Nachweispflicht bei Änderungen an Luftgewehr durch Büchsenmacher?

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 10.098 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2021 um 02:22) ist von golgomer.

  • Du hast dich ganz offensichtlich weder mit Jura
    im allgemeinen noch mit Waffenrecht jemals
    wirklich befasst. In solchen Fällen ist es nicht
    sinnvoll abstruse Vermutungen als Wissen in
    einem Forum zu äussern.
    Alles was du von dir gegeben hast ist falsch!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @NC9210


    Hier die Kurzform zum Ende einer Farce und eines Urteils.
    In Wirklichkeit umfasst die Vorgeschichte die Arbeit von hunderten Juristen und Ermittlern.

    Römische Münzen

    Was haben römische Münzen mit dem Forumsthema zu tun?
    Nix und alles.

    Ohne diesen Polizisten wäre ich jetzt auch vorbestraft. ( naja, beinahe. )
    Was habe ich verbrochen? Nix.

    Es gab nur die Vermutung!! daß etwas was ich besitze nicht legal in meinen Besitz gekommen ist. Oder sein kann.
    Wir hatten die Münzen in ebay gekauft.

  • Recht haben ist das eine,
    Recht bekommen ist etwas ganz anderes!
    Leider ist das heute extrem schwierig geworden :(
    Es gibt immer mehr Behördenvertreter die mit
    aller Gewalt irgendwelche Kreuzzüge unternehmen.
    Und leider finden sich genug Richter die solche
    Aktionen aus sachfremden Erwägungen unterstützen.

    Das Ändert aber nicht die Rechtslage - und darum
    geht es hier.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kreuzzüge. ;) Scheinbar kennst du den Herrn Polizeikommissar aus Butzbach.....
    Der kann froh sein daß mir sein Name gerade nicht einfällt.
    Ist auch besser so. Wenn er irgendwo seinen Namen liest verklagt er noch das Forum.

  • Nicht nur den ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Halten wir doch mal kurz fest. Jeder mit einer Waffenherstellungslizenz (Lizenz zum Löten :D ) darf das machen und auch bescheinigen. Auf der Bescheinigung sollte die Lizenznummer stehen damit alle Seiten direkt die Rechtmäßigkeit feststellen können. Damit hättest Du Dich auf jeden Fall in alle Richtungen abgesichert. Aber auch offiziell von einem BÜMA ist das keine teure Sache. Ich habe bei meinem BÜMA für das Entfernen eines Schalldämpfergewindes und das Schneiden einer neuen Krone 25,-€ bezahlt. Das ist doch auf jeden Fall überschaubar.

  • Es geht um die Bearbeitung wesentlicher Teile.
    Dafür ist eine Erlaubnis erforderlich.
    Für den Besitz der bearbeiteten Teile gibt es allerdings keine weiteren Auflagen.

    Richtig, bisher noch nicht... :/

    Einen Lauf aus einem F-gerechten System zu kürzen bedeutet zwangsläufig und das ganz ohne Raketenwissenschaft, dass der Druck und die Leistung gemindert werden. Das ist absolut und definitiv so, alles andere wäre blödsinnig.

    Nein, vernünftige Kenntnisse der Innenballistik reichen völlig aus. :leser:

    Auf der Bescheinigung sollte die Lizenznummer stehen damit alle Seiten direkt die Rechtmäßigkeit feststellen können.

    ...und diese Bescheinigung würde ich auch tatsächlich als Urkunde behandeln.
    Einen solchen Nachweiß später zu führen bzw. zu erlangen kann deutlich schwerer, aufwändiger und teurer werden. :deal:

    Du musst nicht rechtfertigen, dass die Bearbeitung durch einen Berechtigten durchgeführt wurde.
    Wenn es tatsächlich, so unwahrscheinlich das ist, zu rechtlichen Schritten deswegen kommt, muss man dir nachweisen, dass du es warst, nicht umgekehrt.

    Wenn man das dann nicht belegen / dokumentieren kann, wird man die Einrede der Ausführung durch Büchsenmacher, als bloße Schutzbehauptung bewerten.
    Ist nicht 100% sicher, aber höchstwahrscheinlich. :/

  • Wenn man das dann nicht belegen / dokumentieren kann, wird man die Einrede der Ausführung durch Büchsenmacher, als bloße Schutzbehauptung bewerten.

    Kann man bewerten wie man will, im Strafrecht muss
    dem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden.

    Kein Nachweis wer es war => kein Strafverfahren.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auf die Energie kommt es dabei nicht an, die
    muss einfach nur unter 7,5 J bleiben. Es geht
    um die Bearbeitung wesentlicher Teile. Dafür
    ist eine Erlaubnis erforderlich. Für den Besitz
    der bearbeiteten Teile gibt es allerdings keine
    weiteren Auflagen.

    Naja und je nach Kontrolle könnte dies dennoch Probleme bereiten.

    Je nach Rechtsraum ist der Besitz jedenfalls nur dann erlaubt, sofern die bearbeiteten Teile nicht auch anderweitig gebraucht werden können.

    Bei Airsoftwaffen darf man z.B. auch die Läufe kürzen, verlängern, was auch immer.

    Das "funktionierende Gerät" ist jedoch illegal.

    Was meine ich damit?

    Einbau von bearbeiteten Läufen, sobald die kinetische Energie höher ist als rechtlich vorgeschrieben; auch Teile, welche das Gerät vollautomatisch schießen lassen (bei AEG bzw. GBB) sobald die Leistung oberhalb 0.5 J liegt.

    Der Besitz von Exportfedern (aus Österreich z.B.) ist ja jedenfalls kein Problem, jedoch beim Einbau bzw. Benutzung.

    Im Gesamtbild jedenfalls ist die Benutzung verboten, nicht aber der Besitz.

    Super gedacht, weil im Endeffekt ist das irgendwie unsinnvoll.

    Weswegen sollte man etwas besitzen, was man nicht benutzen darf?

    Oder man lebt halt im Ausland und hat seinen Spaß :/

    Nur hoffe ich, dass meine getätigten Aussagen nicht irgendwie "falsch" rüberkommen.

    mfg,

    golgomer

  • Bei Airsoftwaffen darf man z.B. auch die Läufe kürzen, verlängern, was auch immer.

    Das "funktionierende Gerät" ist jedoch illegal.

    Was meine ich damit?

    Einbau von bearbeiteten Läufen, sobald die kinetische Energie höher ist als rechtlich vorgeschrieben

    Das ist rein theoretisch alles richtig, aber gerade beim Thema Softairs und ihre Läufe doch ein wenig anders zu beurteilen.

    Das "funktionierende Gerät" ist deshalb nicht illegal, weil ein kürzerer oder längerer Innenlauf verwendet wurde, es gibt von etlichen Softairwaffen gleicher Bauart unterschiedliche Lauflängen und tragen dennoch alle ihr eingetragenes "F", weil (wie schon richtig bemerkt wurde) die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Das ist bei Softairs auch nicht so einfach zu bewerkstelligen, längere Läufe erzeugen oft etwas höhere Energie, kürzere meist weniger, aber schlussendlich liegen sie alle noch weit im unter 7,5 Joule-Bereich, man müsste schon ziemlich ausgeklügelte technische Strategien entwickeln, um diese gesetzliche Grenze zu knacken und DIE sind dann wirklich illegal. Ein veränderter Lauf allein bringt das niemals, es gibt sowas überall munter zu kaufen, werden benutzt, darüber regt sich niemand und nichts auf außer die großen Raketenwissenschaftler, die ein Haar in jeder Suppe finden müssern- und gar einen Büchsenmacher damit zu belästigen wäre schon recht herb, das ganze Theoretisieren über Rechtmäßigkeiten oder gar Nachweispflichten ist hier schon etwas befremdlich weil gar keine gängige Praxis.

    Bei den "echten" Luftdruckgewehren ist das ähnlich. Es gibt allerhand Wechselläufe für einige gängige Modelle, meist wird dort von Kaliber 4,5 auf 5,5 oder höher gegangen und auch hier ergibt sich wenig Sinn nach oben bei der Druckfrage.

    Entscheidend ist hier allerdings, dass ein sichtbares "F" im Laufsockel oder sonstwo am Lauf erkennbar ist. Das ist der Unterschied und macht auch Sinn. Erst wenn das fehlt, ergibt sich eine Nachweispflicht und eine nachträgliche Begutachtung mitsamt allem finanziellem Gedöns und Stempelschlagerei.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Der Lauf braucht kein F zu haben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Lauf braucht kein F zu haben.

    Unsinn. Wie so oft aus dieser Richtung.

    Die meisten "F"-Zeichen werden in den Luftdruckgewehren in den Laufsockel geschlagen oder dort vermerkt. Wechselt man diesen Lauf bei einem solchen Knicker, dann muss sowas drauf stehen. Das ist absolute Praxis bei deutschen Luftdruckgewehren und nicht mit den chinesischen Varianten konform, die ähnliches auf dem Gehäuse zu stehen haben könnten. Woher deine kongeniale Weisheit in allem kommt, NC9210 - niemand weißt es und ehrlich gesagt, ist das auch nicht wirklich wichtig.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Der Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz!

    Da kann man alles nachlesen...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das F muss auf das Gewehr, wohin ist egal. Auf ein "wesentliches Waffenteil" ist natürlich vernünftig, aber selbst ein F als Aufkleber auf die Laufhalterung ist gängige Praxis.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • F im Fünfeck nur bei Geräten mit mehr als 0.5 bis unter/gleich 7.5J Single Shot.

    Aber es geht auch nicht einmal um Einzelschuss- bzw. Vollauto- Airsoft oder ähnliche Systeme,

    Der Rest trifft ja durchaus zu, falls die Leistung im bereits genannten Bereich gelegen wäre (liegen würde).

    Jedoch trifft die von mir getätigte Aussage nur in Deutschland zu.

    Ja klar... ich hab auch schon ne MP7 auf Vollauto umgebaut aber der Cooldown hat mir alles zerstört.

    Wenn man weiß was man macht ist die Nachweispflicht wohl egal, aus technischer Sicht.

    Aber trotzdem ist bei einem solchen illegalen Umbau, wie ich ich ihn (reversibel) getätigt hab, in Deutschland (Bayern z.B.) bei einer genaueren Kontrolle wohl strafbar.

    Gleiches gilt für den Austausch von Airsoftläufen (ob jetzt 6.01 oder 6.02mm), in einem Gewissen Rahmen für vertretbar.

    Aber sobald eine bestimmte Leistung überschritten wird, oder unterschritten, ist dies meiner Meinung nach meldepflichtig.

    Kommt man dieser Tatsache nicht nach, ist dies strafbar.

    Fertig.

    In der Schweiz gelten halt andere Rechtslagen.

    In Österreich genauso.