BUCK Nighthawk

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 12.674 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2004 um 21:28) ist von 4mmm20.

  • hallo alle zusammen
    darf man als 15 järiger ( ich ) ein BUCK NIGHTHAWK mit sich tragen??
    wenn da jemand was weiß bitte antworten
    DANKE

    Einmal editiert, zuletzt von 4mmm20 (21. März 2004 um 19:32)

  • neiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    die klinge darf nicht länger als 8,5 cm sein . das buck nighthawk hat 15cm klinge .

    crossi

  • mmh schade
    kann man wohl nichts machen trotzdem danke für die antwort

    Einmal editiert, zuletzt von 4mmm20 (20. März 2004 um 20:18)

  • hallo 4mmm20 ,
    leis doch einfach mal das waffengesetz , da steht alles wissenswerte über blankwaffen und das tragen in der öffendlichkeit drin .

    über google bekommst Du alle info dazu .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Mal so ne Frage:
    Wieso gibt es dann solche Messer, bzw. Messer allg. mit über 8,5mm länge?
    ZB. Hirschtöter, Kampfmesser, Küchenmesser :))

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Zitat

    Original von bart
    ja , auch als 18 jähriger , verboten .

    erwin

    Das Buck Nighthawk ist ein feststehendes Messer, das kann ich doch als 18 jähriger erwerben und führen ! /edit: Es scheint so, als könne man das Buck Nighthawk sogar unter 18 Jahren erwerben, denn die Altersgrenze gilt nur für beidseitig geschliffene Messer (Bajonette, Dolche etc.) ?
    Das Verbot mit der Klingenlänge über 8,5 cm bezieht sich nur auf Springmesser.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (21. März 2004 um 00:24)

  • Zitat

    Wieso gibt es dann solche Messer, bzw. Messer allg. mit über 8,5mm länge?


    also : camping , jagd , angesport , sportarten wo man ein messer für die sicherheit braucht . tragen bzw führen ist nicht alels das gleiche . es wird immer nach dem sinn und zweck des tragens gefragt . bei bestimmten sachen , wie oben gennant , ist das kein problem .
    begegnet mir aber ein mensch in einer stadt / dorf / straße oder sonst wo mit einem großen messer , kommt mir das suspekt vor und ich mache lieber einen bogen und rufe gegbenenfalls die polizei .
    wir sind schon wieder knapp an der grundsatzfrage warum wird manches verboten . vieles hat sinn . manches nicht . akzeptieren wir das . ich kann damit leben .

    cu crossi

  • Zitat

    also : camping , jagd , angesport , sportarten wo man ein messer für die sicherheit braucht . tragen bzw führen ist nicht alels das gleiche . es wird immer nach dem sinn und zweck des tragens gefragt . bei bestimmten sachen , wie oben gennant , ist das kein problem .

    Also ist das demnach doch frei ab 18?

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Ich weiß nicht was die Richtigstellung einer Fehlinformation zum WaffG bzw. deren ironische Hinterfragung mit einer Grundsatzdiskussion zu tun haben soll ???


    Zitat

    Original von Reeper

    Also ist das demnach doch frei ab 18?

    Klaro, sonst wären ja alle langen Küchenmesser verboten *lol*


    Für solche Fragen kann ich nur http://www.messerforum.net empfehlen, da werden Sie geholfen...


    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    3 Mal editiert, zuletzt von Lucky (20. März 2004 um 22:48)

  • Also ich bin Angler und habe ein Filiermesser, was eine längere klinge hat als 8,5 cm. Dieses habe ich beim angeln immer dabei, da es gesetzlich vorgeschrieben ist. Mach ich mich jetzt strafbar, nur weil die klinge länger als 8,5cm ist???

  • N'abend,
    soweit ich weiß beziehen sich die 8,5 cm Klingenlänge auf Klappmesser und nicht auf feststehende Messer. Theoretisch könntest du auch mit nem Schert durch die Strassen laufen, so lang du niemanden gefährdest oder mit dem Ding offen rumfuchtelst wirst du wohl nur schräg angeschaut werden. Kaufen kann man das Messer bei Wolfster ab 18 Jahren und beim Toolshop ist es frei ???
    Wenn du 100%ige Klarheit willst solltest du dich an http://www.messerforum.net wenden da sitzen die Experten :))

    MfG Kassiopeia :n30:

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
    Die wahre Wirklichkeit ist erst dann wirksam, wenn die wirklich erscheinende Wirklichkeit ihre Wirkung verliert !!![/GLOW]

  • Hhmm, scheint immer noch nicht klar zu sein...

    "Welche Messer sind verboten laut neuem Waffenrecht ? Hier ist in zusammengefaßter Form das Wichtigste:
    1. vollständig verboten sind: Ø Fallmesser Ø Faustmesser (Ausnahme: Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis) Ø Butterflymesser Ø Wurfsterne
    Ø Springmesser · Deren Klinge nach vorne heraus schnellt · Deren Klinge über 8,5 cm lang ist ( gemessen wird der Teil der Klinge, der aus dem Griff herausragt · Deren Klinge in der Mitte eine Breite von unter 20% ihrer Klingenlänge hat · Deren Klinge zweischneidig geschliffen ist · Deren Klinge eine Rückenschneide besitzt." (http://www.roedter-messer.de)

    Die 8,5 cm gelten NUR für Spring-, bzw. Fallmesser, dagegen NICHT für Klappmesser und feststehende Messer.

    /edit: Die Altersbeschränkung gilt nur für beidseitige geschliffene Klingen (Hieb- und Stoßwaffen). Das sind z.B. Bajonette, Degen, Schwerter, Kampfdolche etc.
    Pfadfinder laufen ja schließlich auch mit großen, feststehenden Messern rum...

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (21. März 2004 um 00:26)

  • OK
    hab ich das nun richtig verstanden?? das man ein BUCK Nighthawk mit sich tragen kann wen man 18 ist???
    und mit 15 auch weil es nicht beidseitig geschliffen ist :new11: :new11:
    ich muss das immer wiederholen sonst vergisst mein kleines hirn das wieder:n2:

    Einmal editiert, zuletzt von 4mmm20 (21. März 2004 um 11:20)

  • schön das sowas erlaubt ist aber mal ganz ehrlich ich wäre nicht froh wenn jeder Batschack in meiner stadt mit so nem messer rumläuft.
    ich hätte schiss wenn ich bei nacht einem begegne,der so ein messer dabei hat:confused:

  • ja das ist richtig wirklich brauchen tue ich das sicherlich auch nicht zuim schnitzen ist es zu dick, zum angeln völlig ungeeignet, zum jagen auch nix aber es ist eben wenn ich im wald rumspiele schön ein solches messer dabei zu haben (vor freunden angeben, messer werfen, und einfách so dabei haben)
    schon wieder so ne frage....

    PS: ein schweizer taschenmesser hab ich auch

    Einmal editiert, zuletzt von 4mmm20 (21. März 2004 um 11:29)

  • Wenn du Messer Werfen möchtest dann kauf die richtige Wurfmesser, die meisten Standartmesser fliegen nicht richtig und bleiben auch nicht da Stecken wo sie Stecken bleiben sollen und wenns dumm geht bricht die Spitze ab oder das Heft springt da es an den Baum geknallt ist. Und ob das zum Angeben wirklich sein muss lassen wir mal da hin gestellt.

    Gruß
    Para