Im Forum von Waffen-online.de wird über ein Urteil eines Jugendgerichts berichtet, nach dem der Status der Softairs zwischen 0.08 und 0.5 J wieder zweifelhaft wird.
Eigentlich sah der Fall ja bisher klar aus: Softairs unter 0,08 Joule sind laut Waffengesetz Spielzeug, und nach einem Feststellungsbescheid des BKA (-- einer Reaktion auf die EU-Spielzeugrichtlinie --) sollte dasselbe auch für Softairs unter 0,5 Joule gelten. Diese werden deshalb im Moment in Deutschland an Jugendliche frei verkauft und in der Öffentlichkeit geführt.
Der Gewerkschaft der Polizei (und anderen) war das von Anfang an ein Dorn im Auge, und jetzt werden sie durch das genannte Urtal bestätigt.
Was war passiert?
Ein Jugendlicher hatte mehrere solcher "Spielzeuge" (< 0,5 J) geführt, die Polizei hatte sie beschlagnahmt, und der Jugendliche wollte sie wiederhaben. Das Gericht stellte fest: die Softairs liegen oberhalb der im Gesetz festgelegten Grenze von 0.08 J, und das BKA hat nicht das Recht, diese Grenze entgegen dem Waffengesetz einfach pauschal anzuheben. Deshalb war die Beschlagnahme rechtens, und die Waffen bleiben beschlagnahmt!
Welche Konsequenzen dieses Urteil jetzt genau hat, darüber streiten sich die Rechtsgelehrten offensichtlich noch. Näheres in dem Thread auf Waffen-Online. Es ist allerdings zu befürchten, dass man, wenn man mit solchen Waffen durch die Gegend läuft, künftig die Beschlagnahme dieser Waffen riskiert -- denn im Kern scheint das Urteil richtig zu sein, das heißt, um die "Spielzeuggrenze" von 0.08 J auf 0.5 J anzuheben, wäre eigentlich eine Gesetzesänderung nötig, und nicht nur ein Feststellungsbescheid des BKA.
Marcus