenn dieser Feststellungsbescheid also tatsächlich rechtswidrig war, heißt das noch lange nicht, dass das auch für andere Feststellungsbescheide gilt.

    Marcus

    Zitat aus dem Urteil (laut "muni"/WO):
    "Soweit das BKA am 18.Juni 2004 AUF WEISUNG des BMI festgestellt hat, das Spielzeugwaffen bis zu einem Bewegungsenergie-Grenzwert von 0,5 Joule zulässig sind. ist dies vom Wortlaut der an der Gesetzeskraft teilhabenden Anlage zum Waffengesetz nicht mehr gedeckt.
    §2 Abs.5 WaffG ermächtigt das Bundeskriminalamt als zuständige Behörde NUR, Zweifel über die waffenrechtliche Einordnung eines Gegenstandes zu beseitigen. Zweifel sind indes nur dort angebracht, wo sie der wortlaut des Gesetzes zulässt."

  • Hm, was heißt das jetzt für die tausenden bereits verkauften Waffen ? Wäre der Feststellungsbescheid ungültig, wären damit alle seit dem verkauften 0,5er ohne :F: illegal...
    An die ganzen Händler, die ihren Bestand jetzt nicht mehr verkaufen dürfen , will ich gar nicht denken...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Axel:
    Das Waffengesetz ermächtigt das BKA, in Zweifelsfällen zu entscheiden, unter welche Regelungen bestimmte Waffenmodelle fallen. Dazu dienen die Feststellungsbescheide.

    In diesem Fall war es (nach Ansicht dieses Gerichts) allerdings so, dass es überhaupt keinen Zweifelsfall gab -- der Gesetzestext spricht klar von 0.08 J als Obergrenze, und dann könne das BKA diese Grenze nicht einfach per Feststellungsbescheid nach oben verschieben.

    Wenn dieser Feststellungsbescheid also tatsächlich rechtswidrig war, heißt das noch lange nicht, dass das auch für andere Feststellungsbescheide gilt.


    Danke für die Aufklärung. War nur so ein Gedanke der mir in den Sinn kam, als ich den ersten Beitrag gelesen habe. Naja irren ist menschlich ;-).

    Anyone who runs is V.C.
    Anyone who stands still is a well-disciplined V.C

    Einmal editiert, zuletzt von Axel Foley (9. November 2005 um 22:44)

  • Naja, war ja klar das mal sowas kommt. Mich hatte es schon die ganze Zeit gewundert, warum im WaffG noch 0,08J standen. Ich glaube aber nicht, das die Dinger jetzt abgegeben werden müssen, weder Aufwand noch Kosten stehen in irgendeiner Relevanz zum "Bedrohungsfaktor".

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-