SWAT Bekleidung/Waffe

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 11.358 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Dezember 2004 um 22:13) ist von Old_Surehand.

  • § 12

    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ...
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    ...

    Damit kann unser Murat zu einer Volkshochschule gehen und es sich erst mal in einem Leselernkurs vorlesen lassen. Wenn er es dann selber endlich fehlerfrei lesen kann, dann erst sollte er hier mit seinen sinnfreien Erguessen und zusaammengestueckelten Phantasien auf die Eier gehen. :evil:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von Barbking36

    hmmmm also ist das erlernen des sorgfälltigen umgangs mit Fäkalien im befriedeten Besitz auch schon verboten???

    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    Sorry mußte sein! *rofl*

    Murat findet dazu sicher den passenden §.
    Und wenn nicht, dann biegt er ihn sich passend zurecht.
    :new11:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Mensch Leute, muss hier neuerdings jeder zweite Thread in Streiterei ausarten. Wenn Ihr Probleme miteinander habt, dann klärt diese doch per PN oder noch besser, abends mal im Chat. Wir sind Schützen und wenn wir so schon nicht so dolle angesehen sind (traurig aber wahr) sollten wir uns nicht gegenseitig das Leben auch noch schwer machen. Ihr seid (geh ich mal davon aus, wenn ich euer Profil lese) erwachsene Männers. ;)


    Zurück zum Thema:
    Ich würde mir das vielleicht nicht trauen, aber ich habe Karneval in Kölle noch nicht erlebt (Karneval/Faschingsmuffel). Wenn du es durchziehst, kannst du ja mal hier berichten, ob es irgendwelche Probleme gab.

  • Geschrieben hat Murat folgendes:

    Zitat

    Original von Murat
    ......

    Phantasieren tut in Sachen Gesetze hier nur einer. Und Deine Behauptungen das man z.B. mit Kindern im Garten scheißen üben darf, dass ein 4-Järiger unter Aufsicht freie Waffen inklusive Gaspistolen schießen darf .......

    Wenn ich es richtig lese :nuts:, geht es um das immer wiederkehrende Problem der "Kinder".


    Dazu habe ich promillo mal folgendes geschrieben und bisher hat niemand eine nachvollziehbare Aussage getroffen, das Kinder tatsächlich beim Papa im Garten schiessen dürfen.

    Zitat

    Original von Astanase
    promillo:
    Wenn man sich mal die Struktur des WaffG näher anschaut sieht man, das § 3 + § 2 Abs. 1 "Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche" unter "Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen" steht.

    Der § 12 "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten" dagegen unter "Unterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen" und offensichtlich bezieht er sich auf die §§ unter gleichem Unterabschnitt.

    Nach derzeitig geschriebenen Recht und nicht nach Wünschen, Hoffnungen, sehe auch ich den § 3 "Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche" als relativ getrennt von den §§ 10 bis 12 stehend und somit dominiert die Tendenz des § 3.

    Interessant ist auch, das es bisher im alten WaffG nie expliziet einen hervorgehobenen Paragraphen gab, der sich in dieser Art auf den Umgang mit Waffen durch Jugendliche bezog. Gibt einem zu denken.

    Ich persönlich halte es für angebrachter, in einem öffentlichen Forum eine mehr restrektive Einstellung beim Umgang mit Schußwaffen durch Jugendliche zu vertreten, als eine (genauso an den Haaren herbeigezogene :ngrins:) aufmunternde Meinung.
    Da es, wie du ja auch sagst, bisher noch keine klare Rechtsdeutung gibt, ist es für ein Elternteil in der "Kellersituation" z. Z. sicherlich ratsamer deinem Rat nicht zu folgen bzw. zu schweigen.


    Quelle

    Damit es kein Mißverständnis gibt: ich bin der letzte der gegen gewisse Dinge ist, wenn es um "unseren" Sport, unser Hobby geht. Nur habe ich und andere auch nichts davon wenn promillo ständig den § 12 vor Augen schwenkt und ob dieser den einfach formulierten § 3 WaffG aushebelt, wer weiss das z. Z. bitteschön?
    Was sagt das FWR dazu?
    Was sagen Fachanwälte dazu?

  • Genau, zur Zeit WEISS das keiner, auch nicht Murat, der sich hier als Bundesrichter aufspielt.

    Es gibt Meinungen von Juristen (Auch im DSB), die dahingehen, dass §12 eben doch §3 aushebeln kann, indem der Unterpunkt des Umgangs, das Schiessen, AUSDRUECKLICH erlaubnisfrei ist.

    Diese Meinungen stehen anderen Meinungen gegenueber und kein Mensch kann definitiv sagen, was Sache ist, bis es mal irgendwann entschieden wurde.
    Ich glaube allerdings, dass wir das nie erleben werden, weil sich ausserhalb dieses Forums naemlich kein Sch... drum kuemmert.

    Wir sollten aber auch keine "Tatsachen" herbeireden, wo es nun mal keine gibt, denn damit schneiden wir uns nun mal ins eigene Fleisch.

    P.S.
    Das ist ein bisschen vergleichbar mit der abstrusen BDMP-Idee zur gelben WBK.
    Wenn WIR selber Rechtswelten schaffen und uns staerker einschraenken, als das Gesetz es hergibt, dann wird das zu gewaltigen Problemen bei denen fuehren, die sich ans Gesetz und nur daran (und nicht an die Phantasien von Antiwaffennarren) halten wollen geben.
    das kann man vermeiden, wenn man solche Ideen erst gar nicht formuliert, bzw wenigstens nicht als Faktum hinstellt.

    Sagen wir es mal so: Wenn die restriktive Sicht irgendwann mal Gesetz/Urteil wuerde, dann ist der Schiessport in Deutschland TOT.

    Daher JA zum §12.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    2 Mal editiert, zuletzt von promillo (8. Dezember 2004 um 11:38)

  • Zitat

    Original von promillo
    .....
    Wir sollten aber auch keine "Tatsachen" herbeireden, wo es nun mal keine gibt, denn damit schneiden wir uns nun mal ins eigene Fleisch.
    .....

    Wie wäre es, wenn alle, also auch du dem folgen würden?

    Oder soll es so sein, das ein ELF-Aktivist ausschliesslich nur seine private Meinung öffentlich, kämpferisch vertritt anstatt bestehendes Gesetz den Interessierten, den Nachfragenden versucht verständlich zu vermitteln? Dazu gehört mehr als nur immer gleiches in den Raum zu gröhlen. :ngrins:

    Sicherlich, ELF muss (zum Glück) kein Verhandlungspartner für die "Gegenseite" darstellen. Das kann das FWR besser. Trotzdem, etwas mehr Seriösität kann ELF und in dieser Form trittst du ja auch hier indirekt auf, nicht schaden.

    Die Menschen erwarten vielleicht, das man ihnen sagt, wo was steht, was es heisst oder was es bedeutet oder bedeuten kann, welche Interpretationen es ggf. gibt, welche Möglichkeiten bestehen u.s.w..


    Zitat

    Original von promillo
    Genau, zur Zeit WEISS das keiner, auch nicht Murat, der sich hier als Bundesrichter aufspielt.


    promillo:
    Da dir das mit der "Kinderproblematik" ja so bewusst war/ist, weswegen dann ein derartiges Posting von 8:51 Uhr?
    Du gehst dort wissenlich nur auf § 12 ein und unterschlägst § 3 (Kinder) auf welche sich offensichtlich Murat bezogen hat. Gleichzeitig wirfst du ihm, dem "Bundesrichter", vor das er lernen sollte fehlerfrei zu lesen. Letzteres könnte er jetzt an dich zurückgeben. ;)

    Einigen wir uns darauf, das beide Seiten (Murat & promillo) ein paar nicht so gute Stunden hatten und beenden am besten diese nicht zum Threadtitel passende Thematik.

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (8. Dezember 2004 um 12:17)

  • Ich finde es, abgesehen von der völlig abstrusen Diskussion, die sich aus einer einfachen Frage entwickelt hat, ziemlich gefährlich, jemanden, der nur begrenzte Rechtskenntnis hat (ich schließe mich da keineswegs aus, dafür aber einige hier mit ein) Normen auslegen zu lassen.

    Es liegt oft außerhalb unserer Vorstellungskraft, was dem Gesetzgeber vorschwebte und die sogenannte "herrschende Meinung", die bei Auslegungen nunmal maßgebend ist (das war jetzt keine opportunistische Meinungsäußerung, das IST in der Rechtswelt nunmal so), weicht nicht selten von den Vorstellungen eines einzelnen, ich würde mal sagen, undifferenziert denkenden stark ab!!

    Wir können uns als Normalsterbliche nicht erlauben, Gesetze nach unserem Gutdünken auszulegen! Wer genau wissen will, wo die Grenzen sind, der informiere sich in Kommentaren zu den jeweiligen Normtexten und lese genügend Urteile von Bundesgerichten (Bundesverwaltungsgericht für Behördenstreitigkeiten, Bundesgerichtshof für Strafsachen), denn DIESE sind maßgeblich für die spätere Anwendung der Gesetze und nicht euer falsch verstandener Freiheitsdrang und/oder zurückhaltende Vorsicht!


    Was man hier an Stammtischparolen treibt ja fast dem durchschnittlichen Prolo-Eckstübchen die Schamesröte ins Gesicht!!

    Und die Moral von der Geschicht:
    Allein der Normtext bringt es nicht!!!

    mfG
    Flavio

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Zitat

    Original von promillo
    Genau, zur Zeit WEISS das keiner

    Falsch, das Gesetz scheibt ein EINDEUTIGES Verbot vor. Eine "Ausnahme einer Erlaubnispflicht" tut da nicht das geringste zur Sache. In unserem Schützenverein sine eine ganze Reihe Anwälte und Richter, und KEINE EINZIGER davon teilt Deine Meinung auch nur ansatzweise.

    Übrigens Anstiftung zu einer Straftat ist auch Strafbar.

    Wie schon gesagt, mach nur so weietr wie bisher, dann hat sich das Thema Schußwaffen und Kinder bald gänzlich erledigt, dann braucht man wahrscheinlich unter 25 auch für ein Luftgewehr ein psychologisches Gutachten. Und dann sind wir Dich wohl endlich los.

  • Also ich finde die Grundidee nicht so toll.

    Mal abgesehen von dem Bild, was wir als Waffenliebende in der Öffentlichkeit so darstellen.
    Oder ob eine Softair verboten wäre oder nicht.

    1. Die Spezialeinheit SWAT ist bei nur wenigen Menschen in Deutschland bekannt.
    => nichts ist peinlicher als ein Kostüm, das keiner erkennt ("Oh, bis du als kleines gelbes Meerschweinchen verkleidet?" "Nein - ich bin Pikachu!")

    2. Spezialeinheiten treten meistens in kleineren Grüppchen auf
    => als "Einmann-Spezialeinheit" verkleidet man sich dann aber besser als Rambo oder Terminator
    => also sollten mehrere Leute das gleiche Kostüm/ Uniform tragen

    3. Je besser und echter Deine Waffe aussieht, desto mehr Leute wollen sich das Ding auch mal ankucken ("Ach gib doch mal her." "Zeig doch mal.") und schwupps ist das Ding kaputt oder im Getümmel verschwunden

    4. Die Verkleidung als Spezialeinheit ist auch nicht witzig.
    => besorg Dir ein grünes Jackett in XXXL, stopf dir ein dickes Kissen darunter, behänge Dich mit Goldketten wie M.A.Baracus (von A-Team), häng Dir einen Weinhachtsmann-Bart um und geh als Schützenkönig.
    Das wär komisch.

    Fördermitglied des VDB.

  • .

    Zitat

    Die Verkleidung als Spezialeinheit ist auch nicht witzig.
    => besorg Dir ein grünes Jackett in XXXL, stopf dir ein dickes Kissen darunter, behänge Dich mit Goldketten wie M.A.Baracus (von A-Team), häng Dir einen Weinhachtsmann-Bart um und geh als Schützenkönig.
    Das wär komisch.

    __________________

    ... welch wahre worte! :new11:

    jens

  • Okay dann doch...............

    Ich bin mal mit drei Kumpels als Jugendlicher in US-Army-Klamotten zu einer Kirmes gegangen. NAM. Das Ende vom Lied war, daß uns alle doof angeguckt haben und uns eine Paramilitärische Gruppe als Mitglieder anwerben wollte. Der Vorsitzende sogar. Die Polizei hat die Freizeitamis wohl dann erledigt.... Und ich habe bei dem Mist auch nicht mitgemacht.

    Es gibt einige nette Uniformen, mit denen man super auffallen würde, aber danach sitzt man wohl doch eher im Knast :))

    Und es ist sehr lullimäßig sich mit fremden Federn zu schmücken ;)

    Was geil kam, war mal Darth Vader.............. den Helm habe ich heute noch :n1:

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Wie gesagt ich werde euch berichten wie es war. Erstens ist es Karneval da ist die Polizei Locker und die Altersgruppe ist nicht wie bie einem Schützenfest 40-70 sondern 16-28 und die kennen Spiderman,Pikatchu und SWAT :)

    Einmal editiert, zuletzt von Hagiman2000 (11. Dezember 2004 um 03:40)

  • Lieber Herr Astanase,

    mir währe es ganz lieb, wenn Sie Ihre persönlichen Anfeindungen nicht mit den Tätigkeiten eines "Aktivisten" verquicken möchten. :new16:

    Und was die Erwartungen der Menschen hier angeht, kann ich Ihnen getrost sagen, daß wir etwas näher dran sind am Puls der Zeit. :ngrins:

    Gez.
    Oliver Seliger

  • Zitat

    Original von Hagiman2000
    Wie gesagt ich werde euch berichten wie es war. Erstens ist es Karneval da ist die Polizei Locker und die Altersgruppe ist nicht wie bie einem Schützenfest 40-70 sondern 16-28 und die kennen Spiderman,Pikatchu und SWAT :)

    Meister, ich bin 42 und dennoch nicht verkalkt oder verblödet, von daher kenne ich oben genannte Comicfiguren bzw. Organisationen. Übrigens, Spiderman gab es schon, als du noch als Quark im Schaufenster gelegen hast. ;D

    FWR-Mitglied 29365

    Einmal editiert, zuletzt von herrwildschwein (11. Dezember 2004 um 18:50)

  • [quote]Original von ELF e.V.
    Und was die Erwartungen der Menschen hier angeht, kann ich Ihnen getrost sagen, daß wir etwas näher dran sind am Puls der Zeit.
    [/quo
    ja ne is klar.

    Honore de Balzac :
    Wer viel redet, glaubt am Ende, was er sagt.