Geborene 4mm-Waffen und Rote WBK

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 4.333 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Oktober 2021 um 17:50) ist von Ingo.M.

  • :huldige: Servus Gemeinde,

    es gibt doch - neben mir - etliche 4/6mm-Sammler hier im Forum - UND es geht hier explizit nur um die BEDÜRFNISANSTALTSFREIEN *lol* 4mm-Waffen <=7,5 Joule --> "überwiegend" mit "F"-Stempel im Fünfeck :F: und PTB-Stempel im Quadrat" --> und dazu habe ich jetzt eine Frage:

    Gibt es jemanden im Forum, der explizit diese Teile auf eine ROTE WBK sammeln darf?

    Ich sammle die Dinger ja auch, aber nicht auf eine ROTE - sondern auf (etliche) Grüne - ist für mich auch kein weiteres Problem und mein SB ist der Ansicht, dass man - da man die Dinger ja eh bedürfnisfrei auf die Grüne bekommt, sie irgendwie keine kulturhistorische Bedeutung haben noch zum Aufbau einer wissenschalftlich-technischen Sammlung dienen können - eigentlich dafür keine ROTE Karte bekommen kann - in Bayern - naja, versuchen könnte ich es ja trotzdem meinte er :whistling: , aber ich hatte seinerzeit einfach keine Lust dazu :D .

    Ich bin da geteilter Meinung, denn man kann sowas m.E. schon "begründen" - aber, mir war und ist die Zeit einfach zu schade.

    Egal - aber es interessiert mich im Prinzip ob jemand schon versucht hat, so eine spezielle ROTE zu bekommen und, falls er so eine Karte bekommen hat - wie er das (in einem Gutachten, dass man hier in BY MINDESTENS fordert) begründet hat?

    Hat ein selbst ausgefertigtes Gutachten gereicht oder musste ein "Offizielles" her, ... usw., etc, bla, bla :dafuer:

    Hintergrund ist, dass mich ein Bekannter vor Kurzem mal nach so einer "Roten Alternativkarte" gefragt hat - er hat sowas bereits beantragt hat, aber sein SB verlangt ein GUTACHTEN - und es ist nicht BY.

    Ich habe das in diesem Bereich nicht probiert, meine Gutachten zu meiner ROTEN hat eine ganz andere Basis --> und ich werde es auch nicht mehr probieren (denn die 3 bis 4 4mm-Teile, die ich noch "suche", die sind soooo selten am Markt, dass ich mittlerweile glaube, die gibt es gar nicht) - ich bin aber der Meinung, dass man sich in diesem Fall das Gutachten "selber schreiben kann" und es auch so eine ROTE geben kann.

    :leser: Hat dazu jemand Anregungen oder Erfahrungen und kann unserem angehenden Sammlerkollegen weiterhelfen, denn mir fehlt mittlerweile die Zeit und die Muße mich da reinzudenken, nachdem meine Frau jetzt seit mittlerweile 1 Jahr von einem Tag auf den Anderen an den Rollstuhl gefesselt ist und ich mich um richtige Probleme kümmern muss.


    Dankeschön für eure Antworten und Hilfe im voraus :n24:

  • Ich fürchte ohne Gutachten wird das nichts werden.
    Und man sollte einen Gutachter betrauen der die
    Gegenseite gut kennt; wie z.B. Hern Seel (der viele
    Jahre für die Gegenseite gearbeitet hat).
    Wenn man sich die entstehenden Kosten unter
    mehreren Interessenten aufteilt sollte sich das auch
    finanziell gut machen lassen. Auch kann man dann
    auf Erleichterungen bei der Aufbewahrung hoffen
    und den Bau eines neuen Hochsicherheitstrakts für
    diese überaus gefährlichen Mäusekaliber vermeiden.
    Ich wäre schon mal dabei ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Habe auch so 25 Stk. von den Bedürfnisfreien Kurz und Lang Waffen, aber da unsere Behörde keine Kosten für den Voreintrag bei den Mäusekaliber nimmt, lohnt sich wohl die Rote nicht!

    Aufbewahrung ging mit Sondergenehmigung vor dem Waffengesetz und neues Waffenrecht 2017 für Waffenschränke auch im A Schrank.

    Ob das jetzt noch geht? Sachbearbeiter fragen...

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    [Curt Goetz]

  • Ich habe dazu was von meiner Behörde ich weiss aber nicht ob ich es hier hochladen kann. Die Datei auf Wunsch gerne per PN

  • Der weg zum Waffensammler heißer das Teil darin ist alles beschrieben für Waffen und Munition sammeln. Wer es haben will bitte eine PN an mich ich kann es dann per Email weiter schicken.

    Ich habe auch 3 4mm m20 Waffen waren meine ersten auf meine Grüne WBK.

    Macht Spass das Kaliber und die Teile müssen erhalten bleiben.

  • Bin auch gerade dabei zu versuchen, eine rote für die bedürfnisfreien zu bekommen. Antrag ist eingereicht. Mit einem Gutachter hatte ich Kontakt der riet mir aber es zunächst einmal ohne Gutachten zu versuchen und das dann erst zu beauftragen, wenn die Behörde es explizit verlangt.

    Ich bin also den Weg gegangen, eine ausführliche Begründung für meinen Sammelwunsch und eine umfangreiche Doku der bisherigen Sammlung, die über mehrere "Grüne" zusammengetragen wurde zu erstellen und warte im Moment mal ab, was dazu von der Behörde zurück kommt.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie sich das weiter entwickelt.

    Ja, 4 mm macht enorm Spaß und es gibt da schon ein paar schöne Exemplare...

  • Ich hab ne Rote für die Mäusekaliber, da ich aber gerade nicht am Rechner sitze, werde ich heute Abend mal was dazu schreiben. Ging alles ganz glatt in Eigenregie, ohne einen externen Berater.
    Für die Lagerung hatte ich gleich ein Konzept miterstellt und habe das so abgenickt bekommen. Sind jetzt mittlerweile 4 A Schränke voll. Und ja auch für die Kurzwaffen.
    Mehr aber heute Abend.

    Grüße,
    Smokey
    (der wieder mal merkt das er viel zu selten hier reingeschaut....)

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Eine rote für die 4mm wäre schon eine feine Sache. Eventuell werde ich auch Mal so etwas in Angriff nehmen.

  • Soooo,....
    erstmal Entschuldigung, das es erst am nächsten Tag etwas geworden ist. Aber ich musste meine ganzen Sachen erst wieder zusammen suchen.
    Beginnen wir mal am Anfang ^^

    Meine ersten Erfahrungen mit der 4mm Sammelei habe ich an meinen alten Wohnsitz in Bayern gemacht. Hier waren es erst eine grüne WBK mit drei Einträgen, dann plötzlich 3 Grüne mit 24 Einträgen... :rolleyes:

    Damals zahlte man noch für die WBK, die Anzahl der Einträge war egal. Sprich 1x 40€ für 8 Einträge. Lief, war mir dann aber doch etwas teuer. Auch die damalige Aufbewahrung in B- Würfeln war mir etwas umständlich. Also mal eben bei meiner Sa-bine angerufen, was man da tun könnte, da ich ja definitiv noch mehr Sammeln wollte.... Ihr Vorschlag: "Machen Sie doch die Rote, da habns dann glei über 200 Einträge." Ok.... was muss ich dafür tun?
    "Ah, schreibens doch nen Aufsatz, warum Sie die bedürfnisfreien Sammeln wollen, und warums das Sammelgebiet geben soll." Öh,... ok.... gesagt getan.
    Leider kam mir da ein beruflicher Umzug in das Land Hessen dann dazwischen.
    Nachdem der ganze Stress dann rum war, ab zur Behörde, meinen Aufsatz abgeben.
    Da wurde ich erstmal doof angeschaut. Was sind denn 4mm? Dafür brauchen Sie aber das Originalkaliber als Eintrag,.... waren dort die Auskünfte. Und Sammler? das geht ja gar nicht....
    Aha, also Gesetze gewühlt, belegt, dass es doch geht, die Anlage 2 WaffG mal eben zitiert auf der Behörde dann noch den Vorgesetzten verlangt. Der war dann auch so nett, schaute mit mir durch die Gesetze und gab mir dann recht.
    Fand meinen Aufsatz aber etwas dürftig und wollte gerne einen Bezug auf die kulturhistorische Bedeutung haben.
    Ok, gar kein Problem, in meinen Aufsatz mal eben nen Bezug auf die Veränderung der Waffengesetze und den dadurch verbundenen Schwund dieser früher ab 18 freien Waffenkategorie. Ebenfalls nochmal schnell nen kurzen Bezug zu Hr. Flobert als Erfinder dieser Mäusekaliber und einen Bezug auf die historische Bedeutung der mittlerweile Untergegangen M20er eingebaut.
    Dann noch auf §15 mit der Härtefallregelung ein Aufbewahrungskonzept erstellt. (Der Paragraph gilt heute übrigens immer noch, da er bei den Novellen nicht angefasst wurde!) .

    Das ganze wieder mit mittlerweile 8 Seiten auf der Behörde abgegeben. Zähneknirschen bei meinem SB, war aber alles ok und rechtens. Keine zwei Wochen später war dann meine Rote in der Post. Interessanterweise die Nummer 1......

    Inzwischen konnte ich 3 weitere Personen helfen, auf diesem Wege die Rote zu bekommen. Manchmal musste man noch ein bisschen die Gesetze zitieren, aber am Ende haben Sie alle die Rote bekommen.

    Und da ich ja so gerne auf Kriegsfuß stehe, habe ich mich in den Kampf um eine KW als Einzeleintrag mit dem Bedürfnis Fallenjagd gemacht, und dass ohne Jäger zu sein. Gültigen Fallenschein habe ich, das vorweg. ;)

    Auch hier gibt das Gesetz es her, gerade mit der Bedürfnisbegründung. Man muss nur wissen wie und langen Atem haben. ;)

    Für weitere Fragen steh ich euch gerne parat, auch falls Details zu meinem Aufsatz gewünscht sind.
    Diese dann aber nur als PN.

    Grüße,
    Euer Smokey

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Hallo,

    da ich nicht mehr so firm mit den vielen Waffengesetznovellen bin und nicht immer das passende finde, möchte ich speziell zu meinem Perfecta-Revolver in 4mm R lang (geboren) fragen, weil ich ihn verkaufen möchte:

    Was muss der Erwerber vorweisen, damit er die Waffe rechtmäßig von mir erwerben kann?

    Mein SB in Aurich (ostfriesland) wollte vor 4 Jahren wieder mal einen Bedürfnisnachweis haben (der Revolver

    ist die letzte auf meiner Grünen WBK eingetragene Waffe, nachdem ich all die anderen großen und kleinen Kaliber verkauft hatte). Als ich im erklärtte, dass diese Waffe kein Bedürfnis für den Besitz benötigt und ich ihm PTB und F- Zeichen im Bilsd nachgewiesen hatte, meinte er, dann würde er diese Waffe aus seinem Register streichen, ich solle meine WBK vernichten und ich dürfe den REvolver mit der kleinen WBK führen (Email liegt noch vor).

    Meine FRage jetzt explizit: Kann ich die Waffe einfach an einen Interessenten verkaufen? Muss ich dann den Verkauf noch meinem SB anzeigen?

    GRüße

    rhwroz

  • rhwrpz

    Diese Waffe ist erlaubnispflichtig, aber nicht bedürfnispflichtig. Sie muss auf einer Grünen WBK eingetragen sein, evtl. auch auf einer Roten, wenn man Sammler ist. Das Amt darf dafür kein Bedürfnis verlangen, Haben-wollen reicht.

    Der Kauf und Verkauf erfolgt genau so wie bei einer 9mm oder .45 ACP Pistole. Der Erwerber muss eine Erlaubnis, also Grüne WBK haben und sollte Dir das auch nachweisen können. Kauf und Verkauf müssen der Behörde angezeigt werden und zwar innerhalb von 14 Tagen.

    Was ist eine kleine WBK? Kann es sein, dass Dein SB diese Waffe mit einer Schreckschuss verwechselt und der Kleine Waffenschein gemeint ist? Irgendwie ist da was durcheinander.

    Jens

  • Da er führen schreibt, gehe ich auch schwer vom kleinen Waffenschein aus, die Aussage ist definitiv falsch.

    Eine 4mm Waffe darfst du nicht öffentlich führen, die darfst du nur ohne Bedürfnis besitzen und das eingetragen in einer WBK.

  • Sorry, das mit der kleinen WBK ist ein flasche Fehler, natürlich ist der Kleine Waffenschein gemeint.

    Und ja, der Sachverstand bei meinem SB (ich glaube, der ist mittlerweile in Rente) war mehr auf das

    Jagdrecht fixiert als auf "Leute, denen man besser keine Waffen in die Hand geben sollte", also Sportschützen

    und andere Bürfnisnachweiser. Und mit dem Löschen meiner Waffe in der Kartei kam mir das doppelt spanisch vor. Meine WBK habe ich natürlich nicht vernichtet (ist ja auch der Munitionserwerb drauf bescheinigt ;)

    Danke jedenfalls für die Auskünfte.

  • Und ja, der Sachverstand bei meinem SB (ich glaube, der ist mittlerweile in Rente) war mehr auf das

    Jagdrecht fixiert als auf "Leute, denen man besser keine Waffen in die Hand geben sollte", also Sportschützen

    und andere Bedürfnisnachweiser.

    Jetzt solltest du aber auch noch erklären warum man Sportschützen deiner Meinung nach keine Waffe in die Hand geben sollte.