Was ist eine öffentliche Veranstaltung ? oder Wo darf ich keine SSW führen ?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2004 um 15:03) ist von edbru.

  • Ich mach hier mal einen neuen Thread auf, da es in dem alten sonst nur unübersichtlich wird.

    Fragestellung ist also "Was ist eine öffentliche Veranstaltung ?" oder "Wo darf ich keine SSW führen ?"

    Im § 42 WaffG steht:

    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Die Frage, welche es zu klären gilt wäre also zunächst einmal wie das Wörtchen "öffentlich" auszulegen wäre.

    Meine Fallgruppen für ein Mitführen sind folgende Konstellationen:
    Kneipe (max 20 Leute)
    Restaurant
    Großraumdiskothek
    Kino
    Schwimmbad

  • 'Öffentliche Vergnügungen' hört sich nach einem Gummiparagraphen an. Alles was Du da aufgeführt hast kann man als öffentliche Vergnügung betrachten. Ich weiß aber auch nix genaues.

    "Ihr seid doch alle wahnsinnig" - "Nein, wir sind Enthusiasten"

  • Wenn ich es richtig in Erinnnerung habe:

    NEIN: Kirmes, Schützenfest, Trödelmarkt, Loveparade, Popkomm usw.
    JA: Stadtpark, solange kein Konzert stattfindet.

    Kneipe, Restaurant, Disko, Kino und auch Schwimmbad sind zwar theoretisch öffentlich, befinden sich aber auf Privatgrund, da gilt eh' das Hausrecht.

    Probleme kann es geben, wenn man normal spazierengeht und dabei z.B. ein Stück durch den Zuschauerbereich eines Marathonlaufs oder eines Strassenradrennen geht.
    Man ist zwar auf einer Sportveranstaltung, aber nur räumlich, man besucht die Veranstaltung nicht.

    Womit wir weiterhin bei Gummiparagraphen und Auslegungssache wären :(

    Stefan

  • Sorry dass ich fragen muss... Aber was willste denn mit ne SSW im Schwimmbad???
    Vorallem wie willste denn das Holster an die Badehose kriegen, wo doch kein Gürtel dran ist? Und andauernd im Wasser is schon mal schlecht für die Funktionalität der Waffe :crazy2:

    Waffen:
    - Walther P99 Nickel
    - Kimar Mod.92 bicolor

  • Also ich nenn das total paranoid, aber wer meint er müsste im Freibad mit ner SSW rumballern, der wird schon sehehn was er davon hat. Da kanns ne Schlägerei oder sonstwas geben aber das wäre einfach nicht mehr vertretbar. Also wenn ich gemütlich auf der Wiese lieg und durch mich würde ne Gaswolke von Dir fliegen, nur weil Du Dich gegen irgendwen in Badehose "verteidigen" musstest, dann würd ich Dir Deine SSW so um die Ohren hauen, daß Du Dich nicht mehr kennst und da bin ich sicher nicht der einzige. Es hat schon einen Grund, warum man nicht in der Öffentlichkeit ballern soll, nämlich genau den, daß Du mit riesengroßen Wahrscheinlichkeit nicht nur Deinen "Gegner", sondern auch noch Dritte in Mitleidenschaft ziehst. Und das kann leicht dazu führen, daß Du erst recht eine auf die Fresse bekommst(in der Disco oder so).
    Also ich meine SSW im Freibad ist genauso sinnlos wie Sturmgewehre für Zwerghamster
    Gute Nacht.

  • NA! wer verlinkt da unerlaubt zu meinem webspace?? :new16: :n17:


    Zitat

    [...]Also wenn ich gemütlich auf der Wiese lieg und durch mich würde ne Gaswolke von Dir fliegen, nur weil Du Dich gegen irgendwen in Badehose "verteidigen" musstest, dann würd ich Dir Deine SSW so um die Ohren hauen, daß Du Dich nicht mehr kennst und da bin ich sicher nicht der einzige[...]


    .....damit wären wir schonmal zwei. ich halte selbstschutz mit SSW eh nicht für so pralle, aber das wurde ja schon X-mal ausdiskutiert.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn ich es richtig in Erinnnerung habe:

    NEIN: Kirmes, Schützenfest, Trödelmarkt, Loveparade, Popkomm usw.
    JA: Stadtpark, solange kein Konzert stattfindet.

    Kneipe, Restaurant, Disko, Kino und auch Schwimmbad sind zwar theoretisch öffentlich, befinden sich aber auf Privatgrund, da gilt eh' das Hausrecht.
    ...

    Stefan

    Vorsicht mit solch lapidaren Aussagen. Es gibt z.B. unter http://www.eingriffsrecht.de/01_versr.pdf
    einen Guten Aufsatz der ab Seite 6 darauf eingeht hier ein Auszug dafür, daß eine Disco und oder ähnliches nur weil es auf Privatgrund stattfindet noch lange keine nichtöffentliche Veranstaltung ist.

    Als Fazit ist zu sagen, egal wo, wenn jeder teilnehmen kann und nicht nur ein bestimmter Personenkreis zugelassen ist, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung. (sonst bräuchte der Wirt ja auch keine Konzession, wenn er ja nur "privat" Bier an Freunde ausschenkt)

  • Der normale Schwimmbad-, Restaurant-, Kino-, Disko- oder Kneipenbetrieb ist keine Veranstaltung.

    Und da es sich um Privatgrund handelt, muss das Führen einer SSW vom Grundstückseigentümer bzw. Betreiber erlaubt sein, ihm also eigentlich vorher angezeigt werden.

    Dass das keiner (kaum einer) macht, dürfte allerdings klar sein.
    Aber hier geht's ja auch um die gesetzliche Auslegung.

    Stefan

    ps: Gibt es hier eigentlich keine Rechtsgelehrten? Denn eigentlich würde ich auch mal gerne eine rechtsgültige Aussage haben.

  • @Wesker
    Deine Frage mag zwar berechtigt sein, steht hier aber überhaupt nicht zur Debatte.
    Wenn Du Dir nicht vorstellen kannst für was irgendwer irgendwo eine Waffe tragen will, dann halt Dich einfach raus oder mach nen eigenen Threat dafür auf.

    Diese öffentliche Veranstaltungsklausel ist tatsächlich ein "Gummiparagraph", der den Verwaltungsbehörden seehr viel Spielraum lässt.

    Im Zweifelsfall kannst Du, Mr. Lomax das nur mit den Behörden und Deinem Anwalt klären.
    Deshalb etwas Werbung für das Forum Waffenrecht. Dort gibt es auch Adressen und eine RechtsVersicherung für Anwälte die sich damit auskennen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    Einmal editiert, zuletzt von edbru (16. Mai 2004 um 10:13)

  • Das ist alles Auslegungssache des Richters.Disko- oder Kneipe ist keine Veranstaltung. Aber wenn in der Disko ein Event stattfindet. Wie zum Beispiel Liveauftritt einer Gruppe oder Stripshow...
    Zählt dieses als Veranstaltung.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
    "Sledge Hammer"

  • Also zunächst einmal möchte ich gar keine Waffe mit ins Schwimmbad nehmen. Mir gings da nur drum, ob Schwimmbad eine öffentliche Veranstaltung sein kann. Außer zu Sylvester hab ich noch nie eine Waffe geführt.

    Mir gehts hier mehr um den theoretischen Ansatz. Natürlich kann man einen RA fragen, aber welcher Anwalt weiss das schon aus dem FF ? Behörden frage ich da lieber gar nicht, weil da seltenst Juristen sitzen und man deren Aussagen daher aus juristischer Sicht meistens in die Tonne treten kann.

    Da schlage ich soetwas doch schon lieber selbst nach und weiss, dass es stimmt. Im September schreibe ich auch mein erstes juristisches Staatsexamen. Ich kenn mich also eigentlich sehr gut aus mit der Rechtsmaterie. Das Problem ist jetzt nur, dass ich hier zu Hause keinerlei Bücher zum Waffengesetz habe. Sonst wüsste ich die Antwort schon längst. Aber manchmal weiss soetwas auch ein Laie und deshalb habe ich mal hier die Frage reingestellt. Eingentlich müsste man die Frage doch nach einer erfolgreichen Sachkundeprüfung beantworten können !?

    Nunja, ich werde wie bereits gesagt, nächste Woche mal in einen entsprechenden Kommentar schauen. Dann sind wir alle schlauer !

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Mal kurz warten in einer Visier ausgabe war ein Artikel drin.Muß mal suchen.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
    "Sledge Hammer"

  • Zitat

    Aber manchmal weiss soetwas auch ein Laie


    tss tss tss, und sowas sagt ein zukünftiger Rechtsexperte. :ngrins:

    Vergiss das nicht, wenn Du in hohem Amt bist.:n19:
    Entscheidungen aus dem "Bauch" sind zwar meistens gerecht aber nicht rechtens.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Es soll ja auch keiner etwas aus dem Bauch heraus angeben. Das kann ich ja auch selbst. Ich mein halt nur, dass jemand vielleicht schon etwas in diese Richtung gehört, besser noch gelesen hat. Hätte gedacht, dass sich etwas in den Sachkundeprüfungsunterlagen dazu findet.
    Viele machen sich hier einen Kopf wie es mit verdecktem Tragen, Notwehrsituationen oder dem Einsatz von Supra-Pfefferpatronen aussieht. Aber ob man die SSW nun außer zum Spazierengehen noch irgendwo mit hin nehmen darf, darüber hat sich wohl noch niemand Gedanken gemacht.

  • Als öffentliche Veranstaldung definieren Richter ein Ereignis das planmäßig,zeitlich abgegrenzt aus dem Alltag herausgehoben und jedermann zugänglich sowie auf einer besonderen Veranlassung beruht und regelregelmäßig ein Ablaufprogramm aufweist.
    Also zählen Ereignisse die zu einer festen Dauereinrichtung geworden sind.Wie zum Beispiel
    -Vergnügungsparks,Tiergärten,Schwimmbad,Disko... nicht zu öffentlichen Veranstaltungen.
    Dagegen zählen Volksfeste,Sportveranstaltungen oder ähnliches wenn sie innerhalb eines eingegrenzten Rahmens stattfinden wie z.B. das Münchener Oktoberfest zu öffentlichen Veranstaldungen.
    In Einrichtungen Wie Kneipen,Diskos wird zwichen Normalbetrieb und herausragenden Ereignissen unterschieden.
    Normal: in einer Kneipe spielt jeden Abend ein Klavierspieler
    Ereigniss: es ist ab und zu eine Stripshow
    Aber meiner Meinung nach ist es vor Gericht alles Auslegungssache des Richters.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
    "Sledge Hammer"

  • ich bezweifele eh das du son ding bei ner "öffentlichen veranstraltung" nutzen wirst....

    und wenn doch, dann renn weg und baller entfernt... :n17:

    ach und las dich ner entdecken wenn du ma in die situation kommst sie dabei zu haben obwohl du es ned solltest -das ist immernoch das schlauste :))

    (lool der affe ist das maskotchen von firearms :n19: )

    Es war tierisch teuer! Es ist absolut überflüssig..... Und es gehört endlich MIR!!!

  • Nee das war schon eine Ältere hab aber keine Ahnung mehr von wann die war.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
    "Sledge Hammer"

  • War aber auf jeden Fall vor der Einführung des neuen Waffen Gesetzes.
    Also kann sich da auch wieder etwas geändert haben.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
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