Rechtlicher Hintergrung von Schießbuden

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.410 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2004 um 22:42) ist von Elchinator.

  • Als ich zu Ostern so über die Osterwiese schlenderte, überkam mich die Frage warum, obwohl doch das Führen eines freien Luftgewehrs ja den großen Waffenschein erfordert und selbst damit ist IMHO das Führen bei Volksfesten in der Regel verboten ist da an der Schießbude halbautomatische Gewehre zugriffsbereit auf einem Tresen so gut wie unbewacht herumliegen dürfen, und dann Kindern und Besoffenen diese Gewehre in die Hand gedrückt werden damit sie damit herumballern (Schießen im Sportlichen Sinn kann man das was ich da sah beim besten willen nicht nennen) dürfen.

    Im Waffengesetz fand ich irgendwie nur, das bei Kindern an einer Mobilen Schießanlage zu Vergnügungszwecken eine Aufsicht vorhanden sein muss, die alleine nur das schießende Kind beaufsichtigt.

    Aber, muss der Aufsichtsführende einen Waffenschein haben um die Waffen auf einem Volksfest zugriffsbereit und geladen auf dem Tisch liegen zu haben, also zu
    Führen?

    Und führt eine solche Einrichtung nicht ein Verbot des Führens solcher Waffen ad absurdum? Warum soll ein Amokläufer (der so deppert ist ein Luftgewehr für seinen Amoklauf zu verwenden) die Waffe von Zuhause mitbringen, wenn er doch da ungehinderten Zugriff auf eine solche hat?

    Glaubt der Gesetzgeber etwa, dass denjenigen die 50 Cent/Schuss abhalten? *lol*

  • ja zu dem thema fällt mir dann noch ein:
    was ist eigentlich mit den netten vollautomaten, mit denen man diese herzchen ausschiessen muß um einen preis zu gewinnen?
    sind vollautomaten in deutschland nicht verboten? ???

  • § 27 Des Wffg:

    Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

  • Zum Führen steht da genaugenommen aber nichts drin. Und wenn ich das geladene Gewehr zum Schießen in die Hand nehme, so führe ich es. Ergo sind alle Schießbuden illegal !!!
    Das das aber nicht sein kann, dürfte jedem irgendwie einleuchten. Ich denke mal, dass die Erlaubnis zum Führen in diesem Fall dem § 27 I WaffG entnommen werden muss, da sonst, wie murat schon sagte, dieser Paragraph ad absurdum geführt würde. Woraus sich aber die Zulassung bestimmter Waffen ergibt kann ich auch nicht sagen.

    Was mich aber in diesem Zusammenhang mal interessiert: Wie stark sind eigentlich diese Luftgewehre an Schießbuden ? Als ich früher immer mal bei uns auf der Kerb geschossen habe, da war es fast unmöglich diese besagten Tonröhrchen zu treffen. Oftmals splitterten diese nur an einer Stelle ab, ohne dass diese komplett zersprangen. Außderdem habe ich das Gefühl, dass diese Gewehre dort falsch eingestellt sind (Visierung), da ich mittlerweile behaupten kann mit einem "normalen" LG jedes Röhrchen zu treffen. Und das in Anbetracht des sehr geringen Abstandes (kleiner 2,50m). Oder es lag bei mir immer daran, dass ich erst ab einem Promillepegel >2,0 an das Schießbüdchen gegangen bin.


    Gruß
    Mr. Lomax

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Zum Führen steht da genaugenommen aber nichts drin. Und wenn ich das geladene Gewehr zum Schießen in die Hand nehme, so führe ich es. Ergo sind alle Schießbuden illegal !!!

    Gruß
    Mr. Lomax

    Schießbuden zählen zu den Schießstätten und auf Schießstätten ist ein Waffenschein nicht notwendig. Dies spricht auch § 12 WaffG an.

  • hallo zusammen

    die tonröhrchen zerspringen deswegen so schlecht weil sie die schießbudenbesitzer eines einfachen trickes bedienen.und zwar werden die röhrchen mit wasser befeuchtet,mal ganz abgesehn von den veschlissenen dichtungen und den ausgeleierten federn der gewehre.

    vati

    Treffen mit dem ersten Schuss

  • jaja,

    wieder das märchen von den eingeweichten tonröhrchen, verstellten visierungen.
    fehlt nur noch das mär vom den verbogenen läufen :(

    ich kanns bald nicht mehr hören.

    tonröhrchen und sterne sind aus ein paar ganz einfachen gründen aus der mode und wurden von plastik abgelöst:

    - die tonröhrchen und sterne stauben sehr stark, und so werden die preise auch viel schneller verstaubt

    - plastiksterne und röhrchen kosten nicht mal die hälfte von dem aus ton

    - plastik ist viel unproblematischer aufzubewaren, da sie selbst beim herumfallen der kartoons nicht zerbrechen

    ich weiss nicht, warum ihr alle nichts trefft auf solchen festen.
    ich treffe fast immer mit drei schuss drei streichhölzer, aber ich trinke auch keinen alkohol und protze nicht vor anderen mit meinen schiesskünsten rum, kann mich also nicht blamieren *lol*

    ein insider 8-)

    cz75

  • Teilweise sieht man die Kugeln doch schon krum fliegen.
    Seltsam mit einem 97k oder ähnlichem räumt ein einigermaßen geübter schütze auf 20m solche röhrchen ab und auf dem rummel schafft er es nicht auf 2m.

  • Zitat

    Original von okkolyth
    Teilweise sieht man die Kugeln doch schon krum fliegen.
    Seltsam mit einem 97k oder ähnlichem räumt ein einigermaßen geübter schütze auf 20m solche röhrchen ab und auf dem rummel schafft er es nicht auf 2m.

    Das ist doch ganz einfach zu erklären. Nach 10 Bier sieht man immer zwei Röhrchen. Und auf welches man auch zielt, es ist immer das Falsche.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von cz75
    jaja,

    wieder das märchen von den eingeweichten tonröhrchen, verstellten visierungen.
    fehlt nur noch das mär vom den verbogenen läufen :(

    allerdings ist mein (ex) schwager 4 jahre mitgereist, und der hat die dinger noch selbst über nacht ins wasser gelegt.

    und verbogene läufe hab ich da schon selbst gesehen.

  • GPB ich habe bis ich ca.18 war auf dem Rummel mal ein paar schüsschen gesetzt auch nüchtern.
    Irgendwann hab ich dann gemerkt, das dass nichts anderes als Betrug ist, wenn man mit einem LG auf einer entfernung, auf der man auch mit einem stein noch treffen müsste, nichts trifft.
    Klar das die Schiessbudenbesitzer das auf Alkohol oder unbegabtheit schieben.
    Kann natürlich nur für unsere Kirmes sprechen, die aber ziemlich gross ist.

  • Ich weiß nicht, ich hab mal als Trainer ne ganze Jugend-Landesauswahl der besten Gewehrschützen (14 bis 20 Jahre) auf den Rummelplatz geführt. An der Schießbude hat sich der Besitzer schon die Haare ausgerauft, bis sich einer der stets treffenden Jungs bei einem Fehlschuß verplappert hat: "Komisch, auf der Europameisterschaft vor zwei Wochen habe ich doch auch gewonnen!" - dann mußten wir schleunigst das Gelände verlassen, und die Bärchen flogen tief...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ulrich - Ihr seid fies ! Echt !


    Trotzdem eine klasse Aktion... :laugh:

    Um mal etwas für die Ehrenrettung des fahrenden Gewerbes zu tun - vor ein paar Wochen war hier auch eine kleine Kirmes und am Schießstand hat man mich gefragt, ob ich nicht lieber mit dem "Laser" schiessen möchte. Das hat mich dann doch aus allen Wolken geworfen.... Laser ? Legal ?

    Der "Laser" entpuppte sich dann aber als ganz gewöhnliches Reddot. Und das Schiessen.. als Betrug. Betrug am Betreiber ! Man kann nicht verfehlen ! Ich habe beim Sternchenschiessen einen Durchmarsch gemacht. Dann meine Frau. Dann mein vierjähriger Sohn...

    Und letztlich hat das ganze so viel Spaß gemacht, das wir den Einkaufspreis für die Gewinne dreifach dagelassen haben. Und das alles ohne Betrug und verbogene Gewehre.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.