Laser, Lampen usw. an Softairs... Antwort vom BKA eingetroffen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 18.780 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2004 um 18:17) ist von full.house.

  • So...

    wie ich ja neulich schon mal geschrieben habe, hab ich halt des öfteren mal beim BKA angefragt was den nun in der Frage der Laser/Lampen an Spielzeug so passiert.

    Jetzt bekam ich dann eine Antwort das meine Frage bei der entsprechenden Stelle am BKA vorliegt und die nette Dame mit der ich kommuniziert habe schreibt das sie nochmals um schnelle Beantwortung seitens der zuständigen Abteilung gebeten hat.

    Das ist doch nun schon mal was.
    Ich hoffe also das wir nun bald definitiv und hoffentlich rechtlich gesichert wissen was nun Sache ist.

    Ich halte euch auf dem Laufenden...

    EDIT:
    Und schon Antwort vom BKA bekommen:

    Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

    ihre Frage, ob für das Zubehör von Softair-Waffen die Regelungen des
    WaffG anzuwenden sind, ist zu bejahen.
    Die von Ihnen vorgetragene Rechtsauffassung wird hier nicht geteilt.
    Die Softair-Waffen sind zweifelsfrei Schusswaffen, da hier Geschosse
    durch den Lauf getrieben werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
    Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.1).
    Bei der Beurteilung von verbotenen Gegenständen i.S. Anlage 2
    Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 folgende ist zu beachten, dass die
    Verbotsvorschrift von "für Schusswaffen bestimmte" Vorrichtungen
    spricht.
    Bei der Einstufung von solchen Vorrichtungen wird keine Einschränkung
    gemacht, dass es sich um Schusswaffen handeln muss, die nicht vom
    WaffG ausgenommen sind.
    Daher handelt es sich bei den an solchen Waffen montierten
    Vorrichtungen um einen Laser i.S. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
    Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 4.1. Da es sich hierbei um eine für
    Schusswaffen bestimmte Vorrichtung handelt, fällt diese unter das
    Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG (Waffenliste), Abschnitt 1,
    Nr. 1.2.4.
    Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die
    Einstufung der Schusswaffe an!

    Jetzt haben wir es also als definitive Aussage vom BKA...
    Lampen, Laser usw. sind und bleiben verboten!

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (15. Oktober 2004 um 12:09)

  • Danke für den klärenden Hinweis (und Mitleid für alle kleinen rambos, die nun ihre Maglites und Surefires von den Softairs schrauben müssen).

    Ich hab eine Kopie des Postings unter FAQ gestellt und die Überschrift verständlicher gemacht.

    Uli


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Neeeiin!

    Nur ein Katapult wäre verboten, bei dem die Geschosse durch einen Lauf getrieben würden oder das eine einhakbare Spannvorrichtung besäße (Armbrust mit Pointer geht nämlich nicht, Katapult schon!)

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen
    1.

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.1
    Schusswaffen

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2

    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

    1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Aha! Ich kram grad meine Trebuchet-Pläne wieder raus, nur wo bring ich den Laser an ... ? :nuts:

    Im Ernst:
    Was will man mit nem Pointer an der Softair? ( bis 0,5 joule) ??

    Wisst Ihr auch, was ein Laser anstellt, ohne Softair?

    Daß mit dem Pointer alleine schlimmere Verletzungen erzeugt werden können, als mit ner 0,5 Joule Soft ?? ?? ??

    Das Aufkommen der Pointer ( und ich meine nicht die, die speziell für Waffen aller Art geeignet sind! ) haben schon mehr angerichtet, als die Softair´s!

    Ich denke, wir sollten diese Diskussionen lassen, es sei denn, jemand will mit ner Laser-Wasserwaage seine Wohnung ausloten ...

    gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Hab gerade meine Wohnung ausgeläsert....aha...habe ja weniger Quadratmeter wie im Mietvertrag steht :new16:
    Habe also eine nützliche Verwendung für einen Laser gefunden ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • @ Joey

    Zitat

    Als Stativ benutze ich dazu auch immer meine M16 RIS....es stört einen wenigsten niemand wenn man damit die Raumvermessungen vornimmt.

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Das war ja klar. Bei diesem Zweck sind Spielzeug-Softairs auf einmal Schußwaffen. Warum kommt mir das nicht typisch Deutsch vor?

  • Und wieder hats einer nicht kapiert, es geht nicht darum was das für ein Ding ist wo du den Pointer ranschraubst, sondern der Pointer selbst mit Montage ist ein verbotener Gegenstand. Der wäre auch verboten, wenn du ihn am Fahrrad montierst.

    Nochmal zum mitlesen und darüber nachdenken:

    Bei der Beurteilung von verbotenen Gegenständen i.S. Anlage 2
    Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 folgende ist zu beachten, dass die
    Verbotsvorschrift von "für Schusswaffen bestimmte" Vorrichtungen
    spricht.

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (17. Oktober 2004 um 08:58)

  • Könnte man sich nicht endlich und abschließend auf das Faktum einigen, dass Laser und Lampen nur und ausschließlich den Behörden und dem Militär vorbehalten sind, und an den freien (und auch scharfen) Waffen von Otto Normalverbraucher nichts, aber auch rein garnichts zu suchen haben (außer als Atrappe oder unwiderruflich funktionsuntüchtig gemachtes Original).

    FWR-Mitglied 29365

  • Und genau deshalb habe ich ja beim BKA nachgefragt. Um abschließend zu wissen was denn nun richtig ist. Sozusagen... "die Diskussion, um alle anderen Diskussionen zu beenden" (na ja... jedenfalls die in der Pointer usw. vorkommen).

    Nur eine Sache stört mich noch an der Aussage der guten Frau vom BKA...

    Wenn eine Softair-Waffe ("ab 14") zweifelsfrei eine Schusswaffe ist...
    wie kann es denn dann sein das man sie als Vollautomaten bekommt...
    wo doch Vollautomatische Schusswaffen nach WaffG Anlage 2, 1.2.1 verboten sind ??

    Das geht doch nur wenn für diese Waffe das Waffengesetz nicht gilt...
    und wenn das Waffengesetz nicht gilt... dann logischerweise auch nicht die darin enthaltene Definition einer Schusswaffe...

    Und... wie sieht es mit fest an dem Spielzeug (ab Werk) angebrachten Beleuchtungseinheiten aus? Die fallen nicht unter Zubehör... und sind, da fest an dem Spielzeug angebracht auch nicht für Schusswaffen gedacht... wenn denn... siehe oben...

    Aber:
    NEIN... ich will jetzt nicht mir Spitzfindigkeiten erreichen das irgendwas das man an Waffen schrauben kann doch noch legal wird... ich habe nur ein Problem mit Gesetzen und deren Verordnungen wenn sie anfangen sich selbst zu wiedersprechen. Da mir das BKA hier anscheinend nicht weiterhelfen kann... hat jemand eine eMail - Adresse vom BMI ? Oder soll ich gleich an deren obersten Dienstherren schreiben?

    Wie auch immer... klare Gesetze sollte man doch wohl verlangen können, oder?

    Einen schönen Sonntag noch...
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Zitat

    Original von CelticPagan
    ...
    Oder soll ich gleich an deren obersten Dienstherren schreiben?
    ...

    ... versprichst du dir ernsthaft was davon? Der hat doch sowas von die Bodenhaftung verloren, daß dann demnächst bis auf nen Löffel zum Auslöffeln der Suppe die uns Rot-Grün täglich einbrockt, alles zum "verbotenen" Gegenstand erklärt wird ... *lol* ;) :laugh:

  • Zitat

    Original von ManEater

    ... versprichst du dir ernsthaft was davon? Der hat doch sowas von die Bodenhaftung verloren, daß dann demnächst bis auf nen Löffel zum Auslöffeln der Suppe die uns Rot-Grün täglich einbrockt, alles zum "verbotenen" Gegenstand erklärt wird ... *lol*;-):laugh:

    Was davon versprechen... wohl eher nein... aber wenn irgendwo(im BMI) irgendjemand (der was zu sagen hat) mal nachdenkt... und feststellt das da Gesetze verbrochen werden die sich selbst wiedersprechen... das dann vielleicht auch was geändert wird...

    oder bin ich zu sehr Optimist ?
    Ich glaube halt an das Gute im Menschen... auch wenn er ein Politiker ist... :))

    Bis dann...
    CP

    PS:
    Wie kommst du darauf das Löffel nicht verboten werden? Die sind gefährlich... man kann sie spitz zufeilen und jemanden damit erstechen... oder einen Laserpointer anschrauben... oder eine Taschenlampe... :n17::crazy3::nuts:

    Tiocfaidh ár Lá

    2 Mal editiert, zuletzt von CelticPagan (17. Oktober 2004 um 10:01)

  • CelticPagan

    Zitat

    Da mir das BKA hier anscheinend nicht weiterhelfen kann... hat jemand eine eMail - Adresse vom BMI ?

    poststelle@bmi.bund.de


    An:

    Frau Ministerialrätin Wuttke-Götz
    Referat IS 7 (Waffen- und Sprengstoffrecht)


    Wäre übrigens interessant, warum denn die Tokyo Marui SOCOM MK23 mit Lichtmodul und funktionierender LED-Lampe seit Anfang des Jahres von Kotte & Zeller verkauft werden konnte, obwohl dieses Modell "ab 18" eingestuft war?

    Was passiert jetzt den arglosen Besitzern diese Modells mit Lichtmodul, die Adressen der Käufer sind ja bei Versand alle zu ermitteln? Der Besitz eines verbotenen Gegenstandes ist eine Strafttat. :confused:

    Ciao

    Mulder

    Einmal editiert, zuletzt von Mulder (17. Oktober 2004 um 19:41)

  • Zitat

    Original von full.house
    Aha! Ich kram grad meine Trebuchet-Pläne wieder raus, nur wo bring ich den Laser an ... ? :nuts:

    Da kam doch mal ein Bericht im Fernsehen, ich glaube auf Pro 7, da haben Archeologiestudenen ein Trebuchet nachgebaut. Sie mussten sich vorher eine Ausnahmegenehmigung vom Kriegswaffenkontrollgesetz holen weil man damit sehr schwere Geschosse über sehr weite Distanzen schießen kann. Nach dem Wurftest des Trebuchet überwachte die Polizei die Vernichtung der etwas überholten "Kriegswaffe".
    Also darf man so ein Ding nicht ohne weiteres Baunen und dann auf gar keinen Fall einen Laserpointer dran befestigen :crazy3:

    Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen.

    Hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und Elektronische Musik hören!

    Kristian Wilson 1989 (Nintendo Inc.)

  • Es ist trotzdem irgendiw ein Witz, dass es strafbar ist einen Laserpointer an eine 0,08 Joule Pistole zu kleben. Das ist doch keine Schusswaffe! Irgendwo fehlt da die Logik.

    Macht man sich eigentlich auch strafbar wenn man eine Softair mit Laserpointer im Internet anbietet? Ich würdesagen nein, da derjenige der die Softair kauft, den Laserpointer ja abmachen kann (kann man ja auch für was anderes benutzen) oder die Batterien entfernen kann. Man kann ja auch keine Supermarktkette verklagen, die ein Küchenmesser verkauft hat, mit dem jemand umgebracht wurde. Wenn man den Käufer informiert, das er dasTeil nicht benutzen darf, müsste es doch erlaubt sein. Es ist schließlich immer der Käufer verantwortlich wenn er ein Produkt mißbraucht. Man kann ein Auto benutzen um die Schwigermutter umzuffahren, genauso kann man ihr einen Fön in die Badewanne werfen oder mit einer Digicam Kinderpornos drehen.

  • TZja, verstehen muss man es nicht wirklich aber so schreibt es nunmal das Waffengesetz vor. Selbst wen ndu nur nen Laserpointer besitzt der für das Anbringen an einer Waffe gedacht ist machst du dich strafbar. Im Internet (auf ausländischen seiten) werden of solche Waffen angeboten, diese sind nach deren Gesetz legal, dürfen aber so nicht nach DE eingeführt werden. Wenn du in DE aber eine Anbietest mit montierten pointer oder Lampe ist es strafbar, auch wenn die Batterien nicht eingesetzt sind. Fakt ist nunmal daß Gegenstände die wo das ziel anstrahlen in Deutschlad verboten sind, egal ob es einem für sinnvoll erscheint oder nicht.

    Gruß
    Para

  • Das ist doch wieder mal völliger Schwachsinn der da vom BKA verzapft wird.
    Also ist die Softair nun ein Spielzeug oder eine Schusswaffe? Das wissen wohl die Beamten vom BKA doch nicht so genau???
    Wie kann es sonst sein, dass sie einerseits als Spielzeug ab 14 Jahren eingestuft sind und andereseits als soooo gefährliche Schusswaffe behandelt werden?
    Huuuu wenn man da einen Laserpointer anbrächte, da könnte man ja wirklich etwas schlimmes schlimmes mit der Softair machen!
    Oh mir fällt blos gerade nicht ein was dann an dem Spielzeug gefährlicher wird. Oh ja jetzt weiß ich es: ich könnte mit dem Laserpointer jemand in die Augen blenden.
    Ja, aber das kann ich auch mit einem Laser aus dem Schreibwarenladen.

    Na gut, vieleicht verstehe ich ja auch nicht so viel von der BKA Paranoia, aber dennoch wenn also die Softair eine Schusswaffe im Sinne des Gestzes ist muß ich mal feststellen, dass demnach in Deutschland Schusswaffen (zum Teil sogar Vollautomaten) schon ab 14 erhältlich sind. Ohhh wenn das die Bildzeitung erfährt, das gibt ne Schlagzeile. DEUTSCHLAND RÜSTET SEINE KINDER AUF!!


    Grüße

    Jörg