Mini-VL-Kanone auf amazon - legal?

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 26.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2021 um 00:45) ist von Musashi.

  • Auf amazon (sogar über prime) werden aktuell so süße kleine Kanönchen angeboten.

    Beispiel: https://www.amazon.de/Mini-Armbrust-…19037876&sr=8-4

    Finde ich echt interessant - aber sind diese Dinge überhaupt legal? Beschusszeichen sind auf den Bildern nicht zu erkennen, und ich bin ziemlich sicher: Ein historisches Vorbild wird es wohl nicht geben, jedenfalls nicht bei enger Auslegung.

    Habe ich jetzt was übersehen?

    Ich würde mir das Ding eher als Briefbeschwerer hinstellen - aber wenn ich es recht bedenke: Als Schusswaffe müsste ich das Ding wohl einschließen, oder?

  • Scheint mit Federdruck zu funktionieren.
    Die Übersetzung sagt "Armbrust".
    Zündschnüre werden auch angeboten.

    Eventuell löst die abbrennendende Zündschnur den Hebel aus.

    edit

    Nehme alles zurück. In den beantworteten Frage steht was von "NC".

  • In den Bewertungen wird die Kanone abgeschossen (Video). Das ist eine luntengezündete Kanone für Schwarzpulver, mit garantiert mehr als 0,5 Joule und somit eine Schusswaffe im Sinne des WaffG. Ohne historisches Vorbild WBK-pflichtig.

  • oder einfach nur ein spielzeug...

    aber nein,wir sind ja in der brd ;(

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Haben sich das Teil nicht schon welche hier aus dem Forum gekauft?
    Gab es doch vor einigen Wochen mal zu sehen, finde grad den Thread nicht.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Hallo,

    ich will ja mal wieder kein Spielverderber sein, aber die Kanönchen kommen nach dem Text des Anbieters zu 99,9% aus China.
    Einfach mal in der Suchmaschine eures Vertrauens "Zoll China Waren" eingeben.

    Ich gebe zu, dass es sicher nett wäre, so ein Teil auf dem Schreibtisch stehen zu haben. Und es wird vermutlich mit dem Import noch eine kurze Weile funktionieren. Witzig ist, dass wieder einmal ein und dasselbe Produkt unter unterschiedlichen Bezeichnungen, von unterschiedlichen Händlern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird.

    Der Versender aus China ist frei von jeder Haftung, was deutsches Waffenrecht betrifft. Amazon Deutschland müsste die rechtliche Prüfung vornehmen. Bei Millionen von Angeboten aus aller Welt können sie das nicht. Steht im Angebot: Artikelstandort Deutschland?

    Gruß
    Musashi

  • Mal eine dumme Frage.

    Es geht auch um so eine Mini-Kanone.
    Eine sehr alte.

    Nehmen wir mal an, die wird mit einer Patrone gezündet.
    Das Kaliber ist unüblich. Es gibt keine passenden Kugeln.
    Die Patrone ist unüblich.
    Keine handelsübliche Patrone passt. Fällt die Kanone unter das Waffengesetz?

  • Hallo Büroklammer,

    jetzt mach dir mal wirklich keine Gedanken über deinen Briefbeschwerer aus den 50gern mit Grünspan drauf.
    Wir sollten mit Augenmaß vorgehen.

    Was ich oben meinte, ist ein aktuelles Problem, was man kriegen könnte, wenn der Zoll nächste Woche ein Päckchen aus China öffnet.

    :)

    (Ich habe überall im Haus LED- Leuchtmittel.... aber in ein paar Kartons und Schubladen gibt noch 10 bis 20 Glühlampen ... sogar mit 100W)

    War nicht bös gemeint, aber die meisten hier im Forum sind wohl viel gesetzestreuer als der Normalbürger.

    Gruß
    Musashi

  • Da die Versendung sehr schnell erfolgt befindet sich die Ware in Deutschland oder in einem Nachbarland
    oder ist aus einem Nachbarland in ein Lager nach Deutschland gebracht worden.
    Den üblichen Ärger mit dem Zoll kann man also ausschließen.

    Mehr will ich dazu nicht vermuten.

    Meine Frage ist durchaus ernst gemeint gewesen.
    Indirekt nämlich ein Hinweis auf eine Lücke im Gesetz.
    Ab wann ist ein Gegenstand eine ( mögliche ) Waffe.
    Aber lassen wir das wenn das Schwierigkeiten bereitet.
    Die Frage ging mir nämlich gerade im Kopf herum.

    Übrigens.
    Ich kaufe gerne Stirnlampen.
    Der Händler hat noch nicht zwei identische im Angebot gehabt.
    So was kommt als Warenmuster nach Deutschland.


  • Abgeschossen werden sie mit Zündschnur und Schwarzpulver aber ich würde es nicht riskieren. Meine kam aber nicht aus China auch wenn sie dort hergestellt werden.
    Sollte aber nicht zuviel Druck haben da die Kugeln einfach reinkugeln und nicht mit Pflaster gesetzt werden oder gar durch Züge gepresst.

  • Meine Frage ist durchaus ernst gemeint gewesen.
    Indirekt nämlich ein Hinweis auf eine Lücke im Gesetz.
    Ab wann ist ein Gegenstand eine ( mögliche ) Waffe.
    Aber lassen wir das wenn das Schwierigkeiten bereitet.
    Die Frage ging mir nämlich gerade im Kopf herum.

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    Abschnitt 2,
    Unterabschnitt 2
    ...
    4.
    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    4.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

  • Die Dinger werden von Amazon verschickt. Also sind sie schon durch den Zoll durch. Entweder sind sie schon in D oder in einem Nachbarland (meistens Polen).

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (22. April 2021 um 08:19)

  • Der Versender aus China ist frei von jeder Haftung, was deutsches Waffenrecht betrifft. Amazon Deutschland müsste die rechtliche Prüfung vornehmen. Bei Millionen von Angeboten aus aller Welt können sie das nicht. Steht im Angebot: Artikelstandort Deutschland?

    Dieses Teil wird von amazon (über Prime) versendet, es befindet sich also bereits in einem amazon-Lager in Deutschland.

    Ich habe mir mal ein paar Videos zu dem Ding reingezogen. Man kann es offensichtlich mit einem "Chinakracher" betreiben, oder alternativ mit Schwarzpulver. Dazu wird dann eine Art mitgeliefertes Stahl-Reduzierstück verwendet, welches den Durchmesser eines Chinakrachers hat. Das Reduzierstück wird dann mit Schwarzpulver gefüllt und mit einer Lunte gezündet. Es gibt sogar Berichte über einen Betrieb mit Zündholzkopf-Pulver, fein gemahlen.

    Nach einiger Überlegung halte ich diese kleine Kanone für WBK-pflichtig, da sie eindeutig NICHT auf einem historischen Vorbild basiert. Ähnlich wie die "Tingle" Pistolen, die noch vor 20 Jahren oder so frei verkauft wurden, arbeiten sie zwar auf demselben Funktionsprinzip wie alte Originale, sind aber doch in wesentlichen Punkten anders.

    Das bedeutet auch: Amazon begeht hier eine Straftat, weil der Handel mit erlaubnispflichtigen Waffen eine Waffenhandelserlaubnis bedingt und amazon nicht über eine solche Erlaubnis verfügt. Zudem ist amazon direkt in illegale Verkäufe eingebunden, weil amazon durch den Versand der eigentliche Überlasser dieser Waffen ist.

    Ich werde mir das Ding also nicht bestellen, ist mir zu heiß.

  • Sammler 35: wenn man damit schießen will, brauchen sie ein Beschußzeichen.
    Der Erwerb rein als Deko glaube ich gilt der Gesetzesauszug von Schultz,
    also sollte der Erwerb legal sein, da das Prinzip dieser Kanone bestimmt vor 1. Januar 1871 schon existiert hat.
    Die Nachbildung des Modells muss ja nicht 1-1 sein (Größe, etc.).
    Ich hoffe ich liege mit meiner Einschätzung richtig, bin mir aber relativ sicher.

  • ok, danke für die Info mit der Ausnahme der Beschusspflicht, interessant mit den kleinen Kalibern.
    Dann muss also für die Mini Kanonen nur das historische Vorbild erfüllt sein.

  • Bitte Gesetzestexte immer genau lesen. Wird in einem Gesetzestext das Wort "und" verwendet, dann müssen immer BEIDE Merkmale berücksichtigt werden, ansonsten wird das Wort "oder" verwendet. Auch hier hat das eine gewichtige Bedeutung. Das Patronen- oder Kartuschenlager muss kleiner als 6mm sein (das ist hier der Fall) UND muss kürzer als 7mm sein (das ist hier NICHT der Fall).

    Wobei man sich bei einer Luntenschloss-Kanone fragen muss, ob hier ÜBERHAUPT ein "Patronen- oder Kartuschenlager" existiert. Im Grunde kann man den ganzen Lauf mit Pulver vollstopfen.

    Ergo: Beschusspflicht.

  • Vorderlader haben kein Patronen- oder Kartuschenlager.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.