Waffengesetz / wieviel Joule?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 28.006 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2004 um 14:40) ist von promillo.

  • hallo,
    wieviel Joule sind max. in DE erlaubt ?!

    (egal welches alter)

    achja hatte ich vergessen ich meine gewehre, also springs

    Einmal editiert, zuletzt von Counterman (8. Oktober 2004 um 07:16)

  • Waffenscheinfrei und über 18 < 7,5 J, aber mit dieser Schußenergie werden in DE legal keine angeboten und selber "tunen" in Bezug auf Schußenergie ist ein Verstoß gegen daß WaffG und verboten.

  • Die Frage ist irgendwie etwas unscharf formuliert.

    Softairwaffen unter 0,5 J gelten nach dem WaffG in Deutschland Spielzeug und da sie irgendwie doch Waffen sind, ab 14 Jahren frei verkäuflich.
    Wenn sie das :F: haben, frei ab 18.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Counterman
    hallo,
    wieviel Joule sind max. in DE erlaubt ?!
    (egal welches alter)
    achja hatte ich vergessen ich meine gewehre, also springs

    Egal, welches Alter: unter 0,5 Joule!
    Gilt vor dem Gesetz als Spielzeug.

    Hinweis:
    Daran zu basteln ist strafbar.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Wenn ich das richtig sehe ist das also so:

    Bis 0,5 J frei erwerbbar ab 14 Jahre
    Von 0,5 bis 7,5 J frei erwerbbar ab 18 Jahre
    Über 7,5 J mit Erwerbsberechtigung ab 18 Jahre und keine Joule Begrenzung

    Obba Gerrit

  • also heisst das ich kann wenn ich 18 bin bis 7,5 Joule eine knarre kaufen!

    (ich habe nähmlich mal gelesen das man max. 7 J haben darf ab 18)

  • Zitat

    Original von edbru
    und da sie irgendwie doch Waffen sind, ab 14 Jahren frei verkäuflich.

    Wer hat diesen stuß eigentlich aufgebracht? Nach der Definition des BKA zeichnet sich Spielzeug dadurch aus das es für Kinder UNTER 14 gedacht ist. Eine Altersgrenze für Spielzeug gibt es nicht.

  • Zitat

    Original von GPB
    Wenn ich das richtig sehe ist das also so:

    Bis 0,5 J frei erwerbbar ab 14 Jahre
    Von 0,5 bis 7,5 J frei erwerbbar ab 18 Jahre
    Über 7,5 J mit Erwerbsberechtigung ab 18 Jahre und keine Joule Begrenzung

    Obba Gerrit

    Gilt nur bei Verwendung für Druckluftwaffen (kalte Gase)

    0,08J Frei ab 3 Jahren
    0,5J Frei ab 14 Jahren
    7,5J mit :F: Frei ab 18 Jahren

    7,5J ohne :F: Benötigt Erwerbsberechtigung

    Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung

  • es reicht doch schon jetzt das Theater, das die Medien um 14jährige Huligans aus der rechten Szene bis an die Zähne bewaffnet mit vollautomatischen gefährlichen Spielzeugpistolen in friedlichen Fußgängerzonen machen.
    Ich denk mal es ist schon eine sinnvolle Beschränkung, die sich der Handel da auferlegt hat.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Michalive
    Gilt nur bei Verwendung für Druckluftwaffen (kalte Gase)

    0,08J Frei ab 3 Jahren
    0,5J Frei ab 14 Jahren
    7,5J mit :F: Frei ab 18 Jahren

    7,5J ohne :F: Benötigt Erwerbsberechtigung

    Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung

    7,5J ohne :F: Benötigt Erwerbsberechtigung und Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung Jein! ;)
    Die Ausnahmen stehen im WaffG!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von full.house
    Die Ausnahmen stehen im WaffG!

    Das mit den 0,08/0,5 stimmt so auch nicht.Beides ist die gleiche Grenze nur welche gilt ist ist fraglich, auf jeden Fall unter der geltenden Grenze ist es Spielzeug und es gibt KEINE Altersbeschränkung.

    Die 0,5 findet man aber in keinem Gesetz sondern nur in einem Schreiben des BKA.

  • Ja ja, ... :nod:
    Vieles findet man erst im Anhang, in Verordnungen, Schreiben, ... *lol*

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • tja, und nun mach was daraus. :nuts:

    Meines Wissens steht diese 0,08J Grenze im Gesetz.
    Aber das BKA hat wohl eine Verordnug rausgebracht, die diesen Unsinn relativiert und die Grenze auf 0,5J angehoben hat.

    Dabei haben sie nicht bedacht, dass jetzt kleine original aussehende Maschinenpistolen in Kinderhände fallen könnten.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Bleiben wir bitte bei den Fakten - ohne Wertung! ;)

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  • Zitat

    Original von edbru
    Dabei haben sie nicht bedacht, dass jetzt kleine original aussehende Maschinenpistolen in Kinderhände fallen könnten.

    Hat ja damit nichts zu tun. DAS ist dann ja eher der weggefallene Anscheinsparagraph. Wobei solche Spielzeuge schon lange in Kinderhänden lagen. Ich jedenfalls hatte schon lage bevor ich 14 war vom Freimarkt (ist hier in Bremen ein Jahrmarkt) ein Plastik-Maschienengewehr das durch Federkraft aus einem Aufziehwerk Plastik-Munition aus einem 25 Schußmagazin vollautomatisch verschoss und sicher auch mit mehr als 0,08j hatte.

    Für ahnungslose Nachbarn sah das Teil auch schon ausreichend echt aus. Auch wenn Die dann eher ein rückkehrendes Kriegstrauma hatten und man noch nicht von Schulamokläufen gehört hatte.

    Was uns ende der 70er nicht geschadet hat kann heute ja wohl nicht gefährlich sein. ;)

  • Ok, stellen wir nochmal die Sache zusammen.
    Die 0,08 Joule kamen durch eine Luege der ministerialbeamteten Antis ins WaffG, wobei hier geltendes EU-Recht gebrochen werden sollte. Das BKA hat mit einem Feststellungsbescheid diesen Fehler korrigiert und aufgrund der EU-Spielzeugrichtlinie der Bundesrepublik einen teuren und garantiert verlorenen Rechtsstreit erspart. Das heisst, alles unter 0,5 Joule ist schlicht und einfach nicht vom WaffG erfasst, die 14 Jahre sind dabei nur eine freiwillige Selbstkontrolle des Handels, nicht mehr.

    Der Rest ist einfach: 0,5-7,5 Joule und :F: bzw Ausnahmen nach WaffG frei ab 18 (Dazu gehoeren Altgewehre vor 1970, bzw 1990 neue bundeslaender)
    Ueber 7,5 Joule oder nicht von den Ausnahmen erfasste Waffen mit geringerer Leistung aber ohne :F:: WBK

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)