Minderjährig - eigene Waffe auf Schießstand?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2005 um 12:33) ist von GPB.

  • Hi, ich hab mal ne kleine Frage. Ich bin 13 und gehen in ein co2 Schützenverein. Dürften meine Eltern so eine Waffe nun erwerben und mich damit in diesem Verein unter der Aufsicht des Lehrers schiessen lassen? Transportieren dürfte ich die Waffe eh nicht alleine das ist mir klar.

  • Frage zurück, wohnst du in Deutschland???

    Ich denke schon das du mit der CO2- Pistole schießen darfst. ABER NUR UNTERAUSICHT.
    Deine Eltern dürfen eine solche Waffe erwerben -> wenn sie kein Waffenrechtliche Dokument haben dann nur die :F: - Version. Du musst halt eines bedenken, die Waffe gehört halt bis zum 18ten Lebensjahr nicht dir.

    -> zumindest hab ich das so mt bekommen.

    lg Tom

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von testplayer (9. Januar 2005 um 16:48)

  • Solange du die Waffe nur unter Aufsicht in die Hände bekommst (also im Schützenhaus), und sie auch dort aufbewahrt wird, bzw die Waffe nur von einem Berechtigten transportiert wird, geht das soweit ich weiß in Ordnung.

    Bezüglich der allem Existenten immanenten Kernsphäre wäre zu konstatieren, dass bilateral-symmetrisch Wirbelloses impliziert werden kann.

    Zu deutsch: da ist der Wurm drin...

    Bei Egun: Streetsurfer

  • Versuche mal, ob Du die Waffe im Schützenverein einlagern kannst. Schießen darfst Du ohnehin nur mit Aufsicht, wenngleich ich mir da nicht sicher bin, ob das nicht generell erst ab 14 Jahren möglich ist. Irgendwie habe ich da mal was gelesen. Ich mag mich da aber auch täuschen.

  • Hallo,

    entscheidend ist, dass Du als Minderjähriger nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben darfst. Wenn Dir der Eigentümer seine Schusswaffe überlässt, bist Du in dem Moment im Besitz der Waffe, und übst die tatsächliche Gewalt darüber aus. Dies ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Ausnahme sind Schießstätten, wo geeignete Personen die Aufsicht beim Schießen übernehmen. Dann ist Kindern ab 12 Jahren das Schießen mit CO2-/Druckluftwaffen unter Aufsicht erlaubt.

    Aber was ist ein CO2-Schützenverein? Wenn dort geeignete Personen vertreten sind, müssten diese Dir Deine Fragen doch vor Ort beantworten können?? :confused2:

    Das sagt das WaffG. dazu:

    § 27

    Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

  • auf schießständen dürfen jugendliche zwischen 12 und 16 jahren schießen, wenn sie:

    - unter aufsicht stehen ( muss aber spezieller jungendleiter sein )

    - und beide elternteile vorher schriftlich ihre genehmigung dazu gegeben haben. schriftliche erlaubnis muss beim verein hinterlegt sein.

    bis zum 14ten dürfen sie allerdings nur druckluft und federdruckwaffen schiessen.

    ab 16 dürfen die jugendlichen sogar kk und großkaliberwaffen schießen

    cz75

  • Zitat

    ab 16 dürfen die jugendlichen sogar kk und großkaliberwaffen schießen

    kk ja, gk ist glaube ich auch ab 18 noch nicht erlaubt. kann mich aber irren.

  • nee kai, das stimmt schon was ich geschrieben habe

    nur armbrüste darf man erst ab 18 schiessen.


    cz75

  • Die Diskussion über KK und Armbrüste und deren Altersbeschränkungen etc. ist hier eh OT. ;)

    Die Frage bezog sich explizit auf das Schießen mit CO2-Waffen im alter von 13 Jahren... :))

  • bei uns im verein mußt du, glaube ich, 23 sein. hab ich aber auch nur mit einem ohr gehört. vielleicht ging es auch um die wbk. oder es ist in planung. hat mich nicht besonders interessiert, da ich älter bin.
    armbrust wird vom waffengesetz doch nicht als waffe betrachtet, genauso wie ein bogen. also eigentlich gar keine altersbegrenzung. oder liege ich damit falsch?

    gunimo
    ja, wurde aber schon beantwortet und das mit dem gk interessiert mich jetzt doch.

    Einmal editiert, zuletzt von Kai (9. Januar 2005 um 17:34)

  • :direx:Achtung im Verein darf laut Sportordnug nur mit aufsicht geschossen werden. Auch wenn der Schütze folljährig ist. Das gilt aber nur auf ,zum DSB zugehörigen, Ständen.

    Walter LG53 :huldige: :huldige: :huldige:
    Mehr sog i net!!!

  • ich bin im sportschützenverrein hier und schiess mit einem 90er sturmgewehr auf 300meter... erst wolte mein vater mir auch eine waffe kaufen... aber der preis rund 2000€. bei mir hiess es, dass ich die ersten 5 mal unter aufsicht schiessen musste und ab dann hab ich nur nen volljährigen kumpel aus dem berufsmilitär der die punkte zählt. auch wenn er nicht dabei ist, kann ich bei den trainingsstunden ohne aufsicht schiessen. naja... ich bin ja schon seit 3-4 jahren dabei

    mfg
    darko

    Einmal editiert, zuletzt von darko (9. Januar 2005 um 19:06)

  • hi darko,

    du wohnst ja auch in der schweiz..da gehen die uhren waffenrechtlich ja bekanntlich anders ;)

    cz75

  • kann man in deutschland kk schiessen niocht als schulsport nehmen? ich hab nen kumpel in frankfurt beid em geht das... und es soll sogar gratis sein. kk ist zwar nich mein ding...wennschon meine diana oder eine 90er. wie sieht es denn bei euch mit den preisen aus? bei uns kostet grosskaliber ein schuss 50Rp.=35cent falls man freiweiilig dort ist und 18cent wenn man mitglied ist. und wenn man im berufsmilitär ist zahlt man auch nichts. is das bei euch ähnlich?

    mfg

    darko

  • ja ich weiss.
    ich bin allgemein luftgewehrschütze und will mich nicht in nem anderen forum anmelden, da es jemand aus dem forum vilelicht weiss. aber der 2. beitrag hat doch was mit dem zu tun... kk schiessen kann man auch über die schule und das schon vor 16 glaub ich.

    mfg
    darko

  • kk in der schule..in deutschland.... :laugh:

    und wonach gibts dann die noten ? treffer oder was ?

    da gibt es so nen schönen spruch:

    glauben heisst, nicht wissen

    also bitte keine halbwahrheiten oder dinge, die einer gesagt hat, der einen kennt, bei dem einer in der strasse wohnt und dessen freund.... :crazy2:

    und das reservistensystem ist in de ganz anders, als in der schweiz und munition kostet bei uns je nach kaliber 2cent bis 20 euro der schuss

    cz75

  • Ich zahle für .45 ACP 17 € pro 50 Schuss, 9mm 11 € pro 50. Standgebühr pro Abend 1,50 €
    Da ich selbst weder die Mun kaufen noch besitzen darf, werden die Packungen bei Berechtigten hinterlegt.
    (das macht 34 C bzw. 22 C pro Schuss)

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (9. Januar 2005 um 19:32)

  • danke für die antwort... sieht also bei euch änlich aus.
    das mit dem kkschiessen. in der schweiz, also ganze schweiz gibts das sicher. und so weit war der kontakt gar nicht, ein kumpel der nach deutshcland gezogen ist^^
    das schiessen geht einfach über die schule, wie das unihockey training oder volleyball oder so, also keine noten.
    fals das auch nur der geringste bezweifelt,dann, dann, dann schnapp ich mir im august so n formular und scann das ding ein *lol*

    mfg
    darko