Mini-VL-Kanone auf amazon - legal?

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 26.508 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2021 um 00:45) ist von Musashi.

  • Wie ich bereits sagte, das Netz ist voll mit Anleitungen, wie man sich brauchbares Pulver selbst herstellt, aus einfachen Haushaltsprodukten, die es in jedem Supermarkt gibt. Ich will da jetzt nicht näher drauf eingehen, aber es ist definitiv kein Problem sich Pulver zu beschaffen. Ich bin nicht mal sicher ob es illegal ist.

  • die Stoffe im einzelnen sind Legal erwerbar. Nur Kalium-Nitrat ist etwas schwierig ranzukommen. Erst wenn man sie vermischt ist es Strafbar. Und darum sollte man es nicht machen, und damit sollte es auch kein Thema im Forum sein. Gibt schon genug Idioten.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • die Stoffe im einzelnen sind Legal erwerbar. Nur Kalium-Nitrat ist etwas schwierig ranzukommen. Erst wenn man sie vermischt ist es Strafbar. Und darum sollte man es nicht machen, und damit sollte es auch kein Thema im Forum sein. Gibt schon genug Idioten.

    Ich gehöre selbst zu den Idioten die sowas schonmal gemacht haben (insgesamt 40g), aber das war für eine Vulkanfontäne gedacht. Hat auch soweit geklappt, auf weitere Details gehe ich jetzt nicht ein.

    Aber das selbstgemischte Pulver hat je nach Luftfeuchtigkeit immer andere Abbrandeigenschaften, weswegen industriell gefertigtes Pulver auch granuliert wird, um evtl. vorhandene Witterungsverhältnisse auszugleichen, denn Kaliumnitrat zieht Wasser aus der Luft.

    Knallkörper und Raketen sollen daher auch immer kühl und trocken gelagert werden.

  • aber es ist definitiv kein Problem sich Pulver zu beschaffen. Ich bin nicht mal sicher ob es illegal ist.

    Ich mir schon.
    Ohne die bereits genannte Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz ("Pulverschein") darf man kein Schwarzpulver kaufen.
    Herstellung ist illegal (auch mit Pulverschein) und gefährlich.
    Zerlegen von Böllern ist auch verboten.
    Auch die bei ebay immer wieder mal angebotenen Anleitungen für "Ersatzstoffe" sind keinen Cent wert.

    In dem Moment, in dem ohne Erlaubnis so eine Minikanone mit irgendetwas, was beim entzünden heiße Gase produziert läd, macht man sich strafbar.
    Auch wenn man mit Erlaubnis eine nicht beschossenen Kanone läd ist das illegal und die Erlaubnis in Gefahr.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • In dem Moment, in dem ohne Erlaubnis so eine Minikanone mit irgendetwas, was beim entzünden heiße Gase produziert läd, macht man sich strafbar.

    Also wäre die Kanone selbst legal, und würde lediglich durch die Ladung von Schwarzpulver illegal?

    War auch mein erster Gedankengang.

  • Nur so nebenbei... hier hat jemand das Prinzip auf die Spitze getrieben (und man sieht auch das das kein harmloses Spielzeug ist...):

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  • Also wäre die Kanone selbst legal, und würde lediglich durch die Ladung von Schwarzpulver illegal?

    Das hängt, wie in diesem Thread bereits erwähnt, von der Kanone ab.
    Bei Deko (als z.B. Zündloch nicht durchgebohrt) gibt es keine Probleme.
    Ansonsten gilt lt. Waffengesetz folgendes:


    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    ...
    1.6
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    ...

    3.
    Erlaubnisfreies Führen
    3.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    ...

    4.
    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    4.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    ...


    Wenn es ein entsprechendes historisches Vorbild gibt (hier zählt aber mehr die Form als das Material) sehe ich kein Problem. Im Zweifel bist du in der Nachweispflicht.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Egal ob das Ding ohne EWB zu erwerben Ist oder nicht, Ist das Problem das Schießen damit.
    Über 0,5 J unterliegt sie dem Waffenrecht. Den Energiewert wird sie schaffen.
    Dann gilt die Beschusspflicht. Als Böller oder scharfer Beschuss.
    Sie hat weder das eine , noch das andere. Also muss sie beschossen werden.
    Hat sie einen scharfen Beschuss, darf sie Nur auf einer genehmigten Schiessstätte geschossen werde.
    Auchveinen der Stand dann eine Zulassung für Schwarzpulver hat, gilt das fast ausschließlich für Handfeuerwaffen. Nicht für Kanonen.
    Nächstes Problem ist Luntenzündung.
    Wird in Deutschland nicht beschossen . Damit bleibt schiessen damit verboten .


    Also ist und bleibt das Ding reine Deko. Alles andere ist verboten .

    Wer es nicht glaubt, einfach bei der örtlichen Waffenbehörde oder dem nächsten Beschussamt nachfragen .

  • Kollege es reicht langsam....Was bezweckst du damit hier deine Rezepte zu verbreiten?....

    1. Ich kann mich nicht erinnern, Dein "Kollege" zu sein. Etwas mehr Respekt bitte.
    2. Ich habe kein Rezept verbreitet und nicht einmal einen Link zu einem "Rezept" gepostet.
    3. Es gibt tonnenweise solche "Rezepte", eine supersimple google-Suche ist alles was man braucht. Das ist nun wirklich kein "Geheimtipp" mehr.
    4. Ich ärgere mich, dass amazon WBK-pflichtige Waffen illegalerweise anbietet und dass ich auf diese Weise fast selbst zum Straftäter geworden wäre.
    5. Die Behauptung mancher hier, das alles sei ja gar kein Problem, weil man ja nicht an das nötige Pulver kommen kann, habe ich widerlegen wollen und ich denke, das ist mir auch gelungen. Vor den Gefahren einer solchen "Heim-Pulverherstellung" habe ich eindringlich gewarnt. Ich habe aber keine Links gepostet und auch nicht erklärt, wie man solches Pulver herstellt.

  • Hier ein ernst gemeinter Vorschlag von mir: Der kleine Sprengschein.
    Kann nach Lehrgang und Prüfung bei einwandfreiem Führungszeugnis ab 16 Jahren erworben werden.
    Berechtigt zum Umgang mit Explosivstoffen in kleinen Mengen unter Aufsicht eines zugelassenen Ausbilders.

    Klingt auf den ersten Blick vielleicht verrückt, wäre aber mal eine ernsthafte Überlegung wert.
    So könnte man den Experimentiertrieb evtl. in geordnete Bahnen lenken und Gefahren für die eigene und die Gesundheit anderer abwenden.
    Bei geringen Verstößen ist die Pappe wieder weg.

    Entsprechende YT - Videos oder Anleitungen lassen sich nicht stoppen und führen sonst irgendwann zu massiven Einschränkungen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Sind wir keine Forenkollegen?
    WBK Pflicht bezweifele ich nachwievor,
    da wäre jedes Stück Stahl mit Sacklochbohrung und einer Senkrechten Bohrung genau so WBK Pflichtig.
    Und ja du hast explizit auf Stoffe hingewiesen welche als Ersatz taugen. Mit einer simplen Googlesuche findet man auch Infos wie man sich ein ganzes Gewehr baut, hier werden Leute aber direkt auf die unterschiedlichsten Stoffe hingewiesen wie sie ihre Deko abfeuern könnten. Diese Deko wird auch nachwievor lediglich in den Kommentaren zum Abfeuern beworben, nicht aber im Verkaufsangebot.

  • Diese Deko wird auch nachwievor lediglich in den Kommentaren zum Abfeuern beworben, nicht aber im Verkaufsangebot.

    Doch, wird sie.

    Und hier steht es noch deutlicher:

    Verpackung inklusive Mini-Kanone, einer Flasche mit 6 mm großen Stahlkugeln, Sie müssen Waffenpulver zum Feuer, Kanonensicherung oder Schamottknacker-Sicherung kaufen (2 mm Durchmesser oder weniger)

    Wenn das kein werben zum Abfeuern ist......

  • Sind wir keine Forenkollegen?
    WBK Pflicht bezweifele ich nachwievor,
    da wäre jedes Stück Stahl mit Sacklochbohrung und einer Senkrechten Bohrung genau so WBK Pflichtig.
    Und ja du hast explizit auf Stoffe hingewiesen welche als Ersatz taugen. Mit einer simplen Googlesuche findet man auch Infos wie man sich ein ganzes Gewehr baut, hier werden Leute aber direkt auf die unterschiedlichsten Stoffe hingewiesen wie sie ihre Deko abfeuern könnten. Diese Deko wird auch nachwievor lediglich in den Kommentaren zum Abfeuern beworben, nicht aber im Verkaufsangebot.

    Aus Wikipedia: Ein Kollege... ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben.

    Also nein, wir sind keine Kollegen. Vor allem nicht, wenn Du mich hier von der Seite anmachst.

    Die Rechtslage ist klar: Das ist keine "Deko", sondern eine scharfe Waffe und es gibt kein historisches Vorbild. Von daher ist die WBK-Pflicht Fakt.

    Willst Du ERNSTHAFT sagen, man dürfe hier nicht schreiben, aus welchen Komponenten Schwarzpulver gemacht wird? Das weiß doch nun wirklich jedes Kind, schließlich steht es in jedem Geschichtsbuch. Und das Zündhölzer gut brennen wissen nun auch die meisten.

  • Die Rechtslage ist klar: Das ist keine "Deko", sondern eine scharfe Waffe und es gibt kein historisches Vorbild. Von daher ist die WBK-Pflicht Fakt

    Nur damit hier nichts durcheinanderkommt:
    In diesem Thread wird auf verschiedene Kanonen verlinkt:

    • Die eine ist einer Schiffskanone nachempfunden, hier sehe ich kein Problem bzgl. historischem Vorbild.
    • Die andere (mit abnehmbarem "Verschluss" hinten) könnte wirklich vom historischen Vorbild her problematisch sein. Es gab zwar Vorderladerkanonen mit wechselbaren Ladungseinsätzen, die sahen aber anders aus.

    Und, wie gesagt, im Zweifel ist der Käufer in der Nachweispflicht.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Doch, wird sie.

    Wenn das kein werben zum Abfeuern ist......

    Das ist immernoch ein ganz anderes Modell ohne Verschluss mit Zündloch welches ja auf jedenfall ein Scharfes Vorbild hat. Da hatte ich dich damals schon drauf hingewiesen. :rolleyes:

    Bei der mit Verschluss wurden ja schon die frühen Krupp Kanonen aus den Napoleanischen Befreiungskriegen genannt, wenn es da nun vorläufer gab die von vorne mit dem Geschoss geladen werden und von hinten mit der Treibladung wie beim Whitehawk, sind wir auch wieder bei einer legalen Vorderlader Kanone.

    Zum Thema SP Herstellung, sollen das die Admins regeln was hier nun gewünscht ist.
    Da wünscht man sich manchmal JS zurück, der wusste wenigstens was legal ist...