"kleiner Waffenschein"

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 9.993 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2004 um 16:55) ist von Trampel.

  • Leute bin am überlegen mir demnächst den kleinen Waffenschein zu "kaufen". Jetzt hab ich mir mal son formular angeschaut und mir is aufgefallen das da nur eine Zeile ist wo man die Waffe einträgt welche man führen will. Heißt das mit dem Waffenschein darf man nur eine bestimmte Waffe führen und braucht für jede andre nochmal diesen schein ?

  • ich hab mal das formular angehängt, das ich ausgefüllt habe. da heißt es zwar, ob man schon waffen besitzt, da hab ich aber einfach ein gesagt. geht die ja nix an. ;) aber von einer oder mereren bestimmten die man führen will ist da nirgends die rede.... schient wohl von ladkreis zu landkreis anders zu sein :crazy3:

    Dateien

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    Nett das da reinzustellen aber so ziemlich jede behörde hat andere waffenanträge, hier sind sogar die zwischen stadt und kreis unterschiedlich...

    jo eben, muss ich mich halt auf eine einschränken :lol:

  • Nach dem Gesetz gibt es keine Einschränkung in der Anzahl der Waffen, wäre also nicht zulässig dies dort zu verlangen. Würd mich nicht darauf einlassen dort eine Waffe einzutragen.
    Aber, wie wir ja schon gesehen haben gibt es bei dem kWS ja eine Länderwillkür. Wie war das noch? In Bayern darf man ja durch Zusatzeintrag vermerkt die Gaser nur verdeckt tragen (Der Sinn von offenem Tragen soll hier nicht erneut diskutiert werden! :().
    Also genau reingucken, was die da reinschreiben! Klagen kann man dann ja immer noch. Oder nach Berlin ziehen, da gilt der kWS uneingeschränkt, bzw. wie gesetzlich festgehalten.

  • Abend Mopped-Andy und co.!

    Bei uns im Norden (Hannover; Nds) hieß es Ende März 2003 auch erst: "Hier tragen sie dann bitte Model, Kaliber, PTB- und Seriennummer ein." - Auf meinem "DIN-A4-KWS", welchen ich immerhin noch im Sommer 2003 erhielt, steht allerdings weder etwas von meiner nun sinnlos registrierten SRS-Waffe, noch von einer Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl

    CU FiLaAmAb

  • Zitat

    Original von Kid Silencer

    Aber, wie wir ja schon gesehen haben gibt es bei dem kWS ja eine Länderwillkür. Wie war das noch? In Bayern darf man ja durch Zusatzeintrag vermerkt die Gaser nur verdeckt tragen (Der Sinn von offenem Tragen soll hier nicht erneut diskutiert werden! :().

    hihi, ja das war bei mir. bild davon gibts hier, wens interessiert.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (3. September 2004 um 19:18)

  • @ MoppedAndy

    wie schon geschrieben, wird die Durchfuehrung regional sehr unterschied-
    lich gehandhabt.
    Teilweise versuchen die Behoerden auch, unzulaessigerweise zusaetz-
    liche, im Gesetz nicht vorgesehene, Einschraenkungen und / oder Auflagen
    einzubringen. Siehe Bayern: "nur verdecktes Fuehren".
    Kommt teilweise auch daher, dass es kein einheitliches Antragformular
    gibt und teilweise die Antragsformulare fuer Waffenscheine fuer scharfe
    Waffen verwendet werden.
    Benutze mal sie Suchfunktion, dazu gab es einen ausfuehrlichen Thread.

    Mit dem Amt hatte ich das Thema "eine definierte Waffe" auch. Dann wollte
    man max. 3 St. eintragen. Als ich mit dem BMI - Erlass kam, hat sich das ge-
    regelt.
    Im Grundsatz: der kleine Waffenschein gilt fuer die Gruppe der PTB-Waffen
    und nicht fuer eine beschraenkte Anzahl!
    Du musst auch keine Angaben ueber bereits vorhandenen Waffenbesitz machen.
    Teilweise werden Angaben ueber bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse verlangt. Wenn vorhanden, wuerde ich diese dem Antrag als Kopie beifuegen.

    Aendere das Antragsformular ab oder stelle einfach formlos Antrag auf Erteilung eines
    kleinen Waffenscheins zum Fuehren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum Waffengesetz genannt werden (Waffen mit PTB-Kennzeichnung).,
    oder aender das Antragsformular entsprechend ab.

  • Sagt mal Leute, was geht denn da ab?

    Ich habe hier im Forum zu diesem Thema schon einige "Anträge" gesehen, aber dieser hier ist ja das Letzte!
    Angaben über den Geburtsnamen der Mutter, Namen des Ehepartners,... ja geht´s noch?
    Fehlt nur noch "sind sie Mitglied in einer terroistischen Vereinigung?" oder "gehören Sie einer verfassungsfeindlichen Gruppierung oder Partei an?" und "haben Sie Verwandschaft in der DDR oder Ost-Berlin?"

    Abgesehen davon wurde auch an diesem Formular mal wieder versucht alles Mögliche vom Antragseller in Erfahrung zu bringen, was für die Erteilung der Erlaubnis nicht relevant ist.
    Dies hat wohl zum einen damit zu tun, dass dieses Formualr auch Anwendung für die Beantragung des "Großen" Waffenscheins finden soll; dennoch frage ich mich: wieviel Prozent ALLER Waffenscheine macht der Anteil der "Kleinen" aus? Und wäre es da nicht sinnvoller ein eigenes Formular auszuteilen?
    Aber womöglich soll dieser Antrag abschrecken und verunsichern. Im schlimmsten Falle führt er dazu, dass man "trotzdem" (=ohne KWS) herumläuft und sich somit strafbar macht.

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü

    Zitat

    Aber womöglich soll dieser Antrag abschrecken und verunsichern. Im schlimmsten Falle führt er dazu, dass man "trotzdem" (=ohne KWS) herumläuft und sich somit strafbar macht.

    Du hast es auf den Punkt gebracht.
    Die schwammige Gesetzformulierung zeigt doch, daß da die Länder gegeneinander aufgebracht werden sollen.
    Jeder sein Süppchen.
    Teile und Herrsche.

    Und das schon in diesem unwichtigen Gebiet.
    Sollte zu denken geben.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo,
    also bei mir war der Antrag ganz simpel, ja fast formlos. Name, Adresse, ein paar Kreuze und eine Unterschrift. Die 50 Euronen nicht zu vergessen :(

    Und eine Zeile wo ich hätte eine Waffe eintragen können hatte ich auch nicht. Auf dem Waffenschein selbst sind Einträge für Waffen durchgestrichen.

    Waffen: zu viele...

  • Yep, bei mir ebenfalls nur Name, Wohnort der letzten 5 Jahre und Zugehörigkeit in einer Vereinigung nach §5 2, 2&3 also Fanatiker und ähnliches.
    Hab den Antrag am 17.9. abgegeben, bin mal gespannt wie lange es dauert.

    FWB 300 / 150, Walther LGR, Weihrauch HW77, Diana 48B, Anschütz 250, Haenel 310 / 312, Mauser Kar 98k, CZ 75, Browning GPDA, Beretta 92FS, H&K USP/RG96, SIG Sauer P226, Walther P22, Walther Nighthawk, Colt 1911A1, Desert Eagle, Walther PPK, Spyder Agressator

  • Hallo Mopped-Andy !
    Bei mir sieht es so aus: (Siehe Foto !)
    Zum Ablauf: Auf den Tag genau drei Monate von Antragstellung bis Ausgabe des "Kleinen Waffenscheins". Telefonischer Antrag, Zusendung Antrag, warten und Abholung ! Keinerlei "dumme Fragen" oder keine Fragen, die eigentlich nicht zur Sache gehören. Wäre die lange Wartezeit nicht und die hohe Gebühr von genau 50,00 Euro, dann wäre dieser Antrag ein "Klacks" !
    So geschehen in Ludwigshafen/Rhein, im Frühjahr 2003 !

    Grüsse von "Trampel" !

    :johnwoo: