Fragen zu Buckshot

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 12.556 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2021 um 09:05) ist von PennerUlli.

  • So gelernt von einem Volljuristen , der auch Schwerpunkt Jagdrecht und Waffenrecht macht .

    " Im Notwehrfall ist bei einem Angriff der drei höchsten Rechtsgüter keine Abwägung der Rechtsmittel erforderlich . "

    Soll bedeuten , will mich jemand umbringen , mich entführen , oder schwer verletzen , muss ich nicht eine Verteidigung wählen , die mich eventuell nicht rettet.

    Es könnte ja sein , das der 1,6m hohe Einbrecher mit dem Messer in der Hand, nicht auch ein ausgebildeter Kampfsportler , sondern wirklicher Shaolinmönch ist

    Das nutzt nur alles nicht wenn ein Richter im Prozess es anders sieht.
    Recht haben und Recht bekommen sind nach wie vor zwei paar Schuhe.

    Außerdem ist die Gesetzeslage nun aber einmal uneindeutig.
    Zum Einem erlaubt es der Gesetzgeber eine erlaubnispflichtige Waffe auf deinem umfriedenden Grund und Boden zu führen, aber schießen darfst du damit nicht.
    Dann kommen die:
    § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), in § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im privatrechtlichen Bereich in § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
    Paragraphen zum tragen.
    Und je nachdem wie ein Richter sein Urteil fällt...Und der Richter spricht "Recht" ob es nun richtig oder falsch ist ist egal. Googeln: Richteramt in DE.


    Ich hoffe einfach das ich nie in diese Lage kommen muss und auf einen Menschen schießen muss.
    Zum Einem kann es nicht dazu kommen weil ja meine Waffen in 99,9% der Fälle sicher verwahrt im Waffenschrank liegen.
    Bleibt 0,1% der Fall das auf dem Schießstand jemand "durchdreht". Dann wäre der Einsatz einer Schusswaffe zur Gefahrenabwehr in meinen Augen legitim.

    shooter45

  • Würde mir sowas passieren das ich auf jemanden schießen muss zur Selbstverteidigung. Wenn der auch wenn es noch so Notwehr war an der Verletzung stirbt dann werde ich mal fix ne Psychotherapie und starke Schlaf & Beruhigungsmittel brauchen.

    Ich hoffe ich werde mit meinen Waffen immer nur das machen was auch der Hauptgrund für ihren Besitz ist: Spaß haben, beim Plinken beim Scheiben schießen, beim ausprobieren verschiedener Munitionsarten.

    Die Flinte im Haus ist für Notfälle sicher eine gute Vorsorge auf etwas von dem man hofft das es nie passieren wird.

    Besser unnötig vorbereitet sein als umgekehrt. Im Patronenhalter meiner SV Flinte habe ich 3 12/76 Magnum Vogelschrot(2,9mm) und 2 12/70 Nr1 Buckshot(16 Pellets mit Durchmesser von ca 7mm)

    Bin allerdings stark am Überlegen zumindest 2 von den 00 Buckshot Magnum am Halter zu befestigen. Vorteil wäre die enorme Mannstoppwirkund durch die größeren Kugeln, Nachteil wäre Overpenetration & weniger Streuung auf kurze Distanz. Eventuell werde ich alle 5 auch mit dem 4er Buckshot bestücken, da 41 Pellets mit jeweils fast 6mm Durchmesser zumindest in der Theorie die Vorteile von Vogelschrot mit jenen von Buckshot kombiniert. Werde die aber zuerst testen.

    2 Mal editiert, zuletzt von PennerUlli (22. Mai 2021 um 09:15)


  • Auch ein Richter muss sich anhaltendes Recht halten.
    Und geltendes Recht ist halt , das in diesen 3 Fällen jeder Mittel der Notwehr rechtens ist .

    Somit darfst du dich auch mit deiner Schusswaffe verteidigen .
    Wenn bei dir ein Einbrecher einsteigt , du es bemerkst , die Polizei benachrichtigt , neben deinem Waffenschrank sitzt, dann ist es nach deiner Meinung nicht erlaubt eine Schusswaffe aus dem Schrank zu nehmen , um dich gegen einen Einbrecher zu verteidigen , der dich mit einem Messer oder Kurzwaffe angreift ?

    In Deutschland gilt , und das schon länger .... Recht muss nicht Unrecht weichen .

  • Würde mir sowas passieren das ich auf jemanden schießen muss zur Selbstverteidigung. Wenn der auch wenn es noch so Notwehr war an der Verletzung stirbt dann werde ich mal fix ne Psychotherapie und starke Schlaf & Beruhigungsmittel brauchen.

    Ich hoffe ich werde mit meinen Waffen immer nur das machen was auch der Hauptgrund für ihren Besitz ist: Spaß haben, beim Plinken beim Scheiben schießen, beim ausprobieren verschiedener Munitionsarten.

    Die Flinte im Haus ist für Notfälle sicher eine gute Vorsorge auf etwas von dem man hofft das es nie passieren wird.

    Besser unnötig vorbereitet sein als umgekehrt. Im Patronenhalter meiner SV Flinte habe ich 3 12/76 Magnum Vogelschrot(2,9mm) und 2 12/70 Nr1 Buckshot(16 Pellets mit Durchmesser von ca 7mm)

    Bin allerdings stark am Überlegen zumindest 2 von den 00 Buckshot Magnum am Halter zu befestigen. Vorteil wäre die enorme Mannstoppwirkund durch die größeren Kugeln, Nachteil wäre Overpenetration & weniger Streuung auf kurze Distanz. Eventuell werde ich alle 5 auch mit dem 4er Buckshot bestücken, da 41 Pellets mit jeweils fast 6mm Durchmesser zumindest in der Theorie die Vorteile von Vogelschrot mit jenen von Buckshot kombiniert. Werde die aber zuerst testen.

    Langwaffe in einer Wohnung ist suboptimal. Zu lang und u handlich beim hantieren .
    Da ist eine großkalibrige Kurzwaffe die bessere Wahl .

    Ich führe als Kurzwaffe meistens eine Glock 33 .
    Ist ein sehr guter Kompromiss zwischen Waffengröße und Kaliber (357SIG)

  • Und noch ein aktueller Fall

    https://www.google.com/amp/s/m.bild.d…bildMobile.html

    Glaubst du es jetzt @shooter45 ?

    Hallo @'raze4711

    es geht nicht darum was ich glaube.

    Dann muss dazu gesagt werden das das (wenn ich alles richtig gelesen habe) nichts über den weiteren Verlauf geschrieben steht.
    Selbst wenn die Anklage wegen der Tötung des Aggressors in deinen (z.T. alten Fällen) eigestellt wurde, wir erfahren nicht wie es weitergegangen ist.
    Trotz Freispruch oder Einstellung des Verfahrens ist es durchaus möglich das den Betroffenen trotzdem die Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden kann.
    Dafür ist die entsprechende Behörde zuständig. Dann hast er trotzdem die A...karte.

    Ein ganz anders Problem was du sicher nicht bedacht hast:
    Hast du schon einmal einen Menschen getötet?
    Wenn nein, bist du dir sicher das dann dein Leben so weiter geht? Ohne Psychische Probleme? Beantworte diese Frage nicht leichtsinnig.

    Nun ist der User @PennerUlli ja Österreicher. Mit der Gesetzeslage in Ö kenne ich mich nicht aus.
    Aber mit der Überlegung sich eine Flinte zu kaufen um sie im Bedarfsfall gegen einen Einbrecher einzusetzen ...
    Nach deutscher Gesetzeslage und meinem Empfinden würde ich hier eine Eignung und die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
    Wenn keine besonders gefährdete Person bin (in DE) bekomme ich eine Waffenrechtliche Erlaubnis nur wenn ich
    - Jäger bin, dann schieße ich im Rahmen des Jagdgesetzes auf Wild.
    - Sportschütze bin, dann schieße ich auf Pappscheiben (die nicht einmal menschliche Konturen haben dürfen), auf Tontauben, auf Fallklappen, Rollhasen oder ähnliches..
    Eine Waffe zu besitzen, die mir anschaffen will um eventuelle Einbrecher zu erschießen, das ist so nicht vorgesehen. Auch wenn es den Notwehr/Nothilfe Paragraphen gibt.

    Genau das ist meine Denkweise.

    LG shooter45

  • Das Gesetz hat sich bis heute nicht geändert.
    Notwehr ist nicht strafbar.

    Hast du das nicht in der Waffensachkunde gelernt.

    Wenn du dir in einer Notwehrsituation , und ich spreche von den 3 von den 3 höchsten Rechtsgütern , dir Gedanken um deine Zuverlässigkeit machst .....
    Nützt sie dir nichts , wenn der gegenüber dich getötet hat .

    Übrigens kannst du zu den von mir zitierten Fällen noch Dutzende im Internet finden .
    Gehen alle mit Freispruch aus.
    Wenn Freispruch , oder Verfahren eingestellt , bist du nicht vorbestraft.
    Also kein Grund dir die Zuverlässigkeit und WBK zu entziehen , noch dir eine zu verweigern .
    Hast du allerdings eine illegale Waffe verwendet. Bekommst du eine Strafe wegen dem illegalen Waffenbesitz. Nicht wegen Notwehr.

    Und wenn du immer noch anderer Meinung bist , nenne mir bitte einen einzigen Fall, wo Notwehr bestraft wurde.

  • Wenn mir jemand nach meinem Leben trachtet , mich schwer verletzen oder entführen will. Dann werde ich jedes Mittel anwenden um dies zu verhindern.
    Würde übrigens jeder machen . Du auch .
    Übrigens stimmt es nicht, das Jäger Waffen nur zu Jagd nutzen dürfen .

  • Das Gesetz hat sich bis heute nicht geändert.
    Notwehr ist nicht strafbar.

    Hast du das nicht in der Waffensachkunde gelernt.


    Und wenn du immer noch anderer Meinung bist , nenne mir bitte einen einzigen Fall, wo Notwehr bestraft wurde.

    Hallo @raze4711

    Ich sage doch gar nicht das Notwehr strafbar ist. Auch nicht das Notwehr bestraft wurde.

    Ich glaube wir verstehen uns hier "miss".
    Was ich sagen will, du kannst hier und heute nicht einfach so einen Einbrecher über den Haufen knallen.

    Nehmen wir mal an,
    du bist seit Jahren Sportschütze (zumindest seit 1,5 Jahren - sonst hast du ja gar keine erlaubnispflichtige Waffe - die 1,5 Jahre berechne ich jetzt mal aus einem Jahr Mitglied in einem Verein und ca. sechs Monaten Bearbeitung durch die Behörde).

    Du hast alles gelernt (Sachkunde) und bist geübt darin mit deiner(n) Waffe(n) umzugehen. Ein regelmäßiges Training gehört ja auch dazu.

    So, jetzt höre ich im Schlaf das irgendwo im Haus Geräusche sind die da nicht hingehören.
    Wenn ich jetzt einen Waffenschrank im Schlafzimmer habe was mache ich dann?
    In 95% der Fälle habe ich auch ein Telefon / Handy griffbereit.
    Also rufe ich die Polizei, nehme eventuell noch eine Kurzwaffe aus dem Waffenschrank und bereite mich auf das Schlimmste vor.
    Auf den Gedanken selber den Einbrecher zustellen und Situationen in Kauf zu nehmen die ich nicht haben will, sollte man nicht machen.
    Und wenn doch ist man in diesem Fall vorbereitet. Sprich man hat die Situation zumindest verarbeitet.
    Jetzt kann ich eventuell den Einbrecher stellen.
    Jetzt heißt es
    - Abstand wahren
    - Ansage machen
    - Warnschuss abgeben (so das der Einbrecher erkennt das es sich um eine richtige Feuerwaffe handelt)
    - haut der Einbrecher ab ist der Einsatz nicht mehr zulässig
    - versucht mich der Einbrecher anzugreifen kann ich von der Schusswaffe Gebrauch machen
    - habe ich Punkt eins beachtet (Abstand) beende ich den Angriff indem ich den Angreifer (ausversehen) die Kniescheibe loche. Der Angriff ist abgewehrt, es gibt keinen Toten, und der Einbrecher ist nach seiner Haftentlassung "arbeitsunfähig". Aber auch hier ist der Einbrecher durchaus berechtigt eine Schadensersatzforderung an dich zu stellen. Wirst du auch nicht mehr froh...

    Oder klar gesagt:
    Ein stink normaler Einbrecher will dein Hab und Gut. Auf Konfrontation ist er nicht aus. Ruf die Polizei und fertig.
    Versichert gegen solche Sachen ist man ja (hoffe das das jeder so gemacht hat) der erhebliche Werte in seiner Wohnung / Haus aufbewahrt.

    Sicher gibt es Fälle in denen hochkriminelle Menschen dich (der ein Familien Mitglied) als Geisel nehmen um z.B. den Code für den Tresor zu erpressen.
    Diese Täter sind dann aber auch meist bewaffnet und viel skrupelloser als Du.
    Soll heißen, während du noch mit deinem Gewissen (unterbewusst) kämpfst schießen die dich über den Haufen. Oder du drückst aus Angst einfach ab und triffst zufällig Einen!
    Spätestens dann ist aber auch Schluss für dich....

    Wer nicht ein ausgebildeter Spezialist (KSK, SEK, oder ehemals BSG9 oder vergleichbar) ist sollte immer eine Konfrontation vermeiden.

    Hört sich vielleicht blöd an, ist aber hier so. In anderen Länder ist das zum Teil anders geregelt. In einigen Countys in den USA darf man halt einen Eindringling auf dem eigene Grundstück erschießen - ohne wenn und aber -, hier liegen die Hürden aber eben anders.

    Vermittele hier bitte nicht ein Bild:

    Wenn ich eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitze darf ich ungestraft einen Einbrecher über den Haufen schießen.
    Schon der Beweis das er dich angegriffen hat und du keine andere Wahl hattest als ihn zu erschießen (darauf beruft sich ja der Notwehr/Nothilfe Paragraph) ist schwierig zu führen.

    shooter45

  • Du musst genauer lesen .
    Ich habe nicht gesagt das ich einen Einbrecher erschießen darf , ich habe umgeschrieben das ich im Notwehrfall auf die 3 höchsten Rechtsgüter keine Abwägung der Rechtsmittel machen muss , und ich mich dann mit der Schusswaffe wehren darf . Egal wie es für den Angreifer ausgeht.
    Einbruch gehört nicht zu den 3 höchsten Rechtsgüter .

    1. Das Leben .
    2. Körperliche Unversehrtheit.
    3. Freiheit .

    Und nur davon habe ich gesprochen.

  • Hier im Österreich egal, man muss keinen Grund angeben warum man die Flinte braucht. Ich habe im Laden gesagt: ich brauche ne günstige Flinte für Notfälle.

    Im Grunde spielt es hier in Österreich keine Rolle welche Motive du beim Waffenkauf von dir gibst. Und wenn ich gesagt hätte ich brauche die Flinte zum Klo putzen und im Ernstfall zur Selbstverteidigung gegen Bigfoot & Aliens. Das Warum interessiert hier in Ö keinen solange du dich ans Gesetz hältst und die Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen beachtest.

    Zu sagen man will eine Waffe zur Verteidigung gegen einen anderen Menschen kaufen ist hier in Österreich ein legitimer Grund und es gibt hier keine Behörde oder sonst irgendwem der wegen sowas die Eignung und Zuverlässigkeit in Frage stellt.

    Ich habe diesem Land mit der Waffe fast 3 und ein halbes Jahr gedient, habe bei den Golan Höhen ein halbes Jahr bei den UNO Truppen gedient. Ich wurde mit Kriegswaffen ausgerüstet um mein Land zu verteidigen und war bereit im Ernstfall auch für mein Land zu sterben.

    Jetzt bin ich kein Soldat mehr, jetzt muss ich nicht mehr mein Land verteidigen, was ist so schlimm daran wenn ich mein eigenes Leben im Ernstfall mit einer Flinte verteidigen würde? Beim Land als Soldat hat ja auch niemand was gesagt, mein Land kann ich also verteidigen aber wenn es um mein Leben als Zivilperson geht habe ich ihrer Meinung keine Eignung für ein Waffe?


    Na gut, ist ihre Meinung, jeder kann denken wie er will.

    Ich bin jedenfalls froh, dass der österreichische Gesetzgeber nicht so denkt wie sie.

  • Langwaffe in einer Wohnung ist suboptimal. Zu lang und u handlich beim hantieren .
    Da ist eine großkalibrige Kurzwaffe die bessere Wahl .

    Ich führe als Kurzwaffe meistens eine Glock 33 .
    Ist ein sehr guter Kompromiss zwischen Waffengröße und Kaliber (357SIG)

    Ich weiß nicht ob meine KW die nötige Stoppwirkung hat, sie ist super zum Zielschießen, aber als SV Waffe, weiß nicht.

    Glaub nicht man kann sowas mit 9mm oder 45 usw vergleichen.
    Mit einer Schrotflinte stellt sich diese Frage nicht und wo ich wohne ist die Größe kein Problem weil es weiträumig ist, keine engen Gänge, große Zimmer.

    Klar deine 357 Sig ist definitiv ein potentes Pistolen-Kaliber, habe nur leider keine Waffe in 357 Sig

    4 Mal editiert, zuletzt von PennerUlli (23. Mai 2021 um 08:50)

  • Na, da kommt mit Sicherheit doch irgendwann mal eine weiter Kurzwaffe hinzu .
    Ansonsten bin ich deiner Meinung was den Erwerb betrifft.

  • Na, da kommt mit Sicherheit doch irgendwann mal eine weiter Kurzwaffe hinzu .
    Ansonsten bin ich deiner Meinung was den Erwerb betrifft.

    Mit absoluter Sicherheit & es sollte auch eine mit potenterem Kaliber als die 5,7×28mm sein.

    Kann mit Revolver & Pistole gut umgehen.

    Was das Kaliber angeht bin ich noch unschlüssig, Favoriten wären zurzeit 9×19, 45 ACP bei Pistole und 357 Mag/38 Special bei Revolver.

    357 Sig habe ich null Erfahrung und auch noch nie ausprobiert.

    Womit kann man die ca vergleichen?

    Bin durchaus für andere Kaliber offen was die 2te KW angeht wenn mir jemand der sich auskennt und Erfahrungen mit einem Kaliber hat das zur Zeit nicht bei meinen aktuellen Favoriten ist kann er gerne hier darüber berichten. Ich bin bei sowas immer sehr neu und wissbegierig

  • Ich habe Revolver in 22lfB, 22WMR, 357mag und 44mag. Pistole in 22lfB, 45ACP , 357SIG und mehrere 9x19 .

    Die SIG liegt bei den Pistolenkalibern in der oberen Leistung.
    In Relation des Hülsenvolumens ist sie in ihrer Klasse ( Stoßboden ,9x19 40S&W ) an der Spitze . Bei gleichen Lauflänge von Pistole und Revolver liegt sie in der 357mag Klasse.
    Als Sportschütze ist sie nicht die erste Wahl , da sie wegen der Flaschenhalshülse aufwändiger zu laden ist.
    Fabrikmunition ist recht teuer.

  • 357 Sig habe ich null Erfahrung und auch noch nie ausprobiert.

    Womit kann man die ca vergleichen?

    Wie die Namensgebung schon andeutet mit der 357 Mag, auch wenn sie die Energie nicht wirklich erreicht. Im Prinzip ist es eine 9 Para mit 50% mehr Energie.