Hilfe bei Luftgewehr Schalldämpfer Suche

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 5.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2021 um 22:40) ist von papatom.

  • Ich suche exakt den gleichen Schalldämpfer wie auf dem Bild.
    Vor einiger Zeit war dieser noch bei Sportwaffen-Schneider zu bekommen. Jetzt anscheinend nicht mehr.
    Ich weiß das dieses Modell in Dänemark hergestellt wird. Auf der Homepage finde ich keine F Version.
    Vielleicht hat ja jemand von euch zufällig einen rumliegen, oder weiß wo ich einen herbekomme?

    Wenn das hier im falschen Bereich ist, bitte verschieben.
    Danke

  • Moin!

    Da Schalldämpfer den Schusswaffen gleichgestellt sind für die sie bestimmt sind, sollte da wohl ein F drauf sein, oder?
    So zumindest mein Kenntnisstand.

    Unterabschnitt 1.3 im WaffG.

    LG
    Thorsten

  • Wie soll er den denn ohne "F" legal kaufen ?

    Ist es nicht auch so, das der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, die Bestimmung des Schalldämpfers festlegt und quasi damit bestimmt, ob für "F" Luftgewehre gedacht ist ?
    Ist es deshalb nicht auch so, das der Dämpfer nicht mit einem "F" gekennzeichnet sein muss, wenn die Bestimmung auch ohne festgelegt ist ?

    Ich würde den Hersteller in Dänemark kontaktieren, ob die nicht noch welche haben, die für ein freies Luftgewehr bestimmt sind. :)

  • Moin moin
    Auf der einen Seite diskutieren wir , dass die Grün...... uns die Waffen einziehen (verbieten) wollen und ihr gebt Tipps das sich Jemand auch einen Schalli ohne F kaufen an die Waffe bauen kann, sagt mal überlegt ihr eigendlich was ihr da raushaut?

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (29. März 2021 um 10:33)

  • Waffenrecht - erst recherchieren, dann starten

    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! soviel dazu.

    Das sollte eigentlich jeder mal anklicken, bevor hier noch Blödsinn geschrieben wird.


    Zitat:

    Entgegen der häufig geäußerten Meinung sind Schalldämpfer in Deutschland nämlich keineswegs verboten. Das Waffengesetz (vgl. WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.3 stellt Schalldämpfer den Waffen gleich, für die sie bestimmt sind. Daraus folgt, dass Schalldämpfer für nicht erlaubnispflichtige Waffen ebenfalls keiner waffenrechtlichen Erlaubnis bedürfen (Bild 1). Wer sein F-gestempeltes Luftgewehr also mit einem Schalldämpfer ausrüsten will und mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein ebenfalls F-gestempeltes Schalldämpfermodel frei kaufen. Schalldämpfer für verbotene Waffen (z. B. Vollautomaten) sind dementsprechend ebenfalls verboten.


    Gruß Toto

  • Sag mal, willst du lustig sein? was meinst du was ich gemacht habe? Zeig mir dein erfolgreiches Google Ergebnis, oder verkrieche dich wieder.
    Ist über die Jahre wohl nicht besser geworden hier.

    Kann mir niemand helfen?

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Sag mal, willst du lustig sein? was meinst du was ich gemacht habe? Zeig mir dein erfolgreiches Google Ergebnis, oder verkrieche dich wieder.Ist über die Jahre wohl nicht besser geworden hier.

    Kann mir niemand helfen?

    Dir haben Genug User schon eine Antwort gegeben, wenn du das aber nicht deuten kannst, was solls und das Thema ist oft genug schon hier durchgekaut worden, die SUFU könnte das event. helfen, aber

    F im Fünfeck. Hier: insbesondere Luftgewehre etc. - Waffenrecht vom Rechtsanwalt

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Sag mal, willst du lustig sein? was meinst du was ich gemacht habe? Zeig mir dein erfolgreiches Google Ergebnis, oder verkrieche dich wieder.Ist über die Jahre wohl nicht besser geworden hier.

    Kann mir niemand helfen?

    Sag mal, willst du etwa lustig sein? Das funktioniert so nämlich nicht.

    Hast du meinen Link angeklickt? Hast du gelesen, was da steht? Was ist da wohl der erste Treffer?

  • Sag mal, willst du etwa lustig sein? Das funktioniert so nämlich nicht.
    Hast du meinen Link angeklickt? Hast du gelesen, was da steht? Was ist da wohl der erste Treffer?

    Ich muss mich entschuldigen.
    Doch sei gesagt das der Verkäufer die 230 Stück erst vor kurzem wieder eingestellt hat. 230 STÜCK unglaublich. aber wochenlang in Deutschland nicht zu bekommen. Als wenn der Verkäufer hier mitließt

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • AHHHH, verdammt ausverkauft. war ne alte abgelaufende Aktion die dir da auf Google angezeigt wurde. Öffne mal selber. Das kann doch nicht wahr sein

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Dir haben Genug User schon eine Antwort gegeben, wenn du das aber nicht deuten kannst, was solls und das Thema ist oft genug schon hier durchgekaut worden, die SUFU könnte das event. helfen, aber
    F im Fünfeck. Hier: insbesondere Luftgewehre etc. - Waffenrecht vom Rechtsanwalt

    Das Thema ist hier schon oft genug durchgekaut worden? echt? zeig mal!

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Ihr Schlaubies, wo steht denn im Gesetz, dass der Schalli gekennzeichnet sein muss. Er wird der Waffe gleichgestellt, sobald Du ihn dran schraubst. Ansonsten ist es nur ein Rohr mit Deckel und Innereien. Ich lasse mich von meiner Meinung nicht abbringen, solange man mir nicht das Gegenteil im Gesetz zeigt und das kann bis dato niemand.

  • Moin!

    Sobald der Schalli kein F hat ist er automatisch einer WBK-pflichtigen Waffe gleichgestellt.
    Und somit darf ein nur ein WBK Inhaber diesen in DE kaufen und benutzen.
    Was im Umkehrschluss bedeutet: An einer F Waffe darf nur ein F Schalldämpfer.

    Er wird der Waffe gleichgestellt, sobald Du ihn dran schraubst

    Eben nicht mehr. Da hat sich 2020 was geändert.
    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche
    Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem
    Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie
    bestimmt sind*. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen
    verbunden sind

    Also bleibt ein WBK Dämpfer immer ein WBK Dämpfer!
    Und ein F Dämpfer bleibt ein F Dämpfer.
    Und ja, es ist nur ein Rohr mit Deckel. Zeig mir die Stelle wo steht das Gesetze Logisch sind/sein müssen.

    *Die Bestimmung bestimmt der Hersteller durch das Aufbringen, oder Nichtaufbringen des F.

    3 Mal editiert, zuletzt von KannDasNicht (30. März 2021 um 07:28)