Mal wieder was zum Kopfschuetteln...

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 5.148 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2004 um 13:24) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Welcher Dumbo hat denn den Mist verzapft. Au weia, die Möchtegernjournalisten verbreiten einen Müll, das gibts doch gar nicht.

    "Ihr seid doch alle wahnsinnig" - "Nein, wir sind Enthusiasten"

  • Ja ja, offiziell (aber auch nur offiziell) keine Echte Waffen.
    Danach steht, dass welche sie mit der Waffenbesitzkarte haben = Widerspruch

    Zitat

    Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-, Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat.


    Darüber steht:

    Zitat

    "Kleinen Waffenschein" ausgestellt. Ihn benötigt, wer eine Schreckschuss- oder Signalwaffe, die das Zulassungszeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) trägt, auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führen will. Während Erwerb und Besitz ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen solche Waffen nicht mitgenommen werden.

    = Widerspruch

    Wann lernen die es endlich :confused2:

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Aua, Aua, Aua...

    also das tut ja schon fast weh.

    Der gute Kriminaloberkommissar sollte schleunigst mal wieder ein paar Paragraphen lesen...
    "Schussapparate" sind also alle erst ab 18...

    Also ich erinnere mich ja an so ein paar SoftAirs... die sind sogar vollauto... aber die fallen wahrscheinlich in Worms noch unters KWKG...

    und für Luftdruck- und SoftAir-Waffen braucht man einen kleinen Waffenschein...

    eigentlich eine gute Idee... man behauptet dafür reicht der kWs... und dann verhaftet man die Bande und lässt sie blechen... (nicht das ich jetzt jemandem sowas unterstellen möchte... ich plädiere in diesem Fall auf "Keine Ahnung")

    Kann denen nicht mal jemand schreiben?
    Ich kann auf der Seite leider nirgends eine Kontakt-eMail finden.

    Schönen Tag noch...
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Zitat

    Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-, Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat.

    Aha? Transportieren kann ich sie auch ohne KWS, führen darf ich unterstrichene auch mit KWS nicht - was will uns dieser Satz also sagen?

    Edit: Mist CelticPagan war schneller

    remove

    Einmal editiert, zuletzt von neobusy (1. Oktober 2004 um 14:24)

  • Zitat

    Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-, Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat.

    Dann dürfte man ja seine CO2- / Luftdruckwaffe ja nicht mal ohne kleinen Waffenschein transportieren. Das ist doch totaler Blödsinn, oder ?????????

    [Edit]
    Sorry wegen dem Doppelpost. Neobusy war schneller.

    :direx: (Fire-)power to the people :knicker: :schiess1: :johnwoo::n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Hitman47 (1. Oktober 2004 um 14:26)

  • So ein Journalist hats halt schwer. Abends zum Presseball und am nächsten Tag dann mit vernebeltem Kopf ein Interview bei der Polizei. Da kann doch mal was verkehrt gehen. Und für den Bürger, sprich Laien, macht es doch keinen Unterschied ob da steht Waffenbesitzkarte oder Waffenschein. Das ist doch dasselbe?

    Obba Gerrit

  • Ich gehe mal davon aus, daß die Polizisten schon die richtige Antwort gegeben haben - dieser Untyp von Redakteur ist ja schon neulich mit seiner verunglückten Reportage über die "Aservatenkammer" in Worms unangenehm unwissend aufgefallen.

    Falls jemand hinschreiben möchte:

    aus http://www.wormser-zeitung.de/impressum/

    Klaus Kipper (kip)
    Redaktionsleiter !!! (ich fasse es nicht!) Stadtteile:
    Rheindürkheim
    Ibersheim
    Tel.: 06241/845-47
    kkipper@vrm.de


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    [i]Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-, Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat.

    also ich versteh das ehr so, das die waffen nicht rausdürfen..hunde dürfen ja auch nicht alleine raus...

    also entweder bin ich blöd, oder der schreibt, man darf softair und luftdruck mit dem kws führen..

    journalistischer dünnschiss..kann ich da nur sagen
    cz75

  • Weiß der Henker, was der Idiot für Gras geraucht hat bevor/während er den Dünnschiss geschrieben hat. Ab damit ins :klo: .

    :direx: (Fire-)power to the people :knicker: :schiess1: :johnwoo::n13:

  • Guten Tag, Herr Kipper,

    schon Ihr Artikel über die elfmal um ein "s" betrogene
    "Aservatenkammer" in Worms am 23. September ließ mich als Fachmann den Kopf
    schütteln - daß Sie aber in der heutigen Ausgabe abermals
    gesammeltes Unwissen unter die Wormser Leser (und per Internet
    leider darüber hinaus) schütten, darf nicht unwidersprochen
    bleiben.

    Davon ausgehend, daß die Wormser Polizei sowohl Asservatenkammer
    richtig schreibt wie auch das Waffengesetz gut kennt, weise ich
    also Sie auf folgende Fehler hin:

    Zitat: "Denn wer als Privatperson eine "echte" Schusswaffe sein eigen
    nennt, braucht zwingend einen Waffenschein."

    - Natürlich gibt es "echte Schußwaffen" auch ohne Waffenschein,
    einfach per Waffenbesitzkarte oder Jagdschein - was meinen Sie
    wohl, was bei den Klein- und Großkaliberwaffen, Revolvern,
    Wurfscheibenflinten der Sportschützen und Jäger vorn herauskommt?
    Den Waffenschein benötigt jemand, der eine solche scharfe Waffe
    (vielleicht meinten Sie so etwas?) zugriffsbereit mit sich
    herumtragen will, um sich im Angriffsfall verteidigen zu können.

    - den kleinen Waffenschein benötigen Besitzer von Druckluftwaffen
    (zu diesem Ausdruck gleich mehr) keinesfalls. Sie dürfen ohnehin
    mit ihren Luftgewehren und Luftpistolen unter 7,5 Joule
    Mündungsenergie nur auf genehmigten Schießständen, daheim im
    Keller und im Garten schießen (sofern das Geschoß das umfriedete
    Grundstück nicht verlassen kann!).

    - Da auch Softairwaffen zwischen mindestens 0,5 Joule (darunter
    sind selbst "Maschinenpistolen-Attrappen "Spielzeug"!) bis
    maximal 7,5 Joule Mündungsenergie waffenrechtlich als
    "Druckluftwaffe" zählen, nützt auch hier der kleine Waffenschein
    gar nichts - wer mit den Dingern in der Öffentlichkeit erwischt
    wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen "Führens ohne
    Waffenschein" (den "echten", auch wenn er einen "kleinen
    Waffenschein" besitzen sollte!)

    Zitat: "Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-,
    Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr
    Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat. "

    - der "kleine Waffenschein" berechtigt lediglich die Besitzer von
    Gas- und Schreckschußwaffen dazu, diese außerhalb des eigenen
    Hauses oder Grundstücks, also "in der Öffentlichkeit", zu
    "führen", wobei das Führen waffenrechtlich definiert ist als das
    zugriffsbereite Tragen (unabhängig davon, ob geladen oder nicht).

    - mit "Luftdruck" kann man überhaupt nicht schießen, sondern nur
    Wetter vorhersagen. Was Sie meinen, heißt Druckluft".

    - und meine Druckluft-, Schreckschuss- und Softair-Waffen
    verlassen seltsamerweise das Haus nicht allein, wenn ich weg bin

    - aber um den unsäglichen Artikel auch noch sprachlich und
    stilistisch zu korrigieren (etwa der redundante erste Absatz oder
    der im letzten Absatz wie Kai aus der Kiste auftauchende Herr
    Gabel), dazu fehlt mir die Zeit - wir haben gerade selbst
    Redaktionsschluß...

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    Ulrich Eichstädt VISIER-Online http://www.visier.de
    P.O. Box 1105 D-56351 Nastaetten/Germany
    Tel. +49-6772-94250 Fax +49-6772-94251
    mailto:visier-online@vsmedien.de

    -----------------------
    (ach ja, Kopien habe ich an den Chefredakteur, seinen Stellvertreter und an den Chef vom Dienst geschickt...)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • klasse und danke uli :huldige: :huldige:

    halt uns doch bitte auf dem laufenden, ob herr kipper in irgendeiner weise reagiert

    cz75

  • Das eigene Haus oder Grundstück dürfen selbst Luftdruck-, Schreckschuss- und "Soft-Air-Waffen" nur verlassen, wenn ihr Besitzer einen "Kleinen Waffenschein" hat.

    Was für ein Schwachsinn!!!


    Lob an Ulrich Eichstädt, echt schon geschrieben.

  • Hiermit spreche ich Herrn Ulrich Eichstädt Lob und Anerkennung aus für seine gelungene Antwort auf diesen Artikel. Oder so ähnlich würde es auf einer Urkunde stehn, die sich Herr Eichstädt mit Sicherheit jedesmal aufs neue verdient mit seinen sehr schön geschriebenen Beiträgen.

    Ich kann nur sagen, Hut ab! :huldige:

    remove

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    -----------------------
    (ach ja, Kopien habe ich an den Chefredakteur, seinen Stellvertreter und an den Chef vom Dienst geschickt...)

    ooh wie gemein..... :new5:

  • Nöö, Gewohnheit. Dorthin habe ich ja auch die Kopien bei meinem Leserbrief zur "Aservatenkammer" geschickt

    Der Ach ja-Satz steht nur unter dem Posting, den habe ich nicht mitgeschickt. Sichtbar in der Mail war nur die Kopie an den Chef vom Dienst, die anderen waren BCC


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Von wegen gemein, die Pfeife hat mehr als das verdient. Wer derart fahrlässig das Volk verdummt, nimmt seinen Job wohl nicht allzu ernst. Ergo.....

    "Ihr seid doch alle wahnsinnig" - "Nein, wir sind Enthusiasten"