Wieviel kostet eigentlich ein " Kleiner Waffenschein"??

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 30.455 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. März 2004 um 23:04) ist von Old_Surehand.

  • Hi Mein Bruder will sich eine Schreckschusspistole zur "Selbstverteidigung":otfl: kaufen und dann sagte ich ihm das er zum führen einen Kleinen Waffenschein braucht. Daraufhin fragte er mich was der kosted und da ich das nicht weis wollte ich euch mal fragen.
    Danke im Voraus (von mir und meinem Bruder)

  • Hi,

    ich gehe davon aus dass jede Gemeinde/Kreisverwaltung in etwa die gleiche Gebührenordnung hat. Rechnet mit ca. EUR 50,--

    Gruss
    Alfred

    Edit: "Stefan war wieder einmal schneller!! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (14. März 2004 um 22:21)

  • Hab heute noch mit meinem Bruder darüber gesprochen und als der seine Schreckschuss angemeldet hat, hat der kl. Waffenschein 60 € gekostet.

    Deswegen gehe ich davon aus, dass die Preise etwa zwischen 50 € - 60 € liegen.

    Hört sich nicht viel an, sind aber trotzdem 100 DM!

    So far!

    Ralph

    Edit:
    Scheisse, ihr wart beide schneller! :(

    Einmal editiert, zuletzt von *Lacoste* (14. März 2004 um 22:33)

  • Bei 60 Eu haben die wohl die Nachfrage nach dem Führungszeugnis extra berechnet.
    Die ist aber in den festgelegten 50 Eu mit drin und somit nicht zulässig.
    Wer mehr bezahlen soll, sollte sich schriftlich beschweren.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Gibt's eigentlich mittlerweile den KWS im Scheckkartenformat oder bekommt man da immer noch einen normalen Waffenschein, der nur zum KWS "umgeschrieben" wurde. Zum Immer-Bei-Sich-Tragen ist der dann ja doch zu unhandlich...

    Weiß da irgendjemand mehr?


    Gruß,
    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Ich hab selbst zwar keinen, aber manche hier haben schon von bedruckten Din A4-Blättern als KWS berichtet...

    Vielleicht wurde das inzwischen ja "genormt"...

  • Zitat

    Original von edbru
    Bei 60 Eu haben die wohl die Nachfrage nach dem Führungszeugnis extra berechnet.
    Die ist aber in den festgelegten 50 Eu mit drin und somit nicht zulässig.
    Wer mehr bezahlen soll, sollte sich schriftlich beschweren.

    Eddi

    Nun ja wenn der KWS 50 € kosten soll und sie 60€ bezahlt haben kommen die immer noch Billiger als das Führungszeugniss einzeln zu Bezahlen. Hatt bei mir 14 € gekostet. (nur Führungszeugnis!)

  • Die Kosten für das Führungszeugnis, oder besser die Kosten für die Nachfrage beim Bundeszentralregister sind in den 50 Eu mit drin.
    Also ist Alles über 50 Eu Geldschneiderei.
    Man braucht kein extra Führungszeugnis.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • ist es eigentlich geplant, den mal auf scheckkartengröße zu bannen?

    /me besitzt auch einen, aber den kann man aus 100 metern sehen.

    außerdem is das DIN A4 blatt nicht gerade stabil.

    MfG

    Lawman1982

  • ich hab den normalen, geänderten Waffenschein.
    Ist auch nicht gerade handlich (Passgrösse).
    Glaube nicht, daß so bald oder überhaupt bei den Behörden Handlungsbedarf besteht.
    Warum sollte man es uns einfach machen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • stimmt....

    es war ja schon einfach genug, dass ich ende oktober 2003 den KWS beantragte, dann wurde mir gesagt

    so 3 bis 6 wochen wird das schon dauern....

    als ich dann nach ca. 8 wochen anfragte wurtde ich vertröstet

    (vielleicht war das minesweeper-spielen doch interessanter für die?)

    aber egal, bekommen hab ich den dann nach 16 wochen...

    MfG

    Lawman1982

  • naja, kommt drauf an.....

    wer die gaswaffe mitnehmen will zur selbstvertidigung (so wie ich zum beispiel), der wird sie geladen mitnehmen und geiffbereit haben (also führen). wenn die dich kontrollieren und beim führen einer gaswaffe erwischen und du hast keinen KWS, dann kriegst du richtig ärger.

    das ist ein verstoss gegen das waffengesetz und m.E. unerlaubter Waffenbesitz.

    MfG

    Lawman1982

  • Zitat

    Original von Lawman1982
    das ist ein verstoss gegen das waffengesetz und m.E. unerlaubter Waffenbesitz.


    Ein Verstoss gegen das Waffengesetz ist es, allerdings kein unerlaubter Waffenbesitz, sondern unerlaubtes Führen von Waffen...

    ( f-Waffe bseitzen --> alter >=18; f-Waffe führen --> kleiner Waffenschein)

    Anger is a gift!

  • Zitat

    Original von robur
    ... ob das nicht die unsinnigste ausgabe ist, die man machen kann ?

    Das überlasse doch bitte jedem selbst.

    ..ständig werden hier wieder und wieder die gleichen unsinnigen Grundsatzdiskussionen geführt, das ist müßig und nervig.

    Gruss, Jörg

  • das geile is ja das der einzige unterschied zwischen einem illegalen führen und einem legalen mit sich führen 50 euro und 16 wochen wartezeit sind..............das is das wurmende 50 euro haben noch niemanden verantwortungsbewusster gemacht
    und wenn du erwischt wirst musste 20 kwstagessätze bezahlen oder so ähnlich

  • Hallo,

    und was so mancher in seinem jugendlichen Leichtsinn vergißt:
    Die Zuverlässigkeit gemäß Waffengesetz ist erst mal für lange Zeit weg! Wenn so jemand in 5 Jahren dann vielleicht eine scharfe Waffe für sein Hobby erwerben möchte, heißt es plötzlich: da war doch mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz..... keine Zuverlässigkeit, keine Waffe.

    Chris